Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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290. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Visp,
29. November bis 1. Dezember 2010
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 29. November bis 1. Dezember 2010 im Bildungshaus St. Jodern in Visp VS zur 290. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Solidarität mit den verfolgten Christen im Nahen Osten
Die Schweizer Bischöfe sind erschüttert über die dramatische Situation der Christen im Irak. Das blutige Attentat in Bagdad auf die zur Heiligen Messe versammelten Gläubigen in der syrisch-katholischen Kirche "Unsere Liebe Frau von der immerwährenden Hilfe" vom 31. Oktober ist der vorläufige Höhepunkt einer langen Reihe von Anschlägen auf das Leben und die Existenz der Christen und anderer religiöser Minderheiten im Irak. Und ein Ende der Verfolgung ist nicht abzusehen.
Die Lebensverhältnisse für Christen in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens haben sich weiter verschlechtert. Die Nahost-Sondersynode, die auf Initiative von Papst Benedikt XVI. vor einigen Wochen in Rom stattgefunden hat, endete daher mit einem eindringlichen Aufruf zu Gerechtigkeit und Frieden sowie zur Einhaltung der Menschenrechte und der vollen Religionsfreiheit. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass weltweit über 200 Millionen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt oder systematisch benachteiligt werden.
Die Schweizer Bischöfe danken allen Menschen guten Willens, die den bedrängten und verfolgten Christen beistehen. Nicht nur die Staatenwelt ist aufgefordert, für die Herstellung des Friedens einzutreten, sondern auch die Religionsgemeinschaften. Die Schweizer Bischöfe danken besonders den verschiedenen katholischen Hilfswerken, die den Christen helfen, die im Irak geblieben sind oder die - wie so viele - in die Nachbarländer geflohen sind.
Die stärkste Stütze der Christen ist das Gebet. Die Schweizer Bischöfe laden daher die Pfarreien ein, für die verfolgten Christen und Märtyrer des christlichen Glaubens Heilige Messen und andere Gottesdienste zu feiern.
Religiöse Zeichen im öffentlichen Raum
In jüngster Zeit manifestiert sich verstärkt eine neue Feindlichkeit gegen religiöse Zeichen im öffentlichen Raum. Es gibt Kräfte, die den Glauben der Menschen nur als Privatsache behandelt sehen wollen. Die Bischofskonferenz hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung öffentlich sichtbare Zeichen der christlichen Religion wie Kreuze und Kruzifixe unterstützt. Diese Mehrheit hat erkannt, dass es nicht um die Verteidigung alter Privilegien geht, sondern um die Gefahr, dass mit dem Verschwinden dieser Zeichen das christliche Fundament unserer Gesellschaft und unseres freien Zusammenlebens untergraben wird.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein hohes Gut, das jede Religionsgemeinschaft und jeder Staat respektieren muss. Sie ermöglicht den Menschen einzeln und in frei gewählter Gemeinschaft ihrem Glauben und Gewissen entsprechend zu leben - im Privaten wie in der Öffentlichkeit. Daraus folgt das Recht, seinen Glauben mittels sichtbarer Zeichen öffentlich zu bekunden und zu leben.
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist nur dann gewährleistet, wenn die Äusserungen und Zeichen unterschiedlicher Glaubens- und Gewissensüberzeugungen gegenseitig geduldet werden. Ein Verbot des Kreuzes in öffentlichen Räumen wäre nicht Ausdruck von Toleranz, sondern von Intoleranz, weil der christliche Glaube sich nicht mehr sichtbar ausdrücken dürfte.
Ernennung von Kardinal Kurt Koch
Papst Benedikt XVI. hat am 20. November 2010 bei einem öffentlichen Konsistorium Erzbischof Dr. Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen und Apostolischer Administrator des Bistums Basel, zum Kardinal erhoben. Der Präsident der SBK, Bischof Norbert Brunner, der an der Spitze einer Delegation der SBK nach Rom gereist war, berichtete den Bischöfen von den Einsetzungs-Feierlichkeiten. Die Schweizer Bischofskonferenz drückte erneut ihre Freude über die hohe und ehrenvolle Auszeichnung aus.
In Kürze
- Am 23. November bestätigte Papst Benedikt XVI. die Wahl des Domkapitels und ernannte Dr. Felix Gmür, Generalsekretär der SBK, zum Bischof von Basel. Die Mitglieder der SBK freuen sich mit den Katholiken des Bistums über die getroffene Wahl. Der stellvertretende Generalsekretär, Dr. Erwin Tanner, übernimmt bis zur Einsetzung des neuen Generalsekretärs ab sofort die Führung des Sekretariates der SBK.
- In das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz wählten die Bischöfe Weihbischof Denis Theurillat. Er tritt in diesem Gremium an die Stelle des verstorbenen Bischofs Bernard Genoud.
- Die Schweizer Bischöfe gratulieren Erwin Kräutler, Bischof von Xingu (Brasilien), zur Verleihung des alternativen Nobelpreises (Right Livelihood Award). Der aus dem österreichischen Vorarlberg stammende Seelsorger wird für sein Lebenswerk im Dienste der Menschenrechte der indigenen Völker Brasiliens und für seinen unermüdlichen Einsatz für den Schutz des Amazonasgebiets ausgezeichnet. Die Überreichung des Preises findet am 6. Dezember im Schwedischen Parlament statt.
Begegnung
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet.
Ernennungen
- Die Schweizer Bischofskonferenz bestätigte die Wahl von Annemarie Schobinger, Freiburg, zur Co-Präsidentin der Evangelisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der Schweiz.
- Zu Mitgliedern des Schweizerischen Katholischen Missionsrats ernannt wurden Schwester Anna Affolter, Ingenbohl SZ , Schwester Louise-Henri Kolly, Freiburg, und Dr. Erwin Tanner, Freiburg.
- Die Bischöfe ernannten Luca Pagani, Anwalt und Grossrat, Balerna TI, zum Mitglied der Bioethikkommission der SBK.
- Neue Mitglieder des Frauenrates der SBK sind Luisa Vassalli Zorzi, Riva San Vitale TI, Monique Küng, Chêne-Bougeries GE, Evelyne Colongo-Oberson, Bellevue GE, und Claudia Elena Ibarra Arana, Freiburg.
Visp, 1. Dezember 2010
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch
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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Medienmitteilung
Bern/Freiburg, 28. November 2010
Kirchenbund und Bischofskonferenz: Vor Ausschaffung jeden Einzelfall sorgfältig prüfen
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, für eine den Menschenrechten und der Bundesverfassung konforme Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu sorgen.
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK und die Schweizer Bischofskonferenz SBK haben die Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ abgelehnt. SEK und SBK nehmen die heutige Annahme der Initiative durch das Schweizer Stimmvolk zur Kenntnis.
SBK und SEK rufen die eidgenössischen und kantonalen Behörden auf, die Initiative menschenrechts- und völkerrechtskonform sowie in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung umzusetzen. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft werden. Drohen im Empfängerland Verfolgung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen, dürfen keine Ausschaffungen erfolgen.
Für SBK und SEK ist wichtig, dass sich keine Negativsicht auf Migranten und Migrantinnen in der Bevölkerung festigt. Die Schweiz muss ein verlässlicher Rechtsstaat bleiben, in dem die Menschenrechte zentraler Referenzrahmen jeglichen staatlichen Handelns sind.
-.-.-.-.-
Medienkontakte:
Simon Weber, Leiter Kommunikation SEK
Tel. 078 739 58 53
simon.weber(a)sek.ch<mailto:simon.weber@sek.ch>
www.sek.ch<http://www.sek.ch>
Walter Müller, Informationsbeauftragter SBK
Tel. 079 446 39 36
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Freiburg i. Ü., 26. November 2010
Einladung zur Medienkonferenz der SBK
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 29. November bis 1. Dezember 2010 tagt die 290. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Visp.
Sie sind zu einer Medienkonferenz in Bern eingeladen, bei der im ersten Teil die wichtigsten behandelten Gegenstände der Versammlung vorgestellt und kommentiert werden.
Der zweite Teil der Medienkonferenz gilt der Vorstellung der Ergebnisse der Tagung "Katholische Kirche und Staat in der Schweiz", die im Auftrag der SBK in Lugano durchgeführt wurde. Die Ergebnisse sind in diesen Tagen auf Anregung der SBK in je einem Tagungsband auf Deutsch und Französisch publiziert worden (Hrsg. Libero Gerosa und Ludger Müller bzw. René Pahud de Mortanges).
Es sprechen an der Medienkonferenz insbesondere
- Bischof Norbert Brunner, Präsident der SBK
- Prof. Dr. Libero Gerosa, Lugano
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Donnerstag, 2. Dezember 2010, von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei,
Sulgeneckstrasse 13,
3011 Bern
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Organisation erleichtern, indem Sie sich per E-Mail oder telefonisch für die Medienkonferenz anmelden (Tel. +41 26 510 15 15, <mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch?subject=Anmeldung%20Medienkonferenz> secretariat(a)conferencedeseveques.ch).
Mit freundlichen Grüssen
Walter Müller
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Schweizer Bischofskonferenz
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Comunicato stampa
Congratulazioni al nuovo Vescovo di Basilea
Papa Benedetto XVI° ha confermato quest'oggi l'elezione di don Felix Gmür da
parte del capitolo cattedrale nominandolo nuovo Vescovo di Basilea. La
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) si rallegra con i cattolici della
diocesi per questo evento. Don Felix Gmür è segretario generale della CVS
dal luglio 2006, una funzione che esercita con competenza, tatto e acuta
sensibilità. I Vescovi svizzeri augurano al novello Vescovo ogni bene dal
Signore e i doni dello Spirito Santo nell'adempimento del suo ministero
episcopale.
mons. Norbert Brunner
Presidente della Conferenza dei vescovi svizzeri
Friburgo, 23 novembre 2010
Avviso alle redazioni: Ulteriori informazioni sulla nomina e sulla persona
di don Felix Gmür si trovano nelle comunicazioni della Diocesi di Basilea (
<http://www.bistum-basel.ch> www.bistum-basel.ch).
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Mediencommuniqué
Glückwünsche an den neuen Bischof von Basel
Papst Benedikt XVI. hat heute die Wahl des Domkapitels bestätigt und Dr.
Felix Gmür zum Bischof von Basel ernannt. Die Schweizer Bischofskonferenz
(SBK) freut sich mit den Katholiken des Bistums über die getroffene Wahl.
Dr. Felix Gmür ist seit Juli 2006 Generalsekretär der Schweizer
Bischofskonferenz, eine Funktion, die er mit Kompetenz, grosser Sachkenntnis
und Feingefühl ausübt. Die Schweizer Bischöfe wünschen ihm Gottes reichen
Segen und alle Gaben des Geistes bei der Erfüllung seiner neuen Aufgabe.
Bischof Norbert Brunner
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 23. November 2010
Hinweis an die Redaktionen: Weiterführende Angaben zur Wahl und Person von
Dr. Felix Gmür finden Sie in den Mitteilungen des Bistums Basel (
<http://www.bistum-basel.ch> www.bistum-basel.ch).
Argumentarium
Schweiz: Ausschaffungsinitiative
Nein zur Diskriminierung und Verletzung von Grundrechten
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax lehnt die Initiative für
die Ausschaffung krimineller Ausländer entschieden ab. Denn das
Volksbegehren verletzt Grundrechte und missachtet das rechtsstaatlich
verankerte Prinzip der Verhältnismässigkeit. Auch der Gegenvorschlag ist vom
selben Geist geprägt und bringt gegenüber der bereits bestehenden
Ausschaffungspraxis mehr Nachteile als Vorteile. Beide Vorlagen heizen die
Ausländerfeindlichkeit weiter an und leisten weder einen Beitrag zur Lösung
des Problems der Kriminalität noch der Integration.
Die Schweizer Bevölkerung ist beunruhigt über die Ausländerkriminalität.
Müssen die Verantwortlichen in der Politik dem nicht Rechnung tragen und
alles unternehmen, um Sicherheit in unserem Land gewährleisten zu können?
Die Schweiz hat bereits eines der strengsten Ausländergesetze in Europa und
handhabt eine strenge Ausschaffungspraxis bei kriminellen Ausländern. Dass
in Schweizer Gefängnissen eine Mehrheit ausländischer Herkunft ist, ist eine
Tatsache. Aber weder die Initiative noch der Gegenvorschlag bieten eine
Lösung im Fall von Kriminaltourismus und Straffälligkeit von Personen ohne
Aufenthaltsrechte. Wenn vorgegeben wird, die Initiative würde das Problem
der Kriminalität lösen, ist dies eine grobe Irreführung des Stimmvolks. Die
Statistik zeigt nämlich, dass Ausländer mit einer Aufenthalts- (Ausweis B)
oder Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) in vergleichbaren Verhältnissen
weniger häufig strafrechtlich verurteilt werden als Schweizer.
Wenn eine Person straffällig wird, muss sie damit verbundene Konsequenzen
tragen. Dies kann bei ausländischen Kriminellen die Ausschaffung aus
unserem Land beinhalten. Ist das denn nicht legitim?
Gemäss Initiative muss bei einer Person ausländischer Herkunft bei einer
gerichtlichen Verurteilung auch wegen Straftaten wie Drogenhandel,
Einbruch oder missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfe automatisch die
Ausweisung verfügt werden. Da dies unabhängig von ihrer persönlichen und
familiären Situation und ohne Beurteilung der Gefahr einer Rückfälligkeit
erfolgt, widerspricht dies dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Es ist
inakzeptabel, dass in Kauf genommen wird, dass auf diese Weise ganze
Familien einschliesslich schweizerischer Ehepartner und Kinder mit
Schweizer Bürgerrecht mitbestraft werden durch Ausschaffung oder Trennung,
weil einer von ihnen straffällig geworden ist. Dasselbe gilt für Personen
der 2. oder 3. Generation, die hier geboren und aufgewachsen sind.
Angesichts dieser Initiative ist, wie die Schweizer Bischofskonferenz dies
gemacht hat, vielmehr daran zu erinnern, dass Nicht-Diskriminierung,
Gleichheit vor dem Gesetz, Schutz vor Willkür und das Recht auf Ehe und
Familie Grundprinzipien unseres Rechtsstaates sind, die auch in
internationalen Konventionen festgeschrieben sind. Sie gelten für alle
Personen, unabhängig ob sie einen Schweizer Pass besitzen oder nicht.
Bundesrat und Parlament haben einen Gegenvorschlag erarbeitet, der im
Vergleich zur Initiative gewisse Grenzen setzt, indem er die Grundrechte,
Prinzipien der Verfassung und des internationalen Rechts anerkennt.
Gleichwohl ist der Gegenvorschlag vom selben Geist geprägt. Justitia et Pax
kann ihm nicht zustimmen, betrachtet ihn aber gegenüber der Initiative als
das geringere Übel. Bewusst Kriminalität und mangelnde Integration zu
vermischen, fördert die Fremdenfeindlichkeit und polarisiert die
verschiedenen Gruppen in unserer Gesellschaft. Die überwiegende Mehrheit der
Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, verursacht jedoch
keinerlei Probleme.
Deshalb lehnt Justitia et Pax die Ausschaffungsinitiative entschieden ab.
Aus ethischer Sicht ist auch der Gegenvorschlag nicht akzeptabel. Gleichwohl
stellt er das geringere Übel dar. Deshalb empfiehlt Justitia et Pax, ihn in
der Stichfrage zu unterstützen.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 4. November 2010
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18
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Medienmitteilung
Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Die derzeitigen rechtlichen
Regelungen genügen
Mit Blick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die Eidgenössische
Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer" und den
Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte gibt die Schweizer Bischofskonferenz
zu bedenken, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen genügen, um
ausländische Straftäter, die schwere Vergehen begangen haben, aus der
Schweiz auszuweisen. Beide Abstimmungsvorlagen unterstellen einen
rechtlichen Handlungsbedarf, der nicht gegeben ist.
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geben den Behörden die Mittel in
die Hand, ausländische Straftäter aus der Schweiz auszuweisen. Initiative
und Gegenvorschlag haben daher rechtlich keinen Sinn. Sie sind Zeichen einer
"Symbolpolitik", die den wirklich wichtigen und schwierig zu lösenden
staatspolitischen und rechtlichen Fragen ausweicht. Wie können wir das
Zusammenleben von Schweizern und Ausländern besser gestalten? Welche
Pflichten obliegen dem Staat, der Gesellschaft und den Zuwanderern für eine
gelungene Integration? Was verstehen wir unter Integration und was macht
unsere Schweizer Identität aus?
Wer diesen wichtigen Fragen mit rechtlichen Spiegelfechtereien ausweicht,
löst nicht nur keine dieser Fragen, sondern fördert in der Schweiz eine
Stimmung, die Ausländerinnen und Ausländern generell schadet und in der
Frage der Ausländerkriminalität zur Verfestigung von pauschalen Vorurteilen
beiträgt.
Die Annahme der Ausschaffungsinitiative schafft nach dem Urteil der
Rechtsexperten der Bischofskonferenz gravierende zusätzliche ethische und
völkerrechtliche Probleme. Denn die Ausweisungen würden grundsätzlich ohne
Berücksichtigung der Situation im Heimatland und der näheren Lebensumstände
in der Schweiz geschehen; was zwangsläufig in manchen Fällen zu
Ausweisungsentscheiden führen würde, die weder ethisch noch grundrechtlich
zu rechtfertigen wären. Die Initiative ist darum klar abzulehnen.
Der Gegenvorschlag hingegen ist unnötig, weil er an der derzeitigen
rechtlichen Situation de facto kaum etwas ändern würde. Er entspricht
weitgehend der heutigen Praxis. Anders als mit der Annahme des
Gegenvorschlags unterstellt würde, ist es heute hinreichend möglich,
straffällige Ausländer des Landes zu verweisen. Der Gegenvorschlag kann also
ebenfalls nicht empfohlen werden. Für den Fall, dass bei der Volksabstimmung
beide Vorlagen die Mehrheit der Stimmen erhalten, ist im Stichentscheid dem
Gegenvorschlag der Vorzug zu geben.
Die Schweizer Bischofskonferenz lässt sich bei gesellschaftlichen und
rechtlichen Fragen durch ihre Expertenkommission Justitia et Pax beraten.
Ein ausführliches Argumentarium der Experten wird auf der Homepage der
Kommission (www.juspax.ch) veröffentlicht.
Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 29. Oktober 2010
Walter Müller
Informationsbeauftragter
der Schweizer Bischofskonferenz
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Mediencommuniqué
Gratulation an den neuen Schweizer Kardinal
Papst Benedikt XVI. hat heute im Anschluss an die Generalaudienz die Namen
der neuen Kardinäle bekannt gegeben, denen die Kardinalswürde am 20.
November 2010 bei einem öffentlichen Konsistorium übertragen wird. Als
Schweizer Purpurträger erhob der Heilige Vater Erzbischof Dr. Kurt Koch,
Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen und
Apostolischer Administrator des Bistums Basel. Die Schweizer
Bischofskonferenz gratuliert ihrem Mitglied zur hohen und ehrenvollen
Auszeichnung.
Mit der Erhebung zum Kardinal wird das vielfältige Wirken von Erzbischof Dr.
Kurt Koch in besonderer Weise gewürdigt. Zugleich bringt die Mitgliedschaft
im Kardinalskollegium die grosse Bedeutung des Päpstlichen Einheitsrates zum
Ausdruck, dem er seit dem Sommer 2010 vorsteht. Erzbischof Dr. Kurt Koch
ist seit seiner Wahl zum Bischof von Basel 1995 Mitglied der Schweizer
Bischofskonferenz, die er von 2007 bis 2009 präsidierte. Während der
fünfzehn Jahre seines Episkopates gestaltete er die Arbeit der
Bischofskonferenz entscheidend mit. Schwerpunkte seines theologischen
Schaffens und seiner bischöflichen Tätigkeit waren die Glaubensvertiefung
und die Glaubensweitergabe sowie vor allem die Ökumene. Als Präsident des
Päpstlichen Einheitsrates bringt er nun seine hervorragenden theologischen
Fähigkeiten und ausgezeichneten Kenntnisse in den ökumenischen Beziehungen,
in gesellschaftlichen Fragen und im Verhältnis von Kirche und Staat auf
weltkirchlicher Ebene ein, während er gleichzeitig bis zur Installation des
neuen Bischofs dem Bistum Basel als Apostolischer Administrator vorsteht.
Freiburg i. Ü., 20. Oktober 2010
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz:
+ Norbert Brunner, Präsident
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Mediencommuniqué
Westafrikanischer Bischof predigt in katholischen Kirchen der Schweiz
Mit Afrika in die Zukunft
Der Westafrikanische Bischof Isaac Jogues Gaglo besucht vom 14. bis 24.
Oktober 2010 die Schweiz, um von der kirchlichen Gegenwart Afrikas Zeugnis
zu geben. Isaac Gaglo ist Bischof des Bistums Aného in Togo. Er antwortet
mit seinem Besuch auf eine Einladung der Schweizer Bischöfe. Eine Delegation
der Schweizer Bischofskonferenz hatte vor einem Jahr die Bischöfe Togos
besucht und war beeindruckt von einer jungen, lebendigen und in vollem
Wachstum befindlichen Kirche zurückgekehrt. Der togolesische Bischof wird in
verschiedenen Schweizer Städten auftreten, darunter St. Gallen, Solothurn
und Freiburg.
Die katholische Kirche Afrikas ist stark. "In diesem von höchster
politischer und gesellschaftlicher Ungerechtigkeit geprägten Land erhebt die
Kirche freimütig ihre Stimme für Gerechtigkeit, für Frieden und für
Versöhnung ", schreibt der Abt von Saint-Maurice, Joseph Roduit, in einer
Botschaft, die er im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz für den
Weltmissionsmonat Oktober 2010 verfasst hat.
Die katholische Kirche Afrikas ist lebendig. Tänze, Gesänge und
Warmherzigkeit beeindruckten die Schweizer Bischöfe bei ihrem Besuch in
Togo; in Europa hingegen fehlt es dem christlichen Zeugnis oft an
Enthusiasmus. Für Papst Benedikt XVI. ist Afrika eine "geistliche Lunge",
die der katholischen Kirche des Westens zu neuem Atem verhelfen kann. Abt
Joseph Roduit betont in seiner Botschaft, dass es nicht einfach darum geht,
Afrika finanziell zu helfen, sondern darum, "unsere Vorstellung der
weltweiten Sendung und unseren missionarische Geist zu überdenken".
Anlass der Schweizer Reise von Bischof Gaglo ist der Weltmissionsmonat, der
seit 1980 auf Anordnung von Papst Johannes Paul II. jeweils im Monat Oktober
begangen wird. Zustande gekommen ist die Reise auf Anregung von "Missio",
dem schweizerischen und liechtensteinischen Zweig des Internationalen
Katholischen Missionswerks, und der Schweizer Bischofskonferenz. Mit Blick
auf die Begegnung der schweizerischen und togolesischen Bischöfe im Oktober
2009 hat "Missio" den Slogan "Mit Afrika in die Zukunft" gewählt und Togo
zum Gastland seiner Weltmissionsmonats-Kampagne 2010 gemacht.
Walter Müller, Infobeauftragter der Schweizer Bischofskonferenz
Separat:
Bischof Gaglos Rundreise durch die Schweiz führt ihn in alle Diözesen, aus
denen Bischöfe im letzten Jahr zu Besuch in Togo weilten. Sein erster
öffentlicher Auftritt findet am Samstag, 16. Oktober in der Kathedrale von
St. Gallen statt. Gemeinsam mit Bischof Markus Büchel wird er den
Gottesdienst zum Festtag des Hl. Gallus feiern. Am Sonntag, 17. Oktober
folgen Gottesdienste in Lichtensteig und St. Peterzell. Am Mittwoch, 20.
Oktober ist der Bischof von Aného in Solothurn, wo er, begleitet von Bischof
Martin Gächter, zu Gottesdienst und Vortrag erwartet wird. Am Donnerstag,
21. Oktober wird er in Freiburg an der Universität einen Vortrag im Rahmen
des Forums Weltkirche halten. Weitere Stationen der Schweizer Reise von
Bischof Gaglo sind Lugano (18./19. Oktober), Saint-Maurice (22. Oktober) und
Genf (24. Oktober).
Hinweise an die Redaktionen:
- Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle Missio, Tel. 026 425 55 70
(Siegfried Ostermann), www.missio.ch.
- Die Botschaft von Abt Joseph Roduit im Namen der Schweizer
Bischofskonferenz ist verfügbar unter dem Link http://tinyurl.com/332yffa
- Fotos der Reise der Schweizer Bischöfe nach Togo können heruntergeladen
werden unter dem Link http://www.conferencedeseveques.ch/photos/togo/
- Programm des Weltforums Kirche an der Univerisität Freiburg ist verfügbar
unter dem Link
http://www.missio.ch/fileadmin/user_upload/HOME/pdf/FFWK-2010-Programm.pdf
Presseerklärung
Neue Präsidentin für die AGCK
Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK-CH hat am
22. September in Lausanne Vizepräsidentin Adèle Kelham zur neuen Präsidentin
gewählt. Sie wird ihr Amt am 1. Januar 2011 antreten. Die Anglikanerin
übernimmt es von Bischof Vitus Huonder, Bischof von Chur. Sie wird weltweit
eine von wenigen Frauen in einem solchen Amt sein.
Adèle Kelham hat in der Anglikanischen Kirche die Priesterweihe erhalten.
Geboren in Yorkshire (Nordengland), studierte sie zuerst Physik und
anschliessend Theologie. Beides passe gut zusammen, betont sie: "Die eine
Richtung gibt Einsicht in die andere. Eine schaut die Schöpfung an, die
andere den Schöpfer."
Ökumene mit Respekt und Herz
Für die Ökumene engagiert sie sich seit längerem in der AGCK Waadt sowie im
Präsidium der AGCK Schweiz. Diese Arbeit ist ihr wichtig, denn "getrennt
kann die Kirche ihre Aufgaben nicht richtig erfüllen. Wie können wir Gottes
Liebe in der Welt zeigen, wenn wir unseren Mitchristen nicht vom Herzen
respektvoll lieben? Wie fördern wir Gottes Frieden und Gerechtigkeit in der
Welt, wenn wir uns gegenseitig nicht unterstützen?", meint Adèle Kelham.
Die AGCK Schweiz biete viele Möglichkeiten des Engagements, so die
designierte Präsidentin, etwa durch den Einsatz für die Bekanntmachung der
Charta Oecumenica; durch gemeinsames Gebet und Aktionen, die die Einheit in
Christus stärken. Dazu komme die Verleihung des Oecumenica Labels an
Projekte, die eine sichtbare Einheit aufweisen.
Theologin in leitender Funktion
Reverend Kelham hat neben ihrem Pfarramt in Lausanne noch einen weiteren
wichtigen Arbeitsbereich. Sie ist "Diocesan Advisor on Womens Ministry" für
die Anglikanische Kirche in Festland-Europa. "Zu meiner Aufgabe gehören die
seelsorgerliche Betreuung, Unterstützung sowie Beratung bei der Zielsetzung
und den Programmen zur Förderung des geistlichen Amt von Frauen. Wichtig ist
dabei auch der Kontakt mit den Beraterinnen anderer Diözesen, so die
designierte Präsidentin der AGCK. Ausserdem ist die früh verwitwete
Theologin Mutter von vier Söhnen und zwei Enkeln.
Das Präsidium der AGCK wechselt alle 2 Jahre. Abwechselnd übernehmen
Vertreter der Schweizer Bischofskonferenz, des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes und einer der kleineren Mitgliedkirchen der AGCK Schweiz
dieses Amt.
Christiane Faschon, Generalsekretärin
Hinweise an die Redaktionen:
Bilder von Revd A. Kelham bei info(a)agck.ch
Kontakt: kelham(a)bluewin.ch
Im November wird ein grösseres Porträt der neuen Präsidentin erscheinen.
Anfragen an Christiane Faschon, info(a)agck.ch