Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses (CES) – Service d’information
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni
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Abusi sessuali nella pastorale:
Dichiarazione della Conferenza dei vescovi svizzeri
1. I membri della Conferenza dei vescovi svizzeri sono mortificati e sgomenti per i casi avveratisi di abusi sessuali nella pastorale.
2. Dobbiamo riconoscere di aver sottovalutato l'ampiezza del fenomeno. I responsabili nelle Diocesi e negli Ordini religiosi hanno compiuto errori. Per questi errori chiediamo perdono.
3. Incoraggiamo coloro che hanno subito abusi ad annunciarsi presso i centri di consultazione per le vittime e i corrispondenti centri diocesani ed a sporgere eventuale denuncia. Ci importa che venga fatta piena luce sul passato.
4. Chiediamo a tutti i colpevoli di abusi tra gli operatori pastorali, religiosi, collaboratori in parrocchia, nella scuola e in altri enti posti sotto responsabilità ecclesiale di assumere le loro colpe dinanzi a Dio e agli uomini, presentandosi al loro responsabile.
5. Ringraziamo tutti coloro che vivono la loro vocazione nella fedeltà e anzi li incoraggiamo vivamente, in questo periodo di crisi, nel servizio che compiono.
6. Già nel 2002 la Conferenza dei vescovi svizzeri emanò speciali direttive, incentrate sugli interessi delle vittime, la prevenzione degli abusi e il conseguente agire nei confronti dei colpevoli. Applicheremo queste direttive, aggiornate nel 2009, con vigore.
7. Inoltre va migliorata la collaborazione tra Diocesi e Ordini religiosi, anche a livello internazionale. I rispettivi responsabili devono essere certi che i loro collaboratori e collaboratrici siano persone integre. Dibatteremo questo genere di questioni e altre ancora durante l'assemblea di giugno della Conferenza dei vescovi.
8. Il periodo quaresimale ci esorta a riconoscere le colpe, correggere gli atteggiamenti erronei, trovare una strada per migliorare e chiedere perdono a Dio e agli uomini. Ringraziamo tutti i fedeli che ora contribuiscono affinché la nostra Chiesa ritrovi la via verso una più grande credibilità.
Friburgo, 31 marzo 2010
I Vescovi svizzeri
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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Freiburg i. Ü., 30. März 2010
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Zusammenhang mit den in diesen Tagen und Wochen bekannt gewordenen Fällen von sexuellen Übergriffen in der Seelsorge wird die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Mittwoch, 31. März 2010, eine Erklärung veröffentlichen. Sie wird vom Präsidenten der SBK, Bischof Norbert Brunner, an einer Medienkonferenz präsentiert und erläutert.
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Mittwoch, 31. März 2010, von 10.30 Uhr bis 11.15 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei,
Sulgeneckstrasse 13,
3011 Bern
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Organisation erleichtern, indem Sie sich per E-Mail oder telefonisch für die Medienkonferenz anmelden (Tel. +41 26 510 15 15, secretariat(a)conferencedeseveques.ch <mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch?subject=Anmeldung%20Medienkonferenz> ).
Mit freundlichen Grüssen
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
www.sbk-ces-cvs.ch
Pressecommuniqué
Schweiz: Justitia et Pax unterstützt im Grundsatz die Totalrevision des
Bürgerrechtsgesetzes
Für eine nicht diskriminierende Einbürgerungspraxis in der Schweiz
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt im Grundsatz
die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, das in der Vernehmlassung ist.
Diskriminierungen zu verhindern und für mehr Kohärenz im
Einbürgerungsverfahren in der ganzen Schweiz zu sorgen, sind legitime Ziele,
die unsere Unterstützung verdienen.
Justitia et Pax begrüsst die Herabsetzung der minimalen Aufenthaltsdauer von
zwölf auf acht Jahre. Dies stimmt auch mit der Europäischen
Staatsangehörigkeitskonvention von 1997 überein, der die Schweiz beitreten
sollte.
Trotzdem wehrt sich Justitia et Pax gegen die Bestimmung, dass einen Antrag
zur Einbürgerung nur stellen kann, wer einen C-Ausweis besitzt. Eine solche
Anforderung würde neue Diskriminierungen schaffen, insbesondere gegenüber
Menschen aus sogenannten Drittstaaten, die sich bei uns einbürgern lassen
wollen.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort (auf französisch) steht auf der
Homepage von Justitia et Pax zur Verfügung unter: www.juspax.ch
<http://www.juspax.ch/> >documents >prises de position.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 23. März 2010
Kontakt : Wolfgang Bürgstein, Tel. : 031 381 59 55 / 078 824 44 18 /
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Pressemitteilung
Für eine Reduktion der CO2-Emissionen um 40% und eine Lenkungsabgabe auf
Treibstoffe
Justitia et Pax und oeku Kirche und Umwelt treten in einem Brief an den
Nationalrat für eine gerechte und zukunftsfähige Klimapolitik der Schweiz
ein. Sie fordern die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, bei den
anstehenden Beratungen für eine fortschrittliche Klimapolitik einzutreten
und die dafür notwendigen Weichenstellungen vorzunehmen.
Ziel soll sein, die globale mittlere Temperaturerhöhung nicht über 2°C
ansteigen zu lassen. Als Industrieland steht die Schweiz in besonderer
Verantwortung. Notwendig und gerecht sind ein CO2-Reduktionsziel von 40% im
Inland bis 2020 sowie zusätzliche Anstrengungen im Ausland in vergleichbarem
Umfang.
Klimagerecht ist eine Politik, die alle Emissionsbereiche einbezieht. In der
Schweiz sind dies Gebäude und Verkehr. An der CO2-Lenkungsabgabe auf
Treibstoffe muss deshalb festgehalten werden.
Eine fortschrittliche Klimapolitik ist nicht nur gerecht, sondern im
ureigenen Interesse der Schweiz, weil sie sich auch wirtschaftlich lohnt.
Bern, den 16.03.2010
Kontakte:
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax, Bern
Wolfgang Bürgstein, Effingerstrasse 11, Postfach 6872, 3001 Bern, Tel.: 031
382 01 29, Natel: 078 824 44 18, Mail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
oeku Kirche und Umwelt, Bern
Kurt Zaugg-Ott, Schwarztorstrasse 18, Postfach 7449, 3001 Bern, Tel.: 031
398 23 45, Natel: 076 531 26 00, Mail: info(a)oeku.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist die
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für politische,
soziale und wirtschaftliche Fragen.
oeku Kirche und Umwelt ist ein ökumenischer Verein, der zum Ziel hat, die
Verantwortung für die Erhaltung der Schöpfung im Leben und Zeugnis der
Kirchen tiefer zu verankern.
287. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Lugano
1. bis 3. März 2009
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in Lugano vom 1. bis 3. März
in der Casa Santa Birgitta zur 287. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Folgende Hauptthemen sind behandelt worden:
Neuer Präsident und neues Mitglied der SBK
Die Versammlung der Bischofskonferenz wurde zum ersten Mal vom neuen
Präsidenten, Bischof Norbert Brunner, geleitet. Er dankte im Namen der SBK
dem abtretenden Präsidenten, Bischof Kurt Koch, für die grossen Verdienste
in diesem Amt. Die Mitglieder der SBK hiessen Weihbischof Marian Eleganti in
ihren Reihen willkommen. Die Verteilung der Dikasterien unter den
Mitgliedern der SBK wurde angepasst. So gibt Weihbischof Denis Theurillat
die Verantwortung für den Sektor Jugend an Weihbischof Marian Eleganti ab.
Der überarbeitete Dikasterienplan kann auf der Homepage der Schweizer
Bischofskonferenz eingesehen werden (www.sbk-ces-cvs.ch).
Hilfe von Kirche zu Kirche
Die Erdbebenkatastrophen in Haiti und Chile fordern die Solidarität der
Menschen weltweit heraus. Die Christen drücken ihre Solidarität zuerst mit
dem Gebet aus. Es erinnert daran, dass Gott die Quelle der Hoffnung ist.
Doch es ist auch die materielle Solidarität gefordert. Die Bischöfe danken
den vielen Menschen, die sich für die Nothilfe in Haiti in grosszügiger
Weise eingesetzt haben und einsetzen, besonders den Spendern der Hilfswerke
der Schweizer Bischöfe. Nachdem die dringendste Not der Bevölkerung mit
Soforthilfe gelindert ist, gilt es auch die Infrastruktur der katholischen
Kirche in Haiti wieder herzustellen, damit sie ihre wertvollen Dienste für
die Katholiken und die gesamte Bevölkerung erbringen kann. Die Schweizer
Bischöfe beschlossen, den Wiederaufbau zu unterstützen, indem in den
Schweizer Bistümern die Kollekten der Gottesdienste an Fronleichnam für
Werke der katholischen Kirche in Haiti aufgenommen werden.
Sorge um Christen im Irak
Die Schweizer Bischöfe haben sich mit grosser Anteilnahme über die
schwierige Situation der Christen im Irak informiert. Systematische
Mordanschläge haben zum Ziel, die Christen aus dem Land zu vertreiben. Ein
Jahr nach der Entführung und Ermordung seines Vorgängers, Erzbischof Paulos
Faraj Rahho, hat der neue chaldäische Erzbischof von Mossul, Emil Shimoun
Nona, in einem bewegenden Brief an den irakischen Ministerpräsidenten, Nuri
el Maliki, gefordert, für den Schutz der religiösen Minderheiten zu sorgen.
Bei verschiedenen Attentaten kamen allein in Mossul in den vergangenen zwei
Wochen neun Christen ums Leben. Die Schweizer Bischöfe teilen die Sorge über
die Gewalt gegen Christen und andere Minderheiten im Irak. Sie appellieren
an alle Kräfte im Irak, sich für den Schutz der Minderheiten des Landes zu
engagieren und diesen wirksam zu garantieren. Sie bitten die Christen in der
Schweiz, für den Frieden im Irak zu beten.
Verbunden mit den Christen in Ägypten
In Ägypten befinden sich die Christen wie in Indien, Nigeria und andern
Ländern in einer bedrängten Situation. Nicht vergessen ist das Attentat am
koptischen Weihnachtsfest in der Stadt Nag Hamadi in der Nacht zum 7. Januar
2010, das sieben Menschen das Leben kostete. In der Schweiz hat die Abtei
Saint-Maurice besondere Beziehungen zu den Kopten Ägyptens. Die bald 1.500
Jahre alte Abtei wurde an der Begräbnisstätte der Märtyrer der Thebäischen
Legion gegründet. Die Abtei ist nach dem bekanntesten dieser Märtyrer, dem
heiligen Mauritius, benannt. In Ägypten, dem Ursprungsland der Thebäischen
Legion, errichten derzeit die Kopten in Luxor eine Kirche zu Ehren der in
Saint-Maurice begrabenen Märtyrer. Die Abtei Saint-Maurice stattet die
Kirche mit Reliquien der Märtyrer der Thebäischen Legion aus.
In Kürze
- Die Schweizer Bischofskonferenz hat das Vernehmlassungsverfahren zur
allfälligen Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts
betreffend die Beihillfe zum Selbstmord zur Kenntnis genommen. Sie macht
sich die Stellungnahme der Experten der Bioethikkommission der SBK zu eigen
und spricht sich für ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe aus.
- Die Schweizer Bischofskonferenz verabschiedete das
Mitfinanzierungs-Reglement zum Vertrag zwischen der Schweizer
Bischofskonferenz, dem Fastenopfer und der Römisch-Katholischen
Zentralkonferenz. Es tritt am 1. Januar 2011 nach der Verabschiedung durch
die drei Vertragsparteien in Kraft.
Begegnungen
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof
Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz zum Austausch über
aktuelle Fragen einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war
begleitet von Nuntiatursekretär Mgr. Seamus Patrick Horgan.
- Professor Libero Gerosa, Präsident der Fachkommission Kirche-Staat der
SBK, stellte den Zwischenbericht dieser Kommission über das Verhältnis von
Kirche und Staat den Bischöfen persönlich vor.
Ernennungen
- Zum Mitglied der Nationalkommission Justitia et Pax ernannt wurde Pater
Tobias Karcher SJ, Direktor des Lassalle-Hauses, Bad Schönbrunn.
- Neue Mitglieder der Bioethikkommission sind Nationalrat Pius Segmüller,
Luzern, und Dr. med. Barbara Claudia Biedermann, Privatdozentin, Basel.
- Die SBK ernannte Claudia Schneider, Kommunikationsbeauftragte der
Römisch-Katholischen Landeskirche Aargau, zum Mitglied der Kommission für
Kommunikation und Medien.
Lugano, 3. März 2010
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch
Hinweis an die Redaktionen: Für telefonische Auskünfte steht den
Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Norbert
Brunner, am Donnerstag, 4. März zwischen zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr
unter der Nummer 027 329 18 18 zur Verfügung.
Pressecommuniqué
Schweiz: Aufhebung von Bestimmungen für einen Nichteintretensentscheid bei
Asylsuchenden
Justitia et Pax wünscht einen wirksamen Rechtsschutz
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt das Anliegen,
die Bestimmungen für einen Nichteintretensenscheid im Asylverfahren
aufzuheben. In ihrer Vernehmlassungsantwort spricht sich Justitia et Pax
aber gegen die Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage aus. Sie
verlangt zudem einen wirksamen Rechtsschutz für die Asylsuchenden.
Dass der Bund das Asylverfahren effizienter gestalten und beschleunigen
will, wird nicht kritisiert. Dennoch darf sich ein vereinfachtes Verfahren
nicht nachteilig auf den Rechtsschutz der Asylsuchenden auswirken.
Justitia et Pax weist daher die geplante Verkürzung der Beschwerdefrist von
30 auf 15 Tage zurück. Wenn man Fristen in Verfahren verkürzt, die oft
komplex sind und Informationen aus dem Ausland erfordern, besteht die
Gefahr, dass der rechtliche Schutz der Asylsuchenden verletzt wird.
Die vollständige Stellungnahme (auf französisch) ist zugänglich unter:
<http://www.juspax.ch/> www.juspax.ch > documents > prise de position
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der
Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit
sozialen, politischen
und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 01.03. 2010
Kontakt : Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57 / 078 824 44 18
Bern, 11.02.2010
Pressecommuniqué
Mehr Solidarität in Krisenzeiten!
Justitia et Pax Europa zum Europäischen Jahr 2010 gegen Armut und soziale
Ausgrenzung
Das Jahr 2010 wurde zum Europäischen Jahr des Kampfes gegen Armut und
soziale Ausgrenzung ausgerufen. Aus diesem Anlass richtet Justitia et Pax
Europa einen Aufruf an alle europäischen Nationen. Wir müssen erkennen, dass
unsere einzige Chance, eine langfristige Antwort auf die aktuellen Krisen zu
finden, in dem erneuten Bemühen um globale Solidarität und Kooperation
liegt.
Die aktuellen Krisen stellen eine eindringliche Mahnung dar hinsichtlich des
zerstörerischen Potentials eines unregulierten Wirtschaftswachstums sowie in
Bezug auf Entwicklungsmodelle, die es versäumen, Ungleichheit und soziale
Gerechtigkeit in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen appelliert
deshalb an alle europäischen Staaten, im Kampf gegen Armut und soziale
Ausgrenzung folgende Schritte zu unternehmen.
* Ergreifung von wirkungsvolleren Maßnahmen zum Kampf gegen Armut und
soziale Ausgrenzung aufgrund der Erkenntnis, dass dies für die Zukunft aller
Nationen mindestens so wichtig ist wie der Schutz des Finanzsystems.
* Einführung eines Systems von Normen und Richtlinien zur
Sicherstellung, dass wirtschaftliche und finanzielle Aktivitäten nicht zum
Nachteil menschlicher Entwicklung durchgeführt werden, nicht im Widerspruch
zu unseren Verpflichtungen hinsichtlich internationaler Solidarität stehen
und die Menschenrechte nicht verletzen.
* Förderung von wirtschaftlicher Transparenz durch Einführung von
Standards oder Bezeichnungen für Unternehmen, die sich den o.g. Normen und
Richtlinien verpflichten, auch im Banken- und Finanzdienstleistungssektor
(z.B. die Pflicht transnationaler Konzerne, ihre Steuerabgaben nach
Produktionsstandorten auszuweisen).
* Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen zur Gewinnung von
Mitteln für die Entwicklungshilfe und zur Finanzierung globaler öffentlicher
Güter.
* Unterstützung einer Entwicklungspolitik, die menschenwürdige
Arbeits- und Lebensbedingungen in allen Ländern fördert (Bsp. CH: Erhöhung
der Entwicklungshilfebeiträge auf 0,5%).
· Abschaffung von unfairen Bedingungen für Entwicklung und Handel,
wie sie die Schweiz teilweise in bilateralen Handelsabkommen zu lasten von
Entwicklungsländern durchzusetzen versucht.
* Verstärkte Bemühungen in Europa zur Begrenzung von Ursachen und
Folgen des Klimawandels. Ferner Unterstützung von Entwicklungsländern bei
ihren Anstrengungen, mit den Folgen des Klimawandels fertig zu werden, durch
die Bereitstellung von finanziellen und technischen Ressourcen.
Die Erklärung im Wortlaut und weitere Informationen unter:
<http://www.juspax-eu.org/> www.juspax-eu.org und <http://www.juspax.ch/>
www.juspax.ch
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18;
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen (Justitia et Pax
Europa oder CEJPC) ist ein europäischer Zusammenschluss von 29 nationalen
Justitia et Pax Kommissionen. Jede wurde von der jeweiligen katholischen
Bischofskonferenz des Landes eingerichtet oder anerkannt. Das Sekretariat
der CEJPC befindet sich gegenwärtig in Paris (Frankreich).
Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz
Stellungnahme zur
Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010:
VERFASSUNGSARTIKEL
ÜBER DIE FORSCHUNG AM MENSCHEN
Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz sagt Ja zum
Verfassungsartikel, mahnt aber, bei der Ausarbeitung des zukünftigen
Gesetzes wachsam zu sein
Der dem Stimmvolk unterbreitete Verfassungsartikel für die Volksabstimmung
vom 7. März 2010 strebt folgende drei Ziele an:
1° Schutz der Würde und der Persönlichkeit des Menschen in der medizinischen
Forschung unter Berücksichtigung der Forschungsfreiheit und der Bedeutung
der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft;
2° Förderung der Qualität und der Transparenz dieser Forschung;
3° Schaffung einer Grundlage, die ermöglicht, die Forschung am Menschen in
der Schweiz einheitlich zu regeln.
Die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz stimmt dem
Verfassungsartikel zu, insoweit das Prinzip der Menschenwürde als Grundrecht
uneingeschränkten Schutz geniesst und dieses der Forschungsfreiheit, dem es
die richtige Orientierung gibt, vorgeordnet ist.
Insbesondere ist die Freiheit der Forschungssubjekte garantiert; lehnt
jemand die Forschung ab, ist das in jedem Fall zwingend. Ausserdem wird das
Subsidiaritätsprinzip respektiert. Auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit
zwischen ausgeführter Forschung und möglichen Risiken ist beachtet.
Man kann bedauern, dass das Prinzip der Forschung mit urteilsunfähigen
Personen in der Verfassung verankert wird. Allerdings beruhigt die klare
Botschaft des Bundesrates: In Frage kommen Forschungshandlungen mit
minimalen Risiken wie das Sammeln von Daten im Rahmen von Gesprächen und
Beobachtungen oder Speichel- und Urinuntersuchungen. Es ist darauf zu
achten, dass das Gesetz diese Anforderung vollumfänglich einhält.
Die Bioethikkommission der SBK bittet deswegen das Parlament, das Gesetz
über die Forschung am Menschen nur dann anzunehmen, wenn die Leitlinien von
Art. 118b strikte eingehalten werden.
- Es gilt, jede utilitaristische Ideologie zurückzuweisen, welche
nur das Eigeninteresse, nicht aber das objektive Wohl der menschlichen
Person und ihrer Würde verfolgt.
- Es gilt, jeden Utilitarismus zu verhindern, welcher nur Nutzen
und Risiken bedenkt.
- Es gilt, den Leitsatz umzusetzen: «Die Würde gebietet einen
respektvollen Umgang mit ungeborenem Leben und mit verstorbenen Personen»
(Botschaft, § 2.2.3).
- Es gilt, den Embryonenschutz (in vivo und folglich auch in vitro)
zu gewährleisten.
- Es gilt, dass an urteilsunfähigen Personen ausschliesslich
Forschungen mit minimalen Risiken vorgenommen werden dürfen (Beispiel:
Entnahme von Proben).
Daher befürwortet die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz den
Verfassungsartikel 118b, welcher am 7. März 2010 zur Abstimmung vorgelegt
wird. Der Artikel berücksichtigt das Prinzip der Menschenwürde, dem die
Forschungsfreiheit untergeordnet bleibt. Er bildet die Verfassungsgrundlage,
um die medizinische Forschung in der Schweiz einheitlich zu regeln und
fördert die Qualität und Transparenz dieser Forschung.
Freiburg i. Ü., 10. Februar 2010 Dr. Urs Kayser,
Präsident
Hinweis an die Redaktionen
Für weitere Auskünfte:
Dr. François-Xavier Putallaz, Sitten
Tel. 079 241 23 72
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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informazioni : <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
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Mediencommuniqué
Verstärkung für die Kommunikation und Medienarbeit der Bischofskonferenz
Zwei neue Stellen
Die katholische Kirche in der Schweiz erhält für ihre Kommunikationsaufgaben
Verstärkung. Wie im 2009 verabschiedeten "Businessplan" für die
Weiterentwicklung der kirchlichen Kommunikations- und Medienarbeit
vorgesehen, werden auf den 1. April 2010 zwei neue Stellen geschaffen: Die
Kommunikationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) wird um eine
Mitarbeiterstelle erweitert, während die Expertentätigkeit der Kommission
für Kommunikation und Medien neu von einem vollamtlichen Sekretär
koordiniert wird.
Die personelle Verstärkung der Kommunikationsstelle der SBK hat vor allem
zum Ziel, die Stellungnahmen, Studien und Untersuchungen der verschiedenen
Fachkommissionen besser in die Öffentlichkeit zu tragen. Im Vordergrund
stehen dabei so vielfältige Fachgebiete wie die Sozial- und
Wirtschaftsethik, die Migration und die Bioethik.
Die Professionalisierung des Sekretariats macht es der Kommission für
Kommunikation und Medien möglich, ihre Expertenarbeit verstärkt
wahrzunehmen. Dies geschieht in engem Kontakt mit dem Verantwortlichen der
SBK für das Dikasterium Medien (seit Anfang 2010 Abt Martin Werlen). Die
Kommission hat einerseits die Medienarbeit der Kirche und kirchlicher
Stellen zu beurteilen und andererseits die verschiedenen beteiligten Stellen
zu beraten.
Simon Spengler
Zum Geschäftsführenden Sekretär der Kommission für Kommunikation und Medien
hat die Bischofskonferenz den 47-jährigen Journalisten und Theologen Simon
Spengler, Schmitten FR, ernannt. In Deutschland aufgewachsen, absolvierte er
das Theologiestudium in Freiburg (Schweiz), das er mit dem Lizentiat
abschloss. Anschliessend wandte er sich dem Journalismus zu. Als Redaktor
des "Berner Pfarrblatts", dann als Leiter des Magazins von "SonntagsBlick"
und als Bundeshaus-Redaktor von "SonntagsBlick" und später "Blick" erlangte
er vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen sowohl in kirchlichen als auch in
weltlichen Medien. Er verfügt über vielfältige Kontakte zu Politikern,
weltlichen Behörden und kirchlichen Exponenten.
Laure-Christine Grandjean
Zur Mitarbeiterin ihres Informationsbeauftragten, Walter Müller, haben die
Bischöfe die 28-jährige Laure-Christine Grandjean, Sâles FR, ernannt. Sie
ist im französischsprachigen Teil des zweisprachigen Kantons Freiburg
aufgewachsen und Inhaberin eines interdisziplinären Masterdiploms für
asiatische Studien der Universität Genf. Ihre Master-Arbeit behandelt die
Frage der Konversionen vom Islam zum Christentum in Zentralasien.
Freiburg i. Ü., 5. Februar 2010
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 446 39 36
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Pressecommuniqué
Justitia et Pax zur Diskussion über die Armut in der Schweiz
Armut und Elend - ein unzulässiger Vergleich
Dass sich die Armen in der Schweiz angesichts des Elends in der Dritten Welt
nicht zu beklagen hätten, hält die Schweizer Nationalkommission Justitia et
Pax für eine Haltung, die inakzeptabel ist und diesen Menschen Unrecht tut.
Armut nistet sich auch in den reichen Ländern wie der Schweiz ein, selbst
wenn dies kaum sichtbar ist. Gemäss Caritas sind rund 10% der Schweizer
Bevölkerung von Armut betroffen. Caritas wie die SKOS (Schweizerische
Konferenz für Sozialhilfe) rufen daher zum entschlossenen Kampf gegen die
Armut auf.
Gegen diesen Warnruf wenden sich nun verschiedene Kreise mit dem Hinweis,
dass die Schweiz kaum von Armut betroffen sei, dass die sogenannt Armen in
der Schweiz vergleichsweise gut abgesichert seinen und keinen nennenswerten
Mangel an lebensnotwendigen Dingen zu beklagen hätten. Als Kronzeuge wird
das wirkliche Elend in der dritten Welt angefügt.
Gegen diesen Vergleich erhebt Justitia et Pax, die Fachkommission der
Schweizer Bischofskonferenz für sozialethische Fragen, Einspruch. Es ist
nicht zulässig, die Nöte der Schweizer Armen damit zu relativieren, dass es
noch ärmere Menschen gebe. Natürlich hat die Bekämpfung des Elends in vielen
Ländern dieser Welt, verstanden als Verlust jeglicher sozialer, ökonomischer
und persönlicher Struktur (fehlende Ernährungssicherheit, keine transparent
funktionierende Ökonomie, kein Gesundheitswesen, kein funktionierendes
Rechtssystem etc.) Vorrang.
Dies jedoch dispensiert uns nicht davon, die zunehmenden Tendenzen der
Verarmung im eigenen Land ernst zu nehmen: mangelnde Chancengleichheit bei
Bildung und Einkommen, Arbeitslosigkeit, sozialer Ausschluss, ungenügende
soziale Sicherung und geringere Lebenserwartung.
In einem reichen Land durch Armut ausgeschlossen zu sein, bewirkt bei den
Betroffenen Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit. Die materielle und seelische
Not äussert sich in der Frage: Warum gerade ich?. Unverständnis und
Verurteilung von Seiten der MitbürgerInnen tragen das Ihre zur misslichen
Situation dieser Menschen bei.
Neben der Bekämpfung des Elends in der Welt muss die Bekämpfung der Armut im
eigenen Land eine hohe Priorität haben. Justitia et Pax hat sich
entschlossen, die Armutsdeklaration der Caritas Schweiz mitzutragen, weil
sie den sozialen Zusammenhalt in der Schweiz als ein hohes Gut betrachtet.
Sie weiss sich damit auch der Bundesverfassung verpflichtet, in deren
Präambel es heisst, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der
Schwachen.
Bern, 26. Januar 2010
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18;
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.