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Medienmitteilung
Zur Veröffentlichung des Buches "Mon Père, je vous pardonne"
von Daniel Pittet
Am 16. Februar 2017 erscheint das Buch "Mon Père, je vous pardonne" von Daniel Pittet. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Schweizer Provinz der Kapuziner - wie schon Papst Franziskus, welcher das Vorwort verfasst hat - erachten das Buch als "ein notwendiges, kostbares und mutiges Zeugnis" eines Opfers, das als Kind während vier Jahren (1968-1972) seitens eines Kapuziner Priesters sexuell missbraucht worden ist.
Obwohl der Fall schon 2002 in der Öffentlichkeit grosse Aufmerksamkeit erfuhr, liefert das Buch mit seinen zahlreichen Details eine beispielhafte Darstellung, wie das bösartige und manipulative Verhalten des Täters durch die Schuld Einzelner und durch die Schuld, die sich in Strukturen, Verhaltens- und Denkmustern festsetzt oder in unterlassener Hilfe zeigt, getragen und versteckt werden konnte. Die SBK und die Ordensgemeinschaften haben bereits mehrmals die Verantwortung für sämtliche Übergriffsfälle im kirchlichen Umfeld anerkannt. Die Kapuziner und die Diözese Lausanne, Genf und Freiburg bedauern in diesem konkreten Fall die Fehler zutiefst, welche damals begangen wurden.
Der Fall des Täters J.A. dreimal vor Gericht
Eine erste Anklage wurde 1995 gegen J.A. wegen sexuellen Übergriffen in Saint-Maurice erhoben. Der Untersuchungsrichter konnte jedoch nicht auf die Anklage eingehen, weil sie sich auf allesamt verjährte Fälle bezog.
2008 setzte das Bistum Lausanne, Genf und Freiburg die "Commission SOS Prévention" ein, bei welcher sich auch 2 mutmassliche Opfer des Täters J.A. meldeten. Die von dieser Kommission zusammengetragenen Informationen sowie weitere u.a. vom damaligen Offizial weitergeleitete Dokumente bildeten die Basis für eine gerichtliche Untersuchung des Falles J.A in Freiburg. Die Untersuchungsrichterin bestätigte am 3. November 2008, dass die Voruntersuchung zwar 22 Opfer identifizieren konnte, alle Fälle jedoch bereits verjährt waren, weshalb keine formelle Anklage erhoben werden konnte. J.A. hatte aber während der Voruntersuchung selber zwei weitere Opfer genannt, die 1992-1995 in Frankreich missbraucht worden seien. Infolgedessen wurde das Dossier an die Staatsanwaltschaft Grenoble weitergeleitet. Am 5. Januar 2012 wurde J.A. vom Tribunal Correctionnel de Grenoble zu einer Haft von zwei Jahren bedingt schuldig gesprochen. Das Gericht verordnete keine weiteren Präventivmassnahmen an.
Reaktion des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
Bischof Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg und Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, nimmt die ausführlichen Informationen, welche das Buch von Daniel Pittet liefert, zum Anlass, um eine mögliche Beteiligung von weiteren Personen in seiner Diözese zu untersuchen.
Reaktion der Kapuziner
Die Kapuziner stehen zu den Anschuldigungen, dass durch die damals übliche Praxis im Umgang mit Tätern von sexuellen Übergriffen weitere Übergriffe erst möglich wurden. Um den Ruf der Kirche oder des Ordens zu schonen, versuchte man damals allein durch interne Regelungen wie Versetzung oder Berufsverbot das Problem zu lösen. Bei Versetzungen wurden die neuen Arbeitgeber zu wenig informiert. Leider wurden auch Hinweise und Meldungen von Opfern zu wenig ernst genommen. Dies wird im Buch von Daniel Pittet anschaulich geschildert.
Die Kapuziner werden durch eine unabhängige juristische Instanz gründlich abklären lassen, wie weit sich aus dem Buch von Daniel Pittet neue Verdachtsfälle von Verschleierung ergeben und ob noch weitere Opfer gefunden werden können. Wir haben aus den bitteren Ereignissen die Lehren gezogen und es wurden verschiedene Vorkehrungen getroffen, um solches in Zukunft zu vermeiden. Zur Ausbildung gehört heute ein obligatorisches Präventionsprogramm. Es gilt heute die Null-Toleranz Regel bei solchen Vergehen. Und es gelten die strengen Bestimmungen der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (Richtlinien zu Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld, 3. Auflage, Freiburg, Januar 2014).<http://www.bischoefe.ch/dokumente/dossiers/sexuelle-uebergriffe-im-kirchlic…>
Über die Resultate beider Untersuchungen wird die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informiert.
Die SBK und die Kapuziner ersuchen deshalb die Opfer, sich zu melden. Fälle, welche nach staatlichem Recht zwar verjährt sind, können dennoch im Rahmen einer kanonischen Untersuchung überprüft werden. Für die verjährten Fälle existiert zudem ein Genugtuungsfonds.
Die SBK und die Kapuziner hoffen, dass das Buch von Daniel Pittet weiteren Opfern den notwendigen Mut schenkt, um ihre Geschichte anvertrauen zu können und so weitere Übergriffe zu verhindern.
Freiburg und Luzern, 13. Februar 2017
Für weitere Auskünfte:
· Bischof Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Tel. +41 79 211 45 48 oder info(a)diocese-lgf.ch<mailto:info@diocese-lgf.ch> (am Montag, 13. Februar für die Medien von 14.00 - 16.00 Uhr erreichbar)
· Bruder Agostino Del-Pietro, Provinzial der Schweizer Kapuziner, Tel. +41 41 429 67 40 oder agostino.delpietro(a)cappuccini.ch<mailto:agostino.delpietro@cappuccini.ch>
Anlaufstellen für Opfer
· Staatliche Opferhilfestellen<http://www.sodk.ch/fachbereiche/familien-und-gesellschaft/opferhilfe/wwwopf…>
· Diözesane Ansprechpersonen
Bistum Basel<http://www.bistum-basel.ch/de/Navigation2/Services/Beratung/Sexueller-uberg…>
Bistum Chur<http://www.bistum-chur.ch/dioezesane-raete/mitglieder-des-dioezesanen-fachg…>
Bistum St. Gallen<http://www.bistum-stgallen.ch/index_de.php?TPL=25000&x25000_ID=243>
Bistum Sitten<http://www.cath-vs.ch/le-diocese/services-pastoraux/service-de-la-charite-d…>
Bistum LGF<https://www.diocese-lgf.ch/accueil/abus-sexuels.html>
Bistum Lugano<http://www.diocesilugano.ch/datafiles/gestionedownloads/pdf/abusi%20sessual…>
Anlaufstellen für Personen mit pädophilen Neigungen
· www.disno.ch<http://www.disno.ch>
· www.forio.ch<http://www.forio.ch>
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bischoefe.ch/dokumente/dossiers/sexuelle-uebergriffe-im-kirchlic…
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Medienmitteilung
Ein Jahr nach der Begegnung von Papst Franziskus und Patriarch Kyrill in Havanna
Schweizer Bischöfe bieten Plattform zum Dialog
Die Schweizer Bischofskonferenz lädt am Sonntag, 12. Februar ein zu einem besonderen ökumenischen Anlass von internationaler Reichweite. Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rats für die Förderung der Einheit der Christen, und Metropolit Hilarion, Präsident des Departements für kirchliche Aussenbeziehungen des Moskauer Patriarchats, sprechen an einer öffentlichen Veranstaltung in der Aula Magna der Universität Freiburg über die fortgesetzte Annäherung der beiden Kirchen in Dialog und Zusammenarbeit.
Anlass zu dieser Begegnung bietet das historische Ereignis, das vor genau einem Jahr stattfand: Am 12. Februar 2016 trafen sich in Havanna zum ersten Mal die Oberhäupter der katholischen und der russischen orthodoxen Kirche, Papst Franziskus und Patriarch Kyrill. Für die Organisation des Treffens zum Jahrestag der Begegnung auf Kuba zeichnet das Institut für Ökumenische Studien der Universität Freiburg (Schweiz) im Auftrag der Bischofskonferenz verantwortlich.
Nach der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung" in Havanna sagte Papst Franziskus: "Wir sprechen miteinander als Brüder, wir haben dieselbe Taufe, wir sind Bischöfe. Wir wissen: Die Einheit wird erreicht, indem wir uns gemeinsam auf den Weg machen". Die Schweizer Bischofskonferenz betrachtet das Treffen von Metropolit Hilarion und Kardinal Koch als eine Etappe auf dem Weg zum anspruchsvollen Ziel der kirchlichen Einheit.
Praktische Hinweise:
Das Programm der Veranstaltung "Ein Jahr später - Herausforderungen und Perspektiven" und weitere Unterlagen stehen hier zur Verfügung:
http://www.eveques.ch/documents/communiques/papst-franziskus-patriarch-kyri…http://www.unifr.ch/iso/home/aktuelles
Anmeldungen sind nicht nötig, aber zur Erleichterung der Organisation erwünscht: iso(a)unifr.ch<mailto:iso@unifr.ch>.
Medienkonferenz:
Am Sonntag, 12. Februar 2017 findet im Senatssaal der Universität Freiburg um 15.00 Uhr eine Medienkonferenz statt mit Kardinal Kurt Koch, Metropolit Hilarion, Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, und Metropolit Jérémie vom Ökumenischen Patriarchat, Metropolit für die Schweiz. Medienvertreter sind gebeten, ihre Teilnahme per Email anzumelden bei: barbara.hallensleben(a)unifr.ch<mailto:barbara.hallensleben@unifr.ch>.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Prof. Barbara Hallensleben, Institut für Ökumenische Studien, barbara.hallensleben(a)unifr.ch,<mailto:barbara.hallensleben@unifr.ch> Tel. 079 230 35 50.
Freiburg i.Ü., 6.2.2017
Walter Müller
Informationsbeauftragter der
Schweizer Bischofskonferenz
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Medienmitteilung
Expertengruppe der Schweizer Bischofskonferenz für den interreligiösen Dialog zu Besuch in Benin
Eine Expertengruppe der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) begibt sich unter der Leitung von Bischof Alain de Raemy vom 3. bis 11 Februar in das westafrikanische Land Benin. Es handelt sich um eine Reise im Zusammenhang mit dem interreligiösen Dialog in dem westafrikanischen Land. Benin zeichnet sich aus durch ein friedliches Zusammenleben der Religionsgemeinschaften der Christen, Muslime und endogenen Religionen. Die siebenköpfige Delegation folgt einer Einladung der Genfer Stiftung "Espace Afrique", die der Beniner Unternehmer Samuel Dossou-Aworet zur Förderung der Entwicklung Afrikas und seiner Werte gründete.
Im Rahmen der Reise stehen Begegnungen mit Spitzenvertretern der verschiedenen Religionen, aber auch des Staates und der Wissenschaft auf dem Programm. Im Mittelpunkt der Reise steht ein Symposium zum Thema "Das Zusammenleben der Anhänger verschiedener Religionsgemeinschaften in Benin und der Schweiz. Dem anderen in seinem Unterschied begegnen - Herausforderungen, Risiken und Chancen." Ein breites Besuchsprogramm ermöglicht den Kontakt mit dem praktischen Leben vor Ort in den multireligiösen grösseren Städten Benins.
Ein Grossteil der zahlreichen Migranten aus den Ländern Schwarzafrikas flüchten vor Armut, sozialen und religiösen Unruhen und kriegerischen Konflikten. Ziel der Reise ist es, das Benin-Modell der Toleranz und des Dialogs zwischen den Religionsgemeinschaften zu studieren. Das Land zeichnet sich seit den 1990er Jahren, als Benin einen Versöhnungsprozess durchlaufen hat, durch bemerkenswert stabile Verhältnisse in Gesellschaft und Staat aus. Dies, obwohl das Land von unruhigen Nachbarländern umgeben ist: Nigeria, Niger, Burkina Faso, Togo.
Im Übrigen besteht seit den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein besonderes Verhältnis zwischen der katholischen Kirche in der Schweiz und in Benin: Das Bistum St. Gallen spendete den Bau des ersten Priesterseminars in Benin. Das Grand Séminaire St-Gall ist bis heute die bedeutendste Ausbildungsstätte für den zahlreichen Priesternachwuchs des Landes und wird heute noch von den Katholiken des Bistums St. Gallen unterstützt.
Die Kommission der SBK für den Dialog mit den Muslimen bildet den Kern der Expertengruppe, die sich nach Benin begibt. Präsident der Kommission ist Bischof Alain de Raemy, Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg. Weitere Mitglieder der Delegation sind der Generalsekretär der SBK und Sekretär der Kommission, Erwin Tanner-Tiziani, der Religionspädagoge Stephan Leimgruber, der Schweizer Diplomat Francis Piccand, der Westschweizer Regionalleiter des katholischen Hilfswerks "Kirche in Not" Roberto Simona, der Afrikamissionar Pater Roman Stäger und der Informationsbeauftragte der SBK Walter Müller.
Walter Müller
Informationsbeauftragter der
Schweizer Bischofskonferenz
Link zur Mediencommuniqué : http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/besuch-in-benin-2017
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Wort der Bischöfe zum Krankensonntag 2017 (5. März 2017)
Der verborgene Schatz auf dem Acker des Lebens
Ob wir krank oder gesund sind, wir alle sind herausgefordert, über den Sinn der Krankheit nachzudenken und die möglichen Situationen, in die wir an unserem Lebensende geraten können, im Geiste vorwegzunehmen. Jener Tag, den viele als den letzten fürchten, war für Seneca (†65) „der Geburtstag der Ewigkeit.“ „Lebt wie Menschen, die täglich sterben”, sagt der Wüstenvater Antonius (†356) seinen Brüdern vor seinem Tod. Der französische Skeptiker Montaigne (†1592) versteht Philosophieren als ein Einüben des Sterbens. “Warum Angst vor dem Tod haben?”, sagt der blinde Mönch der Grossen Kartause im Film »Die grosse Stille«, „je mehr man sich Gott nähert, umso glücklicher ist man. Das ist die Vollendung unseres Lebens”.
Wie man sieht, gibt es einen Zusammenhang zwischen der Lebensführung und dem Erleben des Todes eines Menschen. Franziskus (†1226) stirbt nackt auf dem Boden der Portiuncula, umgeben von seinen Brüdern; Benedikt (†547) stirbt stehend im Gebet der Psalmen, auf zwei Brüder gestützt; Seraphin von Sarov (†1833) übergibt seine Seele Gott kniend vor der Ikone der Gottesmutter der Freude.
Das Alter bzw. Älterwerden ist geeignet, nach dem Sinn des Lebens zu fragen, eine Frage, die durch die Dringlichkeit und Sinnhaftigkeit der Alltagsgeschäfte oft in den Hintergrund gedrängt wird. Bei Thomas von Kempen (†1471) heisst es: „Was antwortest Du auf die Frage: Warum bist du auf die Welt gekommen? Es ist von Zeit zu Zeit gut, dir diese Frage zu stellen.“ Das gilt vor allem für den letzten Lebensabschnitt. Im Psalm 138, Verse 13-16 lesen wir: „Du hast mein Inneres geschaffen, mich gewoben im Schoss meiner Mutter. ... Deine Augen sahen, wie ich entstand, in Deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war.“ Gott hat also all meine Tage angeschaut und gesegnet: auch die letzten. Ihr Sinn liegt wie ein verborgener Schatz auf dem Acker des Lebens und muss geborgen werden.
Der drohende Verlust der geistigen Kontrolle über sein Leben hat Gunter Sachs (†2011) als einen würdelosen Zustand betrachtet, dem er durch Selbsttötung entschieden entgegentreten bzw. zuvorkommen wollte. Keinen Augenblick lang habe ich jedoch persönlich den Verlust der geistigen Kraft bei meinen betagten Eltern als einen Verlust ihrer Würde erlebt. Würde hat jeder Mensch, gerade der Schwache. Allenfalls sind wir es, die sie ihm absprechen oder ihn nicht seiner Würde gemäss behandeln.
Was hat Abhängigkeit mit Würdelosigkeit zu tun? Ist ein Kind würdelos, weil es noch nicht vollkommen über sein Leben zu verfügen vermag, auf Hilfe angewiesen ist? Darf unser Dasein keine Schwäche dulden? Muss nun jeder, der schwach ist, sich als eine Zumutung für die Gesellschaft sehen, als ein Kostenfaktor, als emotionale und kräftemässige Überforderung für sein Umfeld?
Die Suizidraten bei alten Menschen nehmen zu, auch weil Teile der Gesellschaft daran sind, neue Standards zu setzen durch die Rechtfertigung und Legitimierung der Selbsttötung als Versuch der Suizidenten, bis zum Schluss die Autonomie und damit die menschliche Würde zu bewahren. Der christliche Glaube hingegen spricht seit jeher vom Übergang und Heimgang der Verstorbenen und sieht das Leben als eine grosse Bewährungs- und Vorbereitungszeit auf die Vollendung in Gott. Das lässt Christen zuversichtlich auf die Todesstunde blicken.
Mit meinen besten Segenswünschen
Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz
✠ Marian Eleganti
Link zur Mediencommuniqué : http://www.bischoefe.ch/dokumente/botschaften/wort-zum-krankensonntag-2017
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Medienmitteilung
Abstimmung erleichterte Einbürgerung, 12. Februar 2017
Wertschätzung und Anerkennung - Justitia et Pax plädiert für ein Ja zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier längstens integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Über diese Verfassungsänderung ist die Schweizer Bevölkerung am 12. Februar 2017 an die Urne gebeten.
Diese jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind heute mit der Schweiz enger und mehr verbunden als mit dem Herkunftsland ihrer Grosseltern. Die Schweiz ist ihre Heimat, nur haben sie keinen roten Pass. Aus sozialethischer Perspektive muss es darum gehen, diesen jungen Menschen gleiche Perspektiven zu bieten wie ihren Kolleginnen und Kollegen mit dem Schweizer Pass. Wir brauchen die Fähigkeiten, Talente und das Engagement dieser Menschen. Auch in den Kirchen sind viele Ausländerinnen und Ausländer integriert und engagiert. Das kirchliche Leben wäre ohne sie nicht denkbar.
Die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung wäre ein starkes Zeichen der Anerkennung ihrer Beiträge und Leistungen für unsere Gesellschaft. Damit zeigen wir ihnen, dass ihre Teilhabe und Teilnahme an unserem gesellschaftlichen Zusammenleben wichtig ist, wir lassen sie nicht am Rand stehen. Überdies handelt es sich bei der Abstimmungsfrage um eine erleichterte, nicht um eine automatische Einbürgerung. Weiterhin können Kantone und Gemeinden Widerspruch einlegen.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Thomas Wallimann-Sasaki, Präsident a.i. Justitia et Pax:
Mobil: +41 79 848 99 65, eMail: sozialethik(a)bluewin.ch<mailto:sozialethik@bluewin.ch>
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Medienmitteilung
Schweizer Bischöfe schaffen Fachstelle für Palliative Care
Jeanine Kosch-Vernier als erste Inhaberin der Fachstelle eingesetzt
Die palliative Behandlung "Palliative Care", nimmt in der Schweiz eine dynamische Entwicklung und ist mittlerweile aus dem Schweizer Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Deshalb haben die Schweizer Bischöfe beschlossen, die Einrichtungen der Schweizer Bischofskonferenz mit einer Fachstelle für Palliative Care mit Schwerpunkt Spiritual Care zu verstärken. Erste Inhaberin der Fachstelle ist die Theologin Jeanine Kosch-Vernier. Sie hat die Arbeit mit dem Beginn des Jahres 2017 bereits aufgenommen.
Ziel der palliativen Behandlung und Betreuung ist, Menschen mit unheilbarer, lebensbedrohlicher und/oder chronisch fortschreitender Krankheit eine möglichst hohe Lebensqualität, umfassende Symptombehandlung und eine stärkende Begleitung zu gewährleisten. Die Fachstelle bildet eine wichtige Schaltstelle auf nationaler Ebene für die kirchlich verantwortete Mitgestaltung der spirituell-religiösen Begleitung in der Palliative Care, der so genannten "Spiritual Care". Die Schaffung der Fachstelle ist ein wichtiger Beitrag der Schweizer Bischofskonferenz, um die Bedeutung der Seelsorge im Gesundheitswesen zu stärken.
Hauptziel der neuen Fachstelle ist, mittels Koordination, Vernetzung und Lobbyarbeit mitzuarbeiten und sicherzustellen, dass die Menschen bei schwerer Erkrankung nebst medizinischer und pflegerischer Behandlung auch eine professionelle seelsorgerliche Begleitung erhalten. Unterstützt und begleitet wird die Fachstelle von dem ebenfalls neu geschaffenen "Katholischen Fachgremium für Palliative und Spiritual Care". Die Mitglieder dieses aus Fachleuten aus verschiedenen Bereichen bestehenden Gremiums werden an der nächsten Versammlung der Bischofskonferenz ernannt werden. Die Inhaberin der Fachstelle ist zugleich Geschäftsführerin des Fachgremiums.
Die 59-jährige Jeanine Kosch-Vernier bringt hervorragende Voraussetzungen mit, um der Fachstelle für Palliative Care Form zu geben. In Zürich geboren und aufgewachsen, studierte sie Theologie in Zürich, Chur, Rom und Freiburg (Schweiz). Ihren Master-Abschluss in Theologie ergänzte sie später mit verschiedenen Nachdiplomstudien in den Bereichen Sozialarbeit, Management und Philosophie. Sie engagierte sich in der Seelsorge in Pfarreien, in Spitälern und auch in der Stadt- und Kantonspolizei Zürichs. Sie war in leitender Stellung für Entwicklungswerke tätig und erwarb als Zürcher Kantonsrätin praktische Erfahrung in der Politik. Erfahren ist Jeanine Kosch-Vernier auch in der Medienarbeit als Sprecherin des "Wortes zum Sonntag" beim Fernsehen SRF sowie als Autorin und Mitarbeiterin in Presse und Rundfunk. Zuletzt war sie zu einem Fidei-Donum-Einsatz in Italien, um eine Mönchsgemeinschaft und den Aufbau einer Frauengemeinschaft zu unterstützen.
Die Adresse der Fachstelle Palliative Care mit Schwerpunkt Spiritual Care ist folgende:
Generalsekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Fachstelle für Palliative Care, Postfach 278, 1701 Freiburg, Tel. 079 354 36 57, jeanine.kosch(a)bischoefe.ch<mailto:jeanine.kosch@bischoefe.ch>
Freiburg i. Ü., 16. Januar 2017
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Kardinal Gilberto Agustoni gestorben
Der emeritierte Präfekt der Apostolischen Signatur, Kardinal Gilberto Agustoni, ist am 13. Januar 2017 im Alter von 94 Jahren in Rom verstorben. Der Bestattungsgottesdienst wird am Dienstag, 17. Januar um 10.00 Uhr in der Sankt-Peters-Basilika zelebriert.
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat mit Betroffenheit die Nachricht vom Hinschied vernommen. In einem Telegramm an die Familie hat Papst Franziskus seine Anteilnahme am Tod des Kardinals bekundet und besonders auf dessen "Zeugnis der priesterlichen Hingabe und der Treue zum Evangelium" hingewiesen.
Gilberto Agustoni, am 26. Juli 1922 in Schaffhausen geboren, besuchte in Lugano Gymnasium, Kollegium und Priesterseminar. Am 20. April 1946 empfing er die Priesterweihe. Seine Studien in Rom und Freiburg (Schweiz) schloss er 1947 mit dem Doktorat in Theologie ab. 1950 wurde er als persönlicher Sekretär von Kardinal Alfredo Ottaviani nach Rom gerufen. Anschliessend war er in verschiedenen Funktionen an der römischen Kurie tätig. Am 18. Dezember 1986 wurde er zum Titularerzbischof von Caorle und zum Sekretär der Klerus-Kongregation ernannt. 1991 wechselte er in die Apostolische Signatur, wo er 1992 zum Pro-Präfekt ernannt wurde. Er stand dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur bis 1998 vor.
Papst Johannes Paul II. kreierte und verkündete ihn am 26. November 1994 als Kardinal. Gilberto Agustoni war Kardinal-Priester der Kirche Ss. Urbano e Lorenzo a Prima Porta.
Freiburg i. Ü., 14. Januar 2017
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Sitten und Visp
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 5. bis 7. Dezember 2016 im Bischöflichen Ordinariat in Sitten und im Bildungshaus St. Jodern in Visp getroffen. Eröffnet wurde die Versammlung in der Basilika von Valeria mit einer Gebets- und Bussfeier für die Opfer sexueller Übergriffe im kirchlichen Umfeld (siehe separate Medienmitteilung vom 5. Dezember).
Zusammenarbeit zwischen SBK und RKZ
Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz haben die Beitragsvereinbarung mit der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) genehmigt (siehe separate Medienmitteilung von SBK/RKZ).
"Ad resurgendum cum Christo"
Die Bischöfe unterstreichen die Bedeutung der vor Kurzem von der Glaubenskongregation veröffentlichten Instruktion "Ad resurgendum cum Christo" für die Seelsorge. Sie befasst sich mit der kirchlichen Beerdigung der Verstorbenen und der Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung. In der christlichen Bestattung kommt eine dreifache Glaubensüberzeugung zum Ausdruck: die Hoffnung auf die leibliche Auferstehung am Jüngsten Tag; der Mensch ist Person, von Gott mit Namen gerufen (vgl. Jes 43,1); die Gemeinschaft der Christen vermag der Tod nicht auseinander zu reissen, sie umfasst die Toten wie die Lebenden.
Begegnung mit Roger de Weck
Zu einem Austausch über den Service Public und die religiösen Medienformate empfingen die Bischöfe den Generaldirektor SRG, Roger de Weck. Er war in Begleitung von Mariano Tschuor, Leiter des Stabsbereichs Märkte und Qualität in der Generaldirektion SRG.
Treffen mit dem Apostolischen Nuntius
Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas Edward Gullickson, war Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Er war begleitet von Nuntiaturrat Mgr. Chibuike Onyeaghala. Der brüderliche Besuch bot Gelegenheit zu einem offenen und persönlichen Austausch.
Begegnung mit dem Patriarchen von Moskau
Im Anschluss an die Versammlung nahm eine Delegation der SBK am 80-Jahr-Jubiläum der Neuorganisation der russisch-orthodoxen Kirche in der Schweiz teil. Sie traf in Zürich im Rahmen dieses Jubiläums am 7. Dezember mit dem Patriarchen von Moskau, Kyrill, zusammen.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt zu neuen Mitgliedern der Kommission für Kommunikation und Medien (neue Bezeichnung ab 1.1.2017: Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit):
- Serge Séwa Agbodjan-Prince, mag. phil., M.A., Roggwil TG
- Eva Novell Camps, Sozial- und Beratungsdienst der spanischen Mission, Bern
- Patrice Favre, Journalist, Freiburg
- Martin Iten, Medienschaffender, Zug
- Christian Rovere, Journalist, Bern
- Valerio Selle, Journalist, Lugano
- Harald Ziegler, Journalist, Schwyz.
Die folgenden bisherigen Mitglieder der Kommission werden für eine weitere Amtsperiode ernannt:
- Karin Brunner, Kommunikationsverantwortliche der Landeskirche des Kantons Bern, Bern
- Laure-Christine Grandjean, Informationsbeauftragte des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg, Freiburg i.Ü.
- Cristina Vonzun, Journalistin, Lugano
Zum Präsidenten der Kommission ernennen die Bischöfe Mariano Tschuor, Laax GR.
Sitten/Visp, 7. Dezember 2016
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Walter Müller
Informationsbeauftragter / Mediensprecher
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) - Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) - Service d'information
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) - Servizio informazioni
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Medienmitteilung
Erfolgreicher Abschluss der Neuregelung der Zusammenarbeit von SBK und RKZ
Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 haben die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz intensive Verhandlungen zur Neuregelung ihrer Zusammenarbeit geführt. Dabei konnten folgende Dokumente unterzeichnet werden: Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag, ein Organisationsreglement und eine Beitragsvereinbarung SBK-RKZ.
Mit der Genehmigung der Beitragsvereinbarung SBK-RKZ, welche der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der SBK, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien dient und die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Partner regelt, wurden diese Verhandlungen jetzt erfolgreich abgeschlossen.
Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und mehr Transparenz in der Zusammenarbeit. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Klärung von inhaltlichen Fragen von beidseitigem Interesse und für eine die je unterschiedlichen Zuständigkeiten respektierende Kooperation bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Im Zuge dieser Neuregelung wurden auch die Finanzflüsse vereinfacht, um die Transparenz, aber auch die Steuerbarkeit des Mitteleinsatzes auf diesen Ebenen zu erhöhen.
Nicht zuletzt dank der kompetenten Moderation durch Prof. Dr. Jürg Krummenacher war es möglich, die komplexen Fragen in nur acht Sitzungen der Verhandlungsdelegationen zu klären und einvernehmliche Lösungen zu finden. SBK und RKZ danken ihm herzlich für seinen Einsatz.
Das Jahr 2017 wird vor allem der Vorbereitung und Einführung der neuen Strukturen und Abläufe dienen. Die neuen Regelungen im Bereich der Mitfinanzierung werden per 1. Januar 2018 wirksam.
Freiburg und Zürich, 7. Dezember 2016
Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
Die neuen Regelungen sind zugänglich unter: www.bischoefe.ch und www.rkz.ch
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Schweizer Bischofskonferenz | Postfach 278 | 1701 Freiburg | Tel. 026 510 15 15 | sekretariat(a)bischoefe.ch
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz | Hirschengraben 66 | 8001 Zürich | Tel. 044 266 12 00 | info(a)rkz.ch
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Schweizer Bischofskonferenz
Christkatholische Kirche der Schweiz
Mediencommuniqué
Menschenrechtstag: Die Schweizer Kirchen erinnern an die Unverfügbarkeit der Menschenwürde
Internationaler Menschenrechtstag am 10. Dezember
Achtung und Schutz der Menschenwürde sind in vielen Bereichen eine bleibende Aufgabe: in Migration, Globalisierung und Welthandel, Klimawandel und Umweltschutz oder in schwierigen Situationen am Beginn und Ende des Lebens. Die Würde jedes Menschen ist dabei keine Frage von Selbstbestimmung, sondern geht dieser stets voraus. Weil kein Mensch seine Würde selbst garantieren kann, gilt Würdeschutz immer der und dem Anderen. Würdeschutz betrifft alle, überall auf der Welt. Diese Überzeugung betonen die römisch-katholische, die christkatholische und die reformierten Kirchen der Schweiz zum internationalen Menschenrechtstag am 10. Dezember.
Die ethische Forderung nach Unverfügbarkeit der Menschenwürde wird zumeist als Störung wissenschaftlich-technologischer und ökonomischer Betriebsamkeit zurückgewiesen. Den Preis für diese Verfügungsmacht zahlen diejenigen, die Unverfügbarkeit als politische und ökonomische Ohnmacht erleben. Ein Teil der Menschheit entscheidet selbstverständlich über die Leben eines anderen Teils, die Satten über die Hungernden, die Mächtigen über die Ohnmächtigen, die Geborenen über die Ungeborenen. Und es ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit, wann sich die Hochbetagten rechtfertigen müssen, um mit dem gleichen Respekt und den gleichen Rechten in unserer Gesellschaft leben zu dürfen, wie diejenigen, die ein souveränes und ökonomisch attraktives Leben führen.
Hier ist ein Umdenken nötig, dem ein verändertes Handeln folgt: Das Diktat der Verfügbarkeit bestreitet der Würde ihren Platz in der Welt. Denn Würde verweist gerade darauf, was der menschlichen Verfügbarkeit auf immer entzogen bleiben soll. Die fixe Idee, alles machen zu wollen, lässt den Gedanken nicht zu, etwas zu lassen, weil es so, wie es ist, gut ist. Die Würde der Menschen und der Kreatur kann gerade nicht gemacht, sondern muss gelassen – zugelassen – werden.
Die Landeskirchen laden Sie ein, die ACAT-Petition für die Aktion zum Menschrechtstag zu betrachten (Für eine angemessene medizinische Versorgung aller Häftlinge in der Schweiz).
Freiburg und Bern, 8.12.2016
Den ganzen Text der Verlautbarung lesen : http://www.juspax.ch/de/dokumente/pressemitteilungen/menschenrechtstag-2016
Medienkontakte
Anne Durrer, SEK, Tel. 031 370 25 01, Mobile 076 222 08 90, www.sek.ch<http://www.sek.ch>
Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax, Tel. 026 510 15 44, Mobile 078 824 44 18, www.juspax.ch<http://www.juspax.ch>
Christkatholische Kirche Sekretariat, Tel. 031 352 83 10, www.christkatholisch.ch<http://www.christkatholisch.ch>