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Im Namen der Menschenwürde nein zur Präimplantationsdiagnostik
Stellungnahme zur Volksabstimmung über das Fortpflanzungsmedizingesetz
Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz lehnt das revidierte Forpflanzungsmedizingesetz ab. Es würde die Rahmenbedingungen zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik in der Schweiz regeln.
Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 5. Juni über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) ab, welches das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufheben und die Rahmenbedingungen zu deren Einführung in der Schweiz festlegen soll.
Die Schweizer Bischofskonferenz, wie auch deren Kommission für Bioethik haben sich wiederholt grundsätzlich gegen die Einführung dieser Technik in der Schweiz geäussert. Ausserdem beinhaltet die vom Parlament vorgeschlagene und vom Bundesrat gutgeheissene Änderung des FMedG mehrere ethisch gesehen sehr problematische Aspekte.
Die Kommission für Bioethik bekräftigt nochmals ihren Standpunkt, dass die PID schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringt: Es handelt sich um eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die Embryonen, welche nicht in den Mutterleib eingepflanzt werden, werden vernichtet, eingefroren oder für die Forschung verwendet. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.
Bezüglich der Änderung des FMedG hebt die Kommission drei höchst problematische Aspekte hervor:
Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Dies würde zu einem generellen Screening aller Embryonen führen, welche sich ausserhalb des Mutterleibes befinden. Die Konsequenzen wären gravierend: einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten "überzähligen Embryonen". Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.
Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht. Das Einfrieren bedeutet ausserdem ein radikales Eingreifen in die Geschichte eines menschlichen Wesens und ist deshalb nicht mit der Menschenwürde vereinbar.
Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich.
Die Entwicklung des Gesetzesvorschlags bestätigt das Argument der schiefen Ebene. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates vom Jahr 2013 sieht das revidierte Gesetz nun eine deutlich erweiterte Einführung der PID vor. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. "Retterbaby") zulassen wird.
Aus all diesen Gründen ist die Kommission für Bioethik der Ansicht, dass dieser Gesetzesvorschlag die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert. Eine Gesellschaft ist dann wirklich menschlich, wenn sie sich, immer im Kampf gegen das Leid und die Krankheit, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den Kleinsten und Verletzlichsten einen Platz einzuräumen.
Hinweis an die Redaktionen: Thierry Collaud, Präsident der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz, steht für weitere Auskünfte wie folgt zu Verfügung: 25. April 2016, 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr Telefon +41 26 300 74 49.
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Mediencommuniqué
Kollekte zu Gunsten der Opfer der Kriegswirren in der Ukraine
Papst Franziskus hat beim Regina-Coeli-Gebet am Sonntag, 3. April 2015 eine europaweite Kollekte für die zahlreichen Opfer der Kriegswirren in der Ukraine angeordnet. Die Kollekte wird in den Gottesdiensten von Sonntag, 24. April 2016 oder an einem benachbarten Sonn- oder Feiertag eingezogen. Sie wird in der Schweiz von den einzelnen Bistümern organisiert. Die in den Bistümern gesammelten Gelder werden von diesen dem Päpstlichen Rat "Cor unum" überwiesen, der sie für die Opfer in den betroffenen Gebieten und die intern Vertriebenen einsetzt.
Freiburg i.Ü., 13. April 2016
Die Informationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Link: Ansprache von Papst Franziskus am 3. April 2015<http://w2.vatican.va/content/francesco/de/angelus/2016/documents/papa-franc…>
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Mediencommuniqué
Bischof Jean-Marie Lovey über das postsynodale apostolische Schreiben "Amoris Laetitia"
Der Weg des Unterscheidens und Begleitens
Man hat es erwartet und erhofft, jetzt ist es da: das postsynodale apostolische Schreiben. Papst Franziskus publiziert es kaum sechs Monate nach Abschluss der Arbeiten der Bischofssynode über die Familie. Sein Titel: Amoris Laetitia, Freude der Liebe. Er allein gibt schon einen interessanten Schlüssel, der die verschiedenen Zugänge öffnet. Der Papst, der an allen Plenarsitzungen der Synode teilnahm, hörte diese Versammlung sagen: "Mit innerer Freude und tiefem Trost blickt die Kirche auf die Familien, die den Lehren des Evangeliums treu sind. Sie dankt ihnen für ihr Zeugnis und ermutigt sie darin. Dank Ihnen werden die Schönheit der unauflöslichen Ehe und ihre immerwährende Treue glaubwürdig." (Relatio Synodi, Nr. 51)
Das Dokument kann besser aufgenommen und fruchtbar werden, wenn der darin vorgezeichnete Weg durch die Türe des Unterscheidens eingeschlagen wird. Weil das Evangelium ein Schatz ist, der der Kirche zum Wohle aller anvertraut ist, ist es wichtig, dass er jeden in seinem wirklichen Leben und seiner konkreten Lage erreichen kann. Das Unterscheiden lädt den Seelsorger dazu ein, ohne Verallgemeinerung die unterschiedlichen Situationen zu berücksichtigen, in denen die Menschen, die Familien, die Paare leben. Die Situationen und ebenso die Weise, ihnen eine Antwort zu unterbreiten, sind oft komplex. "Für eine Unterscheidung darf man keine bestimmte Formulierung einer Wahrheit für die zu treffende Wahl voraussetzen." Es handelt sich nicht darum, die sehr unterschiedlichen Situationen zu "katalogisieren oder in allzu starre Aussagen einzuschliessen, ohne einer angemessenen persönlichen und pastoralen Unterscheidung Raum zu geben" (AL, Nr. 298)
Es geht vielmehr darum, eine Begleitung in allen Situationen anzubieten, auch den komplexesten, mit dem Wort Gottes als Unterscheidungsinstanz, mit dem Ziel, die Wirklichkeit jedes Lebens zu beleuchten. Sie ist eine andere Türe, die verlangt, dem Heiligen Geist gewissenhaft zu folgen. Nur in ihm, dem Heiligen Geist, "begegnen sich Liebe und Wahrheit" vollkommen. Die pastorale Unterscheidung bestimmt die Haltung der Kirche näher. Sie ist dazu aufgerufen, alle Situationen zu begleiten und an das Gewissen der Menschen zu appellieren. Dieses gilt es zu bilden und nicht, es ersetzen zu wollen (cf. AL, Nr. 37). Anders gesagt, Begleiten heisst, in "einer klug differenzierten Weise" mit den Anderen auf ihrem Weg Schritte zu machen.
Die Türe der Begleitung öffnet sich auf jene der Inklusion und nicht des Ausschlusses. Die Inklusion setzt die Anstrengung voraus, die Verschiedenheit zu akzeptieren, mit Andersdenkenden zu sprechen, die Teilhabe jener zu befürworten, die unterschiedliche Eignungen haben. Papst Franziskus hatte uns bereits in seinen Katechesen damit vertraut gemacht, dass man "in der Familie, unter Brüdern, das menschliche Zusammenleben lernt, nämlich wie man in Gesellschaft nebeneinander zu existieren hat" und ebenso, dass wir ab "unseren ersten Lebensjahren von der Pflege und dem Wohlwollen anderer abhängig sind". Mit Blick auf die Personen, die in komplexen, "irregulären" Situationen leben, sagt der Text des päpstlichen Schreibens: "Die Logik der Integration ist der Schlüssel ihrer pastoralen Begleitung... Sie sind Getaufte, sie sind Brüder und Schwestern, der Heilige Geist giesst Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus." (AL, Nr. 299)
In diesem Jahr, in dem er das Jubiläum der Barmherzigkeit eröffnet hat, ist die pastorale Sorge von Papst Franziskus, dass die Türen unserer Leben und die Türen der Kirche immer offen bleiben, damit wir "immer geneigt (sein mögen) zu verstehen, zu verzeihen, zu begleiten, zu hoffen und vor allem einzugliedern". (AL, Nr. 312)
+Jean-Marie Lovey
Bischof von Sitten
Delegierter der Schweizer Bischofskonferenz an der Generalversammlung der Bischofssynode 2015
Hinweise an die Redaktionen: : Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen Bischof Jean-Marie Lovey am Freitag, 8. April 2016, zwischen 14.30 Uhr und 15.30 Uhr unter der Nummer +41 27 329 18 18 zur Verfügung.
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Medienmitteilung
Kardinal Georges Marie-Martin Cottier gestorben
Der emeritierte Theologe des Päpstlichen Hauses, Kardinal Georges Marie-Martin Cottier, ist in der Nacht des 31. März 2016 im Alter von 94 Jahren in Rom verstorben. Der Bestattungsgottesdienst wird am Samstag, 2. April um 8.30 Uhr in der Sankt-Peters-Basilika zelebriert.
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, hat mit Betroffenheit die traurige Nachricht vom Hinschied des Kardinals vernommen. Bischof Morerod steht dem Bistum Lausanne, Genf und Freiburg vor, dem Heimatbistum des Verstorbenen. In einem Telegramm an die Familie hat Papst Franziskus seine Anteilnahme am Tod "dieses eifrigen Dieners des Evangelium" kundgetan.
Georges Marie Martin Cottier, am 25. April 1922 in Carouge GE geboren, trat 1945 in den Predigerorden (Dominikaner) ein. Nach Studien in Freiburg i. Ü. und Rom übernahm er an der Universität Genf den Lehrstuhl für zeitgenössische Philosophie. Gleichzeitig leitete er in Genf das "Centre dominicain" und war Mitglied der päpstlichen Internationalen Theologen-Kommission und Konsultor des Päpstlichen Rates für die Nichtglaubenden. Im März 1989 wurde er Generalsekretär der Internationalen Theologen-Kommission, dann im Dezember 1989 Theologe des Päpstlichen Hauses, ein Amt, das er bis 2005 ausübte. Bevor er Theologe des Päpstlichen Hauses wurde, gab er die Zeitschrift "Nova et Vetera" heraus und verfasste zahlreiche Schriften über die Philosophie im 19. Jahrhundert.
Papst Johannes Paul II. hatte ihn am 7. Oktober 2003 zum Titular-Erzbischof von Tullia ernannt und kreierte und verkündete ihn am 21. Oktober 2003 als Kardinal. Er ist Diakon der Kirche Ss. Domenico e Sisto.
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Lugano
Weltjugendtag in Krakau und in Schaffhausen
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 7.-9. März 2016 in der Casa Santa Birgitta zur 311. Ordentlichen Versammlung getroffen. Sie stand zum ersten Mal unter der Leitung des neuen Präsidenten, Bischof Charles Morerod.
Vom 26. bis 31. Juli 2016 wird in Krakau der 31. Weltjugendtag durchgeführt. Alle zwei bis drei Jahre findet im Sommer ein internationaler Weltjugendtag auf Einladung des Papstes statt, zu dem sich junge Menschen aus der ganzen Welt an einem Ort treffen. Das Leitthema des Weltjugendtags 2016 ist aus den Seligpreisungen im Matthäusevangelium: "Selig sind die Barmherzigen; denn sie werden Erbarmen finden"(Mt 5,7).
Aus der Schweiz werden nach dem jetzigen Stand der Vorbereitungen über 1'500 junge Menschen nach Krakau fahren. Begleitet werden die Delegationen aus der deutschen, französischen und italienischen Schweiz von den Bischöfen Marian Eleganti, Alain de Raemy und Valerio Lazzeri. Vom 8. bis 10. April 2016 findet in Schaffhausen der "Deutschschweizer Weltjugendtag" statt. Das dreitägige Treffen ist einerseits ein Vortreffen für jene, die im Sommer nach Krakau reisen werden, andererseits ein Ersatztreffen für jene, die nicht nach Krakau reisen können. Ähnliche Vortreffen finden am 16. April in Vevey für die französische und am 19. April in Lugano für die italienische Schweiz statt.
Weitere Informationen zum Weltjugendtag sind zu finden auf den Internetseiten www.wjt.ch<http://www.wjt.ch> (Deutschschweiz), www.jmjsuisse2016.ch<http://www.jmjsuisse2016.ch> (Westschweiz), www.pastoralegiovanile.ch<http://www.pastoralegiovanile.ch> (Tessin) sowie auf der offiziellen Internetseite des Weljugendtags in Krakau www.krakow2016.com<http://www.krakow2016.com>.
Ja zum Menschen, nein zur Präimplantationsdiagnostik
Als Folge der 2015 erfolgten Revision der Bundesverfassung kommt es am kommenden 5. Juni zu einer eidgenössischen Volksabstimmung über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Mit den neuen Gesetzesbestimmungen sollen die Bedingungen für die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt werden. Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass der Inhalt dieser Gesetzesvorlage der unverletzlichen Würde des Menschen nicht gerecht wird. Sie lehnen daher diese Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes ab. Vor dem Abstimmungstermin wird die Kommission für Bioethik eine ausführliche Stellungnahme veröffentlichen.
In Kürze
- Die Bischofskonferenz führt am 19./20. April 2016 eine Studientagung über den "Koran, seine Auslegung und Herausforderungen" durch. Sie wird durch die Arbeitsgruppe Islam der SBK vorbereitet.
- Die Kommission für Bioethik wird am 31. Oktober 2016 in Zürich eine Tagung zum Thema Organtransplantation durchführen. Es werden sowohl fachlich-technische wie ethische Fragen diskutiert.
Begegnungen
- Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Thomas Edward Gullickson, war Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Er war begleitet von Nuntiatursekretär Mgr. Mario Codamo. Der Besuch ist jeweils willkommene Gelegenheit zu einem offenen und persönlichen Austausch. Diesmal galt dieser unter anderem den Meinungsäusserungen des Nuntius über die Situation der katholischen Kirche, die in kirchlichen und nichtkirchlichen Medien in den letzten Monaten verbreitet worden waren und zu öffentlichen Reaktionen geführt hatten.
- Die Bischöfe empfingen eine Delegation des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts (SPI), bestehend aus dem Präsidenten des Verwaltungsrats, RA Raphael Kühne, und Institutsleiter Arnd Bünker. Gegenstand der Begegnung war eine Standortbestimmung über die beiden Umfragen in der Schweiz für die Vorbereitung der Versammlungen der Bischofssynode in Rom 2014 und 2015. Die Bischöfe danken für die Mitwirkung des SPI bei der Realisierung der Umfragen in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat der SBK und dessen Kommunikationsstelle.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Sandro Iseppi, Pastoralassistent in Versoix GE, zum Mitglied der römisch-katholischen Delegation in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK).
- Stephan Leimgruber, Dr. theol., Spiritual am Seminar St. Beat und für die Theologen und Theologinnen in der Berufseinführung, Luzern, sowie Chorherr Giovanni Polito CRSM, Universitätsseelsorger in Lausanne, zu Mitgliedern der Arbeitsgruppe "Islam".
Lugano, 9. März 2016
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweise an die Redaktionen: : Für telefonische Auskünfte zur Frage der Präimplantationsdiagnostik steht den Redaktionen Doris Rey-Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kommission für Bioethik, zwischen 13.45 Uhr und 14.45 Uhr unter der Nummer +41 26 510 15 41 zur Verfügung.
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Medienmitteilung
Abstimmung über die Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"
Schweizer Bischofskonferenz bedauert die Ablehnung der Initiative
Die Schweizer Bischofskonferenz bedauert die Ablehnung der Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" in der Volksabstimmung von Sonntag. Die Initiative hat jedoch ein Ziel erreicht, nämlich den grossen Wert, den die Menschen in der Schweiz der Familie zuerkennen, deutlich zu machen. Auch viele Gegner der Initiative unterstreichen die zentrale Bedeutung der Familie für Gegenwart und Zukunft unserer Gesellschaft.
Der Ausgang der Abstimmung überrascht die Schweizer Bischöfe nicht. Bereits die Bischofssynode, die vor einigen Monaten in Rom stattfand, erhielt in der Schweiz mit ihrem Hauptthema Familie weit über den Kreis der Gläubigen der katholischen Kirche hinaus grosse Aufmerksamkeit. In den zahlreichen Reaktionen, die die Bischöfe in der Schweiz in diesem Zusammenhang erhielten, zeigte sich deutlich, wie unterschiedlich in Kirche und Gesellschaft die Meinungen darüber sind, wie Ehe und Familie am Besten gestaltet und gestärkt werden sollen.
Charles Morerod
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
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Medienmitteilung
Justitia et Pax und migratio begrüssen die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative!
Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio der Schweizer Bischofskonferenz begrüssen den Ausgang der Abstimmung über die Initiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer". Denn die Initiative war unnötig, respektlos gegenüber unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern und ungerecht. Zu einer gerechten Strafe gehört, dass sie immer auch verhältnismässig ist.
Kaum eine Initiative der jüngeren Vergangenheit hat die Schweizer Gesellschaft so polarisiert wie die Durchsetzungsinitiative. In der Debatte um Pro und Contra der Initiative standen häufig nicht die Sachargumente im Zentrum, sondern die Polemik. Es ist zu hoffen, dass nach diesem Abstimmungsergebnis wieder eine sachgemässe Gesetzespolitik in Sachen Ausländer, Flüchtlinge und Migration möglich ist.
Es gehört zum Kern des christlichen Menschenbildes, dass die Tat, nicht aber der Mensch zu verurteilen ist. Die Menschenrechte gelten auch für straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer. Der Rigorismus der Initiative hätte den Prinzipien der Menschenwürde und der Barmherzigkeit widersprochen. Wir danken deshalb allen, die sich mit guten Argumenten für eine Ablehnung dieser Initiative stark gemacht haben und begrüssen die heutige Entscheidung des Schweizer Stimmvolkes.
Fribourg, 28.02.2016
Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax
Samuel-Martin Behloul, migratio
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax
Mobil: +41 78 824 44 18 / email: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
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Wort der Bischöfe zum Krankensonntag 2016 (6. März 2016)
"Wie kostbar und Gott wohlgefällig ist es, Diener der anderen zu sein!" (Papst Franziskus)
Liebe Brüder und Schwestern,
Papst Franziskus sieht in der Feier des Welttags der Kranken eine Gelegenheit, den Kranken und den Menschen, die sie pflegen, "besonders nahe zu sein." Es überrascht nicht, dass es dem Papst auch in diesem Zusammenhang vor allem um die Nähe zu den Menschen geht, um die Vermittlung der Zärtlichkeit und Barmherzigkeit Gottes, von der er sehr häufig spricht und die er selbst beispielhaft nachzuahmen versucht. Auch das Jahr der Barmherzigkeit, in welchem wir stehen, dient diesem grossen Anliegen.
"Eine Krankheit, besonders wenn sie schwer ist, bedeutet stets eine Krise für die menschliche Existenz und wirft tiefschürfende Fragen auf." Der Papst hat Verständnis für diese Krise, für die anfängliche Auflehnung, die mit einer Erkrankung verbunden sein kann, für die quälende Frage, die sie aufwirft: "Warum gerade ich?" Es ist offensichtlich, dass in der Krankheit der Glaube geprüft und empfindlich auf die Probe gestellt wird. Andererseits entfaltet er nach Papst Franziskus gerade in dieser prekären Situation sein ganzes positives Potential. Der Glaube gibt nämlich dem Kranken einen Schlüssel, der ihm hilft zu sehen, dass "die Krankheit Weg zu einer grösseren Nähe zu Jesus sein kann, der mit dem Kreuz beladen an unserer Seite geht."
Dass der Papst seiner diesjährigen Botschaft das Evangelium von der Hochzeit zu Kana (vgl. Joh 2) zugrunde legt, begründet er mit der Tatsache, dass die Hauptfeier des Welttages der Kranken dieses Jahr in Nazareth stattfindet. Nazareth und Kana: Die geographisch nahe beieinander liegenden Orte in Galiläa sind beide mit der Gestalt der Jungfrau Maria eng verbunden. Sie reicht uns nach Franziskus nämlich den besagten Schlüssel des Glaubens. Vor allem ist sie für den Papst ein Symbol der Kirche, ihrer Mütterlichkeit, Zärtlichkeit und Barmherzigkeit, die nicht tatenlos zusieht, wo Menschen in Not geraten. "Wir haben eine Mutter, die einen wachsamen und gütigen Blick hat [...], ein mütterliches und von Barmherzigkeit erfülltes Herz [...], Hände, die helfen wollen", schreibt Franziskus. Das klingt wie der "Cantus firmus" dieses Pontifikates: Nicht Verurteilung, sondern messianische Nähe zu den Menschen in Schwierigkeiten und Not!
Noch ein Weiteres macht das Evangelium von der Hochzeit zu Kana für den Papst deutlich: Das Wunder wirkt Gott, aber nicht ohne die Mitarbeit der Diener! "Wie kostbar und Gott wohlgefällig ist es, Diener der anderen zu sein! Das macht uns mehr als alles Andere Jesus ähnlich, der nicht gekommen ist, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen", schreibt Franziskus. Damit appelliert er an unsere eigene Mitmenschlichkeit in einem Gesundheitssystem, das letztere zunehmend ökonomischen Parametern nachordnet: Der Arzt als "Anbieter" von "Gesundheitsleistungen", der Patient als "Klient", die Gesundheit als "Produkt" im Konkurrenzangebot unterschiedlicher "Dienstleister", im Hintergrund Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung, ja Gewinnoptimierung im Hinblick auf die Finanzierbarkeit und den Fortbestand der eigenen Institution. Aber wo bleibt die unbezahlbare reine Menschlichkeit, die Zuwendung ohne Schielen auf die Zeit, das einfühlsame Zuhören ohne Ökonomisierungsdruck, das nicht quantifizierbare Mitgefühl, die nicht zertifizierbare Mitmenschlichkeit im Gesundheitssystem, ihre Unbezahlbarkeit? Fragen, die wir Bischöfe uns heute stellen. Der Papst weist auf die "namenlosen Personen des Evangeliums", die uns "sehr viel lehren"! Auch wir können wie sie "Hände, Arme, Herzen sein, die Gott helfen, seine häufig verborgenen Wunder zu vollbringen."
Gegen Ende seiner Botschaft nimmt der Papst noch einmal die Anliegen des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit auf: "Jedes Krankenhaus oder Pflegeheim kann sichtbares Zeichen und Ort zur Förderung der Kultur der Begegnung und des Friedens sein, wo die Erfahrung von Krankheit und Leid wie auch die professionelle und brüderliche Hilfe dazu beitragen, jede Ausgrenzung und jede Spaltung zu überwinden."
Im Namen der Schweizer Bischofskonferenz
+Marian Eleganti, Weihbischof von Chur
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Mediencommuniqué
Durchsetzungsinitiative - unnötig, respektlos und ungerecht!
Die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommende Initiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer" nimmt in Kauf, menschenrechtliche Prinzipien und rechtsstaatliche Verfahren zu verletzen. Sie schürt Misstrauen gegen unsere Gerichte, gegen die Politik und gegen Fremde. Die Menschenwürde gehört wesentlich zum christlichen Menschenbild. Zum Kern des christlichen Menschenbildes gehört auch, dass die Tat, nicht aber der Mensch als Person zu verurteilen ist. Die Menschenrechte gelten auch für straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer. Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio der Schweizer Bischofskonferenz lehnen die Durchsetzungsinitiative als unnötig, respektlos und ungerecht ab.
Unnötig
Die "Durchsetzungsinitiative" betreibt Etikettenschwindel. Sie gibt vor, der Ausschaffungsinitiative, über die bereits 2010 abgestimmt wurde, zu ihrer Durchsetzung zu verhelfen. In Tat und Wahrheit ist sie aber eine drastische Verschärfung. Sie verletzt völkerrechtliche Vorgaben, bewährte verfassungs-rechtliche Prinzipien (Prinzip der Verhältnismässigkeit und Rechtsstaatlichkeit) und unterstellt, dass rechtskräftig verurteilte Ausländerinnen und Ausländer heute ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht geniessen könnten. Tatsächlich aber werden heute schon Straftäter ohne Schweizer Pass abgeschoben. Die von den eidgenössischen Räten vorgelegte Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wird mit der Durchsetzungsinitiative grundsätzlich in Frage gestellt, obwohl sie zu einer deutlichen Verschärfung der heutigen Praxis bei Landesverweisen und Einreisesperren führen würde. Diese Zwängerei ist unschweizerisch und unnötig.
Respektlos
Die Durchsetzungsinitiative geht weit über grundsätzliche Verfassungsfragen hinaus, sie ignoriert die bewährte Gewaltenteilung in der Schweizer Rechtsprechung, in deren Rahmen Grundsatzfragen vom Volk definiert, die weitergehende Präzisierung, Umsetzung und Anwendung aber Legislative, Exekutive und Judikative überlassen werden. Die in der Initiative geforderte Ausschaffung bei zahlreichen Delikten, und seien sie nur bagatellhaft, nimmt den Gerichten jeglichen Spielraum für eine Einzelfallprüfung. Das Aushebeln wichtiger rechtsstaatlicher Grundsätze ist unserer Demokratie unwürdig und respektlos gegenüber schweizerischen Institutionen.
Ungerecht
Bisher galt in der Rechtsprechung der Grundsatz "Gleiches gleich und Ungleiches ungleich" zu behandeln. Damit war es möglich, im Einzelfall besonderen Umständen Rechnung zu tragen. Der in der Durchsetzungsinitiative geforderte Aus-schaffungsautomatismus missachtet diesen Grundsatz und behandelt Ausländer mit einem anderen Massstab als Schweizer. In der Folge würden Väter abgeschoben werden müssen, deren Kinder und/oder Ehefrau in der Schweiz beheimatet sind. Secondos ohne Schweizer Pass müssten in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden, auch wenn ihnen Sprache und Kultur fremd sind. Das Recht auf ein Zusammenleben der Familie, wie es in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, würde damit Ängsten vor straffällig gewordenen Ausländern geopfert. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Gerechtigkeit. Aus christlicher Sicht sprechen die Prinzipien der Menschenwürde und der Barmherzigkeit gegen die Initiative. Es gehört zum grossartigen Erbe der jüdisch-christlichen Kultur, dass es sich gegen die offenen und subtilen Formen der Verletzung der Menschenwürde wendet. Diese Würde gilt es zu verteidigen, auch gegenüber Straftätern, weil die Barmherzigkeit Gottes auch dem Menschen begegnet, der auf Abwege geraten ist.
Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio sprechen sich aus den genannten Gründen für ein Nein zur Durchsetzungsinitiative aus. Sie haben diese Stellungnahme im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz verfasst.
Fribourg, 26.01.2015
Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax
Samuel-Martin Behloul, migratio
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18
eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.juspax.ch/de/dokumente/pressemitteilungen/durchsetzungsinitiativ…
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Medienmitteilung
Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe"
Die Kirche legt grossen Wert auf die Familie, wie namentlich die Bischofssynode zeigt, die kürzlich in Rom stattgefunden hat. Von daher kann die Schweizer Bischofskonferenz nicht anders, als sich für die Initiative "Für Ehe und Familie ¬- gegen die Heiratsstrafe" interessieren, die am 28. Februar zur Volksabstimmung kommt.
Das Ziel dieser Initiative ist in ihrem Titel ausgedrückt: nämlich, dass die Tatsache, verheiratet zu sein, nicht zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen oder zu niederen AHV-Renten führt. Dieses Ziel erscheint uns ausgezeichnet.
Eine weitere Debatte ist mit diesem ersten Ziel verknüpft, nämlich die Definition der Ehe. Es handelt sich dabei um die Definition, die wir auch für unsere religiöse Ehe verwenden, die als Sakrament eine natürliche Realität aufgreift: die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die die Gründung einer Familie ermöglicht. Als er die Bischofssynode am 24. Oktober 2015 mit einer Ansprache beendete, hob Papst Franziskus hervor, dass diese Versammlung dazu eingeladen habe, Ehe und Familie "als grundlegende Basis der Gesellschaft und des menschlichen Lebens zu würdigen". Wir nehmen dies gerne zum Anlass, um als eine unter allen Stimmen, die sich in unserer demokratischen Gesellschaft äussern können, den Sinn dieser besonderen Lebensgemeinschaft hervorzuheben, der wir den Namen "Ehe" geben.
Charles Morerod
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
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