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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information
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Mediengespräch mit Interviewmöglichkeit
Suizidhilfe im Alter als Ausdruck der Leistungsgesellschaft?
Bischof Felix Gmür präsentiert Studie am 1. Juli in Bern
Unsere Gesellschaft tendiert dazu, Leben auf den ökonomischen Nutzen zu reduzieren.
Vor der Geburt soll Präimplantationsdiagnostik belastendes Leben verhindern, und im Alter oder bei schwerer Krankheit soll dasselbe per Freitod erreicht werden. Letzteres unter dem Etikett von Freiheit und Selbstbestimmung.
Inzwischen bieten in der Schweiz verschiedene Sterbeorganisationen ihre Dienste an - nicht nur an schwer leidendende oder sich in der Sterbephase befindlichen Personen - sondern auch an solche, die aus Gründen des Alters ihrem Leben ein Ende setzen möchten. Diese Ausweitungstendenzen in der Suizidhilfe werfen neue grundlegende, ethisch relevante Fragen auf. Mit einer Studie und Broschüre der Nationalkommission Justitia et Pax will die katholische Kirche in der Schweiz den öffentlichen Diskurs über Autonomie, Gebrechlichkeit, Sterben und Suizidhilfe erweitern, denn Selbstbestimmung ist nicht an Suizid gebunden.
Freitag, 1. Juli 2016, 10.15-11h, Saal Rotonda, Dreifaltigkeitskirche, Sulgeneckstrasse 13, Bern
• DDr. Felix Gmür, Bischof von Basel
• Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, Fribourg
• Hubert Kössler, Seelsorger Inselspital Bern
• Sabine Zgraggen, Seelsorgerin Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
Anmeldung an:
Hansruedi Huber Kommunikationsverantwortlicher Bistum Basel
hansruedi.huber(a)bistum-basel.ch
+41 79 628 04 16
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Einsiedeln
„Amoris Laetitia“ ‒ Orientierung und Ermutigung
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 6.-8. Juni 2016 in der Benediktinerabtei Maria Einsiedeln zur 312. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Die Mitglieder der SBK haben sich ausführlich über das Nachsynodale Apostolische Schreiben „Amoris laetita“ von Papst Franziskus ausgetauscht. Sie besprachen die Bedeutung des Schreibens für die Kirche in der Schweiz und die Konsequenzen, die aus dem Dokument zu ziehen sind.
Nach Überzeugung der Bischöfe ist das Schreiben „Amoris laetitia“ eine hilfreiche Orientierung und Ermutigung für die Ehe- und Familienpastoral. Als besonders wichtig erachten sie bei der Umsetzung des päpstlichen Schreibens die zentralen Begriffe Begleitung, Unterscheidung und Integration.
Diesem Anliegen ist die Bewegung der „Equipes Notre-Dame“ verpflichtet. Die Bischöfe empfingen darum das Ehepaar Marco und Anne-Elisabeth Cattaneo-Python, Freiburg, das die „Equipes Notre-Dame“ vorstellte. Diesen geht es darum, dass sich christliche Ehepaare gegenseitig beistehen und einander in ihrer Spiritualität fördern. Die weltweit in 78 Ländern verbreitete Gemeinschaft vereinigt jeweils drei bis vier Ehepaare zu einer Gruppe („Equipe Notre-Dame“), die sich, begleitet von einem Priester, monatlich zu einer Aussprache treffen.
Um die praktische Umsetzung des Schreibens „Amoris laetitia“ zu fördern, beabsichtigen die Bischöfe, eine interne Studientagung durchzuführen. Zudem werden sie den katholischen Fachstellen, die sich auf nationaler und diözesaner Ebene mit der Ehe- und Familienpastoral befassen, Aufträge für weiterführende Projekte erteilen.
Kirchenasyl
Einige hundert Personen haben der Schweizer Bischofskonferenz sowie dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund einen identischen Brief geschrieben. Darin werden die beiden Institutionen gebeten, zur Aufnahme von Asylsuchenden in den Kirchen Stellung zu beziehen. Die Bischöfe machen darauf aufmerksam, dass heute in zahlreichen Gebäuden der katholischen Kirche Asylsuchende untergebracht sind und dass die Dienststellen der Kirche in der Hilfe für die Asylsuchenden sehr aktiv sind. Diese Hilfe bringt eine Zusammenarbeit mit dem Staat mit sich, die wegen des gegenseitigen Vertrauens oft sehr gut ist.
Wie auf anderen Gebieten auch verlangt die Kirche nicht, mit anderen Gesetzen behandelt zu werden als jenen, die für alle Bürger gelten. So war es auch, als Papst Franziskus Flüchtlinge von seiner Reise nach Griechenland zurückbrachte. Er erklärte, dass er die christlichen Flüchtlinge, die dafür vorgesehen gewesen waren, nicht habe berücksichtigen können, weil sie ihre Papiere nicht in Ordnung hatten. Die Bischöfe hoffen allerdings, bei der Verbesserung der Bedingungen und Gesetze mitwirken zu können, und sie verstehen gut, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger Gewissensgründe für eine Verweigerung geltend machen, wenn sie mit sehr schweren menschlichen Situationen konfrontiert sind.
In Kürze
- Nach langjähriger Arbeit ist die Gesamtrevision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift in deutscher Sprache abgeschlossen und von den zuständigen kirchlichen Behörden approbiert und rekognosziert. Die gedruckte Buchausgabe des Alten und Neuen Testaments wird voraussichtlich im Herbst 2016 erscheinen.
- Die Schweizer Bischofskonferenz beteiligt sich an der Mitwirkung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds an der Weltausstellung in Wittenberg zum Gedenkjahr der Reformation. Die Weltausstellung „Tore der Freiheit“ findet vom 20. Mai 2017 bis zum 10. September 2017 statt.
- Die Bischöfe liessen sich über den Stand der Vorbereitungen zum nationalen ökumenischen Gedenk- und Feiertag vom 1. April 2017 in Zug informieren. Dieser steht unter dem Titel „Gemeinsam zur Mitte – 500 Jahre Reformation/600 Jahre Niklaus von Flüe“.
- Die Arbeitsgruppe „Islam“ hielt sich vom 7. bis 14. Mai 2016 zu Gesprächen mit Repräsentanten der Muslime, Christen und Juden in der Türkei auf. Die Mitglieder der SBK besprachen den Bericht der Arbeitsgruppe und dankten ihr für ihre fruchtbare Tätigkeit im Bemühen um eine bessere Verständigung zwischen den Religionen.
- Der Nationaldirektor von Migratio, Dr. Samuel Behloul, nimmt eine neue berufliche Herausforderung an. Er wird per 31. August 2016 aus seinem Amt ausscheiden. Die Bischöfe danken ihm für die geleisteten wertvollen Dienste.
Begegnungen
- Mgr. Mario Codamo, Sekretär der Apostolischen Nuntiatur in Bern, war Gast an der Versammlung der Bischofskonferenz. Er vertrat den derzeit landesabwesenden Apostolischen Nuntius, Erzbischof Thomas Edward Gullickson. Der freundschaftliche Besuch bot Gelegenheit zu einem offenen und persönlichen Austausch.
- Die Mitglieder der Bischofskonferenz sind mit einer Delegation des Fastenopfers zusammengetroffen. Das Treffen diente der Information und dem Austausch über Entwicklung und Perspektiven des katholischen Hilfswerks. Die Bischöfe übermittelten Dank und Anerkennung für das segensreiche Wirken des Fastenopfers.
- Dr. Urban Fink-Wagner, neuer Geschäftsführer der Inländischen Mission, wurde von den Bischöfen zu einer Begegnung empfangen. Sie besprachen mit ihm Fragen des Kulturgüterschutzes in Kirchen und Klöstern.
Einsiedeln, 8. Juni 2016
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweise an die Redaktionen: Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Charles Morerod, am Donnerstag, 9. Juni 2016, zwischen 13.15 Uhr und 13.45 Uhr unter der Nummer +41 26 510 15 20 zur Verfügung.
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Schweizer Bischofskonferenz
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Mediencommuniqué
Bischof Charles Morerod, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, über das Ja zum neuen Fortpflanzungsmedizingesetz
Negative Folgen für den Schutz des menschlichen Lebens
Das Ja des Schweizer Stimmvolks zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes hat negative Folgen, was wir bedauern. Das revidierte Gesetz bedeutet einen Rückschritt. Es gefährdet den vollständigen Schutz des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende, von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Die Schweizer Bischöfe bedauern namentlich die weit gefasste Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). In vielen Fällen werden die Embryonen als wahrscheinliche Träger einer Krankheit oder einer Behinderung beseitigt, statt sich des Menschen anzunehmen. Die medizinische Forschung, auf deren Fortschritt wir alle zählen, ist aufgefordert, kreativ und innovativ zu sein, damit die besten Mittel gefunden werden, um jedes Leben anzunehmen und Krankheiten zu heilen.
Es ist uns ein Anliegen, zu den behinderten Personen zu wiederholen, dass wir an ihre volle Würde glauben und dass wir uns darüber freuen, dass ihr Leben von der Hilfe zahlreicher Personen begleitet ist. Die Anerkennung der vollen Würde jedes menschlichen Wesens, zuallererst des Schwächsten, ist wesentlich für eine gerechte Gesellschaft. So sagt es im Übrigen auch die Präambel der Bundesverfassung, in der es heisst, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen".
Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016
Charles Morerod,
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Walter Müller, Mediensprecher der SBK (+41 79 446 39 36, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch>) und Doris Rey-Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Kommission für Bioethik (+41 79 361 98 16, doris.rey-meier(a)bischoefe.ch<mailto:doris.rey-meier@bischoefe.ch>).
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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Medienmitteilung
Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz
Justitia et Pax begrüsst die Annahme der Änderungen im Asylgesetz
Die Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz hat sich für ein "Ja, aber" bei den Änderungen des Asylrechts ausgesprochen. Aus Sicht der Kommission überwiegen bei den vorgeschlagenen Änderungen die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. In diesem Sinn begrüsst Justitia et Pax die durch das Volk angenommen Änderungen im Asylgesetz.
Mit der Annahme dieser Gesetzesänderung hat sich die Schweiz für schnellere Asylverfahren ausgesprochen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Garantie fairer Verfahren für die Asylsuchenden stellen aus ethischer Sicht eine zwingende Notwendigkeit dar. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben wird zeigen, wie ernst es uns ist, das Asylrecht als Grundrecht zu respektieren.
Die weltweiten Herausforderungen durch Krieg, Flucht, Vertreibung und Zuwanderung können heute in gerechter Weise von der Staatengemeinschaft nur noch gemeinsam gelöst werden. Die Abschottung einzelner Länder und Regionen ist keine akzeptable Lösung. Solches Vorgehen ignoriert das Grundrecht auf Asyl und bürdet einzelnen Ländern enorme Lasten auf. Justitia et Pax setzt sich dafür ein, dass Asylverfahren nach rechtsstaatlichen und fairen Prinzipien durchgeführt werden.
Wir danken allen, die sich mit Engagement für die Anliegen und Belange der Asylsuchenden in unserem Land einsetzen.
Freiburg i.Ü., 5. Juni 2016
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18
eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Aufruf der christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinschaft zum Flüchtlingssonntag und Flüchtlingssabbat vom 18./19. Juni 2016
Hiobsbotschaften
«Was ist der Mensch, dass du gross ihn achtest und deinen Sinn auf ihn richtest» (Hiob 7,17)
Täglich neue Hiobsbotschaften über Flüchtlingselend, Flüchtlingswellen, Flüchtlingsrouten, Flüchtlingslager, Flüchtlingskontingente und Flüchtlingsunterkünfte. Sie überraschen nicht mehr, sondern gehören zum gesetzten Thema jeder Nachrichtensendung. An Hiob erinnert nicht das plötzliche Hereinbrechen der Katastrophe, sondern der enorme Sturm von Gewalt und Zerstörung, der alles mitreisst. In den Kriegs- und Konfliktregionen bleibt kein Stein auf dem anderen. Landkarten werden genauso durcheinandergewirbelt wie politische Koalitionen. Und in Europa strandet, wer diesen Sturm überlebt. Die Balken des europäischen Hauses knarren bedenklich unter diesen Sturmausläufern und auch in Europa bläst den Gestrandeten inzwischen ein scharfer Gegenwind ins Gesicht.
Natürlich - der Sturm trennt nicht zwischen Gewaltopfern, Notleidenden, Verfolgten, Trittbrettfahrern und Profiteuren. Aber wer sich zumutet, hier präzise unterscheiden zu können, sollte zuvor einen Blick auf Hiob werfen. Zuerst wird ihm sein riesiger Besitz genommen - ökonomisches Risiko! Dann wird seine Familie Opfer eines Wirbelsturms - das Schicksal kann jede und jeden treffen! Schliesslich zerstören Krankheiten seinen Körper - so ergeht es vielen!
Angesichts der riesigen Flüchtlingsströme steht mit Europa auch die Schweiz vor enormen Herausforderungen. Einfache Lösungen gibt es nicht. Um unserer humanitären Tradition willen dürfen wir unsere Empathie für Menschen in Not nicht abhängig machen von ihrer rechtlichen Anerkennung als Flüchtlinge. Zwischen der Mitmenschlichkeit und der Anwendung politischer Unterscheidungskriterien klafft eine Lücke, in der sich die Gebrochenheit unserer eigenen menschlichen Existenz spiegelt.
Gottfried Wilhelm Locher
Präsident des Rates Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Bischof Charles Morerod
Präsident Schweizer Bischofskonferenz SBK
Bischof Dr. Harald Rein
Christkatholische Kirche der Schweiz CKS
Dr. Herbert Winter, Präsident
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG
KIRCHE IN NOT
Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
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Geschäftsführer: Jan Probst
Informationsbeauftragte: Lucia Wicki-Rensch
Adresse: Cysatstrasse 6
6000 Luzern 5
Telefon: 041 410 46 70
E-Mail: info(a)kirche-in-not.ch<mailto:info@kirche-in-not.ch>
Internet: www.kirche-in-not.ch<http://www.kirche-in-not.ch/>
Jahreswallfahrt des Hilfswerks "Kirche in Not" nach Einsiedeln
Das internationale katholische Hilfswerk "Kirche in Not" lädt am Sonntag,
22. Mai 2016, zur traditionellen Wallfahrt ein.
Hauptzelebrant in der Hl. Messe um 12.15 Uhr in der Klosterkirche ist Kardinal Kurt Koch, Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Am Nachmittag findet mit der Teilnahme des Kardinals im Kongresszentrum ein Podium zum Thema "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen" statt.
An diesem wunderbaren Gnadenort Einsiedeln stellen wir uns ganz unter den Schirm der Gottesmutter und betrachten die Situation der verfolgten Christinnen und Christen, die zu Hunderttausenden aus dem Nahen Osten geflohen sind.
Christenverfolgung heute
Kardinal Kurt Koch predigt im Gottesdienst in der Klosterkirche um 12.15 Uhr. Er wird auf die aktuellen Herausforderungen der Christinnen und Christen im Nahen Osten und in anderen Gegenden der Welt eingehen, in denen die Christen diskriminiert, verfolgt oder sogar umgebracht werden. Speziell die Christen im Nahen Osten durchlaufen täglich ein Martyrium. Im Krieg in Syrien kamen in den vergangenen Jahren über 2000 Christen ums Leben und Tausende wurden vertrieben - auch wurden über 100 Kirchen beschädigt oder zerstört. Die Zahl der Christen hat auf wenige Hunderttausend abgenommen. Viele haben vor den anrückenden IS-Kämpfern ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Nur was sie auf sich trugen, konnten sie retten. Im kurdischen Teil des Irak leben irakische Christen zwar nun sicher, dennoch fühlen sich viele dort so fremd, dass sie ihre Zukunft in Europa, Australien oder Nordamerika sehen.
Podiumsdiskussion im Kongresszentrum
Am Nachmittag um 15.30 Uhr wird im Kultur- und Kongresszentrum "Zwei Raben" in Einsiedeln das Podium dem Titel "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen" abgehalten. Teilnehmende an dieser Diskussionsrunde sind Kardinal Kurt Koch, Saïda Keller-Messahli, Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam und Roberto Simona Experte für Fragen des Islam bei "Kirche in Not" und Berater der Schweizer Bischofskonferenz. Das Podium wird von Giuseppe Gracia, Beauftragter für Medien und Kommunikation des Bistums Chur, moderiert. Zum Gottesdienst und zum Podium sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen.
Seit März 2011 hat "Kirche in Not" in Syrien und dem Irak Hilfsgelder in Höhe von CHF 30 Millionen für Christen und Angehörige anderer Religionen zur Verfügung gestellt.
2016 feiern wir das von Papst Franziskus ausgerufene Heilige Jahr der Barmherzigkeit. Eine Wallfahrt gehört zur Feier eines Heiligen Jahres. Dazu gehört auch die Heilige Pforte - eine solche existiert in Einsiedeln vor dem Hauptportal der Klosterkirche. Alle Pilger unserer Wallfahrt sind eingeladen das Durchschreiten der Pforte zum Bestandteil unserer diesjährigen Wallfahrt zu machen.
KIRCHE IN NOT ist ein internationales katholisches Hilfswerk päpstlichen Rechts, das 1947 von Pater Werenfried van Straaten (Speckpater) als "Ostpriesterhilfe" gegründet wurde. Es steht mit Hilfsaktionen, Informationstätigkeit und Gebet für bedrängte und Not leidende Christen in rund 140 Ländern ein. Seine Projekte sind ausschliesslich privat finanziert. Das Hilfswerk wird von der Schweizer Bischofskonferenz für Spenden empfohlen.
Spenden mit dem Vermerk «Christen im Nahen Osten» können gerichtet werden an:
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KIRCHE IN NOT
Schweiz/Fürstentum Liechtenstein
Cysatstrasse 6, 6004 Luzern, Telefon 041 410 46 70
E-Mail: mail(a)kirche-in-not.ch<mailto:mail@kirche-in-not.ch>; Internet: www.kirche-in-not.ch
Konto PC 60-17200-9; IBAN 55 0900 0000 6001 7200 9
Jahreswallfahrt nach Maria Einsiedeln mit Kardinal Kurt Koch
Sonntag, 22. Mai 2016
Datum
Zeit
Ort
Kanton
Sonntag,
22. Mai 2016
12h15
15h30
Klosterkirche Einsiedeln
Hl. Messe mit Predigt von Kardinal Koch
Kultur- und Kongresszentrum ZWEI RABEN
Podium zum Thema: "Unsere Pflichten gegenüber den Flüchtlingen"
(Türöffnung 14h30)
SZ
SZ
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Migranten und Flüchtlinge sind keine Figuren
auf dem Schachbrett der Menschheit.
Es geht um Kinder, Frauen und Männer,
die aus verschiedenen Gründen ihre Häuser verlassen
oder gezwungen sind, sie zu verlassen"
Papst Franziskus: Botschaft zum Welttag der Migranten und Flüchtlinge, 19. Januar 2014
Medienmitteilung
Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz, 5. Juni 2016
Justitia et Pax sagt Ja zu schnelleren Verfahren und besserem Rechtsschutz im Asylrecht
Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Asylbereichs ist politisch unbestritten. Für die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax überwiegen bei der vom Parlament verabschiedeten Änderung des Asylgesetzes die Vorteile. Die angestrebten kürzeren Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. Die kürzeren Beschwerdefristen sind für Asylsuchende, die mit unserem Rechtssystem nicht vertraut sind, eine zusätzliche Verschärfung in der Beurteilung ihres Asylanspruchs. Einen Asylantrag zu stellen, stellt ein Grundrecht dar und muss dementsprechend die Möglichkeit eines Widerspruchs auf ordentlichem rechtsstaatlichen Weg ermöglichen.
Zentrales Ziel der Asylgesetzrevision ist es, die heute sehr lange Verfahrensdauer zu senken. In den meisten Fällen sind die Asylsuchenden während des Verfahrens heute quasi zur Untätigkeit gezwungen. Die Zeit bis zum Asylentscheid wird dadurch zu einer "verlorenen" Zeit. Die Zeit des ungewissen Wartens, in welcher es den betroffenen Personen nicht möglich ist, längerfristige Zukunftsperspektiven zu entwickeln, dauert heute teilweise mehrere Jahre. Weniger lange Verfahren bedeuten deshalb vor allem eine Verkürzung der Unsicherheit. Dies verbessert die Integrationschancen für jene, die einen positiven Entscheid erhalten, nachhaltig. Aber auch jene, die einen negativen Entscheid erhalten und die Schweiz wieder verlassen müssen, sind nicht zu einer jahrelangen Ungewissheit verdammt.
Eine Beschleunigung des Asylverfahrens setzt aber voraus, dass die Rechtstaatlichkeit und Qualität der Verfahren und damit die Fairness garantiert bleibt. Insbesondere die zum Teil sehr kurzen Beschwerdefristen sind aus ethischer Sicht problematisch, weil sie das Grundrecht auf Asyl beschneiden. Umso wichtiger ist die Einführung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung und Rechtsberatung. Im Asylverfahren geht es um existentielle Rechte der betroffenen Personen, den Schutz von Leib und Leben. Eine falsche Entscheidung kann fatale Folgen haben. Die Verfahren sind zudem komplex. Für Asylsuchende, die weder mit dem Rechtssystem der Schweiz noch meist mit der Sprache vertraut sind, ist es praktisch unmöglich, die Abläufe und Anforderungen hinreichend zu verstehen. Deshalb sind sie im Asylverfahren auf qualifizierten Rechtsschutz angewiesen.
Die vorliegende Änderung des Asylrechts stellt aufgrund der sehr kurzen Beschwerdefristen eine weitere Verschärfung des Asylrechts dar. Insgesamt aber wiegt die Verkürzung der Asylverfahren mehr, weil sie für alle Beteiligten die Zeit der Ungewissheit verkürzt. Die Kommission Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zur vorgeschlagenen Änderung des Asylrechts.
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
078 824 44 18
Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie unter http://www.juspax.ch/de/content/view/full/12181
Justitia et Pax ist eine Laienkommission der der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich vor allem schwerpunktmässig mit sozialen, gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
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Mediencommuniqué
Abschluss der Türkeireise der Arbeitgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz
Begegnung mit dem türkischen Religionsminister in Ankara
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz ist am Samstag von einer Reise in die Türkei zurückgekehrt. Die siebenköpfige Delegation unter der Leitung von Bischof Alain de Raemy, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, traf auf ihrer einwöchigen Reise mit Repräsentanten der Muslime, Christen und Juden in Ankara und Istanbul zusammen, um sich ein Bild von den laufenden Veränderungen in der türkischen Gesellschaft und den damit verbundenen Folgen für die Christen zu machen.
Auf staatlicher bzw. muslimischer Seite sprach die Arbeitsgruppe "Islam" namentlich mit dem Leiter des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten (Diyanet), Professor Mehmet Görmez und dem Grossmufti von Istanbul, Professor Rahmi Yaran. Diyanet unterstehen alle sunnitischen Moscheen der Türken. Religionsminister Görmez betonte die Wichtigkeit des gegenseitigen Kennenlernens der Religionen, um Missverständnissen und Vorurteilen den Boden zu entziehen. Er befürwortete eine von Juden, Christen und Muslimen auszuarbeitende Charta, welche Kriterien für das friedliche Miteinander dieser Gemeinschaften sicherstellt. Zu erwähnen ist auch der Besuch an der Theologischen Fakultät der Istanbul Universität.
Auf die festzustellende stärkere Sichtbarkeit des Islams in der türkischen Gesellschaft angesprochen, versicherten die muslimischen Gesprächspartner der Arbeitsgruppe, dass die säkulare Rechtsordnung auch nach der beabsichtigten Verfassungsüberarbeitung erhalten bleibe. In einer Begegnung mit einem christlichen Abgeordneten des türkischen Parlaments, Erol Dora, orientierte sich die Arbeitsgruppe "Islam" über die Situation namentlich im Südosten der Türkei, wo zahlreiche syrische Flüchtlinge untergekommen sind, darunter auch etliche Christen. Er unterstrich die grosse Mitverantwortung Europas und der USA für die derzeitige Lage in Syrien. Der Abgeordnete erinnerte daran, dass er 2011 als erster Christ seit 1960 ins Abgeordnetenhaus gewählt worden war. Die Zahl der christlichen Abgeordneten ist bei den Wahlen von 2015 inzwischen auf vier gestiegen (3 Armenier, 1 Assyrer).
Es ging der Arbeitsgruppe zudem darum, die christlichen Minderheiten in dieser Region moralisch zu unterstützen. Unter den zahlreichen religiösen Begegnungen sind jene mit dem ökumenischen Patriarch von Konstantinopel, Bartholomäos, und Metropolit Elpidophoros Lambrinadis, Erzbischof von Bursa und Rektor der immer noch geschlossenen theologischen Hochschule von Chalki, hervorzuheben. Beide zeichneten ein eher positives Bild von den Fortschritten der Religionsfreiheit in den vergangenen Jahren. Eine Beurteilung der Lage, die vom Präsidenten der katholischen Bischofskonferenz der Türkei, Erzbischof Levon Zekiyan, geteilt wird, mit dem die Arbeitsgruppe ebenfalls ein ausführliches Gespräch hatte.
Die Arbeitsgruppe "Islam" stellte bei ihren Begegnungen fest, dass die Christen als kleine Minderheit in der Türkei zu einer offenen und fruchtbaren ökumenischen Haltung gefunden haben. So haben die unterschiedlichen christlichen Denominationen der Türkei gemeinsam ein Buch herausgegeben, das unter dem Titel "Common Teaching of Christianity" die gemeinsamen Glaubensgrundlagen aller Christen darlegt. Eine englischsprachige Ausgabe dieses auf Türkisch verbreiteten Buches ist in Vorbereitung.
Was die katholische Kirche betrifft, so vereinigt deren Bischofskonferenz in der Türkei alle katholischen Kirchen, d.h. neben der "lateinischen" Kirche auch jene der orientalischen und altorientalischen Riten. Während bislang die Christen in der Türkei traditionell nach ethnischen Kriterien organisiert waren, ist die katholische Kirche seit einigen Jahren daran, zu einer türkischen Volkskirche zu werden. Mehr und mehr Gläubige sind türkischsprachig. Immer häufiger werden die Gottesdienste in ihrer Sprache gefeiert.
Istanbul, 14. Mai 2016
Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz
Sekretär der Arbeitsgruppe "Islam"
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Mediencommuniqué
Schweizer Delegation der katholischen Kirche reist in die Türkei
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz macht vom 7. bis 14. Mai eine Reise in die Türkei. Zweck der Reise ist ein doppelter: Zum einen geht es darum, auf dem Hintergrund der aktuellen Geschehnisse im Nahen Osten und in der Türkei den Dialog zwischen Muslimen und Christen zu stärken und zum anderen, die Solidarität mit der christlichen Minderheit im Land deutlich zu machen. Die siebenköpfige Delegation der Arbeitsgruppe "Islam" wird von Bischof Alain de Raemy, Weihbischof im Bistum Lausanne, Genf und Freiburg, geleitet.
Im Zentrum der Gespräche und Begegnungen in Istanbul und Ankara steht das Thema der Religionsfreiheit. Ein besonderer Schwerpunkt der Diskussionen gilt den religiösen Minderheiten, dem Verhältnis des Staates zu den Religionen und dem konkreten Zusammenleben von Muslimen und Christen. In diesem Sinn besucht die Delegation Repräsentanten der Muslime, Christen und der Juden vor Ort, um sich ein Bild der Situation zu machen und die Verbundenheit mit den Gläubigen aller christlicher Konfessionen zu zeigen.
Die Delegation trifft namentlich mit dem Präsidium für Religionsangelegenheiten und dem Grossmufti zusammen sowie mit den Präsidenten der katholischen Bischofskonferenz und von Caritas Türkei. Die Reise erfolgt auf Einladung der türkischen Bischofskonferenz. Es ist die erste Reise der Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz in das Land am Bosporus.
Die Arbeitsgruppe "Islam" der Schweizer Bischofskonferenz besteht seit 2001. Sie setzt sich für den Dialog zwischen Christen und Muslimen ein und berät Seelsorgende in der Schweiz zu konkreten Fragen des Zusammenlebens von Christen und Muslimen.
Freiburg i. Ü., 6. Mai 2016
Erwin Tanner-Tiziani
Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz
Sekretär der Arbeitsgruppe "Islam"
Hinweis an die Redaktionen: Für Fragen und Informationen steht während der Reise in Istanbul oder Ankara der Informationsbeauftragte der SBK, Walter Müller, zur Verfügung (Tel. +41 79 446 39 36, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch>).
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Schweizer Bischofskonferenz
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Medienmitteilung
Justitia et Pax sagt Nein zu Kriegmaterial-Exporten
Der Bundesrat bewilligt trotz Krieg in Jemen Kriegmaterialausfuhren nach Saudi Arabien und andere Länder am Golf. Diese Länder sind im Jemen-Konflikt involviert, gehören aber auch zu den wichtigsten Abnehmern von Kriegsmaterial aus der Schweiz. Was vor zwei Jahren bei der Lockerung der Kriegsmaterialverordnung befürchtet wurde, tritt jetzt im Namen einer auf Wachstum ausgerichteten Rüstungsindustrie auf: humanitäre friedensfördernde Interessen werden beiseite geschoben. Justitia et Pax, die Nationalkommission der Schweizer Bischofskonferenz, hat immer wieder darauf hingewiesen, dass mit Krieg und wachsender Rüstungsindustrie kein Friede zu machen ist. [1]
Justitia et Pax weist darauf hin, dass solche Entscheide die Glaubwürdigkeit der Schweiz international schädigen. Die Schweiz zeigt sich so nicht als Heimat der humanitären Tradition, sondern als Ort, wo nur die eigenen Vorteile zählen. Der Hinweis, dass sonst andere Kriegsmaterial liefern, ist ethisch nicht haltbar, denn mit dem Hinweis, dass andere unethisch handeln, lässt sich eigenes Tun nicht rechtfertigen.
Auch wenn Krieg und Waffengeschäfte zu dieser Welt gehören, muss die Schweiz zeigen, dass weder totalitäre Staatsverhältnisse noch religiös gefärbter Fanatismus oder Krieg ein gutes Leben für alle schaffen können. Lieferungen von Kriegsmaterial in solche Regionen verschärfen gesellschaftliche Konflikte. Die Folgen fallen auf uns zurück.
Im Zentrum der Politik zur Ausfuhr von Kriegs- und Sicherheitstechnik-Material muss die ganzheitliche Entwicklung des Menschen stehen. Denn aus christlich-ethischer Sicht kann der Schutz der einheimischen Industrie bzw. die Furcht vor einbrechenden Exportzahlen nicht zum Rechtfertigungsgrund für jegliches wirtschaftliches Verhalten gemacht werden. Christlich begründetes und motiviertes politisches Handeln orientiert sich am Gemeinwohl, an der Solidarität als Option für die Armen und Benachteiligten (weltweit!) und an der Verpflichtung, Frieden zu schaffen und für eine Reduktion von Waffen und Kriegsmaterial einzutreten.
[1] Vgl. Justitia et Pax: Waffenexport und christliche Ethik. Vorschläge für eine bessere Kontrolle der schweizerischen Waffenausfuhr, Bern, 1982, s. 11.
Kontakt:
Thomas Wallimann-Sasaki, Dr. theol.
Präsident Justitia et Pax Schweiz a.i.
Rohrmatte 6
CH-6372 Ennetmoos
079 848 99 65
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[1] Vgl. Justitia et Pax: Waffenexport und christliche Ethik. Vorschläge für eine bessere Kontrolle der schweizerischen Waffenausfuhr, Bern, 1982, s. 11.