Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
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Gemeinsames Pressecommuniqué
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
und der Konferenz der Bischöfe von Togo (CET)
Denkwürdige mitbrüderliche Begegnung der Schweizer und der Togoleser
Bischöfe:
eine Premiere für die Kirche in Westafrika
Togo hat in den letzten Tagen ein besonderes Ereignis in seiner Geschichte
erlebt: Die Bischöfe Togos haben die Schweizer Bischofkonferenz (SBK) zu
einer mitbrüderlichen Visite empfangen. Es ist das erste Mal, dass eine
Bischofskonferenz einer Schwesterkonferenz in Westafrika einen Besuch
abstattet.
Vom 22. September bis 1. Oktober 2009 hat die Bischofskonferenz von Togo
eine starke Delegation der Schweizer Bischöfe an ihrem Sitz in
Lomé-Hédzranawoe empfangen. Die Besonderheiten der zwei Länder und das
Teilen pastoraler Erfahrungen bildeten den Kernpunkt dieser Begegnung.
Die Schweizer Delegation wurde geleitet von Mgr Joseph Roduit, Abt von
St-Maurice, der Mitglied der SBK ist und dort die Verantwortung für das
Dikasterium "Mission" trägt. Die Territorialabtei St-Maurice geniesst den
juristischen Status einer Diözese und ist eines der ältesten Klöster des
Abendlandes. Das Kloster wurde im Jahre 515 gegründet und existiert somit
bald 1.500 Jahre.
Mgr Ambroise Djoliba, Bischof von Sokodé und Präsident der CET, leitete die
Arbeiten bei dieser Begegnung zweier Bischofskonferenzen.
Der erste Schritt galt dem Kennenlernen der Teilkirchen der Schweiz und
Togos. Die Schweiz wie auch Togo ist ein kleines Land, das sich über
41.300 Quadratkilometer erstreckt mit einer Gesamtbevölkerung von 7,7
Millionen Einwohnern. Sie zählt 6 Diözesen und 2 Territorialabteien. Die
Schweizer Bischöfe gründeten 1863 die erste Bischofskonferenz der Welt. Togo
erträgt sich über 56.800 Quadratkilometer und hat 5.8 Millionen Einwohner.
Das Land zählt 7 Bistümer.
Die Bischöfe der zwei Länder, welche dieselben pastoralen Herausforderungen
in ihren jeweiligen Kirchen teilen, stellten ins Zentrum ihrer Überlegungen
die Notwendigkeit des Herausfindens einer neuen "Phantasie der
Nächstenliebe". Diese sollte "nicht als demütigendes Almosen, sondern als
brüderliches Teilen empfunden werden" (Novo Millennio Ineunte, 50), wie es
Papst Johannes Paul II. unterstrichen hatte. Die Schweizer Bischöfe sind in
Togo einer jungen, lebendigen und wachsenden Kirche begegnet.
In einem zweiten Schritt besuchte jeder Schweizer Bischof eine Diözese in
Togo, begleitet vom jeweiligen Ortsbischof. Den Schweizer Gästen bot sich
die Gelegenheit, die dortige Kirche als "Familie Gottes" zu erleben, die
sich mit all ihren Kräften und Mitteln, um die Gesundheit ihrer Gläubigen,
die Erziehung der Jugend und die Gefangenenseelsorge sorgt. Eine Kirche,
welche sich der Armen annimmt, im Glauben fortschreitet und den
gegenwärtigen sozialen Herausforderungen stellt. Diese Kirche engagiert sich
mehr und mehr im Prozess der "Kommission Wahrheit, Gerechtigkeit und
Versöhnung".
In Schweizer Sicht sind die Alterung der Bevölkerung, die Säkularisierung,
das Verlorengehen christlicher Werte und der mangelnde Schutz des Lebens
grosse Herausforderungen für die katholische Kirche. Der Schutz der Familie
und der Ehe sind ein besonderes Anliegen der Bischöfe.
In der Schweiz ist in der Praxis der direkten Demokratie die Rolle der Laien
die Basis einer hochstehenden Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten auf den
verschiedenen Ebenen.
Die Schweizer Delegation empfing am Sitz der CET auch den Ausschuss der
Bruderschaft der Diözesanpriester sowie die Konferenz der togolesischen
Ordensoberinnen (CTSM) und den Rat der togolesischen Ordensoberen
(CONSUMATO).
Die zwei Konferenzen können heute über die Besorgnisse in der Vorbereitung
dieser Begegnung hinwegschauen und freuen sich über den gelungenen Verlauf
des Treffens. Die Begegnung machte die mitbrüderliche Freundschaft, die
affektive und effektive Kollegialität unter den Bischöfen der Schweiz und
Togos sichtbar. Ausserdem bezeugte sie die Kommunion zwischen den
Teilkirchen der zwei Länder.
Der Besuch der Delegation der Schweizer Bischofskonferenz bei der
Bischofskonferenz Togos erhielt durch die Visite des Apostolischen Nuntius
Mgr Michael August Blume svd einen besonderen Akzent. Soeben aus den Ferien
zurückgekommen, legte Mgr Michael A. Blume wert darauf, der Delegation der
SBK und den Mitgliedern der CET einen Besuch abzustatten.
Lomé, 1. Oktober 2009
Hinweis an die Redaktionen : ab Freitagabend, 18.00 Uhr, können Bilder zum
Besuch der Schweizer Bischöfe in Togo unter
www.conferencedeseveques.ch/photos/togo abgerufen werden.
Es haben an der Begegnung teilgenommen:
Für die SBK:
1. Mgr. Joseph RODUIT,
Territorialabt von St-Maurice
(Vorsitzender der Delegation)
2. Mgr. Pierre FARINE,
Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg
3. Mgr. Pier Giacomo GRAMPA,
Bischof von Lugano
4. Mgr. Markus BÜCHEL,
Bischof von St. Gallen
5. Mgr. Dr. Paul VOLLMAR SM,
Weihbischof von Chur
6. Mgr. Martin GÄCHTER,
Weihbischof von Basel
7. Dr. Felix GMÜR,
Generalsekretär der SBK
8. P. Bernard MAILLARD OFMCap,
Landesdirektor von Missio-OPM
9. Herr Walter MÜLLER,
Informationsbeauftragter und Pressesprecher der SBK
Für die CET:
1. Mgr. Ambroise K. DJOLIBA,
Bischof von Sokodé
Präsident der CET
2. Mgr. Denis AMUZU-DZAKPAH,
Erzbischof von Lomé
3. Mgr. Casimir Robert DOSSEH-ANYRON,
Emeritierter Erzbischof von Lomé
4. Mgr. Benoît C. ALOWONOU,
Bischof von Kpalimé
Vizepräsident der CET
5. Mgr. Philippe F. KPODZRO,
Emeritierter Erzbischof von Lomé
6. Mgr. Jacques T. ANYILUNDA,
Bischof von Dapaong
7. Mgr. Julien M. KOUTO,
Emeritierter Bischof von Atakpamé
8. Mgr. Isaac Jogues GAGLO,
Bischof von Aného
9. Mgr. Nicodème A. BARRIGAH-BENISSAN,
Bischof von Atakpamé
10. Mgr. Jacques D. LONGA,
Bischof von Kara
11. P. Joseph N. AMEGBLEAME,
Generalsekretär der CET
12. P. Benoît PENOUKOU,
Landesdirektor von Missio-OPM Togo
Pressecommuniqué
Schweiz: Im Dienst von Kirche und Gesellschaft seit 1969
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax : 40 Jahre Engagement für
Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde
Seit ihrer Gründung im Jahre 1969 ist die Schweizerische Nationalkommission
Justitia et Pax eine Stimme der Katholischen Kirche für soziale, politische,
wirtschaftliche und ökologische Belange. Am Samstag, 26. September 2009,
findet dazu in Bern ein Festgottesdienst mit anschliessendem Empfang statt.
Das Jubiläum feiert die Kommission mit einem Festgottesdienst in der
Dreifaltigkeitskirche in Bern am Samstag, 26. September 2009, um 10.30h,
wozu alle Interessierten, Freunde und Unterstützer der Arbeit von Justitia
et Pax herzlich eingeladen sind. Der Gottesdienst wird gestaltet von
Mitgliedern der Kommission und dem Afrikanischen Chor Bern unter dem Vorsitz
von Msgr. Gérard Defois, Präsident von Justitia et Pax Europa, Msgr. Kurt
Koch, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz und Msgr. Peter Henrici SJ,
für Justitia et Pax zuständiger Bischof. Anschliessend sind alle eingeladen
zu einem Apéro und Mittagsimbiss. Die Veranstaltung wird mit einem Beitrag
von Msgr. Defois zum Thema "Solidarität in Zeiten der Krise" abgerundet und
endet um 13.45h. Alle sind herzlich eingeladen!
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 55 / 078 824 44 18
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285. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Delsberg
7. bis 9. September 2009
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in Delsberg vom 7. bis 9.
September 2009 im Bildungszentrum St-François zur 285. Ordentlichen
Versammlung getroffen.
Folgende Hauptthemen sind behandelt worden:
Neuwahl des Präsidiums
Die Mitglieder der Schweizer Bischofkonferenz haben das Präsidium für die
Amtsperiode 2010 bis 2012 gewählt. Sie bestimmten den Bischof von Sitten,
Norbert Brunner, zum Präsidenten, den Bischof von St. Gallen, Markus Büchel,
zum Vizepräsidenten und den Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Bernard
Genoud, zum dritten Mitglied des Präsidiums.
Bischof Norbert Brunner (67) ist seit 1995 Mitglied der SBK, seit 2001
gehört er ihrem Präsidium an, seit drei Jahren ist er ihr Vizepräsident.
Bischof Markus Büchel (60) wurde 2006 Mitglied der Schweizer
Bischofskonferenz.
Bischof Bernard Genoud (67) ist seit 1999 Mitglied der SBK, seit 2007 im
Präsidium.
Die dreijährige Amtsperiode des aktuellen Präsidiums der SBK mit Bischof Dr.
Kurt Koch an der Spitze endet am 31. Dezember 2009. Aufgrund dieser Wahlen
und des Ausscheidens der beiden emeritierten Bischöfe Ivo Fürer und Peter
Henrici müssen die Ressorts innerhalb der Bischofskonferenz für die nächste
Amtsperiode teilweise neu verteilt werden.
Bischöfe besuchen die Kirche in Togo
Sechs Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz begeben sich mit dem
Generalsekretär und dem Informationsbeauftragten vom 22. September bis 2.
Oktober 2009 in das westafrikanische Land Togo. Sie werden begleitet von
Pater Bernard Maillard OFMCap, Nationaldirektor der Missio Schweiz. Im
Zentrum der Reise steht die mitbrüderliche Teilhabe an den pastoralen Sorgen
der katholischen Kirche in Togo. Als Gäste der Bischofskonferenz besuchen
sie die Diözesanbischöfe sowie pastorale und soziale Einrichtungen der
Kirche. Das Land Togo mit seinen sieben Bistümern ist ähnlich gross wie die
Schweiz, die sechs Bistümer und zwei Gebietsabteien umfasst. Im
spannungsgeladenen Umfeld Afrikas steht die Kirche aktiv im Dienst der
Versöhnung, der Gerechtigkeit und des Friedens, ein Anliegen, dem die
Schweizer Bischöfe ihren Hirtenbrief zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und
Bettag 2009 gewidmet haben. Über die Eindrücke und Einsichten der Bischöfe
wird nach der Reise eigens berichtet.
Ablehnung der Minarett-Initiative
Die Bischofskonferenz empfiehlt die Minarett-Initiative abzulehnen. Der
Wortlaut ihrer Stellungnahme auf Deutsch ist hier :
http://www.sbk-ces-cvs.ch/ressourcen/download/20090910091400.pdf
Zusatzfinanzierung für die Invalidenversicherung
Die bevorstehende Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der
Invalidenversicherung ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt in der
Schweiz. Eine Ablehnung durch das Stimmvolk würde eine gerechte Finanzierung
notwendiger IV-Leistungen blockieren. Gegenüber den Betroffenen, Behinderte
und Kranke, wäre dies ein Signal fehlender Solidarität. Eine ausführliche
Begründung durch die schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist
im Internet unter http://www.juspax.ch zu finden.
Solidarität mit bedrängten Christen
Mit grosser Sorge beobachtet die Schweizer Bischofskonferenz die
gravierenden Übergriffe und Anfeindungen gegen Christen in verschiedenen
Ländern. Sie sind angewiesen auf die Solidarität und tätige Hilfe von allen
Menschen guten Willens. Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem
Zusammenhang das Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei, das von
zentraler Bedeutung für die syrisch-orthodoxen Christen ist und das im
Zusammenhang mit der 2008 erfolgten Landvermessung in grosse Bedrängnis
geraten ist. Als Symbol für die christliche Präsenz steht das 1.600 Jahre
alte Kloster unter dem Druck von Kräften, denen die Überreste christlichen
Lebens ein Dorn im Auge sind. Zwar wurde die widerrechtliche Inbesitznahme
von klösterlichem Grundbesitz durch Bauern der benachbarten Dörfer in einem
ersten Prozess nicht anerkannt. Weitere Prozesse sind jedoch im Gang, u.a.
ein Strafprozess gegen den Abt von Mor Gabriel, in dem ihm vorgeworfen wird,
das Kloster habe sich widerrechtlich Waldgebiete angeeignet. Das strittige
Gebiet ist jedoch seit Jahrhunderten im Besitz des Klosters.
Begegnungen
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof
Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz einen
freundschaftlichen Besuch abgestattet. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen
stand die Enzyklika Caritas in veritate. Eine Hinführung des Präsidenten
der SBK, Bischof Dr. Kurt Koch, zur Enzyklika ist im Internet unter
<http://www.sbk-ces-cvs.ch/> http://www.sbk-ces-cvs.ch zu finden
In Kürze
- Die Bischöfe haben einen Massnahmenplan für den Fall verabschiedet, dass
sich die Ansteckungen bei der Schweinegrippe zu einer Pandemie ausweiten.
Die vorgesehenen Massnahmen können bei Bedarf kurzfristig umgesetzt werden.
Sie orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit.
- Auf Anregung von migratio, der Kommission für Migration, richtet die SBK
eine Seelsorgestelle für Chinesischsprachige ein.
- Das Werk des Heiligen Apostel Petrus, Teil des Päpstlichen Missionswerks
missio, steht im Dienst der Priesterberufungen in den Missionsländern. Die
Schweizer Bischofskonferenz unterstützt die Anstrengungen des Werks, die
Ausbildung der oft grossen Zahl von Seminaristen finanziell zu unterstützen.
Die Ausbildung von Priestern unterstützen bedeutet, Spendengelder in ein
Humankapital zu investieren.
- Die Schweizer Bischöfe haben mit Bedauern und Anteilnahme vom Unfalltod
von Professor Anand Nayak, Freiburg, Mitglied der Arbeitsgruppe für
asiatische und afrikanische Religionen der SBK, Kenntnis genommen.
Ernennungen
- Zu Mitgliedern der Theologischen Kommission wurden ernannt Dr. Stephanie
Klein, Professorin für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät der
Universität Luzern, sowie Dr. Andreas Müller, assoziierter Professor für
Fundamentaltheologie und Dogmatik an der Theologischen Fakultät der
Universität Freiburg (Schweiz).
- Zum Mitglied der Paritätischen Planungs- und Finanzkommission wurde
Generalvikar Dr. Nicolas Betticher, Freiburg, ernannt.
Delsberg, 9. September 2009
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch
Die Initiative gegen den Bau von Minaretten
Die Schweizer Bischofskonferenz lehnt die Initiative gegen den Bau von
Minaretten ab. Sie äussert sich zu dieser Initiative, weil es sich um eine
politische Frage handelt, welche eine Religion und die korporativen Rechte
einer Religionsgemeinschaft betrifft. Wie die Kirchtürme sind auch die
Minarette ein Zeichen der öffentlichen Präsenz einer Religion.
Wir sind uns bewusst, dass nicht alle islamischen Länder die Religionsund
Kultusfreiheit respektieren. In ihrer religiösen Praxis erfahren die
Christen mancherlei Schwierigkeiten, und bei der Errichtung von sakralen
Gebäuden sind sie Einschränkungen ausgesetzt. Wir betonen erneut unsere
Nähe und Solidarität gegenüber jenen Christen, die bedrängt und verfolgt
werden.
Als Bischöfe und Schweizer Bürger freuen wir uns, dass es in der
Bundesverfassung keine religiösen Ausnahmeartikel mehr gibt. Es sollen
auch keine neuen eingeführt werden.
Ein generelles Minarettverbot würde die unabdingbare Anstrengung
behindern, um im Dialog und gegenseitigem Respekt einen gemeinsamen
Weg der Integration zu gehen. Angst ist auch in dieser Sache ein schlechter
Ratgeber. Der Bau und der Betrieb auch von Minaretten sind zudem bereits
durch die Bauvorschriften geregelt.
Wir verkennen nicht die Probleme, die sich aus dem Zusammenleben der
Religionen ergeben. Unsere Aufforderung, die Initiative abzulehnen, stützt
sich auf unsere christlichen Werte und die demokratischen Prinzipien in
unserem Land.
Delsberg, 9. September 2009
Die Schweizer Bischöfe
Christiane Faschon, Generalsekretärin Berg, den 2.9.2009
Presseerklärung
Oecumenica-Label für ökumenische Gottesdienste in Lausanne.
Gebet in und für die Gemeinschaft
Das Präsidium der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK hat im August dem Conseil des Eglises chrétiennes dans le Canton de Vaud das Oecumenica-Label verliehen. Ausgezeichnet werden die ökumenischen Gottesdienste in der Kathedrale Lausanne,
Jeden Monat lädt eine Kirche oder eine kirchliche Gemeinschaft, die dem Conseil des Eglises chrétiennes dans le Canton de Vaud CECCV angehört, zu einem Gebets-Gottesdienst in die Kathedrale in Lausanne ein. Dies seit 2004!
„Der CECCV hat ihre Wurzel im Gebet“, betont Pfarrer Martin Hoegger, Präsident. „Hier holen wir uns Energie für die nicht immer einfache Arbeit in der Ökumene. Diese Gottesdienste stärken unsere spirituelle Dynamik.“
Da gab es einen Gottesdienst, der von 12 afrikanischen katholischen und protestantischen Gemeinschaften gestaltet wurde. Für andere übernahmen ökumenische Gebetsgruppen und Organisationen, Jugendgruppen oder die Blinden-Mission die Gestaltung.
Manche Gottesdienste werden von einer Kirche oder Gemeinschaft, andere von mehreren gemeinsam vorbereitet. „Jede Gemeinschaft ist frei, ihrer Tradition Ausdruck zu verleihen. Alle sind eingeladen...“, erklärt die Label-Kommission in ihrem Gutachten. So würden Vorurteile abgebaut und die geschwisterliche Gemeinschaft im Glauben gestärkt.
Die Kathedrale in Lausanne stammt aus dem 7. Jahrhundert und gehört dem Kanton. Die politisch Verantwortlichen würdigen diese Gottesdienste als Zeichen der Zusammenarbeit der Kirchen für eine christliche Gemeinschaft.
Dem CECCV gehören 19 Kirchen und christliche Gemeinschaften an. Neben den Landeskirchen sind dies mehrere orthodoxe Kirchen, aber auch Adventisten, Freikirchen oder die Heilsarmee.
Die feierliche Übergabe des Oecumenica-Labels wird 2010 stattfinden.
Christiane Faschon, Generalsekretärin
Das Oecumenica-Label
Das Label besteht aus einer Urkunde und einem Logo, das für die Kommunikation des ausgezeichneten Projekts verwendet werden darf. Die Projekte werden auf der Website der AGCK vorgestellt.
Die AGCK hat das Label 2008 geschaffen. Damit werden wegweisende ökumenische Projekte von Einzelpersonen, (Kirch-)gemeinden, Pfarreien oder kirchlichen Organisationen, die christliche Konfessionen verbinden, ausgezeichnet.
Das Label macht Ökumene sichtbar und unterstützt die Umsetzung der Leitlinien der Charta Oecumenica.
Die Projekte werden von einer Kommission geprüft. Danach entscheidet das Präsidium der AGCK über deren Auszeichnung.
Auskunft:
Kommission: Paul Schneider, 024 454 33 20; paul.schneider(a)ssgmt.com
Bischof Vitus Huonder, <mailto:bischofssekretariat@bistum-chur.ch> bischofssekretariat(a)bistum-chur.ch
Pfarrer Martin Hoegger, Tel. 021 652 92 19, 079 774 41 49, president(a)ceccv.ch
Informationen:
Conseil des Eglises chrétiennes dans le Canton de Vaud: www.ceccv.ch
Präsentation des Projekts (französisch): http://www.agck.ch/de-ch/projekte/oecumenica-label.html
AGCK: <http://www.agck.ch/> www.agck.ch, d/f/engl. Broschüre über die Arbeit der AGCK in Deutsch/Französisch,
Oecumenica-Label: http://www.agck.ch/de-ch/projekte/oecumenica-label.html
Broschüre zum Oecumenica-Label in Französisch und in Deutsch.
Christiane Faschon Nollenstrasse 3 8572 Berg, <mailto:info@agck.ch> info(a)agck.ch
Grundlage der Arbeit der AGCK ist die Charta Oecumenica. Die Charta Oecumenica steht für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa. Sie wurde 2001 vom Rat der Europäischen Bischofskonferenzen CCEE und von der Konferenz Europäischer Kirchen KEK unterzeichnet, 2005 von den Mitgliedkirchen der AGCK in Saint-Ursanne, danach folgten verschiedene Kantonalkirchen.
Logo CES
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Freiburg, 3. September 2009
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Vom 7. bis 9. September 2009 tagt die 285. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Delsberg.
Im Anschluss an die Versammlung sind Sie zu einer Medienkonferenz in Bern eingeladen, bei der die wichtigsten behandelten Gegenstände vorgestellt und kommentiert werden. Darunter befinden sich auch die Stellungnahme der Bischöfe zur Minarett-Initiative und die bevorstehende Reise einer Bischofs-Delegation nach Togo.
Es sprechen an der Medienkonferenz insbesondere
- Bischof Dr. Kurt Koch, Präsident der SBK
- Dr. Felix Gmür, Generalsekretär der SBK
Die Medienkonferenz findet wie folgt statt:
Donnerstag, 10. September 2009, um 10.15 Uhr
im Saal „Rotonda“ der Dreifaltigkeitspfarrei,
Sulgeneckstrasse 13,
3011 Bern
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die Organisation erleichtern, indem Sie sich mit Hilfe des beigefügten Talons anmelden.
Mit freundlichen Grüssen
---
Walter Müller
Pressesprecher und Informationsbeauftragter der SBK
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg / Schweiz
Tel. ++41/(0)26/510.15.15 – Fax ++41/(0)26/510.15.16
Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info(a)conferencedeseveques.ch
N.B. : Wir errinern Sie an die neue Adresse der Informationsstelle und des Sekretariates der SBK (siehe oben).
Anmeldung:
Medienkonferenz SBK am 10. September 2009
An-/Abmeldung
Bitte bis spätestens 9. September 2009, 15 Uhr retournieren!
Fax: 026 510 15 16
E-Mail: <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
□ Ja, ich komme zur Medienkonferenz (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….…
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□ Nein, ich kann nicht kommen. Bitte senden Sie mir die Medienmitteilung (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Bemerkungen:
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IM DIENST EINER GANZHEITLICHEN ENTWICKLUNG
Hinführung zur Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. Caritas in veritate
Bischof Kurt Koch
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Dass die Wirtschaft und das Finanzverhalten weltweit in eine tiefe Krise
hinein geraten sind, ist heute bereits zu einem Gemeinplatz geworden. Die
Frage, welche Auswege aus dieser Krise gefunden werden können, muss deshalb
alle gesellschaftlichen Kräfte beschäftigen. Mit der neuen, der dritten,
Enzyklika Über die ganzheitliche Entwicklung des Menschen in der Liebe und
in der Wahrheit formuliert Papst Benedikt XVI. eine hilfreiche Antwort auf
die äusserst komplexen Probleme in der heutigen Welt. Diese erste
Sozialenzyklika von Papst Benedikt hätte bereits im Jahre 2007 zum
vierzigsten Jahrestag der Enzyklika Pauls VI. Populorum progressio
erscheinen sollen, in der zum ersten Mal die soziale Frage im Weltmasstab
behandelt und Entwicklung als der neue Name für Frieden bezeichnet worden
ist. Angesichts der krisenhaften Entwicklungen auf den internationalen
Finanzmärkten wollte aber Benedikt die Enzyklika nochmals überarbeiten, um
sie auf die Höhe der Zeit zu bringen. Mit ihr schreibt er die katholische
Soziallehre fort, die ihren verheissungsvollen Beginn mit der Enzyklika
Rerum novarum von Papst Leo IX. im Jahre 1891 genommen hat. Die
Soziallehre der Kirche will die immer wieder neu auftauchenden Probleme im
Licht des christlichen Evangeliums beleuchten und Wege zu ihrer Bewältigung
aufzeigen. Sie versteht sich als Dienst des christlichen Glaubens in der
gesellschaftlichen Öffentlichkeit an der Humanisierung des menschlichen
Lebens und Zusammenlebens und an der Entwicklung eines christlichen
Humanismus, der die Liebe belebt und sich von der Wahrheit leiten lässt
(78). Denn Liebe und Wahrheit gehören unlösbar zusammen: Ohne Orientierung
an der Wahrheit droht die Liebe in Sentimentalität abzugleiten. Und
umgekehrt wird Wahrheit nur in konkretes Handeln übersetzt, wenn sie von der
Liebe bewegt wird.
Übersicht und Inhalt
Das Leitwort der Enzyklika Caritas in veritate ist dem Brief an die
Epheser entnommen, in dem Paulus Wahrheit und Liebe miteinander verbindet,
indem er dazu ermahnt, von der Liebe geleitet sich an die Wahrheit zu halten
(4, 15). Diesen Zusammenhang entfaltet Benedikt in der Einleitung, in der er
das theologische und sozialethische Fundament der ganzen Enzyklika legt: Wie
die Wahrheit in der Ökonomie der Liebe gesucht und gefunden werden muss, so
kann die Liebe nur im Licht der Wahrheit verstanden und verwirklicht werden.
Für die ganzheitliche Entwicklung in einer Gesellschaft, die sich
unumkehrbar auf dem Weg zur Globalisierung befindet, bedeutet dieser Dienst
an der Wahrheit in der Liebe vor allem, dass sich das ethische Handeln an
der Gerechtigkeit (als dem Mindestmass der Liebe) und am Gemeinwohl
orientieren muss.
1. Wahrheit als Ganzheitlichkeit: Im ersten Kapitel greift Benedikt auf die
Enzyklika Populorum progressio zurück, die Papst Paul VI. vor über vierzig
Jahren unmittelbar nach dem Konzil und in enger Beziehung zu ihm geschrieben
hat, und er ruft die zentrale Botschaft dieser Enzyklika in Erinnerung, dass
die Kirche in die Verantwortung gerufen ist, die ganzheitliche Entwicklung
des Menschen zu fördern, und dass die Entwicklung des Menschen nur dann echt
gefördert werden kann, wenn sie die menschliche Person in allen ihren
Dimensionen betrifft. Denn die Wahrheit der Entwicklung besteht in ihrer
Ganzheit: Wenn die Entwicklung nicht den ganzen Menschen und jeden Menschen
betrifft, ist sie keine wahre Entwicklung (18). Diese christliche Berufung
zur ganzheitlichen Entwicklung des Menschen lässt sich aber nur in Handeln
übersetzen, wenn von der verantwortlichen Freiheit der Person und der Völker
ausgegangen wird: Keine Struktur kann diese Entwicklung garantieren, wenn
sie menschliche Verantwortung beiseite lässt oder sich über sie stellt
(17). Sowohl gegenüber einer fatalistischen Einstellung, die in die
Resignation führt, als auch gegenüber messianischen Hoffnungen auf
Strukturveränderungen allein, die eine falsche Sicherheit suggerieren,
appelliert der Papst an die Verantwortung des Menschen, die seine Freiheit
zur Grundlage hat.
2. Globalisierung und Geschwisterlichkeit: Im zweiten Kapitel analysiert der
Papst die einschneidenden Veränderungen auf den ökonomischen, sozialen,
kulturellen und bioethischen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens, die seit
der Enzyklika von Paul VI. im Jahre 1967 eingetreten sind. Die alles
dominierende Neuheit erblickt er in der Explosion der weltweiten
wechselseitigen Abhängigkeit (33), die inzwischen mit dem Stichwort der
Globalisierung verhandelt wird. Dieses Phänomen wird dabei keineswegs nur
negativ gewertet, hat es doch auch ermöglicht, dass verschiedene Regionen
aus der Unterentwicklung heraustreten konnten. Wenn es aber nicht im Licht
der Liebe in der Wahrheit gesteuert wird, kann es noch weiter zu fatalen
Schäden und Spaltungen in der Menschheit führen. Schon heute ist
offensichtlich geworden, dass weltweit der Reichtum zwar zugenommen hat, die
Ungleichheiten sich aber weiterhin vergrössert haben. Ebensowenig kann
geleugnet werden, dass die Suche nach grösseren Wettbewerbsvorteilen auf dem
Weltmarkt auf Kosten der Netze der sozialen Sicherheit geht. Die schädlichen
Auswirkungen einer schlecht eingesetzten spekulativen Finanzaktivität auf
die Realwirtschaft haben es zudem an den Tag gebracht, dass die exklusive
Ausrichtung auf Gewinn die Gefahr noch verstärkt, Vermögen zu zerstören und
Armut zu produzieren. Nimmt man noch die schwindende Ehrfurcht vor dem
menschlichen Leben und die Verweigerung des Rechts auf Religionsfreiheit
hinzu, wird das Ungenügen offensichtlich, den Fortschritt allein unter
wirtschaftlichen und technologischen Gesichtspunkten zu betrachten. Es
drängt sich vielmehr eine neue humanistische Synthese auf (21), die in der
Verwirklichung einer echten Geschwisterlichkeit gesehen werden muss. Denn
die heute globalisierte Gesellschaft macht uns zwar zu Nachbarn, aber
nicht zu Geschwistern (19), wozu erst die transzendente Berufung des
Menschen durch Gott anleitet.
3. Wirtschaftliche Entwicklung und Zivilgesellschaft: Unter dieser
Leitperspektive formuliert der Papst im dritten Kapitel als Ziel aller
notwendigen Bemühungen, die Globalisierung der Menschheit im Sinne von
Beziehung, Gemeinschaft und Teilhabe zu leben (42). Denn die Wahrheit des
Globalisierungsprozesses und sein fundamentales ethisches Kriterium liegen
in der Einheit der Menschheitsfamilie und in ihrem Voranschreiten zum Guten.
Dazu kann aber eine rein produktivistische und utilitaristische Sicht des
menschlichen Lebens und Zusammenlebens nicht genügen. Es braucht vielmehr
die Förderung einer personalistischen, gemeinschaftlichen und für die
Transzendenz offenen kulturellen Ausrichtung des globalen
Integrationsprozesses. Dies setzt auf der einen Seite voraus, dass der
Bereich der Wirtschaft nicht als moralisch neutral und auch nicht als
unsozial eingestuft werden darf, dass der Markt vielmehr nur funktionieren
kann aufgrund von solidarischen und von gegenseitigem Vertrauen geprägten
Handlungsweisen. Auf der anderen Seite erweist sich die exklusive
Kombination zwischen Markt und Staat als Zersetzung des Gemeinschaftssinnes.
Dieser kann vielmehr nur durch vielfältige Anstrengungen in der
Zivilgesellschaft gefördert werden. Dazu braucht es eine Zivilisierung der
Wirtschaft, die im Gewinn mehr erblickt als einen Selbstzweck allein.
4. Rechte und Pflichten: Das vierte Kapitel ist dem Problem der Entwicklung
der Völker und in besonderer Weise der Umweltproblematik gewidmet.
Diesbezüglich betont der Papst, dass die menschlichen Individualrechte dann,
wenn sie aus dem Rahmen der ihnen korrespondierenden Pflichten herausgelöst
werden, verrückt werden und eine praktisch grenzenlose und alle Kriterien
entbehrende Spirale von Ansprüchen auslösen (43). Der Papst ruft deshalb
den Grundsatz in Erinnerung, dass die menschlichen Rechte ohne Pflichten zur
Willkür verkommen und dass die Verantwortung der Menschen darin besteht,
ihre Pflichten wahrzunehmen. Denn das Teilen der wechselseitigen Pflichten
mobilisiert viel stärker als die blosse Beanspruchung von Rechten (43).
Indem sich der Papst dem komplexen Problem des Bevölkerungswachstums stellt,
hebt er eine moralisch verantwortungsvolle Offenheit für das Leben als
sozialen und wirtschaftlichen Reichtum hervor. Um den Markt humanisieren zu
können, plädiert der Papst für eine Vielfalt von institutionellen Formen von
Unternehmen jenseits von gewinnorientierten und Non-Profit-Organisationen.
Schliesslich spricht er sich für eine verantwortungsvolle Steuerung über die
Natur aus, die freilich nur möglich ist auf dem Boden einer ganzheitlichen
Sicht der Natur, die den Menschen vor seiner eigenen Selbstzerstörung
schützt: Die Natur steht uns nicht als <ein Haufen zufällig verstreuter
Abfälle> (Johannes Paul II.) zur Verfügung, sondern als eine Gabe des
Schöpfers, der die ihr innewohnenden Ordnungen gezeichnet hat (48).
Umweltökologie und Humanökologie erweisen sich somit als zwei Seiten
derselben Medaille.
5. Echte politische Weltautorität: Im fünften Kapitel erörtert Benedikt XVI.
die Zusammenarbeit der Menschheitsfamilie in der Überzeugung, dass die
Entwicklung der Völker vor allem davon abhängt, dass sich diese als eine
einzige Familie betrachten und in einer echten Gemeinschaft
zusammenarbeiten. Indem der Papst die christliche Sicht des Menschen als
eines Wesens der Beziehung vertieft, zeigt er den Beitrag des christlichen
Glaubens für die Förderung der menschlichen und menschheitlichen Entwicklung
auf. Jenseits von politischem Laizismus und religiösem Fundamentalismus
plädiert er für einen fruchtbaren Dialog zwischen der Vernunft und dem
religiösen Glauben. Indem er die bereits traditionellen Kriterien der
kirchlichen Soziallehre, nämlich Solidarität und Subsidiarität, aufgreift,
setzt er sich nicht nur für die Teilnahme aller Menschen am internationalen
Wirtschaftsleben ein, sondern auch für die Intensivierung von kulturellen
Begegnungen zwischen den Menschen und den Völkern. Diese Kriterien werden
anschliessend konkretisiert bei den Problembereichen der menschlichen
Bildung, des internationalen Tourismus, des schwerwiegenden Problems der
Migrationen, des Zusammenhangs zwischen Armut und Arbeitslosigkeit, der
Gewerkschaftsorganisationen und des Finanzwesens. Um diese Probleme wirksam
angehen zu können, hält der Papst eine übergeordnete Stufe internationaler
Ordnung von subsidiärer Art für die Steuerung der Globalisierung (67) für
unabdingbar und fordert eine Reform nicht nur der internationalen
Wirtschafts- und Finanzgestaltung, sondern auch der Organisation der
Vereinten Nationen. In den Augen des Papstes braucht es eine echte
politische Weltautorität, die sich an den Prinzipien der Subsidiarität und
Solidarität orientiert, auf die Verwirklichung des Gemeinwohls hingeordnet
ist und sich von den Werten der Liebe in der Wahrheit inspirieren lässt.
6. Entwicklung und Technik: Das letzte Kapitel beschäftigt sich mit der
Technik als dem besonders wirksamen Bereich der menschlichen Entwicklung der
Völker. Dabei unterscheidet der Papst zwischen der Technik als dem
objektiven Aspekt der menschlichen Arbeit, der positiv zu würdigen ist, und
der technizistischen Mentalität, die alles Machbare für das Wahre hält und
dazu führt, dass der Mensch sich anmasst, sein eigener und einziger
Hervorbringer zu sein (68). Die Ambivalenz der Technik wird vor allem in
den Bereichen des Friedensaufbaus und der sozialen Kommunikationsmittel
exemplifiziert. Als den wichtigsten Bereich einer notwendigen kulturellen
Auseinandersetzung zwischen dem Absolutheitsanspruch der Technik und der
ethischen Verantwortung der Menschen schätzt der Papst die Bioethik ein, wo
auf radikale Weise die Möglichkeit einer ganzheitlichen menschlichen
Entwicklung selbst auf dem Spiel steht (74). Neben der tragischen Plage
der Abtreibung zählt der Papst eine systematische eugenische
Geburtenplanung und eine stark im Aufwind begriffene Euthanasie-Mentalität
zu den besonders gefährlichen Entwicklungen, die dazu führen, dass sich die
soziale Frage immer mehr zu einer anthropologischen Frage zuspitzt.
Schliesslich wendet er sich gegen den neurologischen Reduktionismus und
betont, dass Entwicklung ausser dem materiellen immer auch das
geistig-geistliche Wachstum einschliessen und folglich auch ein darüber
hinaus sehen muss, das die Technik nicht geben kann (77).
Würdigung der Enzyklika
Die Sozialenzyklika von Papst Benedikt XVI. ist ein schönes Beispiel für das
Zusammenspiel von Kontinuität und Erneuerung der katholischen Soziallehre
und damit für die lebendige Tradition der Kirche. Auf der einen Seite nimmt
er die Soziallehre von Papst Paul VI. auf und würdigt sie als adäquates Wort
in die damalige gesellschaftliche Situation hinein. Weil diese aber in den
vergangenen vierzig Jahren massiven Veränderungen unterworfen gewesen ist
und sich ganz neue Probleme stellen, schreibt Benedikt auf der anderen Seite
die kirchliche Soziallehre im Horizont der Globalisierung fort. Angesichts
dieses weltumspannenden Phänomens erhält das bereits von Paul VI.
vorgetragene Postulat einer ganzheitlichen Entwicklung des Menschen und der
Völker eine zusätzliche Vordringlichkeit. Die neue Enzyklika ist insofern
ein Anschauungsbeispiel dafür, dass Benedikt eine Hermeneutik des Bruches
in der Interpretation des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt und eine
Hermeneutik der Erneuerung fordert und praktiziert. Die Enzyklika trägt
dabei weitgehend die Papst Benedikt eigene Handschrift, die ich vor allem in
den folgenden Charakteristika wahrnehme:
1. Wahrheit und Liebe: Die für das theologische Denken des Papstes
charakteristische Zentralität der beiden Begriffe Wahrheit und Liebe, und
zwar in ihrer unlösbaren Zusammengehörigkeit, die bereits die beiden
Leitwörter seiner im Jahre 1968 erschienenen Einführung in das Christentum
gewesen sind und die auch die beiden bisherigen Enzykliken über die Liebe
(Deus caritas est) und über die Hoffnung (Spe salvi) prägen, wird nun
auch für die Fortschreibung der kirchlichen Soziallehre fruchtbar gemacht.
Während die Wahrheit in der ganzheitlichen Entwicklung des ganzen Menschen
und aller Menschen gesehen wird, hebt die Liebe auf den Geschenkcharakter
und die Unentgeltlichkeit des menschlichen Lebens und der ganzen Schöpfung
ab, die als Ausdruck der weltweiten Geschwisterlichkeit auch als Regulativ
bei der Bewältigung der grossen gesellschaftlichen Probleme gesehen wird.
2. Freiheit und Glaube: Wie Wahrheit und Liebe nicht voneinander getrennt
werden können, so gehören auch Freiheit und Glaube unlösbar zusammen. Auch
dieses Binom ist charakteristisch für das theologische Denken von Papst
Benedikt. Gegenüber einer einseitigen Hoffnung auf die
Veränderungspotentiale von strukturellen Reformen betont er in emphatischer
Weise die Verantwortung aller Menschen für die Geschicke der Welt und
appelliert an die Freiheit des Menschen, ohne die es keine Verantwortung
geben kann. Gegenüber einer individualistischen Verkürzung der Freiheit
macht sich in seiner Sicht der christliche Glaube aber stark für eine
gemeinsame und solidarische Freiheit, weil es Freiheit nur im Konzert der
Freiheiten geben kann und weil Freiheit sich immer an der Gerechtigkeit und
am Gemeinwohl orientieren muss.
3. Sozialethik und Ethik des Lebens: In Benedikts Weiterschreibung der
kirchlichen Soziallehre sticht besonders seine Insistenz auf der
Umweltproblematik und seine Betonung des unlösbaren Zusammenhangs zwischen
der Sozialethik und der Ethik des menschlichen Lebens hervor, der sich wie
ein roter Faden durch alle Kapitel hindurch zieht. Dahinter steht nicht nur
die Überzeugung Benedikts, dass die soziale Frage immer mehr zur
anthropologischen Frage selbst geworden ist, sondern auch die Feststellung,
dass im Bild vom Menschen und der Schöpfung wichtige Vorentscheidungen
hinsichtlich des ethischen Urteils und des praktischen Handelns fallen:
Wenn die Natur und allen voran der Mensch als Frucht des Zufalls oder des
Evolutionsdeterminismus angesehen werden, wird das Verantwortungsbewusstsein
in den Gewissen schwächer. Der Gläubige erkennt hingegen in der Natur das
wunderbare Werk des schöpferischen Eingreifens Gottes, das der Mensch
verantwortlich gebrauchen darf (48).
4. Logos und Dia-Logos: Auch diese Sozialenzyklika ist geprägt von der
Überzeugung der gegenseitigen Verwiesenheit von Vernunft und Glaube: Auf der
einen Seite braucht die Vernunft den Glauben, um die notwendigen weiteren
Horizonte zu gewinnen und sich von ihren Vereinseitigungen reinigen zu
lassen. Auf der anderen Seite aber muss der Glaube vor der Vernunft
standhalten, wenn er sich selbst recht versteht und wenn er in der heutigen
Gesellschaft ernst genommen werden will. Dies aber ist notwendig, damit die
Kirche ihre Sendung wahrnehmen kann, die Wahrheit in Liebe für eine
Gesellschaft zu verkünden, die dem Menschen und seiner Würde und Berufung
gerecht werden will. Da die Wahrheit des christlichen Glaubens, sein
logos, im Kern dia-logos ist und sich darin bewähren will, sucht er das
Gespräch und den Dialog mit den Menschen und besonders mit den
Verantwortlichen in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Staat, und zwar in
der Überzeugung, dass die Zustimmung zu den vom christlichen Glauben
vertretenen Werten für eine ganzheitliche Entwicklung des Menschen und der
Völker förderlich ist. Da sich die Enzyklika als Einladung zum Dialog über
die heutigen drängenden Fragen der Menschheit und ihrer Entwicklung
versteht, darf man auf die Aufnahme dieser Einladung in der
gesellschaftlichen Öffentlichkeit gespannt sein.
Im Namen der Schweizer Bischöfe begrüsse ich die erste Sozialenzyklika von
Papst Benedikt XVI. dankbar. Sie analysiert in einer sehr differenzierten
Weise die Zeichen der Zeit, sie bezeichnet die für das ethische Urteil
unerlässlichen und aus der christlichen Tradition gewonnenen Kriterien und
zeigt Wege aus der tiefen Krise von heute auf in eine Zukunft der
Menschheit, die von Gerechtigkeit und Gemeinwohl geprägt sind. Wir Schweizer
Bischöfe dürfen in dieser Enzyklika auch eine Bestätigung unserer
sozialethischen Verantwortung in der schweizerischen Öffentlichkeit sehen
und zugleich eine Ermutigung, auf diesem Weg weiterzugehen und die
christlichen Grundüberzeugungen von der ganzheitlichen Entwicklung und von
der Würde des Menschen von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Tod
weiterhin ins öffentliche Gespräch einzubringen. Wir hoffen, dass die
Reflexionen und ethischen Wegweisungen Benedikts auch in der schweizerischen
Gesellschaft aufgenommen und intensiv diskutiert werden im Blick auf eine
gute Zukunft der Menschen und der ganzen Schöpfung.
Freiburg i. Ü., 7. Juli 2009
Pressecommuniqué
Nein-Komitee zur IV-Zusatzfinanzierung operiert mit Halbwahrheiten und
irreführenden Informationen
J+P Aktuell sind in vielen Schweizer Zeitungen in grossen Werbeblöcken die
Argumente des Nein-Komitees zur Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung am
27. September 2009 platziert. Die Schweizerische Nationalkommission Justitia
et Pax, die sich für ein Ja bei dieser Abstimmung ausspricht, kritisiert die
Art und Weise der Argumentation.
So wird beispielsweise nicht gesagt, dass es sich ausschliesslich um eine
befristete und geringfügige Erhöhung der MwSt handelt, vielmehr wird der
Eindruck erweckt, die MwSt würde um 8% erhöht. Tatsächlich will der
Vorschlag, über den abgestimmt wird, nur eine Erhöhung um 0,4%, also von
heute 7,6% auf 8%. Ausserdem wird unterstellt, dass die finanzielle
Schieflage der IV allein durch eine konsequentere Missbrauchskontrolle
beseitigt werden könnte. Um aber Einsparungen in Milliardenhöhe zu erzielen,
müssten ganze Gruppen von LeistungsempfängerInnen aus der IV entlassen
werden. So zu argumentieren ist unredlich, weil alle Verantwortlichen
wissen, dass das Problem viel grundlegender ist.
Eine solche Art der Informationspolitik und des Abstimmungskampfes
untergräbt die demokratische Meinungsbildung. Ohnehin Benachteiligte werden
dadurch einem generellen Missbrauchsverdacht (Scheininvalide) ausgesetzt.
Hier wird einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung das Wort geredet, die
keine konstruktive Lösung anbietet. Eine solche Entwicklung betrachten wir
mit grosser Sorge. Aus ethischer Sicht sind Lösungen auf Kosten von anderen
klar abzulehnen.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax empfiehlt deshalb ein
klares Ja zugunsten eines Sanierungsbeitrags zu den IV-Finanzen, der
gleichzeitig auch einen unverzichtbaren Beitrag zur längerfristigen
Sicherung der AHV leistet und eben nicht deren Plünderung bedeutet.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 01. Juli 2009
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein, Tel 031 381 59 55
Pressecommuniqué
Justitia et Pax sagt Ja zum Verbot von
Kriegsmaterial-Exporten
Mit 109'224 gültigen Unterschriften wurde am 21. September 2007 die
Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» eingereicht.
Vermutlich Ende 2009 wird das Stimmvolk darüber entscheiden müssen.
Nach Prüfung der ethisch relevanten Aspekte von Kriegsmaterial-Exporten und
der damit bisher gemachten Erfahrungen empfiehlt die Schweizerische
Nationalkommission Justitia et Pax, ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten
anzunehmen. Eine ausführliche Stellungnahme findet sich unter: www.juspax.ch
<http://www.juspax.ch/> . Justitia et Pax stützt sich in ihrem Urteil vor
allem auf die Menschenrechte, die allen Menschen ein Leben in Würde
garantieren sollen, und auf die Erkenntnis, dass Waffen - vor allem in
ärmeren Ländern - Kriege eher fördern, als sie zu verhindern.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 29. Juni 2009
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein, Tel 031 381 59 55
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses (CES) Service dinformation
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Pf, non rispondere a questa e-mail !
Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori
informazioni : <mailto:sbk-ces@gmx.ch> sbk-ces(a)gmx.ch
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Mediencommuniqué
Sekretariat der Bischofskonferenz zieht um
Das Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz zieht um, bleibt aber in der
Stadt Freiburg. Neu wird es sich an der Alpengasse 6 im historischen Zentrum
der Zähringerstadt befinden. Derzeit wird der neue Sitz, ein ehemaliges
Schulhaus, für die Unterbringung des Sekretariats hergerichtet.
Grund des Umzugs sind zum einen die gestiegenen Anforderungen an das
Sekretariat, zum andern die beabsichtigte Zusammenführung mehrerer Dienste,
die an andern Standorten untergebracht sind. Seit 1975 war das Sekretariat
der Schweizer Bischöfe im Konvikt Salesianum an der Avenue du Moléson
untergebracht. Der Wegzug des Sekretariates macht aus dem Salesianum
wieder ein Haus, das sich ganz auf seine Funktion als katholisches
Studentenheim konzentrieren kann.
Am Montag, 29. Juni ist Umzugstermin. Das Sekretariat der SBK verlässt
seinen alten Standort und wird provisorisch in Räumen des Institut Romand de
Formation aux Ministères an der Spitalgasse 11 untergebracht, bevor es
Anfang August in die definitiven Räume an der Alpengasse 6 einziehen wird.
Die neue Adresse, gültig ab 29. Juni, lautet wie folgt: Sekretariat der
Schweizer Bischofskonferenz, Postfach 278, 1701 Freiburg. Tel. 026 510 15
15, Fax 026 510 15 16, sbk-ces(a)gmx.ch
Dr. Felix Gmür
Generalsekretär
Freiburg i. Ü., 26. Juni 2009