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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
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Medienmitteilung
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Humanitäre Korridore ermöglichen
Die 327. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2.-4. März 2020 in Genf im «Le Cénacle» statt.
Humanitäre Korridore ermöglichen
Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte beobachten die Flüchtlingssituation an den südlichen Grenzen Europas mit grosser Sorge. Die neuesten Entwicklungen verschärfen die Lage der Flüchtlinge an der griechischen Grenze empfindlich und nachhaltig. Dass die Schweiz Griechenland bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise stärker unterstützen will, hat die SBK mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Staatssekretär Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariats für Migration, hatte anfangs Februar bei seinem Besuch in Athen die Bereitschaft der Schweiz signalisiert, eine gewisse Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufzunehmen, sofern familiäre Verbindungen in die Schweiz bestehen. Wenige Tage zuvor hatte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Europäische Kommission mit Nachdruck aufgefordert angesichts der schwierigen humanitären Lage einen Aktionsplan für Griechenland zu entwickeln.
Die SBK dankt allen Hilfswerken für ihren Einsatz, sei es direkt vor Ort, sei es in der Schweiz. Sie begrüsst die Schaffung von humanitären Korridoren und bietet hier den Hilfswerken gerne ihre Unterstützung an.
Die SBK engagiert sich in einem Projekt der armenisch-katholischen Kirche in Griechenland mit einem finanziellen Beitrag. Dieses hat zum Ziel, verletzliche Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren vor Ort mit Unterkunft, Essen und Kleidung zu unterstützen und zu begleiten. Das Projekt, welches bereits seit drei Jahren läuft, kann so um ein Jahr verlängert werden.
Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche
An der letzten ordentlichen Vollversammlung hat die SBK entschieden, dass der Prozess auf lokaler, diözesaner und sprachregionaler Ebene beginnen soll. Über erste Erfahrungen haben sich die Mitglieder der SBK ausgetauscht. Der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt.
Die SBK will in einer zweiten Phase die diözesanübergreifenden Herausforderungen auf nationaler Ebene begleiten. Dazu gehört der Austausch mit verschiedenen Gruppen und Gläubigen. In diesem Zusammenhang haben sich die Mitglieder der SBK über das nachsynodale apostolische Schreiben Querida Amazonia ausgetauscht. Die vier im Dokument erwähnten Träume des Papstes inspirieren auch die Kirche in der Schweiz und können mit den nötigen Anpassungen auf die hiesigen Verhältnisse als gute Ausgangsposition für die bevorstehenden Gespräche dienen.
Neubau der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde
«Das Projekt ist zwar komplex, aber wir kommen gut voran», so fasste Dr. Jean-Pierre Roth, Präsident der Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan, den aktuellen Projektstand des vorgesehenen Neubaus der Kaserne zusammen. Eine Machbarkeitsstudie hatte gezeigt, dass nur ein Abriss der bestehenden Kaserne und ein Neubau auf dem bestehenden Grundriss den gestellten Anforderungen zu entsprechen vermag.
Bis Ende 2020 sollten für den Bau die notwendigen Bewilligungen der Stadt Rom, des Vatikans sowie der UNESCO vorliegen. Für die Detailplanung und den Umzug der Schweizergarde in ein Provisorium sind anschliessend zwei Jahre vorgesehen. Abriss und Neubau der Kaserne sind nach aktuellem Stand für die Jahre 2023-2026 geplant. Es könnte somit gelingen, 2027 das 500-jährige Gedenken an den Sacco di Roma mit der Einweihung der neuen Kaserne zu kombinieren.
Eine der zahlreichen architektonischen Herausforderungen des Neubaus ist die Freilegung der historischen Via Francigena, welche ursprünglich durch die Kaserne verlief, später jedoch durch eine Mauer unterbunden wurde. Auch soll der Neubau die Sicht auf den Passetto verbessern, welcher den Vatikan mit der Engelsburg verbindet.
Für die Mittelbeschaffung wurde ein Patronatskomitee mit Alt-Bundesrätin Doris Leuthard als Präsidentin gegründet. Der Gesamtbetrag, welcher im In- und Ausland für den Neubau und die temporäre Unterbringung der Garde während der Bauzeit gesammelt werden muss, beträgt rund 55 Millionen Franken.
Coronavirus
Anlässlich des Schweizer Krankensonntags vom 1. März betete die Kirche für alle Leidenden und auch besonders für die am Coronavirus erkrankten Menschen sowie für das medizinische Fachpersonal. Die SBK ruft dazu auf wegen der besonderen Lage, nicht in Panik zu verfallen, sondern Ruhe zu bewahren und das Vertrauen in unseren Herrn zu wahren.
Zur Prävention gegen eine Ansteckung durch das Coronavirus empfiehlt die SBK, sich regelmässig über die Vorschriften der staatlichen Behörden zu informieren. Unter Beachtung dieser Vorschriften stehen die Verantwortlichen vor Ort in der Pflicht, situativ angemessen zu entscheiden. Auch die Teilnehmenden von Veranstaltungen sind angehalten, sich und ihr Umfeld zu schützen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Für Liturgien gelten folgende Vorsichtsmassnahmen:
* Wer Grippensymptome aufweist, bleibt zu Hause.
* In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand. Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu desinfizieren.
* Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert.
* Die Weitergabe des Friedensgrusses durch Handschlag entfällt.
* An manchen Orten kann es angebracht sein, die Weihwasserbecken zu leeren.
Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.
Die geplanten Liturgien (z. B. Erstkommunion, Firmung) finden wie vorgesehen statt.
Die SBK vertraut darauf, dass die Verantwortlichen vor Ort mit Augenmass entscheiden werden.
Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld»
Bischof Charles Morerod ist seit anfangs 2019 Verantwortlicher der SBK für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der SBK. Er wünscht, mindestens bis zum Abschluss der im Bistum laufenden Untersuchungen, nicht mehr an Sitzungen des Fachgremiums teilzunehmen und tritt somit ab sofort in den Ausstand. Abt Urban Federer wird für diese Zeit im Fachgremium seine Stellvertretung übernehmen.
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero empfangen.
Der Apostolische Nuntius hat das Datum des nächsten Besuchs ad limina apostolorum der SBK bestätigt: voraussichtlich am 28. Januar 2021 wird Papst Franziskus die Mitglieder der SBK empfangen. Letztmals fand der Ad-limina-Besuch 2014 statt.
Ernennung
Für die Kommission Justitia et Pax wurde Frau Dorothée Thévenaz Gygax, Fastenopfer, als neues Mitglied gewählt.
Eucharistiefeier in der Kapelle des Cénacle
Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen am 4. März um 11.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kapelle des Cénacle ein. Der Feier stand Weihbischof Alain de Raemy vor.
Genf, 4. März 2020
Link zur Mediencommuniqué <http://www.bischoefe.ch/content/view/full/14078>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Medienmitteilung
Kommentar zu «Querida Amazonia» - Nachsynodales Apostolisches Schreiben von Papst Franziskus
Typisch Franziskus: Er verfasst das nachsynodale apostolische Schreiben in einer erfrischenden, flüssigen Sprache, die man gerne liest und gut versteht. Typisch Franziskus: Er erlässt keine neuen Vorschriften und zwingt den Menschen in Amazonien kein bestimmtes Handeln auf. Vielmehr anerkennt er, dass sie über ihre Probleme und Herausforderungen vor Ort besser Bescheid wissen als er und daher auch besser wissen, wie es unter der Perspektive einer ganzheitlichen Umkehr konkret zu handeln gilt. Typisch Franziskus: Er verbindet die ökologische mit der sozialen und kulturellen Frage und ermuntert die Kirche zu lokalen Handlungsoptionen, denn «alles, was die Kirche anzubieten hat, muss an jedem Ort der Welt auf eigene Art Fleisch und Blut annehmen» (Nr. 6).
«Querida Amazonia», «Geliebtes Amazonien»: Was für ein Titel! Das Dokument ist gleichsam eine Liebeserklärung an die Lunge der Erde mit ihrer Vielfalt an natürlicher Schönheit und kulturellem Reichtum. Und deshalb ist es gleichzeitig ein Ausdruck der Sorge um die Zerstörung, die dort im Gang ist, um die soziale und ökologische Katastrophen, die sich anbahnen und die ganze Welt betreffen. Deshalb richtet sich der Text nicht nur an das Volk Gottes, sondern an alle Menschen guten Willens. Amazonien betrifft uns alle!
Umkehr und «buen vivir», «gutes Leben»: Das sind die beiden Leitworte des Schlussdokuments. Der Papst bestätigt sie in seiner apostolischen Exhortation. Er gibt ihnen aber eine neue Wendung. Er spricht von Visionen. Die vierfache Umkehr wird zu einer sozialen, kulturellen, ökologischen und kirchlichen Vision. «Ich träume von einem Amazonien», schreibt der Papst in Nr. 7, «das für die Rechte der Ärmsten […] kämpft», «das seinen charakteristischen kulturellen Reichtum bewahrt», «das die überwältigende Schönheit der Natur, die sein Schmuck ist, eifersüchtig hütet». Und er träumt von «christlichen Gemeinschaften, die […] der Kirche neue Gesichter mit amazonischen Zügen schenken».
Visionen eröffnen einen Blick in die Zukunft. Dieser Blick geht von der Lebenswirklichkeit hier und jetzt aus und zeichnet sich zugleich wesentlich durch eine Offenheit aus. Eine Vision hat den Anspruch, gegenwärtige Denk- und Beurteilungsmuster aufzusprengen, den Status quo neu zu denken. Visionen weisen über das Ich und dessen Grenzen im Denkvermögen hinaus. Sie stossen eine innere Dynamik an, die befähigt, den notwendigen Wandel zuversichtlich anzugehen und trotz aller Hürden die Strapazen auf sich zu nehmen, hoffnungsvoll voranzuschreiten. Visionen sind ebenso Ermunterung wie Herausforderung und können Angst machen und verunsichern, eben gerade darum, weil sie gängige Denkkategorien sprengen und Altvertrautes aufbrechen.
Die Kapitel zur sozialen, kulturellen und ökologischen Vision entwickeln den Traum von einer gerechten, sensiblen, nachhaltigen Welt, nicht nur im Amazonasgebiet. Die von der Kultur der indigenen Völker Amazoniens inspirierte Vision, dass Menschen im Einklang mit Gottes Schöpfung, in Respekt voreinander und Verantwortung füreinander wahrhaftes «buen vivir», «gutes Leben» erfahren und entfalten können, weist über Amazonien hinaus. Papst Franziskus appelliert an alle Menschen guten Willens und an die Kirche, die Klage der Armen und die Klage der Erde zu hören (Nr. 8), «den Schrei der Völker Amazoniens» zu hören (Nr. 19).
«Man muss sich empören» (Nr. 15). Gegenstand der Empörung ist die verkehrte Sicht auf Amazonien als Land ohne Leute und Kultur, dessen Reichtum und Rohstoffe man nach Gutdünken ausbeuten kann. Dabei verletzen die Ausbeuter, nicht selten auch internationale Konzerne, die Würde der dort ansässigen Menschen und Völker. Ausbeuterische Wirtschaftsbeziehungen verschmutzen die Luft, zerstören Wälder, Flüsse, Flora, Fauna, indigene Völker, Gemeinschaften und Kulturen, beschädigen die Institutionen, fördern dadurch Gewalt, Instabilität, Elend und Leid und werden so «zu einem Instrument, das tötet» (Nr. 14). Diese Arten von postmoderner Kolonialisierung sind und befördern, so die äusserst harten Worte, «Ungerechtigkeit und Verbrechen» (Nr. 14). Hier hat die Kirche ihre «prophetische Stimme» (Nr. 27) zu erheben und den Dialog auf allen Ebenen zu fördern. Das fordert auch uns, weil wir uns fragen müssen, ob die Art unseres Wirtschaftens mit dem Amazonas die Freiheit der dortigen Menschen und Gemeinschaften respektiert und fördert oder vielleicht doch eher mindert und die Lebensgrundlagen zerstört.
Tragen wir zur Zerstörung des Amazonas bei, schneiden wir uns auch ins eigene Fleisch. Denn «das Gleichgewicht des Planeten hängt auch von der Gesundheit Amazoniens ab» (Nr. 48). Das gilt nicht nur für die Natur, sondern auch für die soziale Frage. Beides gehört aufs engste zusammen (Nr. 8). Deshalb gilt es, dass wir einen Lebensstil einüben, «der weniger unersättlich ist, ruhiger, respektvoller, weniger ängstlich besorgt und brüderlicher» (Nr. 58). Entscheidend ist dabei das Entwickeln einer neuen Haltung.
Für die Kirche ist der Glaube an Jesus Christus sowie das Weiterschenken seiner Liebe das tragende Fundament für jedes soziale und ökologische Engagement (Nr. 63f.). Die Liebe Jesu Christi ergiesst sich über alle Menschen, in allen Kulturen. Die Kirche hat sich seit ihren Anfängen immer wieder inkulturiert, bis heute. Das Christentum «verfügt nicht über ein einziges kulturelles Modell» (Nr. 69). Papst Franziskus ermutigt damit nicht nur die Menschen in Amazonien, sondern uns alle, Kirche dynamisch und offen zu denken.
Der Papst denkt dabei anders als wir es uns gewohnt sind. Er denkt nicht von den Ämtern her. Sein Ausgangspunkt ist vielmehr das Volk Gottes. Von daher entwickelt er die Vision einer inkulturierten Kirche, die «das Soziale besser mit dem Geistlichen verbinden» kann (Nr. 76). Dazu bedarf es auch inkulturierter Ämter und Dienste. Zu diesen gehören aufgrund des Mangels an Priestern, wie bei uns, «Laien-Gemeindeleiter» (Nr. 94). Überhaupt will der Papst der Kirche ein Gesicht geben, das nicht klerikal geprägt ist, sondern «von Laien geprägt ist»: «Die Inkulturation muss sich auch auf konkret erfahrbare Weise in den kirchlichen Organisationsformen und in den kirchlichen Ämtern entwickeln und widerspiegeln. Wenn Spiritualität inkulturiert wird, wenn Heiligkeit inkulturiert wird, wenn das Evangelium selbst inkulturiert wird, können wir nicht umhin, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie kirchliche Dienste strukturiert und gelebt werden, an Inkulturation zu denken» (Nr. 85).
Die Weihe von verheirateten Männern zu Priestern und die Weihe von Diakoninnen greift Franziskus nicht auf. Das hat manche, vorab in unseren Breitengraden, enttäuscht, umso mehr, als diese auch für uns wichtigen Fragen das Schlussdokument der Synode offen diskutiert und thematisiert hat. Ich kenne den Grund für das Schweigen des Papstes nicht, kann mir aber vorstellen, dass er das Wesen der Weihe von der Machtfrage entkoppeln will. Das ist für mich positiv, fordert aber eine tiefergehende Reflexion vorab über den Priester. Dazu bleibt die Tür offen, denn die Tür, welche das Schlussdokument der Synode aufgetan hat, schliesst der Papst nicht. Dagegen ist das sehr traditionelle Frauenbild, welches transportiert wird, befremdend. Zumindest für unseren Kulturkreis ist es nicht «inkulturiert». Deshalb besteht hier Handlungsbedarf. Die Kirche in der Schweiz braucht ein inkulturiertes Bild von Frauen (und Männern). Das ist ein Gebot der Erkenntnis der Zeichen der Zeit.
Bei der Ämterfrage bereitet der Papst zwar den Boden für weitere mutige Schritte. Er ruft zu mehr Mut und lokaler Mitgestaltung auf, bleibt aber in der Klärung hinter dem frischen Geist, hinter seinem eigenen visionären Anspruch zurück. Er lobt den ausgerollten Teppich des Schlussdokuments, läuft aber selber nicht darüber. Die Spannung bleibt, die Tür für Neues auch hier steht weiterhin offen. Denn der Papst redet von einer Vision, einem Traum: Traum und Vision sind nicht das Ende, sondern der Anfang eines Prozesses, dessen Resultate nicht zum vornherein feststehen.
Stellen wir uns dieser Spannung! Sie betrifft unseren nachhaltigen Lebensstil, unser Wirtschaften, unser Kirchesein.
+Felix Gmür
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg, 14. Februar 2020
Link zur Mediencommuniqué <http://www.bischoefe.ch/content/view/full/14046>
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Encarnación Berger-Lobato
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Medienmitteilung des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz
Seenotrettung: Bündnis United4Rescue Gemeinsam Retten e.V.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verfolgt mit grosser Sorge die Entwicklung der Seenotrettung im Mittelmeer und unterstützt die Hilfsorganisationen, welche hier bereits tätig sind. «Der Herr solle uns doch sensibel machen für die vielen Schiffbrüchigen vor unseren Küsten, damit wir lernen, sie liebevoll aufzunehmen“, sagte Papst Franziskus an der Generalaudienz vom 8. Januar 2020.
Zusammen mit der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) unterstützt das Präsidium der SBK das Bündnis United4Rescue<https://www.united4rescue.com/>. Auch wenn ein Beitritt nicht der Praxis der SBK entspricht, leistet sie einen finanziellen Beitrag von 10'000 Franken.
Verschiedene Appelle
Das Präsidium der SBK hat ähnliche Initiativen immer wieder unterstützt. Verschiedene Hilfswerke, darunter Caritas Schweiz, haben am 29. August 2019 an Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter einen Appell («Schweizer Beteiligung an der Seenotrettung im Mittelmeer»<https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/medien/2019/190827-offener-brief-se…>) lanciert. Das Präsidium der SBK unterstützt diesen Appell und erinnert in diesem Zusammenhang an die Gemeinsame Interreligiöse Erklärung zum Flüchtlingsschutz<http://www.ratderreligionen.ch/> vom 7. November 2018 («Gegenüber ist immer ein Mensch»). Die unterzeichnenden Religionsgemeinschaften sollen Flüchtlinge durch Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe oder mit individuellen Initiativen unterstützen. Sie beinhaltet folgende Appelle an Staat, Politik und Religionsgemeinschaften: Schutz vor Ort, legale Fluchtwege, faire und effektive Asylverfahren, Integration und gleichberechtigte Teilhabe sowie eine Rückkehr der Flüchtlinge in Würde.
Resettlement
Am 22. November 2018 fand eine Begegnung der Vorsitzenden der die Gemeinsame Interreligiöse Erklärung unterzeichnenden Religionsgemeinschaften mit Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga statt, an welcher das Thema Flüchtlinge und Resettlement-Programm diskutiert wurde. Dabei wurde auch die Bewahrung der humanitären Tradition, besonders im Asylrecht, die langfristige Entwicklung in Entwicklungsländern, der Schutz für religiös und politisch Verfolgte sowie die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen im Rahmen des UNHCR-Programms zur Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen besprochen.
Die SBK ist allen Gläubigen dankbar, die sich persönlich für die Verbesserung der Situation von Flüchtlingen engagieren und sich nicht von den regelmässigen und traurigen Nachrichten entmutigen lassen.
Ansprechperson für Medien
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Communiqué de presse
Kirchen kämpfen gegen Konkurrenzdenken und für mehr Solidarität
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10.Dezember rufen die drei Landeskirchen der Schweiz zu mehr Humanität im Umgang mit notleidenden Menschen auf. Der Text «Raum lassen» gibt Impulse, um über Gottes Verheissung eines Lebens in Fülle und die eine Menschheitsfamilie nachzudenken.
Asylsuchende und Flüchtlinge brauchen in der Schweiz Schutz und Unterstützung. Getrieben von Konkurrenzdenken und Ressourcendruck werden ihre Bedürfnisse aber oft als Bedrohung der eigenen Ansprüche betrachtet. Menschen begegnen sich dann im Modus des Gegeneinanders.
Auf die Not einzelner Menschen darf nicht allein mit dem Gesetz geantwortet werden. Nur wer der Humanität Raum lässt, nimmt die Bedürfnisse der Menschen ernst und wird ihnen gerecht. Derzeit kann diese Hilfe für Flüchtlinge aber als Straftat eingestuft werden!
Die Bibel spricht eine andere Sprache. Sie verheisst ein Leben in Fülle - allen Menschen. Am Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember wollen der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Christkatholische Kirche der Schweiz und die Schweizer Bischofskonferenz deshalb der Idee der einen Menschheitsfamilie Raum geben. Miteinander statt Konkurrenz, Zuversicht statt Misstrauen. Wichtige Gedanken dazu erläutert der Text «Raum lassen», der auch von den Evangelischen Freikirchen mitgetragen wird.
Ergänzt wird dieser Appell am Menschenrechtstag 2019 durch eine Petition von ACAT-Schweiz, die eine menschlichere Politik gegenüber eritreischen Asylsuchenden fordert. Die Gemeinden sind eingeladen ACAT bei ihrem Einsatz gegen Folter und Todesstrafe durch Kollekten zu unterstützen.
Die Unterlagen zum Menschenrechtstag finden sich unter: www.juspax.ch<http://www.juspax.ch>
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein
Justitia et Pax
Wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:Wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Freiburg, 05.12.2019
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Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Gemeinsames Ringen für die Erneuerung der Kirche
Die 326. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2.-4. Dezember 2019 in Lugano, in der Casa Santa Birgitta, statt.
Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche
Intensiv haben die Schweizer Bischöfe den Prozess «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche» besprochen. Insbesondere die unterschiedlichen Realitäten in den verschiedenen Bistümern und Sprachregionen sind eine grosse Herausforderung für ein gesamtschweizerisches Vorhaben. Deshalb beginnt der Prozess auf lokaler, diözesaner und sprachregionaler Ebene. Es liegt an den Bistümern, konkrete Schritte einzuleiten.
Der Wille, diesen Weg gemeinsam mit allen Gläubigen der Schweiz zu gehen, ist ungebrochen. Das gilt auch für die Einsetzung einer Steuerungsgruppe. Der Austausch mit einer hierfür vorgesehenen Person hat bestätigt, dass innerhalb der SBK inhaltlich unterschiedliche Vorstellungen bestehen und dass die Suche nach einem gemeinsamen Vorgehen noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist auch ein Weg des gemeinsamen Ringens.
Beobachter am deutschen «Synodalen Weg»
Auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken entsendet die SBK Weihbischof Alain de Raemy, Mitglied des Präsidiums, als Beobachter an die vier Synodalversammlungen, welche im Laufe der beiden nächsten Jahre in Frankfurt stattfinden werden.
Seelsorge und assistierter Suizid
Aus Angst vor Gebrechlichkeit, Schmerzen oder Einsamkeit greifen immer mehr Menschen in der Schweiz auf den begleiteten Suizid zurück. In diesem Kontext stellt sich für die Katholische Kirche die Frage nach einer richtigen seelsorgerlichen Begleitung von Menschen, die einen assistierten Suizid in Betracht ziehen und sich gleichzeitig an die Kirche wenden mit der Bitte um Begleitung und um den Empfang der Sakramente. Die SBK hat deshalb in Lugano eine entsprechende Orientierungshilfe für die Seelsorge sowie eine Zusammenfassung verabschiedet (vorerst stehen nur die französischen Versionen zur Verfügung, die deutschen Übersetzungen folgen nächste Woche). «Den Leidenden beizustehen, ist für Christinnen und Christen eine Pflicht, die aus dem Glauben kommt. Christus selbst hat diese Pflicht vorgelebt und sie darum als Werk der Barmherzigkeit gefordert», hält das Dokument fest. Gerade deshalb ist für Priester, Seelsorgerinnen und Seelsorger die ethische Herausforderung in diesen anspruchsvollen Situationen besonders gross.
In Anbetracht der aktuellen Tendenz hin zur Banalisierung des assistierten Suizids hält die SBK fest, dass ein Suizid aus christlicher Perspektive in dreifacher Hinsicht Pflichten verletzt:
* Sich selbst gegenüber, weil der Suizid dem Liebesgebot entgegengesetzt ist, und daher jede Christin und jeder Christ dazu aufgerufen ist, sich selbst ebenso zu lieben, wie Gott sie oder ihn liebt;
* Den Anderen gegenüber, weil er das eigene Umfeld in Mitleidenschaft zieht und so die Nächstenliebe verletzt;
* Gegenüber Gott, weil das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist.
Das in Lugano verabschiedete Dokument urteilt keineswegs über Personen, sondern zeigt aufgrund von konkreten Beispielen aus der Seelsorge auf, welche Fragen sich stellen und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben können – gegenüber Menschen, die den assistierten Suizid beabsichtigen, gegenüber ihren Angehörigen sowie gegenüber dem Fachpersonal im Gesundheitswesen. Der Wunsch nach einem assistierten Suizid kann sich über einen sehr langen Zeitraum erstrecken, welcher von unterschiedlichen Fragestellungen geprägt sein kann und auf welche die Seelsorge auch unterschiedlich eingehen soll.
Die Erfahrung zeigt, dass eine vollumfängliche menschliche Zuwendung und eine professionelle und medizinische Palliativbegleitung den Suizidwunsch der Betroffenen mindern oder zum Verschwinden bringen kann.
Ein besonderes Augenmerk legt das Dokument auf die seelsorgerische Begleitung von Menschen in eben dem Moment des Suizidaktes: Wie in allen anderen vorangehenden Phasen haben Seelsorgende die Hoffnung aufrechtzuerhalten, dass dieser Wunsch umkehrbar ist. In eben diesem Moment haben sie jedoch die Pflicht, das Zimmer des Suizidwilligen physisch zu verlassen. Den Raum zu verlassen bedeutet jedoch nicht, den Menschen zu verlassen. Nach erfolgter Einnahme der tödlichen Substanz bis der Tod eintrifft, was lang dauern kann, untersteht dies der Einschätzung der Seelsorgenden, welche die angemessenste Haltung ist. Dabei kann es beispielsweise sein, dass der Sterbende erneut aufgesucht wird oder dass die Angehörigen seelsorgerische Betreuung benötigen.
Der assistierte Suizid darf keine normale und sozial anerkannte Dienstleistung werden. Dennoch gilt es diese leidenden Menschen mit Liebe und Barmherzigkeit zu begleiten. Denn im Leiden ist ein Weg zusammen mit Christus möglich.
Erweiterung der Rassismus-Strafrechtsnorm in Bezug auf die sexuelle Orientierung
Die Lehre der Katholischen Kirche äussert sich ausnahmslos gegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung von einzelnen Personen oder Personengruppen. Ob dieser Grundsatz in der geltenden Gesetzgebung bereits genügend abgebildet ist oder einer Ergänzung bedarf, ist der Urteilskraft der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überlassen.
Studie zur sexuellen Ausbeutung im kirchlichen Umfeld in der Schweiz
Seit 2002 hat die SBK in Zusammenarbeit mit dem Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ zahlreiche Massnahmen getroffen und Daten erhoben. Um jedoch für die Gegenwart und für die Zukunft zum Schutz von Minderjährigen und Erwachsenen die gebotenen Entscheidungen zu treffen, ist es unerlässlich, die Vergangenheit ungefiltert betrachten zu können, um diese besser zu verstehen. Eine solche Studie ist vor allem den Opfern von sexueller Ausbeutung jeder Art geschuldet. Aus diesem Grund beabsichtigt die SBK, eine unabhängige, wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in seelsorglichen Abhängigkeitsverhältnissen seit 1950 in Auftrag zu geben. Dazu wird ihr eine Arbeitsgruppe konkrete Projektvorschläge unterbreiten.
Verleihung des Katholischen Medienpreises 2019
Erstmals im Rahmen einer ordentlichen Vollversammlung fand am 3. Dezember die Verleihung des Katholischen Medienpreises 2019<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/prix-medienpreis-2019> statt. Jurypräsidentin Anita Capaul und Medienbischof Alain de Raemy überreichten die Urkunde Autorin Susann Bosshard-Kälin und Fotograf Christoph Hammer für ihr Buch «Im Fahr»<https://www.hierundjetzt.ch/de/catalogue/im-fahr_18000022/>. Weihbischof de Raemy zeigte sich in seiner Laudatio von der Authentizität der Zeugnisse beeindruckt: «Schon bei den ersten Gesprächen erfahren wir, dass es im Kloster eben nicht wie in einem Märchen läuft. Es sind reelle Zustände, keine Facebook-Fassade! Die Schwestern werben nicht für sich, sie werben für Gott.»
Die Produzenten des Fernsehexperiments „WG der Religionen“<https://www.srf.ch/play/tv/sendung/wg-der-religionen?id=2a6702ad-c8f0-4ba7-…>, welche mit einer speziellen Erwähnung ausgezeichnet wurden, konnten leider aufgrund von Dreharbeiten im Ausland den Preis nicht persönlich in Lugano empfangen.
Die SBK gratuliert der Gewinnerin und den Gewinnern ganz herzlich und wünscht ihnen weiterhin segensreiches Wirken!
Sternsingerinnen und Sternsinger aus dem Tessin
Für eine farbenfrohe und musikalische Abwechslung sorgte eine Delegation von Sternsingerinnen und Sternsingern aus den Pfarreien San Nicolao in Lugano Besso und St. Peter und Paul in Gravesano. Bischof Valerio Lazzeri segnete den zwölfköpfigen Kinderchor, welcher – stellvertretend für die 11‘000 Sternsinger in der Schweiz ‑ von den Bischöfen in Lugano empfangen wurde. Mit ihren Dreikönigsliedern lieferten die Sängerinnen und Sänger eine frühzeitige Vorpremiere zur diesjährigen Aktion, welche jeweils traditionsgemäss kurz vor dem 6. Januar beginnt.
Die Sternsinger-Gruppen unterstützen weltweit an die 200 Projekte über den Solidaritätsfonds von Missio „Kinder helfen Kindern“. Mit der diesjährigen Aktion «Frieden! Im Libanon und weltweit» lernen sie, dass sie selbst aktiv zu einem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion beitragen können. Sie machen die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche mehr verbindet als sie trennt – und dass es sich lohnt, offen und respektvoll aufeinander zuzugehen.
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero empfangen.
Hostienbestellungen
Seit einiger Zeit versuchen weltliche und ausländische Firmen, auf dem Schweizer Hostienmarkt Fuss zu fassen, indem sie die hier bestehenden Preise unterlaufen. Die Wertschätzung und Unterstützung der SBK gilt den hiesigen Ordensgemeinschaften, die für ihren Lebensunterhalt auf Produktion und Verkauf von Hostien angewiesen sind. Deshalb erneuert sie ihre Empfehlung, die Hostien bei Ordensgemeinschaften zu beschaffen, die sich in der Schweiz befinden.
Ernennungen
Die SBK hat sämtliche Mitglieder der Pastoralkommission für weitere vier Jahre bestätigt:
* François-Xavier Amherdt, Vizepräsident der Pastoralkommission
* Barbara Kückelmann, Vizepräsidentin der Pastoralkommission
* Richard Lehner, Domherr und Generalvikar für den deutschsprachigen Teil des Bistums Sitten
* Jean Glasson, Bischofsvikar des französischsprachigen Teils des Kantons Freiburg
* Christoph Casetti, Dompropst und Beauftragter für pastorale Fragen des Bistums Chur
* Massimo Gaia, Beauftragter des Bistums Lugano
* Franz Kreissl, Pastoralamtsleiter des Bistums St. Gallen
* Karl-Anton Wohlwend, Nationaldirektor a.i. migratio
* Rudolf Vögele, Leiter Ressort Pastoral Generalvikariat Zürich
* Daniel Kosch, Generalsekretär RKZ
* Anton Kurmann SJ, Leiter der Jesuitenmission Schweiz
* Arnd Bünker, Leiter SPI
Zudem hat die SBK für das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ mit Frau lic. iur. Beryl Niedermann, Rechtsanwältin, ein neues Mitglied ernannt. Sie folgt auf Elmar Tremp, Staatsanwalt, welcher per Ende 2019 aus dem Fachgremium austritt.
Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa Birgitta
Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen am 4. Dezember um 11.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa Birgitta ein. Der Feier stand Bischof Felix Gmür vor.
Lugano, 5. Dezember 2019
Link zur Mediencommuniqué <http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/326-ao-lugano>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Einladung Medienkonferenz
Die Schweizer Bischofskonferenz lädt Sie im Anschluss an die 326. ordentliche Vollversammlung vom 2.-4. Dezember 2019 in Lugano (Casa Santa Brigida) zu einer Medienkonferenz ein. Diese findet statt am
Donnerstag, 5. Dezember 2019 um 10.30 Uhr
Pfarreizentrum Dreifaltigkeit in Bern, im Saal des Pfarramts
Taubenstrasse 4, 3011 Bern
(Orientierungskarte<https://www.kathbern.ch/fileadmin/user_upload/Pfarreien/Dreifaltigkeit/Doku…>: Eingang Taubenstrasse verwenden)
Anwesend werden sein:
Bischof DDr. Felix Gmür, Bischof von Basel und Präsident SBK
Prof. Dr. François-Xavier Putallaz, ehemaliger Präsident der Kommission für Bioethik SBK
Dr. Erwin Tanner, Generalsekretär SBK
Dr. Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing & Kommunikation SBK
Themen u.a.:
- Begleitung von Menschen, die den assistierten Suizid beabsichtigen
- Prozess «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche»
Bischof DDr. Felix Gmür und Prof. Dr. François-Xavier Putallaz stehen nach der Medienkonferenz für Kurzinterviews gerne zur Verfügung. Die Kurzinterviews werden in derselben Reihenfolge ermöglicht, in welcher sich die Medienschaffenden hierfür angemeldet haben. Sie erleichtern somit die Organisation, indem Sie sich per E-Mail oder telefonisch bis spätestens am 4. Dezember 2019 für die Medienkonferenz anmelden (Tel. +41 26 510 15 15, secretariat(a)conferencedeseveques.ch<mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch?subject=Anmeldung%20Medienkonferenz>) und uns auch gleich mitteilen, ob Sie an einem Kurzinterview interessiert sind. Herzlichen Dank!
Freundliche Grüsse
Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Bereich Marketing und Kommunikation
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
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Medienmitteilung
Das Buch „Im Fahr“ gewinnt den katholischen Medienpreis 2019 der Schweizer Bischofskonferenz
Autorin Susann Bosshard-Kälin und Fotograf Christoph Hammer gewinnen mit ihrem Buch „Im Fahr“<https://www.hierundjetzt.ch/de/catalogue/im-fahr_18000022/>, den diesjährigen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz. Der katholische Medienpreis ist mit 4‘000 Franken dotiert.
Erstmals treten die Benediktinerinnen aus dem Kloster Fahr in ein liebevolles „schwarz-weisses Rampenlicht“ und erzählen ihre Lebensgeschichten. Die Jury hat die grosse Lebensfreude beeindruckt, welche aus den Erzählungen sprudelt. Entstanden ist ein gelungenes, authentisches christliches Glaubenszeugnis. Das Buch gibt ein mutiges und berührendes Bild von dem, was es bedeutet, ein Ordensleben zu führen, die Freude aber auch die Anfechtungen in den kleinen alltäglichen Verrichtungen zu suchen, zu finden und zu bewältigen. Das Zeugnis der Klosterfrauen berührt. Ihre Bescheidenheit ist der Ausdruck einer kostbaren Lebensweise.
Dass die Jury einem Buch einen Medienpreis verleiht, der zur Auszeichnung von journalistischen Beiträgen aus Fernsehen, Hörfunk, Printmedien oder Internet gedacht ist, hängt mit dem journalistischen Geschick der Autorin und des Fotografen zusammen: jede Geschichte ist eine kleine journalistische Perle, welche auch funktionieren würde, wenn man sie einzeln publizieren würde. Das Buch liest sich wie ein Mosaik bestehend aus einzelnen spannenden und berührenden Lebensgeschichten.
Die von den Benediktinerinnen gelebte Naturverbundenheit sowie ihre Achtsamkeit im Umgang mit allem, was sie benötigen, gibt den Lesenden zudem die Möglichkeit, sich mit dem eigenen ökologischen Verhalten auseinanderzusetzen. Was die Gesellschaft teilweise mühsam wiederzuentdecken versucht, hat sich über Jahrhunderte hinweg hier unverändert und selbstverständlich erhalten.
„Meine Kutte trugen schon zwei verstorbene Schwestern vor mir. Warum auch nicht? Sie ist noch prima im Schuss.“
Schwester Franziska
Spezielle Erwähnung für das Fernsehexperiment „WG der Religionen“
Die Jury hat ebenfalls entschieden, das vierteilige SRF-Fernsehexperiment „WG der Religionen“<https://www.srf.ch/play/tv/sendung/wg-der-religionen?id=2a6702ad-c8f0-4ba7-…> von Mattofilms mit einer speziellen Erwähnung auszuzeichnen. Die Produzenten Matthias Müller und Manuel Gamma untersuchen, was passiert, wenn ein Christ, eine Muslimin, ein Jude, eine Buddhistin und ein Atheist das interreligiöse Zusammenleben in einer «WG der Religionen» erproben. Dabei suchen sie nicht die Konfrontation der Religionen, sondern ermöglichen eine neugierige Annäherung und gegenseitige Klischeeaufräumung. „WG der Religionen“ ist für ein breites Publikum geeignet, kommt sehr pragmatisch und motivierend daher.
Die spezielle Erwähnung ist mit 1‘000 Franken dotiert.
Die Jury des katholischen Medienpreises 2019, unter dem Vorsitz von Anita Capaul, Geschäftsführerin der chasa editura rumantscha, setzt sich zusammen aus:
* Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
* Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lugano
* Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation Schweizer Bischofskonferenz
* Bernard Litzler, Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
* Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung
Die Preisverleihung findet am 3. Dezember 2019 abends am Rande der 326. ordentlichen Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz in Lugano statt. Die Laudatio auf das Buch „Im Fahr“ wird der Medienbischof Alain de Raemy halten.
Susann Bosshard Kälin ist freie Journalistin (BR) und Sachbuchautorin. Als Initiantin, Herausgeberin und Autorin hat sie an den verschiedensten Publikationen im In- und Ausland mitgewirkt. Im Verlag Hier und Jetzt ist ihr erfolgreiches Buch „Beruf Bäuerin“ erschienen. www.bosshard-kaelin.ch<http://www.bosshard-kaelin.ch>
Christoph Hammer ist Fotograf. Er war während vieler Jahre weltweit für eine Menschenrechtsorganisation in Krisen- und Kriegsgebieten unterwegs und realisierte diverse Projekte, Ausstellungen und Publikationen. christophhammer-photography.ch/
Matthias Müller ist selbständiger TV-Produzent, Formatentwickler und Storyteller. Er hat u.a. für das Schweizer Radio und Fernsehen SRF verschiedenste Formate entwickelt und umgesetzt, darunter auch die international preisgekrönte Doku „SRF bi de Lüt - Unser Dorf“. www.mattofilms.ch<http://www.mattofilms.ch>
Manuel Gamma ist freischaffender Journalist und Produzent. Er hat für das Schweizer Radio und Fernsehen SRF u.a. die Formate „Der Club“ und „Glanz & Gloria“ mitverantwortet.
Katholischer Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medienarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.
Link zum Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13973>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
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Comunicato stampa
Il libro „Im Fahr“ vince il premio cattolico 2019 dei media offerto dalla Conferenza dei vescovi svizzeri
L’autrice Susann Bosshard-Kälin e il fotografo Christoph Hammer vincono con il loro libro „Im Fahr“<https://www.hierundjetzt.ch/de/catalogue/im-fahr_18000022/>, il premio cattolico dei media 2019 della conferenza episcopale svizzera, dotato di CHF 4'000.-.
Per la prima volta le benedettine del convento di Fahr passano amabilmente alla ribalta in bianco e nero, nel racconto delle loro vite. La giuria è rimasta impressionata dalla grande gioia di vivere che emana dai loro racconti e che fa scaturire una testimonianza cristiana genuina e riuscitissima. Il libro “Im Fahr” offre uno squarcio ardito e toccante sulla guida d’una comunità religiosa, sull’atteggiamento assunto dinanzi alle gioie e ai crucci della vita di ogni giorno. La testimonianza delle monache ne risulta toccante e la loro modestia esprime un prezioso saper vivere.
Il premio è stato conferito a un libro, mentre di solito onora contributi giornalistici di radiotelevisione, stampa o internet. Ciò è dovuto al talento giornalistico dell’autrice e del fotografo: ogni racconto è una piccola perla di giornalismo, che sussisterebbe anche senza gli altri. Si legge l’insieme come un mosaico composto da singole biografie, appassionanti ed avvincenti.
Il vincolo con la natura che vivono le benedettine e l’attenzione recata agli elementi con cui entrano in contatto offre ai lettori la possibilità di confrontarsi con il proprio atteggiamento ecologico. Ciò che la società fa talora fatica a ritrovare è già stato vissuto altrove e da secoli in modo inalterato, come una cosa ovvia.
„Il mio saio l’hanno già indossato due altre suore, decedute prima di me. Perché non io? Va ancora benissimo.“
Suor Franziska
Menzione speciale per l’esperimento televisivo „WG der Religionen“
La giuria ha deciso di conferire una menzione speciale al documento televisivo della SRF „WG der Religionen“<https://www.srf.ch/play/tv/sendung/wg-der-religionen?id=2a6702ad-c8f0-4ba7-…> di Mattofilms. I produttori Matthias Müller e Manuel Gamma sondano la convivenza interreligiosa d’un cristiano, una musulmana, un ebreo, una buddista e un ateo in un “appartamento collettivo delle religioni”, osservando con curiosità non la controversia religiosa bensì le religioni, rimuovendo gli stereotipi. “WG der Religionen” si adatta a un vasto pubblico e risulta pragmatico e motivante.
La menzione speciale è dotata di CHF 1'000.-.
La giuria del premio cattolico dei media 2019, presieduta da Anita Capaul, amministratrice della chasa editura rumantscha, è composta da:
* mons. Alain de Raemy, vescovo ausiliare di Losanna, Ginevra e Friburgo, responsabile dei media in seno alla Conferenza dei vescovi svizzeri
* Davide Adamoli, giornalista e archivista, diocesi di Lugano
* Encarnación Berger-Lobato, responsabile Marketing e Comunicazione della Conferenza dei vescovi svizzeri
* Bernard Litzler, direttore del centro cattolico dei media di Losanna
* Harry Ziegler, caporedattore della Zuger Zeitung
Il premio verrà assegnato la sera del 3 dicembre 2019 nell’ambito della 326ma assemblea ordinaria della Conferenza dei vescovi svizzeri a Lugano. La laudatio per il libro “Im Fahr” sarà pronunciata dal vescovo dei media Alain de Raemy.
Susann Bosshard Kälin è giornalista indipendente (professionista) e autrice di libri a tema. Ha collaborato a svariate pubblicazioni in Svizzera e all’estero in qualità di promotrice, redattrice e autrice. Ha pubblicato con successo, presso l’editore Hier und Jetzt, il libro „Beruf Bäuerin“. www.bosshard-kaelin.ch<http://www.bosshard-kaelin.ch>
Christoph Hammer è fotografo. Ha percorso il mondo per molti anni per un organo di protezione dei diritti umani in regioni in conflitto e ha realizzato vari progetti, mostre e pubblicazioni. christophhammer-photography.ch/
Matthias Müller è produttore TV indipendente, creative producer e narratore. Ha sviluppato svariati formati per la Radiotelevisione svizzera, tra cui il documentario „SRF bi de Lüt - Unser Dorf“, insignito d’un premio internazionale. www.mattofilms.ch<http://www.mattofilms.ch>
Manuel Gamma è giornalista indipendente e produttore. E‘ stato corresponsabile per la Radiotelevisione svizzera tra l’altro dei formati „Der Club“ e „Glanz & Gloria“.
Premio cattolico dei media della Conferenza dei vescovi svizzeri
In segno di riconoscimento e stima per un lavoro responsabile con i media, i vescovi svizzeri conferiscono il premio cattolico dei media, distinguendo opere e iniziative che esprimono il messaggio del Vangelo al di fuori dei comuni organi mediatici della Chiesa.
Link al comunicato stampa<http://www.ivescovi.ch/content/view/full/13973>
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Encarnación Berger-Lobato
Responsabile marketing e comunicazione
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Medienmitteilung des Präsidiums der Schweizer Bischofskonferenz
Hilfe in Not ist kein Verbrechen!
Es gehört zum Grundauftrag der Kirchen, Menschen in Not zu helfen. Diese Hilfe geht weiter als Schutz und Hilfe von Rechts wegen. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch Menschen verurteilt, weil sie Menschen in Not – unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus – Schutz und Unterstützung gewährt haben. Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt mit Sorge die zunehmende strafrechtliche Verfolgung von Menschen, die anderen Menschen in Not helfen, und unterstützt die Parlamentarische Initiative 18.461 «Solidarität nicht mehr kriminalisieren», die in Kürze in den eidgenössischen Räten behandelt wird.
Die verschärfte Asylpraxis der letzten Jahre drängt immer mehr Asylsuchende und Flüchtlinge in die Nothilfe. Die Schweiz verweigert ihnen damit den Zugang zu Ausbildungs- und Integrationsangeboten, zum Arbeitsmarkt und zu einem würdigen Leben jenseits von Armut, Unterdrückung und kriegerischen Konflikten. In dieser Not sind die Kirchen eine wichtige Anlaufstelle. Sie bieten Menschen in Not grundlegende Hilfestellungen an und begleiten sie auf ihrem schwierigen Weg. Auch Pfarreien und Einzelpersonen versuchen, diese Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Es spielt dabei keine Rolle, welchen aufenthaltsrechtlichen Status die Hilfesuchenden haben. Kirchliches Handeln orientiert sich an der konkreten Notsituation, in der sich Hilfesuchende befinden, und nicht am rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Nach Artikel 116 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) macht sich strafbar, wer den rechtswidrigen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers fördert. In letzter Zeit war zu beobachten, dass bereits Unterstützung oder Unterbringung genügten, um vor Gericht gestellt zu werden. Die Hilfeleistungen erfolgten dabei ausnahmslos aus achtenswerten Gründen.
Zwischen Recht und Gesetz einerseits und Gerechtigkeit andererseits bleibt letztlich immer eine unauflösbare Spannung. In der über Jahrhunderte bewährten Praxis des Kirchenasyls kommt diese Spannung ebenfalls zum Ausdruck. Der Auftrag der Kirche erschöpft sich nicht in der Befolgung des Gesetzes. Ihr Auftrag ist es, Arme, Geflüchtete und Ausgestossene zu begleiten und Heimatlosen eine Heimat zu geben – unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichem Status.
Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz unterstützt deshalb die Parlamentarische Initiative «Solidarität nicht mehr kriminalisieren», so dass sich Personen, die aus achtenswerten Gründen Hilfe leisten, nicht mehr strafbar machen. Die praktizierte Solidarität mit Menschen in Not braucht Schutz und Unterstützung.
Fribourg, 5.11.2019
Für Fragen : Dr Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax, +41 26 510 15 11, +41 26 510 15 44 dir.
Link zum Mediencommuniqué <http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13960>
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Erwin Tanner-Tiziani, Dr. iur. utr. et lic. theol.
Generalsekretär | Secrétaire général | Segretario generale
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Comunicato stampa del presidio della Conferenza dei vescovi svizzeri
Aiutare un bisognoso non è un reato!
Aiutare chi ha bisogno fa parte dei compiti fondamentali delle Chiese. E’ un’assistenza che oltrepassa il mero ambito della copertura e della protezione giuridiche. Ancora recentemente sono state punite persone che hanno fornito protezione e sostegno a persone in difficoltà senza tener conto del loro permesso legale di soggiorno. Il presidio della Conferenza dei vescovi svizzeri osserva con inquietudine la crescente messa in atto di misure legali contro persone che ne aiutano altre nel bisogno. Essa sostiene quindi l’iniziativa parlamentare 18.461 «Basta con il reato di solidarietà», che passerà tra breve all’esame delle Camere federali.
La prassi dell’asilo, inasprita negli ultimi anni, spinge un numero crescente di richiedenti asilo e rifugiati verso il soccorso d’urgenza. La Svizzera rifiuta loro l’accesso a programmi di formazione e integrazione, al mercato del lavoro e a un’esistenza degna di questo nome al riparo da povertà, tirannia e conflitti bellici. In tale stato d’emergenza, le Chiese costituiscono un appiglio importante, perché offrono alle persone nel bisogno una protezione conseguente, accompagnandole sul loro difficile percorso di vita. Anche le parrocchie e i singoli cercano di sostenere queste persone nel limite delle loro possibilità. In tale atteggiamento non contano le considerazioni sul permesso legale di soggiorno. L’agire della Chiesa si posiziona sulla concreta situazione di bisogno in cui versano queste persone, e non sul permesso legale di dimora.
Secondo l’articolo 116 della Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl), è punibile chiunque facilita il soggiorno illegale di uno straniero o di una straniera. Proprio di recente si è visto che basta l’offerta di protezione o alloggio per incorrere nel reato. Nei casi osservati il prestare aiuto risultava peraltro, indistintamente, da motivi di tutto rispetto.
Tra il diritto e la legge da una parte, la giustizia dall’altra, intercorre da sempre una tensione irrisolvibile. Essa è percepibile anche nella prassi, testata su secoli, dell’asilo dato dalla Chiesa. Il suo compito infatti non si esaurisce nell’osservanza delle leggi. E’ suo compito anche affiancare i poveri, i fuggiaschi, gli emarginati, dare una casa ai senzatetto – indipendentemente, ripetiamo, dal loro permesso legale di dimora.
Per questi motivi, il presidio della Conferenza dei vescovi svizzeri sostiene l’iniziativa parlamentare «Basta con il reato di solidarietà», perché chiunque presti aiuto per motivi degni di rispetto non sia passibile di reato. Dobbiamo tutelare e salvaguardare la solidarietà nei riguardi di coloro che sono nel bisogno.
Friburgo, 5.11.2019
Per ogni ragguaglio: Dr Wolfgang Bürgstein, Giustizia e Pace, +41 26 510 15 11, +41 26 510 15 44 dir.
Link al comunicato stampa<http://www.ivescovi.ch/content/view/full/13960>
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Erwin Tanner-Tiziani, Dr. iur. utr. et lic. theol.
Generalsekretär | Secrétaire général | Segretario generale
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