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Medienmitteilung
Abstimmung „Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungs-initiative)“, 25. November 2018
Freiheits- und Bürgerrechte sind keine Frage der Mehrheit!
Die Selbstbestimmungsinitiative beschneidet die souveräne Freiheit aller.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax empfiehlt ein Nein bei der Abstimmung über die "Selbstbestimmungsinitiative-Initiative". Die Folgen bei der Annahme der Initiative wären für unsere Demokratie, für die Menschenrechte und für die Minderheiten in unserem Land gravierend: der „Souverän“ – verstanden ausschliesslich als politische Mehrheit – würde allein bestimmen, welche Freiheiten und Rechte gelten. So könnte die Mehrheit die Rechte von Minderheiten, z.B. das Versammlungsrecht, beschneiden. Der Entscheid der Mehrheit könnte nicht mehr durch menschenrechtliche Standards zum Schutz von Minderheiten korrigiert werden.
Die Schweiz wird in der Welt geschätzt für ihr vorbildliches Zusammenleben von sprachlich und kulturell unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört auch der Einsatz für die Menschenrechte. Dieses politisch-kulturelle Zusammenspiel hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Selbstbestimmungsinitiative will hier nun einen neuen Weg einschlagen: Der Schweizer Souverän, sprich die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, soll bei allen (!) Dingen das letzte Wort haben. Für Minderheiten und Betroffene gäbe es im Konfliktfall keine oder nur noch eingeschränkte Rekursmöglichkeiten.
Eine sozialethische Perspektive hat das Gemeinwohl und den Schutz von Minderheiten im Blick. Daran misst sich, ob die Würde des Menschen respektiert wird. In der Präambel unserer Bundesverfassung heisst es deshalb: „dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“. Souveränität und Mehrheitsentscheide sind darum nie absolut. Die Selbstbestimmungsinitiative stellt dieses Zusammenspiel in Frage und setzt die Mehrheitsbeschlüsse der Abstimmenden absolut. Damit setzt sie die Grundlagen unserer auf Kompromiss und Austausch gegründeten Demokratie aufs Spiel.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail: wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.
Lien vers le communiqué de presse<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13365>
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Encarnación Berger-Lobato
Responsable Marketing & Communication
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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
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Medienmitteilung
Religionsgemeinschaften fordern mehr Schutz für Flüchtlinge
Juden, Christen und Muslime erstmals mit gemeinsamer Flüchtlingserklärung
Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften fordern ihre Mitglieder auf, sich für Flüchtlinge zu engagieren. Gleichzeitig appellieren sie an die Adresse des Staates und der Politik, Verantwortung für die Bedürfnisse von Flüchtlingen zu übernehmen. Beispielsweise mit der Institutionalisierung von Resettlement. Es ist das erste Mal, dass sich Juden, Christen und Muslime gemeinsam zu Flüchtlingsfragen äussern. Diese Erklärung hat somit einmaligen Charakter und bedeutet einen grossen Schritt im interreligiösen Dialog. Unterstützt wird das Projekt vom UNO-Flüchtlingshilfswerk - einem langjährigen Partner engagierter Religionsgemeinschaften weltweit.
Wenn es um den Schutz von Flüchtlingen und deren Integration geht, kommt den Religionsgemeinschaften und ihren Organisationen eine tragende Rolle zu. Vor diesem Hintergrund hat der frühere Flüchtlingshochkommissar und heutige Generalsekretär der Vereinten Nationen António Guterres 2012 den internationalen Dialog «Faith and Protection» angestossen. Die Religionsgemeinschaften sollten sich in diesem Sinn auch zukünftig für den Flüchtlingsschutz einbringen.
Die im Schweizerischen Rat der Religionen vertretenen Religionsgemeinschaften haben dieser Aufforderung Folge geleistet und nehmen mit ihrer gemeinsamen Flüchtlingserklärung nun eine Vorreiterrolle ein. Bischof Harald Rein, Bischof der christkatholischen Kirche der Schweiz und amtierender Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen, betont: «Für Juden, Christen und Muslime gilt: Jeder Mensch ist Geschöpf Gottes und steht somit unter dessen Schutz. Für uns Gläubige ergibt sich daraus eine besondere Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen.»
Fünf Appelle für einen starken Flüchtlingsschutz
Aus diesem Verständnis leiten die Religionsgemeinschaften insgesamt fünf Appelle zur Schweizerischen Flüchtlingspolitik ab, die sie in Form einer gemeinsamen Erklärung heute veröffentlicht haben. Darin thematisieren sie den Schutz vor Ort, welcher ein wichtiges Ziel der Schweizer Flüchtlings- und Aussenpolitik sein soll. In der Schweiz braucht es gemäss Erklärung zudem faire und effektive Asylverfahren, in denen der Flüchtlingsbegriff gemäss Genfer Flüchtlingskonvention umfassend angewendet wird. So sollen von Bürgerkrieg betroffene Menschen den Flüchtlingsstatus statt einer vorläufigen Aufnahme erhalten. Unerlässlich sei auch, dass dem Recht auf Familienleben Rechnung getragen werde, sowie eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen. Insbesondere in diesem Bereich können Religionsgemeinschaften ihren Beitrag leisten, indem sie Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe und individuelle Initiativen starten, tragen und unterstützen. Für Flüchtlinge wiederum ist gemäss Erklärung die Respektierung hiesiger Regeln zentral, um sich integrieren zu können und Teil dieser Gesellschaft zu werden. Selbstredend gelten auch für sie die in der Bundesverfassung verankerten Werte. Weiter wird eine Rückkehr in Würde für Personen gefordert, welche die Kriterien für die Schutzgewährung nicht erfüllen. Dazu gehören menschenrechtliche Standards beim Vollzug der Wegweisung und die Beachtung des Kindeswohls in jeder Situation.
"Resettlement" für besonders Verletzliche
Der fünfte, und politisch aktuellste Appell der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen bezieht sich auf das sogenannte «Resettlement»: Der Staat und die Politik werden konkret dazu aufgefordert, die Wiederansiedlung von Flüchtlingen direkt aus Krisengebieten langfristig als Instrument der Schweizer Asylpolitik zu institutionalisieren. Damit würde eine jahrzehntelange Tradition der humanitären Schweiz fortgesetzt. In den letzten Jahren hat die Schweiz im Rahmen von Wiederansiedlungsprogrammen die Aufnahme von 3500 Flüchtlingen, vor allem Opfer des Syrienkriegs, beschlossen. Das letzte Programm läuft allerdings im kommenden Jahr aus.
UNHCR spricht von "Vorzeigeprojekt"
Das UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat die Realisierung der Interreligiösen Erklärung zu Flüchtlingsfragen unterstützt. Gemäss Anja Klug, Leiterin des Büros und somit Vertreterin des UNHCR in der Schweiz, ist dieser nationale Dialog von grosser Bedeutung: «Die interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen, als Ergebnis einer Zusammenarbeit von UNHCR und Religionsgemeinschaften in der Schweiz, ist ein wichtiges Vorzeigeprojekt, das hoffentlich auch in weiteren Ländern Schule macht. »
Mit den verantwortlichen Bundesstellen in der Schweiz wird es in den kommenden Tagen einen Austausch zur Flüchtlingserklärung geben. Die Dringlichkeit ist unbestritten: Weltweit sind über 68 Millionen Menschen auf der Flucht - so viele wie noch nie. Rund die Hälfte der Flüchtlinge sind Kinder.
Medienkontakte: Corine Fiechter, Mediensprecherin SEK, corine.fiechter(a)sek.ch<mailto:corine.fiechter@sek.ch>, 031 370 25 61 Silvana Menzli, Verantwortliche Migration SEK, silvana.menzli(a)sek-feps.ch<mailto:silvana.menzli@sek-feps.ch>, 031 270 25 60
Weitere Informationen: https://www.5appelle.ch/
Link zur Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13357>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Sonntag der Völker 2018
Unter dem Motto „Migranten und Flüchtlinge aufnehmen, beschützen, fördern und integrieren“ wird am 11. November 2018 der Sonntag der Völker gefeiert. Migratio, Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für Migration, hofft auf eine grosszügige Unterstützung der Gläubigen, um damit Entwicklungsprojekte im Ausland (Südsudan und Syrien), wie auch in der Schweiz anderssprachige Missionen und Migrationsprojekte zu unterstützen. Dafür im Voraus allen Spendern ein herzliches Vergelt‘s Gott!
Freundliche Grüsse
Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Einladung zur Lancierung "Interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen"
Sehr geehrte Medienschaffende
Zum ersten Mal erheben Juden, Christen und Muslime gemeinsam ihre Stimme für Flüchtlinge. Zusammen veröffentlichen die Religionsgemeinschaften mit Unterstützung der UNHCR eine „Interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen“.
Zur Lancierung dieser Erklärung möchten wir Sie herzlich einladen.
Mittwoch, 7. November 2018, 16.30 – 18.00 Uhr
im Empire-Saal des Restaurant zum Äusseren Stand in Bern.
Das Programm gestaltet sich wie folgt:
16.30
Begrüssung
Harald Rein, amtierender Vorsteher Schweizerischer Rat der Religionen SCR
Input
Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein
Unterzeichnung der Erklärung
Herbert Winter, Präsident Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund SIG
Gottfried Locher, Präsident Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK
Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg und Präsident Schweizer Bischofskonferenz SBK
Harald Rein, Bischof Christkatholische Kirche Schweiz CKS
Montassar BenMrad, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz FIDS
Farhad Afshar, Präsident Koordination Islamischer Organisationen Schweiz KIOS
Übergabe an
Vize-Nationalratspräsidentin Marina Carobbio Guscetti
18.00 Uhr
Apéro riche
Wir würden uns freuen, Sie am Anlass begrüssen zu dürfen. Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 6. November mit, ob Sie bei der Lancierung zugegen sein können. Die anwesenden Religionsvertreter sowie die Rednerinnen stehen Ihnen nach der Lancierung gerne für Ihre Fragen und Interviews zur Verfügung.
Zur Anmeldung<https://www.5appelle.ch/events/7-november-2018/form>
Freundliche Grüsse
Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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Einladung zu Point de presse mit Weihbischof Alain de Raemy im Quartier der Päpstlichen Schweizergarde
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lädt Sie zu einem Point de presse ein, welcher im Anschluss an die Jugendsynode in Rom stattfinden wird.
Samstag, 27. Oktober 2018 um 21.15 Uhr
in der Gästekantine des Quartiers der Päpstlichen Schweizergarde
Eingang Sankt'Anna (auf der via di Porta Angelica gelegen)
V-00120 Vatikanstadt
Weihbischof Alain de Raemy, Vertreter der Schweizer Bischofskonferenz an der Jugendsynode, wird Ihnen gerne seine Eindrücke aus der Jugendsynode weitergeben und Ihre Fragen beantworten.
Nach dem Point de presse sind Sie herzlich zu einem Apéro eingeladen.
Akkreditierung:
Eine Akkreditierung ist für die Teilnahme zwingend. Sie können sich zuvor beim Pressesaal des Hl. Stuhles unter accreditamenti(a)salastampa.va<mailto:accreditamenti@salastampa.va> (mit Kopie an media(a)gsp.va<mailto:media@gsp.va> und berger-lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger-lobato@bischoefe.ch> ) akkreditieren lassen.
Freundliche Grüsse
Encarnación Berger-Lobato
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Medienmitteilung
„ANAVON: Die katholische Kirche im Dialog – ein Inspirationstag“
Die Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Bischofskonferenz hat am 29. September in der Pfarrei Dreifaltigkeit in Bern erstmals eine neue Dialog-Plattform durchgeführt. Die Tagung ANAVON* mit dem Fokus Jugend versammelte über 100 Jugendliche, Verantwortliche aus Kirche und Jugendarbeit sowie Medien- und Kommunikationsarbeitende aus allen Sprachregionen. Die Tagung hatte u.a. zum Ziel, neuartige, inspirierende Kommunikationsprojekte von Jugendlichen zu präsentieren. Kurzreferate und eine Podiumsdiskussion zum Thema „Kommunikation der Hoffnung“ lieferten einige Aspekte der Glaubensvermittlung. Im Rahmen von ANAVON wurde der diesjährige Katholische Medienpreis verliehen.
Kommunikation der Hoffnung
Für Martin Schmidt, Bundesliga-Fussballtrainer aus dem Wallis, genügt es nicht, „einfach auf einen Matchsieg zu hoffen“. Hoffnung verlange auch immer eine konkrete, eigene Handlung. So verwende er als Coach die Begriffe Glaube-Hoffnung-Liebe in der angepassten Version von Glaube-Hoffnung-Leidenschaft. Mit konkreten Beispielen aus seinem Fussballalltag zeigte er auf, wie die Kommunikation von Hoffnung stets beim „Ich“ beginne. So gelte es auch bei Niederlagen, die Fehler nicht bei den Anderen zu suchen sondern sich selbstkritisch zu betrachten und zu prüfen, was ich dazu beigetragen habe. Dies wiederum sei Voraussetzung, um selbst aus einer Niederlage wieder Hoffnung schöpfen zu können.
Sarah Maria Graber, Journalistin und Texterin, schilderte, wie sie das ungeschriebene Gesetz der Medienwelt von « good news are no news » als Widerspruch zu ihrem Glauben erlebe. Sie habe ihre erste Schwangerschaft als ein spirituelles, gar mystisches Ereignis erlebt. Deshalb sei es ihr ein Anliegen gewesen, ihre Eindrücke mit anderen zu teilen; so habe sie sie regelmässig über ihre Schwangerschaft auf den social media berichtet. Zum Abschluss betonte die Texterin, dass sie nach wie vor «good news» in den Medien vermisse.
«Gott ist da und kommuniziert mit den Menschen durch seinen Sohn Jesus Christus», so Abt Urban Federer, Abt des Benediktinerklosters in Einsiedeln. Aus seiner Perspektive habe sich die Kommunikation der Kirche stark verändert, da sie ihre Deutungshoheit verloren habe. Gewisse thematischen «heisse Eisen» würden die kirchliche Kommunikation zudem bremsen. Auch würde er es sehr begrüssen, wenn vermehrt mit Humor kommuniziert würde. Für Abt Urban Federer beinhaltet Gehorsam eine Verpflichtung zur Kommunikation, denn der Begriff Gehorsam stammt von «hören». Gehorsam sein heisse somit zuerst zuhören und erst dann antworten. So müsse die Kirche vermehrt eine hörende und lernende Kirche werden.
Innovative Jugendprojekte
Viel Frische, Eigeninitiative und Innovation durften die Anwesenden bei den vorgestellten Jugendprojekten entdecken: ob mit dem Poetry-Slam-Künstler Johannes Tschudi, mit DJP on the road<https://www.djp.ch/events-1/djp-on-the-road/> (junge Menschen aus dem Wallis unterwegs mit einem selbstkreierten Raclette-Foodtruck), mit den Gewinnern des katholischen Youtube-Star-Wettbewerbs Underkath.ch<https://www.underkath.ch/>, mit den poetischen Bildern des jungen Schweizer Künstlers und Illustrators Manuel Dürr, mit dem Bündner Musikprojekt zum 600-Bruder-Klaus-Jubiläum Frau Clau,<http://fra-clau.ch/> mit den vom «Christchindli»<http://christchind.li/> (alias Jan Dino Kellenberger) gestellten Fragen, mit dem hochwertigen Printmagazin Melchior<http://melchiormagazin.com/> oder dem Tessiner Musiker Luca Jegen.
Verleihung des Katholischen Medienpreises 2018
Im Rahmen von ANAVON überreichte Weihbischof Alain de Raemy Beat Bieri für seinen Dokumentarfilm „Der Wildheuer – Senkrecht über dem Urnersee“<https://www.srf.ch/sendungen/dok/der-wildheuer-senkrecht-ueber-dem-urnersee> den diesjährigen Katholischen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/medienpreis-2018-gew>. In seiner Laudatio<http://www.commission-medias.eveques.ch/content/download/13134/139463/file/…> betonte Weihbischof de Raemy, «so einen Film, kann man eigentlich nicht bloss sehen. Man erlebt ihn, man erlebt, was er zeigt. Denn er strahlt Menschlichkeit aus. Ganz und pur.»
Das Magazin „Melchior“<http://melchiormagazin.com/> wurde mit einer speziellen Erwähnung ausgezeichnet.
Zum Abschluss der Tagung wurden alle in die Krypta der Dreifaltigkeit zur Vesper eingeladen.
* ANAVON heisst auf Rätoromanisch "vorwärts"
Schweizer Bischofskonferenz
Encarnación Berger-Lobato
Link zur Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13310>
Link zu den Fotos<http://www.commission-medias.eveques.ch/actuel/anavon3/photos-anavon>
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Encarnación Berger-Lobato
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Medienmitteilung
„Der Wildheuer – Senkrecht über dem Urnersee“ gewinnt den katholischen Medienpreis 2018 der Schweizer Bischofskonferenz
Der Journalist und Dokumentarfilmer Beat Bieri, 1953 in Luzern geboren, erhält den diesjährigen Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz. Die Jury zeichnet Bieri für seinen Dokumentarfilm „Der Wildheuer – Senkrecht über dem Urnersee“<https://www.srf.ch/sendungen/dok/der-wildheuer-senkrecht-ueber-dem-urnersee> aus, eine Produktion von SRF.
Mit diesem Film fängt der Autor das einfache, anstrengende und naturverbundene Leben der Familie Gisler ein. In aller Bescheidenheit produzieren Gislers Biofleisch hoch über dem Urnersee, auf dem Oberaxen. Plötzlich stürzt der 62-jährige und erfahrene Vater beim Wildheuen 300 Meter tief in den Tod. Mit Gottvertrauen übernehmen Mutter und Kinder den Betrieb, der Knochenarbeit abverlangt und in dieser Lage gefährlich ist.
Die Jury des katholischen Medienpreises 2018 hat die authentische Religiosität und Menschlichkeit dieser Familie sehr berührt. Beat Bieri ist es gelungen, diese Eigenschaften mit seiner ruhigen Dramaturgie einzufangen und in den Zuschauenden die Sehnsucht nach einem einfachen und erfüllten Leben zu wecken. Die Jury sagt: „Ein Film von grosser Sensibilität gegenüber der Familie Gisler und ihr Schicksal: Behutsam fängt die Kamera das Ringen der Familie nach Hoffnung und Zukunft ein“.
Der katholische Medienpreis ist mit 3‘000 Franken dotiert.
Spezielle Erwähnung für das Magazin „Melchior“
Die Jury hat ebenfalls entschieden, das Magazin „Melchior“<http://melchiormagazin.com/>, von jungen katholischen Machern, mit einer speziellen Erwähnung auszuzeichnen. Trotz andauerndem Social-Media-Hype hat das Redaktionsteam dieser Zeitschrift auf eine Printversion gesetzt. Das Magazin spricht dank feinfühliger Sprache, gekonntem Storytelling und ansprechendem Design regelmässig mit spannenden Artikeln zu Glaubensfragen insbesondere junge Menschen an, welche „auf der Suche nach dem Schönen, Wahren, Guten“ sind.
Das Redaktionsteam von Melchior wird mit 1‘000 Franken ausgezeichnet.
Die Jury, unter dem Vorsitz des Journalisten und Medienexperten Marc Savary, setzt sich zusammen aus:
- Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
- Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lugano
- Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation Schweizer Bischofskonferenz
- Anita Capaul, Geschäftsführerin chasa editura rumantscha
- Bernard Litzler, Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
- Harry Ziegler, Chefredaktor Zuger Zeitung
Die Preisverleihung findet am 29. September 2018 um 16.30 Uhr in der Rotonda der Pfarrei Dreifaltigkeit in Bern statt. Die Laudatio auf Bieris Film hält der Medienbischof der Schweizer Bischofskonferenz Alain de Raemy, moderiert wird die Preisverleihung von Anita Capaul.
Die Preisverleihung wird im Rahmen des Inspirationstages ANAVON „Die katholische Kirche im Dialog“<https://www.anavon2018.ch/> durchgeführt. ANAVON ist eine Veranstaltung der Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Bischofskonferenz.
Katholischer Medienpreis der Schweizer Bischofskonferenz
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medienarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.
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Encarnación Berger-Lobato
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Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne lasse ich Ihnen hier den Link zum Aufruf der Schweizer Bischofskonferenz für den Sonntag der Weltmission<http://www.bischoefe.ch/dokumente/botschaften/weltmissionssonntag-2018> (21. Oktober 2018) zukommen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und grüssen Sie herzlich
Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Bereich Marketing und Kommunikation
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Medienmitteilung
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Sexuelle Übergriffe: Massnahmen zeigen Wirkung
Die 321. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 3.-5. September im bischöflichen Ordinariat von St. Gallen statt.
Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld
Statistik 2010-2017
Die SBK hat die Statistik 2010-2017<http://www.bischoefe.ch/dokumente/dossiers/sexuelle-uebergriffe-im-kirchlic…> der bei den diözesanen Fachstellen eingegangenen Meldungen zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld zur Kenntnis genommen. Die Meldungen fanden zwischen 2010-2017 statt, die darin gemeldeten Übergriffe erfolgten aber über eine weit grössere Zeitspanne, nämlich zwischen «vor 1961» und 2017. Die Statistik zeigt im Jahr 2017 eine markante Zunahme von erfolgten Meldungen. Bei näherer Betrachtung ergibt sich folgendes differenziertes Bild:
Die Buss- und Gebetsfeier der SBK im Dezember 2016 in der Basilika von Valeria in Sitten hat eine grosse Wirkung gehabt und eine beachtliche Zahl von Opfern ermutigt, welche sich bis anhin nicht gemeldet hatten.
Nachdem im Jahre 2017 in der Öffentlichkeit nach und nach wahrgenommen wurde, dass ein Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen besteht und operativ geworden ist, haben sich auch zahlreiche Opfer entsprechend gemeldet.
Die Thematik der sexuellen Übergriffe im kirchlichen Umfeld war im Jahre 2017 immer wieder in den Medien präsent. Im Gegensatz zu früheren Jahren wurde dabei auch vermehrt darüber berichtet, was die katholische Kirche in der Schweiz vor allem seit 2010 getan hat und noch immer tut, um Licht in dieses dunkle Kapitel zu bringen und um neuen Übergriffsfällen vorzubeugen. Es darf angenommen werden, dass sich einige Opfer dadurch zu einer Meldung motiviert sahen.
Die Kommunikationsstelle der SBK, das Fachgremium der SBK und die diözesanen Fachgremien haben sich mit aktiver Medienarbeit, mit Faltblättern, über ihre Webseiten etc. eingesetzt, um ihre Tätigkeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Alle Diözesen haben Schritte unternommen, um die Opfer zu einer Meldung zu ermutigen.
Vor diesem Hintergrund darf die hohe Anzahl an neuen Meldungen als positiv eingestuft werden: die nähere Betrachtung zeigt, dass die Anstrengungen der katholischen Kirche in der Schweiz, die Opfer zu erreichen und zu ermutigen, allmählich greifen; sie weist zudem darauf hin, dass die diözesanen Fachgremien und die Kommission Genugtuung wirksam arbeiten.
In der Romandie hat die Tätigkeit der CECAR<http://cecar.ch/wordpress/> die Anliegen von Opfern sexueller Übergriffe zusätzlich ins öffentliche Bewusstsein gerufen. Es muss hier präzisiert werden, dass - da die CECAR keine kirchliche Einrichtung ist - die Fälle, welche sich bei ihr melden und von ihr behandelt werden, nicht in dieser Statistik erfasst wurden. Zudem ist auch zu beachten, dass die CECAR ausschliesslich für verjährte Fälle zuständig ist und im Hinblick auf einen Genugtuungsbeitrag agiert.
Einmal mehr bestätigt sich, dass die grösste Zahl der gemeldeten Ereignisse 30 Jahre oder länger zurückliegt. Von den 65 gemeldeten Übergriffen fanden 56 vor dem Jahre 1990 statt. Die Statistik zeigt, dass die seit 2002 getroffenen Massnahmen Wirkung zeigen.
Zu den sieben gemeldeten Übergriffen, welche zwischen 1991 und Ende 2017 stattgefunden haben, lässt sich Folgendes sagen: in zwei Fällen lag kein sexueller Übergriff vor; drei Übergriffe richteten sich gegen erwachsene Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis; in einem Fall geht es um ein Verhältnis zwischen einem älteren Priester und einem 17-jährigen Mann; schliesslich gibt es noch einen Fall zu Beginn der 1990er Jahre, bei dem es sich um Berührungen und Ähnliches eines Priesters gegenüber einem 7 bis 10-jährigen Mädchen handelt, der von den zivilen Behörden wegen Verjährung eingestellt wurde.
Es ist zu berücksichtigen, dass einzelne Opfer Übergriffe seitens mehrerer Täter erlitten haben. Ein Opfer wurde zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Tätern missbraucht. Dies erklärt, dass die Gesamtzahlen von Opfern, Tätern und Übergriffen nicht genau übereinstimmen.
Die SBK fordert erneut Opfer auf, sich an ein diözesanes Fachgremium oder an kantonale Opferhilfestellen zu wenden.
Verschärfung der Anzeigepflicht bei Offizialdelikten gegenüber einer erwachsenen Person
Die „Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ sahen bis anhin vor, dass das erwachsene Opfer einerseits in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichen Recht hinzuweisen war und es anderseits gegenüber den kirchlichen Amtsträgern Einspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige erheben konnte. Die SBK hat nun eine Änderung der Richtlinien beschlossen, wonach das Opfer nicht mehr über ein „Vetorecht“ verfügen soll; kirchliche Amtsträger sollen künftig in jedem Fall Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem Offizialdelikt erhalten. Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opfertherapeutinnen und -therapeuten entstanden, welche ein „Vetorecht“ für die Opfer gefordert hatten. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potentiellen künftigen Opfern.
Mit dieser Anzeigepflicht will die SBK die klare Position der katholischen Kirche in der Schweiz verdeutlichen und hofft, dass diese Massnahme die Opfer nicht an einer Meldung hindern wird. Ungeändert bleibt nach wie vor die Anzeigepflicht bei Verdacht im pädosexuellen Bereich.
Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss sich auch die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz – als zweite Trägerin der Richtlinien – mit ihr einverstanden erklären.
Aufstockung des Genugtuungsfonds
Ende 2016 hat die SBK die „Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde ein Genugtuungsfonds in der Höhe von rund Fr. 500'000 geäufnet, um den Opfern von verjährten Übergriffen Genugtuungsbeiträge ausbezahlen zu können. Der Genugtuungsfonds wird von der SBK, der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS'USM) und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) finanziert. Bereits Ende 2017 beschloss die SBK eine weitere Aufstockung von Fr. 300'000. Gemäss Hochrechnung wird der Genugtuungsfonds per Ende 2018 aufgebraucht sein. Deshalb hat sich die SBK in St. Gallen für eine zweite Realimentierung des Fonds um weitere Fr. 300‘000 ausgesprochen.
Wahl des Präsidiums SBK (2019-2022)
Die Mitglieder der SBK haben für die nächste Amtsdauer ihr neues Präsidium gewählt:
- Mgr. Felix Gmür (Bischof von Basel), Präsident
- Mgr. Markus Büchel (Bischof von St. Gallen), Vizepräsident
- Mgr. Alain de Raemy (Weihbischof von Lausanne-Genf-Freiburg), Mitglied des Präsidiums
Die neue Zusammensetzung des Präsidiums wird sich auf die Zuständigkeitsbereiche wie folgt auswirken (ab 1. Januar 2019):
- Präsident des Departements 3 (Gesellschaft, Diakonie und Öffentlichkeit): Bischof Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher des Dikasteriums 10 (Diakonie und Hilfswerk): Bischof Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher für die Kommission Justitia et Pax: Bischof Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld»: Bischof Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Bischof Felix Gmür bleibt weiterhin Präsident der Stiftung Fastenopfer.
Waffenexporte in Bürgerkriegsländer
An der Medienkonferenz, welche im Anschluss an die ordentliche Vollversammlung stattgefunden hat, hat Bischof Charles Morerod die geplante Lockerung der Waffenexporte in Bürgerkriegsländer vehement kritisiert. Mit einem gemeinsamen Brief haben Bischof Charles Morerod, Pfr. Gottfried Locher, Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, sowie Bischof Harald Rein, Bischof der Christkatholischen Kirche Schweiz, bei drei Mitgliedern des Bundesrates gegen die beabsichtigte Lockerung der Waffenexporte in Bürgerkriegsländer interveniert. Das Thema bewegt viele Christinnen und Christen. Was soll der Beitrag der Schweiz in der Welt sein – mehr Friedensarbeit oder mehr Waffen?
Begegnung mit dem Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Chibuike Onyeaghala empfangen, der letztmals die SBK besucht hat und sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen wird. Die Mitglieder der SBK bedanken sich bei Mgr. Chibuike Onyeaghala für seine Dienste und wünschen ihm weiterhin Gottes Segen.
Ausserordentlicher Missionsmonat Oktober 2019
Papst Franziskus hat die Weltkirche dazu eingeladen, im Oktober 2019 einen Ausserordentlichen Missionsmonat zu feiern. Im Mittelpunkt dieser Initiative stehen das Gebet, das Zeugnis und die Reflexion über die zentrale Bedeutung der missio ad gentes. Der Papst nennt vier Dimensionen, die der Vorbereitung und der Durchführung des Ausserordentlichen Missionsmonats im Oktober 2019 zugrunde liegen sollen: die persönliche Begegnung mit Jesus Christus, das Zeugnis, die Bildungsarbeit sowie das karitative Wirken. Die SBK hatte anlässlich der 319. ordentlichen Vollversammlung vom 5.–7. März 2018 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Ausserordentlichen Missionsmonats unter der Leitung von Bischof Jean-Marie Lovey zusammenzustellen. Um die Absicht von Papst Franziskus möglichst gut in die eigenen Überlegungen integrieren zu können, hat die Arbeitsgruppe Prof. Dr. François-Xavier Amherdt gebeten, ein Grundlagenpapier zum Missionsverständnis von Papst Franziskus vorzubereiten.
Die SBK hat auf Vorschlag der Arbeitsgruppe folgende Ziele für die Schweiz verabschiedet:
- Die Mission ist als (integraler) Teil der Identität der Welt- wie auch der Ortskirche neu entdeckt;
- Mission ist ein positiver Begriff der Kirche;
- Mission wird in einer gemeinsamen Aktion konkret und erfahrbar;
- «Missio ad intra» und «missio ad gentes» stehen in einer Beziehung, die bereichert und inspiriert, jedoch nicht ausschliesst;
- Der Akzent liegt auf einer missionarischen Pastoral, die von unserer Sendung als Getaufte ausgeht.
Um die nächsten Schritte vorzubereiten, soll eine Plattform entwickelt werden, die einen Rahmen für dezentrale Events bildet, diese anregt, fördert und medial sichtbar macht.
Treffen mit dem Untersekretär der Sektion «Migranten und Flüchtlinge» im Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen
Die SBK hat am 4. September P. Fabio Baggio C.S., Untersekretär der Sektion «Migranten und Flüchtlinge» im Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen empfangen. Dieser hat ausgehend von den 20 pastoralen Handlungsschwerpunkten von Migrants & Refugees<https://migrants-refugees.va/20-action-points-migrants/> und anhand von konkreten Beispielen von der Aufbauarbeit der Sektion Migranten und Flüchtlinge berichtet. Die Sektion steht unter der direkten Leitung von Papst Franziskus und ermutigt alle Bischofskonferenzen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine wirksamere Solidarität mit Migranten zu Flüchtlingen zu fördern.
Jugendsynode
Die SBK wird an der Jugendsynode im Oktober 2018 in Rom von Weihbischof Alain de Raemy vertreten sein. Die Wahl des Delegierten der SBK fand an der 319. ordentlichen Vollversammlung vom 5.–7. März 2018 statt. Die Wahl wurde mittlerweile durch Papst Franziskus, via Kardinal Lorenzo Baldisseri, Generalsekretär der Bischofssynode, bestätigt.
Ernennungen
Die SBK hat folgende Mitglieder ernannt:
* Kommission für Bioethik
Prof. tit. Dr. phil. Bernard N. Schumacher, Interdisziplinäres Institut für Ethik und Menschenrechte, Universität Freiburg i.Ü.
* Kommission für den Dialog mit den Muslimen
Abouna Milad Zein, Priester der maronitischen Gemeinschaft
Eucharistiefeier in der Kathedrale St. Gallen
Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen am 5. September um 09.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kathedrale ein. Der Feier stand Bischof Markus Büchel vor. Sie wurde live von Radio Maria übertragen.
Freiburg, 6. September 2018
Schweizer Bischofskonferenz
Encarnación Berger-Lobato
Link zur Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/321-ao-st-gall>
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