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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle
Conférence des évêques suisses(CES) Service dinformation
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Mgr Bürcher vertritt die SBK in Jerusalem
Versammlung der Bischöfe des Heiligen Landes vom 14. bis 19. Januar
Mgr Pierre Bürcher, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg sowie
Präsident von Catholica Unio Internationalis (CUI), wird an der Versammlung
der Bischöfe des Heiligen Landes teilnehmen. Das Treffen findet in
Jerusalem, Ramallah und Amman statt. Auch amerikanische, kanadische und
europäische Bischöfe werden anwesend sein. Diese Versammlung wird in einen
besonderen Moment für die Zukunft Israels und des palästinensischen Volkes
abgehalten.
Bischöfe aus Europa und Amerika werden sich in Jerusalem treffen, um der
Kirche im Heiligen Land die Solidarität der Katholiken der Welt zu beweisen.
Bereits zum fünften Jahr in Folge werden die Bischöfe als Freunde der beiden
Völker dort hingehen: Israelis und Palästinenser, Christen, Juden und
Muslime werden anwesend sein. Sie alle kennen nicht nur die Gewalt, die
beide Seiten erlitten haben, sondern auch den Wunsch nach Frieden,
Gerechtigkeit und Versöhnung zwischen Israelis und Palästinensern. Beide
Völker sind sich sehr bewusst, welche Bedeutung der kirchliche und
politische Wille haben, um zu einer friedlichen Lösung zu gelangen. Dies
gilt nicht nur in dieser Region, sondern auch in der internationalen
Gemeinschaft.
Treffen mit Autoritäten geplant
Des Weiteren ist auch jeweils ein Treffen mit den israelischen und
palästinensischen Autoritäten. Das Jahr 2006 wird in der Tat entscheidend
für die Zukunft der gesamten Welt sein, denn die Situation im Nahen Osten
wird den Weltfrieden entscheidend beeinflussen.
Informationen für die Journalisten: Es besteht die Möglichkeit mit Mgr
Pierre Bürcher Interviews via E-Mail oder per Telefon zu organisieren. Die
Informationsstelle der SBK bittet Sie, mit Mario Galgano, Pressesprecher der
SBK, Kontakt aufzunehmen.
Freiburg, 12. Januar 2006
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter der SBK
Mobile : +4179/446.39.36 info-sbk(a)bluewin.ch
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Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!
Der Herr ist mein Fels und meine Burg und mein Erretter,
mein Gott, mein Hort, auf den ich mich verlasse,
mein Schild und meines Heiles Horn und meine Zuflucht.
Psalm 18;3
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Wieder geht ein Jahr zu Ende, das uns viel Arbeit, aber auch Freude gebracht
hat. In der Rückschau auf das vergangene Jahr macht mich die Erfüllung
unserer Ziele zufrieden und froh, und oft glücklich. Wir schmieden auch gute
Vorsätze für die Zukunft. Was nicht so gut geklappt hat, wollen wir
gemeinsam im nächsten Jahr besser machen. Neue Pläne stehen an und warten
auf die Verwirklichung. Wertvoll ist der Rat von allen, die optimistisch in
die Zukunft schauen und guten Willens sind.
Mein Dank gilt am Jahresende allen, die sich im Laufe des Jahres bei unseren
zahlreichen Pressekonferenzen teilgenommen haben. Besonders wertvoll ist die
Hilfe derer, die nicht die Stunde zählen und oft weit mehr tun als ihre
Pflicht.
Die wertvolle Zusammenarbeit möge auch im nächsten Jahr unser Ziel sein.
Allen wünsche ich eine besinnliche Adventszeit und ein schönes
Weihnachtsfest, Gesundheit und Glück im neuen Jahr.
Zu Ihrer Information: Die Informationsstelle bleibt während den kommenden
Tagen offen mit Ausnahmen der Feiertage.
Im Namen der Informationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK
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lic. phil. Mario Galgano
Porte-parole et attaché de presse CES
Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK
Portavoce e addetto stampa CVS
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270. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Centre St. François, Delsberg (JU)
vom 5. bis 7. Dezember 2005
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat vom 5. bis 7. Dezember 2005 ihre
270. Ordentliche Versammlung in Delsberg (JU) abgehalten. Sie durften bei
dieser Gelegenheit wie üblich den Apostolischen Nuntius in der Schweiz
Erzbischof Francesco Canalini begrüssen. Als Hauptthemen wurden behandelt:
Jahre der Berufungen
Die Jahre 2005 und 2006 hatten die Bischöfe unter das Thema Jahre der
Berufungen gestellt. Im Jahr 2005 stand die Berufung zum Priester zum
Dienst an Gott und den Menschen im Mittelpunkt. Die Bischöfe durften
viele positive Rückmeldungen entgegennehmen und danken allen, die sich im
Jahr der Priesterberufungen engagiert haben. Mit dem ersten
Adventssonntag 2005 begann das Jahr der kirchlichen Berufungen: Dazu
gehören neben dem Priesteramt das Diakonat, die Ordensberufe, die
kirchlichen Laiendienste und die ehrenamtliche Tätigkeit. Alle Christinnen
und Christen sind eingeladen, sich mit ihrer persönlichen Berufung
auseinander zu setzen. Die Jahre der Berufungen werden in allen drei
Sprachregionen unter Berücksichtigung der jeweiligen pastoralen
Gegebenheiten durchgeführt.
Weitere Informationen: http://www.kirchliche-berufe.ch (Deutschschweiz)
und http://www.vocations.ch (Romandie)
Restrukturierung des Generalsekretariats
Ein neues Profil des Generalsekretariats wurde in den letzten Monaten
ausgearbeitet. Damit wird auch die Stelle des Generalsekretärs neu
besetzt. Die SBK nimmt die Demission von Dr. Agnell Rickenmann auf Ende
Juni 2006 an. Die Bischöfe danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz und
sorgfältigen Dienst.
Die Stelle des Informationsbeauftragten wird neu ausgeschrieben. Die
Ausschreibung erfolgt in den offiziellen Mitteilungsorganen der SBK
(Schweizerische Kirchenzeitung, Evangile et Mission, Rivista della
Diocesi di Lugano). Kandidatinnen und Kandidaten können bis Ende Januar
2006 ihre Bewerbung einreichen.
Neue Internet-Adresse der SBK: www.sbk-ces-cvs.ch
Ab dem 1. Januar 2006 wird die Internet-Adresse der SBK neu lauten: http:/
/www.sbk-ces-cvs.ch . Inhaltlich werden weiterhin alle wichtigen und
aktuellen Informationen abrufbar sein. Dazu gibt es auch einen neuen SMS-
Dienst (Info-Channel), der die aktuellsten Informationen direkt auf das
Handy liefert. Dieser Dienst kann bei der Informationsstelle der SBK
kostenlos angefordert werden. Eine weitere Neuheit gibt es auch beim
Jugendportal http://www.steh-auf.ch und http://www.leve-toi.ch . In einer
neuen Rubrik können Jugendliche via Internet Fragen an die Bischöfe
richten. Seit einigen Wochen ist dieser Dienst im deutsch- und
französischsprachigen Jugendportal bereits in Betrieb. Diese
Internetseiten können weiterhin über das Portal http://www.kath.ch bzw.
http://www.cath.ch und http://www.catt.ch angeklickt werden.
Anfrage der Präsidentin der CVP
Wie in den Medien bereits gemeldet, sind die Bischöfe von Frau Doris
Leuthard, Präsidentin der CVP Schweiz, um ein Gespräch mit der Leitung der
CVP gebeten worden. Die SBK ist an einem bilateralen Gespräch
interessiert, in dem es nicht um ein Stillhalteabkommen sondern um
Grundsatzfragen und um das Verhältnis zwischen SBK und CVP gehen soll.
Jubiläum zum 40. Jahrestag des Abschlusses des Zweiten Vatikanischen
Konzils
Zum 40. Jahrestag des Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils findet
am 8. Dezember 2005 eine Feier in der Klosterkirche Einsiedeln statt. Der
Ehrengast Kardinal Godfried Danneels, Erzbischof von Brüssel-Mechelen,
wird im Hochamt die Predigt halten und einen Vortrag zum Thema Bilanz und
die Perspektive des Zweiten Vatikanums halten (siehe http://kath.ch/sbk
).
Ernennungen
· Die Bischöfe haben Dr. Urban Fink zum neuen Co-Präsidenten für
die Gesprächskommission der christkatholischen und der römisch-
katholischen Kirche der Schweiz (CRGK) ernannt.
· Sie haben Prof. Pier V. Aimone zum Richter für das
Interdiözesane Schweizerische kirchliche Gericht gewählt.
· Die Bischöfe haben P. Jean-Claude Pariat CSSP in den
Schweizerischen Katholischen Missionsrat (SKM) gewählt. Der Spiritaner-
Pater tritt die Nachfolge von P. Guy Musy OP an.
· Zu neuen Mitgliedern der Nationalkommission Justitia et Pax
wurden folgende Personen ernannt: Pietro Angeli-Busi, Evelyne Gard, Rudolf
Hofer, Pfr. Modeste Muteba Kisambu, Caroline Perren, Ruben Rossello,
Pascale Schütz, Robert Unteregger.
· In die Kirchliche Frauenkommission (KFK) wurden Maryan Herr,
Franziska Zen Ruffinen Imahorn und Margrith Mattle-Lindegger gewählt.
· Zu Mitgliedern einer neuen gemischten Arbeitsgruppe für die
Messbuchrevision unter Beteiligung der Liturgischen Institute der
Deutschsprachigen Länder wurden Prof. Martin Klöckener und P. Peter
Spichtig OP ernannt.
In Kürze
Als Gäste konnte die SBK am 6. Dezember den Heiligen Nikolaus und seinen
Begleiter begrüssen.
Einsiedeln, 8. Dezember 2005
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftrager
Mobile: +41 (0)79 446 39 36 E- Mail : info-sbk(a)bluewin.ch
Die 271. Ordentliche Versammlung der SBK findet vom 27. Februar bis 1.
März 2006 in Villars-sur-Glâne (FR) statt.
--
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Bis 31.12.2005 einsteigen! Infos unter: http://www.gmx.net/de/go/dsl
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Eugenik in der Schweiz?
Bioethikkommission der SBK ist gegen die Präimplantationsdiagnostik
Der Ständerat wird voraussichtlich am 13. Dezember 2005 über eine Motion der
Nationalratskommission bezüglich der Zulassung der
Präimplantationsdiagnostik (PID) beraten. Die Bioethikkommission der SBK
lehnt die PID ab und hofft, dass der Ständerat sich ebenfalls gegen die PID
äussert. Die zur Thematik beauftragte Kommission des Ständerates hatte im
Übrigen bereits einen negativen Antrag gestellt.
Die PID ist abzulehnen, denn sie begründet zum ersten Mal eine ausdrückliche
Politik der Eugenik. Diese Art von Diagnostik ist insofern eine Form der
Eugenik, als sie darin besteht, jeden Embryo zu vernichten, dessen defekte
Gene möglicherweise zu einer Erbkrankheit führen. Dies ist eine neue Art von
Selektion. Dabei ist die Unterscheidung von akzeptablen und inakzeptablen
Embryonen willkürlich. Zudem widerspricht die PID der menschlichen Würde,
die von der Bundesverfassung geschützt wird (vgl. dazu Art. 119 BV, al. 1).
Die PID annehmen heisst, die Prinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit zu
verletzen. Menschen mit einer Behinderung hätten somit kein Recht auf Leben
mehr! Die PID ist deswegen ein Affront für viele behinderte Menschen. Es ist
aber die Aufgabe eines demokratischen Staates, der wissenschaftlichen
Forschung ein menschliches Gesicht zu verleihen: Eine Forschung, die das
Leben und die Unantastbarkeit des Embryos achtet.
Menschliches Leben ist eine Gabe Gottes
Im Licht des christlichen Glaubens ist das menschliche Leben eine Gabe
Gottes, die vom ersten Moment an geschützt werden muss. Jeder Mensch ist ab
der Empfängnis ein von Gott nach dessen Bild und Gleichnis geschaffenes
Wesen. Der Mensch muss deshalb immer als Person geachtet werden, dies gilt
auch für den Embryo. Schliesslich besitzt er ein aktives Potential, das er
in den Eigenschaften der erwachsenen Person verwirklichen wird.
Die Bioethikkommission der SBK bittet deshalb die Öffentlichkeit, sich mit
den Fragen der PID und ihrer ethischen Konsequenzen kritisch
auseinanderzusetzen.
Freiburg, den 2. Dezember 2005
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK
Mobile: +41 (0)79 446 39 36 E-Mail: <mailto:info-sbk@bluewin.ch>
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Freiburg, 1. Dezember 2005
Verlautbarung der drei Landeskirchen zum internationalen Menschenrechtstag
am 10. Dezember 2005
Liebe Schwestern und Brüder
Der internationale Menschenrechtstag vom 10. Dezember ist für uns Christen
erneut eine Gelegenheit, Gott für die uns allen gleichermassen verliehene
Würde, zu danken. Dieser Tag soll uns Anlass sein, uns gegenseitig zum
Einsatz für die zunehmende Geltung und Umsetzung der Menschenrechte
anzuspornen.
Das Thema Menschenrechte hat unsere drei Landeskirchen dieses Jahr stark
beschäftigt, besonders im Bereich des Asyls. Der Schweizerische Evangelische
Kirchenbund, die Schweizer Bischofskonferenz und die Christkatholische
Kirche der Schweiz haben wiederholt zu einer gerechten und angemessenen
Flüchtlings- und Asylpolitik aufgerufen, zuletzt im Mai dieses Jahres
zusammen mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund in einem Brief
an die Staatspolitische Kommission des Nationalrats im Hinblick auf dessen
Debatte zur Asyl- und Ausländergesetzgebung. Wir hatten uns darin u. a. für
die Beibehaltung der Sozialhilfe an abgewiesene Asylbewerberinnen und
-bewerber, gegen eine Schwächung des verfassungsmässig garantierten Rechts
auf Nothilfe, für verbesserten Familiennachzug und Arbeitszulassung bei
angenommenen Flüchtlingen wie auch gegen die so genannte vorläufige
Aufnahme von Asyl beantragenden Menschen ausgesprochen. Leider können nicht
alle aufgenommen werden, aber ihre Würde muss immer bewahrt bleiben. Das
Prinzip der Rechtsstaatlichkeit muss in allen Prozessen gewahrt bleiben. Die
Probleme, die ursächlich hinter einem Asylantrag stehen, sind komplex,
meist nur sehr schwer zu lösen und erfordern mutiges Handeln. Die Charta
Oecumenica, die die drei Landeskirchen letzten Januar unterzeichnet haben,
stellt dazu fest: Zur Versöhnung gehört es, die soziale Gerechtigkeit in
und unter allen Völkern zu fördern, vor allem die Kluft zwischen Arm und
Reich sowie die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Gemeinsam wollen wir dazu
beitragen, dass Migranten und Migrantinnen, Flüchtlinge und Asylsuchende in
Europa menschenwürdig aufgenommen werden. Gerechtigkeit, Rechte und
Pflichten, wie sie uns das Evangelium von Jesus Christus lehrt, sind
unteilbar, bedingen einander und können nicht gegeneinander ausgespielt
werden.
Wir wollen Sie, liebe Mitchristinnen und Mitchristen, anlässlich des
Menschenrechtstages 2005 ermutigen, sich an Ihrem Ort und gemäss Ihren
Möglichkeiten weiterhin und verstärkt für eine menschenwürdige Behandlung
von Ausländerinnen und Ausländern in unserem Lande einzusetzen. Die
diesjährige Aktion zum Menschenrechtstag von ACAT-Schweiz, Justitia et
Pax, Pax Christi und Amnesty International Schweizer Sektion zum Thema Auch
Asylsuchende haben Rechte! will uns dazu Anstösse geben.
Wir wünschen Ihnen, liebe Schwestern und Brüder, Ihren Gemeinden und
Familien eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit!
Bischof Amédée Grab, Präsident SBK
Pfarrer Thomas Wipf, Präsident des Rates SEK
Bischof Fritz-René Müller, Christkatholische Kirche der Schweiz
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Freiburg, 25. November 2005
An die Redaktionen von Presse, Radio und Fernsehen
Einladung zu einer Medienkonferenz
Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Vom 5. bis 7. Dezember 2005 findet die 270. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in Delsberg statt. Themenschwerpunkte der bischöflichen Beratungen sind die Ernennungen in verschiedenen Kommissionen der Schweizer Bischofskonferenz. Auch über das „Jahr der Berufungen“ wird gesprochen. Zudem steht die Jubiläumsfeier zum Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils im Mittelpunkt. Die Feier wird in Einsiedeln durchgeführt. Kardinal Godfried Danneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel, wird um 9.30 Uhr dem Festgottesdienst in der Klosterkirche vorstehen und um 14 Uhr den Festvortrag zum Thema „40 Jahre nach Abschluss von Vatikanum II: Bilanz und Perspektiven“ halten. Diese Veranstaltung findet ebenfalls in der Klosterkirche statt.
Eine Medienkonferenz wird wie folgt durchgeführt:
Donnerstag, 8. Dezember 2004, um 11.30 Uhr
in der Bibliothek des Klosters Einsiedeln
Treffpunkt 11.15 Uhr beim Eingang „Gymnasium“
(Auf der linken Seite der Klosterfassade)
Unter anderem an der Tagesordnung dieser Medienkonferenz :
- Rede von Kardinal Godfried Daneels, Erzbischof von Mechelen-Brüssel über die Bedeutung des Zweiten Vatikanischen Konzils
- Informationen über verschiedene aktuelle Themen und Beschlüsse der SBK mit Mgr Amédée Grab OSB, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Wir freuen uns über Ihr Interesse und bitten Sie, den An-/Abmeldetalon auf der nächsten Seite zu benutzen. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Mario Galgano
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Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter
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Mobile: ++41/(0)79/446.39.36
E-Mail: info-ces(a)bluewin.ch
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Medienkonferenz SBK am 8. Dezember 2005
270. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz
40-Jahre-Jubiläum Abschluss Zweites Vatikanische Konzil
An-/Abmeldung
Bitte vor dem 4. Dezember 2005 retournieren!
Adresse: Informationsstelle SBK; Av. du Moléson 21; CP 122; 1706 Fribourg
Fax : 026/322 47 95
Mail : <mailto:info-sbk@bluewin.ch> info-sbk(a)bluewin.ch
□ Ja, ich komme zur Medienkonferenz. (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
□ Nein, ich kann leider nicht kommen.
□ Bitte senden Sie mir das Mediencommuniqué. (Name/Medium, Organisation/Adresse/E-Mail)
□ Adresse siehe oben!
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Bemerkungen:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
SBK, Fribourg: 25.11.05
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Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit
homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen
Stellungnahme der Schweizer Bischofskonferenz
Wir danken allen Priestern, die ihre Berufung in grosser Treue leben. Wir
sind uns bewusst, dass in unserem Priesterkollegium und in unseren
Seminarien Mitbrüder leben, die sich als Menschen mit heterosexueller
Orientierung und Mitbrüder, die sich als Menschen mit homosexueller
Orientierung erfahren. Jeder soll als Mensch und Mitbruder akzeptiert und
respektiert werden. Unabhängig von unserer sexuellen Orientierung haben wir
uns entschieden zu einem Leben in eheloser Keuschheit. Im Mittelpunkt
unserer Abklärungen zur Zulassung zum Priesteramt steht nicht die sexuelle
Orientierung, sondern die Bereitschaft zur konsequenten Christusnachfolge.
Die Stellungnahme, die wir in einem Pastoralschreiben vom Oktober 2002
diesbezüglich veröffentlicht haben, deckt sich weitgehend mit der Haltung
der neuen Instruktion: Es ist unsere Aufgabe als Bischöfe, in kluger
Unterscheidung zu prüfen, wem ein entsprechendes Charisma geschenkt ist und
folglich zum kirchlichen Dienst zuzulassen oder nicht. Eine homosexuelle,
aber in geschlechtlicher Enthaltsamkeit gelebte Neigung schliesst vom
kirchlichen Dienst nicht aus; die treu geübte Enthaltsamkeit kann vielmehr
auf ein besonderes Charisma hindeuten, gleich wie die selbstgewählte
Ehelosigkeit. Von Fall zu Fall sind allerdings auch die besonderen
Gefährdungen und Belastungen zu bedenken, denen homosexuelle Menschen im
kirchlichen Dienst ausgesetzt sein können. Dagegen macht der ausdrückliche
Entschluss homosexueller wie zum Zölibat verpflichteter Menschen, sexuell
nicht enthaltsam zu leben, für den kirchlichen Dienst ungeeignet.[1]
Die Instruktion hält fest, dass die Kirche [ ] jene nicht für das
Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität
praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine sogenannte
homosexuelle Kultur unterstützen. Wer den Entschluss zu einem zölibatären
Leben im kirchlichen Dienst in Freiheit fällt, kann ehrlicherweise nicht
einen Lebensstil pflegen, der diesem Entschluss entgegensteht oder Haltungen
vertreten, die mit denen der Kirche nicht vereinbar sind. Wenn bei einem
Mann homosexuelle Tendenzen ein Leben in sexueller Enthaltsamkeit
verunmöglichen, so ist eine Zulassung zur Weihe nicht möglich. Das
Grundanliegen muss sein, sowohl dem Auftrag der Kirche als auch dem
einzelnen Menschen gerecht zu werden.
Es ist uns ein dringendes Anliegen, dass jeder Seminarist und jeder Priester
die menschliche und geistliche Begleitung erfahren soll, die ihm hilft, die
in Freiheit gewählte Lebensform überzeugt und überzeugend zu leben.
Freiburg, den 23. November 2005
Die Schweizer Bischöfe
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[1] Schweizer Bischöfe, Pastoralschreiben Haltung der Schweizer
Bischofskonferenz zur Frage der kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher
Paare und der kirchlichen Anstellung von Personen, die in
gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben vom Oktober 2002.
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An die Medien
ABSTIMMUNG: SONNTAGSARBEIT
TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT DER SBK
Datum: Sonntag, 27. November 2005
Zeit: ab 13.00 Uhr
Telefonnummer : +41 (0)79/ 446 39 36
E-Mail : <mailto:info-sbk@bluewin.ch> info-sbk(a)bluewin.ch
Am 27. November 2005 wird über das revidierte Arbeitsgesetz
(Ladenöffnungszeiten in Zentren des öffentlichen Verkehrs) abgestimmt.
Mario Galgano, Mediensprecher der Schweizer Bischofskonferenz, steht den
Medien für Auskünfte und Stellungnahmen ab 13 Uhr telefonisch zur
Verfügung. Mögliche Interviews mit Mgr Amédée Grab oder Mgr Pierre
Bürcher können mit ihm besprochen werden.
Freiburg, 22. November 2005
Informationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
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Kommissionen der SBK gegen Sonntagsarbeit
Mitteilung zur Abstimmung vom 27. November 2005
Im Interesse der Familien wehren sich die unterzeichnenden Kommisionen
der Schweizer Bischofskonferenz gegen die geplante Regelung und
empfehlen, am 27. November ein Nein in die Urne zu legen.
In seinem Urteil vom 22. März 2002 hat das Bundesgericht festgehalten,
unter welchen Voraussetzungen in den Bahnnebenbetrieben Personal am
Sonntag beschäftigt werden kann. Infolge dieses Entscheides soll nun
Ende November über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt werden,
damit in Zentren des öffentlichen Verkehrs an allen Wochentagen somit
auch an allen Sonntagen Personal beschäftigt werden kann.
Kaum erforderdliche Belebung der Wirtschaft
Die heute noch erforderliche Bewilligungspflicht gestattet eine
massvolle Öffnung der Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und
Tankstellenshops und dient damit neben den Bedürfnissen des einfacheren
täglichen Bedarfs auch dem Schutz und den Interessen der
Arbeitnehmenden. Die Vorlage will nun erreichen, dass in den Geschäften,
die öffnen dürfen, das gesamte Warenangebot ohne Einschränkung zum
Verkauf offeriert werden darf. Ob die Kundinnen und Kunden am Sonntag
wirklich grössere Einkäufe von Computern usw. tätigen wollen, ist mehr
als zweifelhaft. Sicher ist hingegen, dass das am Sonntag ausgegebene
Geld nicht ein zweites Mal für Käufe unter der Woche zur Verfügung
steht. Insofern dürfte der Sonntagsverkauf primär den Grossverteilern
dienen und kaum zur erforderlichen Belebung der Wirtschaft beitragen.
Sonntag würde zum gewöhnlichen Werktag werden
Von einer generellen Öffnung der Geschäfte am Sonntag wären insbesondere
die Arbeitnehmenden mit den tiefen Löhnen betroffen, indem die
Sonntagszulage, die nach Arbeitsgesetz schon heute nur für nicht
regelmässig am Sonntag arbeitende Personen vorgesehen ist, bald einmal
fakultativ und damit kaum mehr ausgerichtet würde. Zudem ist nicht
einsehbar, warum am Sonntag in Bahnhöfen, nicht aber 100 Meter daneben
in Geschäften mit den gleichen Produkten eingekauft werden dürfte. Mit
der Zeit müsste auch diesen Geschäften die Öffnung am Sonntag erlaubt
werden. Damit würde der Sonntag immer mehr zum gewöhnlichen Werktag
werden.
Freiburg, den 17. November 2005
Justitia et pax Sr. Nadja Bühlmann
Für die Kommission Ehe und Familie Niklaus Knecht
Für die Kirchliche Frauenkommission Rose-Marie Umbricht-Maurer
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Conférence des évêques suisses (CES) - Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
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