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Medienmitteilung
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus – Der Zweck heiligt die Mittel nicht!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax steht den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und dem darin enthaltenen Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ sehr kritisch gegenüber. Da das neue Gesetz grundlegende Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung in Frage stellt, den Grundsatz der Gewaltenteilung auf operativer Ebene missachtet und die Beweislast umkehrt, empfiehlt Justitia et Pax, das vorliegende Gesetz aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen.
Am 13. Juni 2021 steht das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus zur Abstimmung. Die Bekämpfung von Terrorismus ist eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe des Staates. Aus sozial-ethischer Sicht tut sich hier ein Spannungsfeld auf zwischen einerseits Massnahmen zur Sicherheit und andererseits menschenrechtlich begründeten Freiheitsrechten. Randgruppen, politische und religiöse Gruppierungen und Minderheiten laufen beim Gesetzesvorschlag Gefahr, dass ihre Freiheit bzw. einzelne Menschenrechte unzulässig verletzt werden: Um mögliche Gefahren abzuwehren, werden Freiheitsrechte in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt.
Justitia et Pax ist der Ansicht, dass die heute schon bestehenden Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden sollten, bevor mit neuen Massnahmen Grundrechte von Personen eingeschränkt werden. Die Schweiz hat in jüngster Zeit mehrere Instrumente geschaffen: Das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das Antiterrorstrafgesetz und den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Radikalisierung. Bevor deren Wirksamkeit sorgfältig geprüft werden kann, wird mit den vorgelegten Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ein weiterer Schritt in Richtung einer präventiven und umfassenden Kontrolle getan. Selbst Jugendliche unter 18 Jahren sind von den präventiven Massnahmen gegen eine vermutete Gefährdung nicht ausgenommen.
Das Gesetzt atmet einen Geist der „machbaren Sicherheit“. Doch das Ziel der Sicherheit darf nicht absolut gesetzt werden, weil dann die Freiheitsrechte Einzelner gänzlich preisgegeben werden müssten. Das Ideal der totalen Sicherheit ist eine Illusion, sie gibt es nicht. Bund und Kantone verfügen heute schon über griffige Massnahmen zur Terrorprävention. Gerade eine Demokratie lebt von der Zumutung von Freiheit und dem Vertrauen auf einen verantwortlichen Umgang mit ihr. Friede und Gerechtigkeit lassen sich durch solche Sicherheitsmassnahmen nicht realisieren. Sie säen vielmehr ein Gefühl des Misstrauens, das der Demokratie und den Menschen grossen Schaden zufügt.
Eine ausführlichere Stellungnahme zu den Gesetzesänderungen findet sich als Vernehmlassungsantwort von Justitia et Pax unter: www.juspax.ch<http://www.juspax.ch>.
Frühere Vernehmlassungsantwort der Kommission an das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, 28. März 2018<https://www.bischoefe.ch/wp-content/uploads/sites/2/2021/05/180326_Antwort-…>
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/bundesgesetz-ueber-polizeiliche-massnahmen/>
Kontakt:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax, wolfgang.buergstein(a)juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch> , +41 (0)26 510 15 44
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Medienmitteilung
Organspenden in der Schweiz: für ein System der «Erklärungsregelung»
Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, hat der Nationalrat die Initiative und den Gegenvorschlag zur Organspende, die eine mutmassliche Zustimmung vorsehen, angenommen. Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) schlägt einen dritten, ethischeren Weg – die Einführung einer «Erklärungsregelung» – vor.
Die KBSBK unterstützt die Organspende in der Schweiz seit vielen Jahren [1]. Nichtsdestotrotz weist sie darauf hin, dass bisher keine Studie die Wirksamkeit der mutmasslichen Zustimmung belegen konnte. Tatsächlich kennen Angehörige, die beim Entscheid konsultiert werden müssen, den Willen der verstorbenen Person in 60 Prozent der Fälle nicht und lehnen eine Organspende deshalb vorsichtshalber ab. Die Einführung der mutmasslichen Zustimmung würde an dieser Realität nichts ändern. Die KBSBK unterstützt ausserdem das Prinzip der Selbstbestimmung, wonach jede Spende das Ergebnis einer freien und informierten Zustimmung sein muss.
Die Lösung einer «Erklärungsregelung», bei der die Bevölkerung regelmässig aufgefordert würde, der Organspende zu widersprechen, ihr zuzustimmen, den Willen dazu nicht zu äussern oder den Entscheid an eine Vertrauensperson zu delegieren, wäre sowohl aus ethischer Sicht als auch in Bezug auf ihre Wirksamkeit die bessere Lösung. Über eine Aufklärung der Bevölkerung könnte die Zahl der Spenden auf diese Weise erhöht werden, jede einzelne Person könnte frei entscheiden, und den Angehörigen könnte diese schwierige Entscheidung abgenommen werden.
Die KBSBK fordert den Ständerat daher nachdrücklich auf, einen echten Gegenvorschlag zu machen, indem er das ethische und effektivere System der «Erklärungsregelung», einführt.
Kontakt:
Dr. Stève Bobillier, wiss. Mitarbeiter der KBSBK, +41 (0)58 480 41 07, steve.bobillier(a)bischoefe.ch<mailto:steve.bobillier@bischoefe.ch>
[1] Für eine detaillierte Stellungnahme der KBSBK, siehe
https://www.kommission-bioethik.bischoefe.ch/themen/organtransplantation/
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Medienmitteilung
Lichtschenken.ch: Ökumenische Solidaritätsaktion ruft zum Gedenken, Hoffen, Danken und Verbunden sein auf
Die etwas andere Corona-Demonstration: Ab dem 3. April kann man auf www.lichtschenken.ch<https://www.lichtschenken.ch/> virtuell Lichter anzünden und so die Schweizerkarte in ein Lichtermeer der Solidarität verwandeln. Die Schweizer Kirchen schaffen mit dieser Gedenkseite einen Ort für Botschaften, Gebete und Gedanken der Hoffnung. Bundespräsident Guy Parmelin entzündet nun das erste Licht.
Nach über einem Jahr in der Coronapandemie soll zwischen Karsamstag und Pfingstmontag (3. April bis 24. Mai 2021) die schweizweite Solidarität eine Plattform bekommen. Gemeinsam lancieren die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS, die Schweizer Bischofskonferenz SBK, die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ, die Christkatholische Kirche der Schweiz CKK, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz AGCK und die Schweizerische Evangelische Allianz SEA dafür die dreisprachige Gedenkseite Lichtschenken.ch. Deren Herzstück wird eine Schweizerkarte sein, die durch Lichter des Gedenkens, der Hoffnung, des Dankes und der Verbundenheit nach und nach erstrahlen soll. Alle Menschen sind eingeladen, hier Gedanken, Grüsse und Botschaften verbunden mit einem Licht zu teilen. Dieses leuchtet dann im jeweiligen Wohnkanton und kann sogar weiterversendet werden.
Auch Bundespräsident Guy Parmelin unterstützt die Solidaritätsaktion. Zum grossen Kick-off meldet er sich in einem Video zu Wort und entzündet das erste Licht auf Lichtsschenken.ch. In seiner Botschaft dankt er allen Menschen und Institutionen, die sich in der Coronakrise engagieren und helfen, sie zu bewältigen. «Zu Ostern ist dieses Licht ein Symbol der Hoffnung. Ich lade alle ein, auf Lichtschenken.ch in den nächsten fünfzig Tagen ebenfalls eine Kerze anzuzünden und so ein Zeichen der Hoffnung für die Zukunft zu setzen», so der Bundespräsident.
Für Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz SBK, können Lichter des Gedenkens und der Hoffnung einander begleiten: «Mitmenschen durch den Coronatod zu verlieren, ist sehr traurig. Wir vergessen die Toten nicht und trösten einander. Dafür schenken wir uns gegenseitig ein Licht. Es gibt Hoffnung auf Leben.»
Rita Famos, Präsidentin der EKS, betont, wie wichtig es in diesen Tagen ist, das Osterlicht, das das Leben symbolisiert, weiterzugeben. «Lichtschenken.ch wird eine ganz andere Art von Corona-Demonstration sein: Eine Demonstration unseres Zusammenhalts und unserer Zuversicht. Denn eigentlich sind wir doch «Protestleute gegen den Tod» in all seinen Varianten. Indem wir Licht schenken, bieten wir Frustration, Müdigkeit, Trauer und Schuldzuweisungen die Stirn.»
Auch die Schweizerische Evangelische Allianz SEA unterstützt die Initiative. Sie sieht im Licht einen Hoffnungsschimmer in dieser herausfordernden Zeit. «Gott ist uns nahe, auch in grösster Dunkelheit. Und die Dunkelheit hat nicht das letzte Wort. Das ist die hoffnungsvolle Botschaft von Ostern, an die wir mit der Aktion «Licht schenken» erinnern», so der Co-Generalsekretär der SEA, Andi Bachmann-Roth.
Materialien zur Solidaritätsaktion «Licht schenken»<https://www.evref.ch/glaube-leben/glaube/lichtschenken/>
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/lichtschenken-ch-oekumenische-solidaritaetsaktion-…>
Kontakt
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing & Kommunikation
+41 79 552 04 40
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Medienmitteilung
Ausschreibung des Katholischen Medienpreises 2021
Möchten Sie sich für den Preis bewerben? Sie können einen journalistischen oder publizistischen Beitrag aus Fernsehen, Radio, Printmedien oder Internet einreichen ‑ jedoch keine wissenschaftliche Arbeit oder theologische Abhandlung oder Verkündigungssendung. Die Arbeit soll zwischen Ostern 2020 und Ostern 2021 in einem journalistischen oder publizistischen Kommunikationsmittel veröffentlicht sein und einen Bezug zur Schweiz aufweisen (zum Beispiel durch Autor, Publikationsort, Thema oder anderes).
Die Medien in ihren verschiedensten Formen sind für den Verkündigungsauftrag der Kirche von entscheidender Bedeutung. Sie fordern in ihrer Funktion als kritisches Korrektiv heraus, sie dienen als Instrument des Austauschs von Ideen und Idealen und sie prägen für die Menschen heute in entscheidender Weise die Art und Weise, wie sie die Kirche und ihre Botschaft wahrnehmen.
Als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung verantwortungsvoller Medien‑ und Publikationsarbeit schreiben die Schweizer Bischöfe jährlich den Katholischen Medienpreis aus. Sie möchten damit Werke und Initiativen auszeichnen, welche der Botschaft des Evangeliums ausserhalb der kircheneigenen Medien Ausdruck verleihen.
Wer kann sich bewerben?
Der Preis kann Personen oder Institutionen verliehen werden, professionellen oder nichtprofessionellen Medienschaffenden, für eine einmalige oder langfristige Initiative, die der Bestimmung des Preises entspricht.
Die vorgeschlagenen Werke sollen zwischen Ostern 2020 und Ostern 2021 in einem journalistischen oder publizistischen Kommunikationsmittel veröffentlicht sein und einen Bezug zur Schweiz aufweisen (zum Beispiel durch Autor, Publikationsort, Thema oder anderes). Der Preis ist mit 5‘000 Franken dotiert.
Auch Sie können eine Kandidatur einreichen!
Der Preis wird jährlich verliehen. Die Jury kann ausnahmsweise auf die Verleihung verzichten. Der Preis kann auch unter verschiedene Preisträger aufgeteilt werden.
Wer entscheidet über die Preisvergabe?
Die vorgeschlagenen Kandidaturen werden von einer Jury beurteilt, welche von der Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Bischofskonferenz bestimmt wird.
In der Jury sind die drei Sprachregionen und die verschiedenen Medienbereiche vertreten.
Mitglieder der Jury
* Anita Capaul, Geschäftsführerin Chasa Editura Rumantscha, Präsidentin
* Medienbischof Alain de Raemy, Weihbischof des Bistums Lausanne, Genf und Freiburg
* Harry Ziegler, Chefredaktor, Zuger Zeitung
* Bernard Litzler, ehem. Direktor Katholisches Medienzentrum Lausanne
* Davide Adamoli, Journalist und Archivar, Bistum Lugano
* Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing & Kommunikation, Schweizer Bischofskonferenz
Der Preis wird öffentlich und durch ein Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz verliehen.
Wo können Vorschläge eingereicht werden?
Das Vorschlags-Formular finden Sie hier<https://www.kommission-medien.bischoefe.ch/wp-content/uploads/sites/7/2011/…>.
Sie können das Formular direkt elektronisch versenden oder einen Ausdruck senden an:
Schweizer Bischofskonferenz
Kommission für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Sekretariat
Postfach
CH-1701 Freiburg
medien(a)bischoefe.ch<mailto:medien@bischoefe.ch>
Einsendeschluss
Einsendeschluss ist der 16. Juli 2021.
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/ausschreibung-des-katholischen-medienpreises-2021/>
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Medienmitteilung
Erwartungen nehmen Gestalt an
Die Begegnung zwischen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und dem Schweizerischen Katholischen Frauenbund (SKF) am 15. September 2020 war der Auftakt zu intensiven Gesprächen zwischen einer Delegation des SKF und einer Vertretung der SBK unter Einbezug ihres Frauenrates rund um die Erneuerung der römisch‑katholischen Kirche in der Schweiz. Die eigens dazu gebildete Arbeitsgruppe formulierte sieben Erwartungen zuhanden der SB<https://www.frauenbund.ch/was-wir-bewegen/medien/medienmitteilungen/details…>K. In einem von gegenseitigem Respekt und Offenheit geprägten Austausch nehmen die Erwartungen Formen an. Diese Erwartungen und die konkreten Ergebnisse der Gespräche werden beim bevorstehenden Ad‑limina‑Besuch der SBK bei Papst Franziskus und den zuständigen Dikasterien zur Kenntnis gebracht und mit ihnen besprochen.
Kontinuität der Zusammenarbeit zwischen SBK und SKF gewährleistet
Um die nahtlose Fortsetzung des laufenden Prozesses zu gewährleisten, hat die SBK nach dem Rücktritt von Weihbischof Denis Theurillat, Verantwortlicher der SBK für Frauenfragen und den Frauenrat, die Frage seiner Nachfolge bereits an der 331. ordentlichen Vollversammlung vom 1. - 3.3.2021 geregelt. Bischof Markus Büchel übernimmt vorläufig die Zuständigkeit für Frauenfragen und den Frauenrat. Wegen der verschiedenen Amtsvakanzen in der SBK ist eine definitive Verteilung der Zuständigkeiten allerdings noch nicht möglich. «Die schnelle Weitergabe des Dossiers Frauenfragen zeugt von der grossen Bedeutung der kirchenpolitischen Fragen rund um Gleichstellung», so die Co‑Geschäftsleiterin des SKF, Karin Ottiger, welche den Entscheid sehr begrüsst.
Strukturelle Mängel beseitigen
Zentrales Thema der Gespräche ist die Teilnahme von Frauen an den Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen auf allen kirchlichen Ebenen in der Schweiz. Der lediglich punktuelle Einbezug von Frauen als Expertinnen ist nicht zielführend. Die an den Gesprächen beteiligten Delegationen von SBK und SKF werden diesbezüglich bei den Präsidien der Deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz (DOK), der Conférence des Ordinaires de la Suisse Romande (COR) und der Schweizer Bischofskonferenz vorstellig werden, um statutarisch abgestützte Möglichkeiten der Vertretungen von Frauen auszuloten. Auch die Rolle und Zusammensetzung des Frauenrats der SBK, der bislang nur eine beratende Funktion einnimmt, sollen dabei überdacht werden.
Anlauf- oder Ombudsstellen bei Konflikten in der pastoralen Praxis
In der gemeinsamen Arbeitsgruppe wird wiederholt das Bedürfnis nach unabhängigen und niederschwelligen Anlauf‑ und Vermittlungsstellen in den Diözesen geäussert. Bei der Bewältigung von Friktionen und Konflikten mit Vorgesetzten, Mitarbeitenden oder anderen Beteiligten in der seelsorgerlichen Praxis, die ihre Ursache in der hierarchischen Struktur oder der ungleichen Machtposition resultieren, sollen diese vermittelnde Unterstützung für Menschen/Personen anbieten. In einem nächsten Schritt soll ermittelt werden, was es diesbezüglich in den Diözesen gibt und wo Handlungsbedarf besteht.
Sakramentalität der Kirche und deren Auswirkungen auf die Erfüllung pastoraler Dienste
Die Erwartung der Arbeitsgruppe, neue Formen einer sakramentalen Sendung von bewährten Frauen für spezifische pastorale Aufgaben zu schaffen, bedarf aus Sicht der SBK noch der begrifflichen und inhaltlichen Schärfung. Zu diesem Zweck wird sie zusammen mit Vertreterinnen von Frauenorganisationen eine Fachtagung zur sakramentalen Dimension der Kirche und ihrer Folgen für die Erfüllung der kirchlichen bzw. pastoralen Dienste organisieren.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
In der Arbeitsgruppe sind unterdessen Frauen aus drei Kultur‑ und Sprachkreisen vertreten, was alle Beteiligten sehr freut.
Weihbischof Denis Theurillat (bis 6. Februar 2021 Verantwortlicher der SBK für Frauenfragen), Marlies Höchli-Zen Ruffinen (Frauenrat SBK), Bettina Gruber-Haberditz (Frauenrat SBK), Erwin Tanner-Tiziani (Generalsekretär), Simone Curau-Aepli (Präsidentin SKF), Iva Boutellier (Vorstandsmitglied SKF), Karin Ottiger (Co‑Geschäftsleiterin SKF), Catherine Ulrich-Tapparel, Réseau des femmes en Église, Corinne Zaugg Maffezoli, Unione Femminile Cattolica Ticinese.
Kontaktadressen für Medienanfragen
Encarnación Berger‑Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK
berger-lobato(a)bischoefe.ch<mailto:berger-lobato@bischoefe.ch>, 079 552 04 40
Simone Curau‑Aepli, Präsidentin SKF
simone.curau(a)frauenbund.ch<file://10.1.3.5/tanner/Dokumente%20ab%2020180212/OV%20SBK/330%20-%20Fischingen/Ausführungen/SKF%207%20Erwartungen%20an%20die%20SBK%20-%20Reaktion%20der%20SBK/Erweiterte%20Arbeitsgruppe/Treffen%20vom%20210226/simone.curau@frauenbund.ch>, 076 430 37 69
Sarah Paciarelli, Kommunikation SKF
sarah.paciarelli(a)frauenbund.ch,<file://10.1.3.5/tanner/Dokumente%20ab%2020180212/OV%20SBK/330%20-%20Fischingen/Ausführungen/SKF%207%20Erwartungen%20an%20die%20SBK%20-%20Reaktion%20der%20SBK/Erweiterte%20Arbeitsgruppe/Treffen%20vom%20210226/sarah.paciarelli@frauenbund.ch,> 078 611 511 7
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz wurde 1863 als die weltweit erste Versammlung der Bischöfe eines Landes gegründet, die regelmässig zusammentrifft, rechtlich strukturiert ist und sich mit kirchlichen Leitungsfunktionen befasst. Als Verein organisiert, ist sie ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen sowie der Äbte der Territorialabteien der Schweiz. Oberstes Gremium ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die jährlich viermal zusammentrifft. www.bischoefe.ch<http://www.bischoefe.ch>
SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund
Der SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund ist mit 120‘000 Mitgliedern,
18 Kantonalverbänden und 600 Ortsvereinen der grösste konfessionelle Frauendachverband der Schweiz. Der SKF engagiert sich für die Rechte aller Frauen in Gesellschaft, Kirche, Wirtschaft und Politik. www.frauenbund.ch<http://www.frauenbund.ch/>
Link zur Medienmitteilung <https://www.bischoefe.ch/erwartungen-nehmen-gestalt-an/>
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Medienmitteilung
Beten für die Opfer von Corona und die Reise des Papstes in den Irak
Die 331. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 1.-3. März 2021 infolge der aktuellen Corona-Situation in verkürzter Form statt – am Montag und Mittwoch als Videokonferenz und am Dienstag am Sitz des Generalsekretariats der SBK in Freiburg. Die im Rahmen des Prozesses «Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche» geplante Begegnung mit einer Delegation der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wurde aus diesem Grund erneut verschoben - auf die nächste Vollversammlung von Anfang Juni 2021.
Begrüssung und Verabschiedungen
Die Mitglieder der SBK hiessen den ernannten Bischof von Chur, Mgr. Joseph M. Bonnemain, in ihrem Kreis ganz herzlich willkommen. Dieser nahm erstmals in dieser Funktion an einer ordentlichen Vollversammlung teil – noch ohne Stimmrecht. Ebenfalls anwesend war letztmals der Apostolische Administrator des Bistums Chur, Bischof Peter Bürcher, welcher bis zur Weihe des künftigen Bischofs am 19. März weiterhin in der SBK stimmberechtigt bleibt.
Die kürzlich emeritierten Weihbischöfe Denis Theurillat und Marian Eleganti schalteten sich am ersten Tag zu und verabschiedeten sich von ihren Mitbrüdern. Eine persönliche Verabschiedung soll zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, sobald die Lage der Pandemie dies zulässt.
Aufruf des Bundespräsidenten
Dem Wunsch des Bundespräsidenten<https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-825…> folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.
Gedenkfeier für die Opfer von Corona
Bereits früher haben die Präsidenten der europäischen Bischofskonferenzen dazu aufgerufen, während der Fastenzeit jeden Tag in einem anderen Land eine Eucharistiefeier für die zahlreichen Opfer von Corona zu halten und so eine «eucharistische Gebetskette» zu bilden. Die Schweiz wird am 29. März 2021 in Einsiedeln ihrer Opfer gedenken. Die Feier findet um 11.15 Uhr statt und kann via Livestream verfolgt werden. Abt Urban Federer wird dieser Eucharistiefeier vorstehen.
Reise des Papstes in den Irak
Am 5. März wird Papst Franziskus für vier Tage in den Irak reisen und ist somit der erste Papst, der dieses Land – die Heimat Abrahams, Vater der drei monotheistischen Religionen, und die Heimat des Propheten Jona, denkwürdiges Vorbild für den Glauben, besucht. Die Schweizer Bischöfe werden in dieser Zeit besonders für ihn beten, damit seine Reise die dort lebenden Christinnen und Christen ermutigt und bestärkt und zwischen den Religionen und den Völkergruppen Hoffnung und Friede bringen möge. Sie rufen die Gläubigen auf, ebenfalls für die Anliegen von Papst Franziskus zu beten.
Bischof Charles Morerod wird am 6. März in Montreux mit der chaldäisch‑katholischen Gemeinschaft Gottesdienst feiern und mit den anwesenden Gläubigen für ein gutes Gelingen der Papstreise beten. Gleichzeitig werden sie den Papstbesuch via Livestream verfolgen.
Ernennung
Die SBK hat das Mandat des Koordinators der polnischsprachigen Missionen, Dr. Krysztof Wojtkiewicz, bis zum 31.12.2021 verlängert.
Verantwortlichkeiten innerhalb der SBK
Bis zur neuen Zuteilung der Verantwortlichkeiten nimmt Bischof Markus Büchel die Verantwortung für den Frauenrat und die Frauenfragen wahr und begleitet den Prozess der Erneuerung der Kirche in diesem Bereich.
Mgr. Joseph M. Bonnemain wird Verantwortlicher für die Thematik «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld».
Für den Bereich «Theologische Fakultäten und Seminare» ist neu Bischof Valerio Lazzeri verantwortlich.
Für den Bereich «Orden, Kongregationen, Säkularinstitute und Kirchliche Bewegungen» sind künftig die beiden Territorialäbte, Abt Urban Federer und Abt Jean Scarcella, gemeinsam zuständig.
Für den Bereich der Ökumene, insbesondere für den jüdisch-christlichen Dialog, übernimmt vorläufig Abt Urban Federer die Verantwortung.
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntiaturrat
Zu einem freundschaftlichen Austausch hat sich am Montag der Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero zugeschaltet. Er bestätigte die bevorstehende Ernennung des neuen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Martin Krebs. Die SBK freut sich sehr über diese Ernennung (siehe dazu separate Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/neuer-nuntius-in-bern/>).
Eucharistiefeier in der Kirche der Ursulinen
Am Dienstag um 11.30 Uhr feierten die Schweizer Bischöfe in der Kirche der Ursulinen in Freiburg eine Heilige Messe. Der Feier stand Bischof Charles Morerod vor. Coronabedingt fand die Feier im kleinen Rahmen statt.
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz wurde 1863 als die weltweit erste Versammlung der Bischöfe eines Landes gegründet, die regelmässig zusammentrifft, rechtlich strukturiert ist und sich mit kirchlichen Leitungsfunktionen befasst. Als Verein organisiert, ist sie ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller Diözesen sowie der Äbte der Territorialabteien der Schweiz. Oberstes Gremium ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die jährlich viermal zusammentrifft.
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/beten-fuer-die-opfer-von-corona-und-die-reise-des-…>
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Kirchenglocken und Schweigeminute
Dem Wunsch des Bundespräsidenten<https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-825…> folgend, eine Schweigeminute für die Covid-19-Opfer einzuhalten, laden die Schweizer Bischofskonferenz, die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz und die Christkatholische Kirche der Schweiz die Pfarreien und Kirchgemeinden ein, am Freitag, dem 5. März 2021, um 12.00 Uhr die Kirchenglocken läuten zu lassen. Die Gläubigen werden aufgerufen, in der Kirche, zu Hause, unterwegs, an der Arbeit oder in ökumenischen Gebetsgruppen innezuhalten und für die Opfer und deren Angehörige zu beten.
Link Medienmitteilung<https://www.bischoefe.ch/kirchenglocken-und-schweigeminute/>
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Neuer Nuntius in Bern
Papst Franziskus hat heute Erzbischof Dr. Martin Krebs zum Apostolischen Nuntius in Bern ernannt. Erzbischof Krebs ist gegenwärtig Apostolischer Nuntius in Uruguay. Die Schweizer Bischofskonferenz heisst ihn in der Schweiz herzlich willkommen. Das genaue Datum des Amtswechsels ist zwar noch nicht festgelegt, wird aber mit Sicherheit nicht vor Mitte April 2021 stattfinden.
An ihrer letzten ordentlichen Vollversammlung hatte sich die SBK vom bisherigen Apostolischen Nuntius, Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson, verabschiedet und ihm für seine Dienste gedankt.
Erzbischof Krebs ist 1956 in Essen, Deutschland, geboren. Er hat die Priesterweihe 1983 empfangen. Der neue Nuntius in Bern ist Doktor des kanonischen Rechts. Er trat 1991 in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls, der ihn nach Burundi, Japan, Österreich, in die Tschechische Republik, an den Sitz der Europäischen Gemeinschaft sowie in den USA führte.
2008 ernannte ihn Papst Benedikt XVI.<https://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_XVI.> zum Titularerzbischof<https://de.wikipedia.org/wiki/Titularbischof> von Taborenta<https://de.wikipedia.org/wiki/Titularbistum_Taborenta> und bestellte ihn zum Apostolischen Nuntius<https://de.wikipedia.org/wiki/Apostolischer_Nuntius> in Guinea<https://de.wikipedia.org/wiki/Guinea> und Mali<https://de.wikipedia.org/wiki/Mali>. Papst Franziskus ernannte ihn 2013 zum Apostolischen Nuntius in Neuseeland, auf den Cookinseln, in Kiribati, Palau und den Föderierten Staaten von Mikronesien, zum Apostolischen Delegaten für das Gebiet des Pazifischen Ozeans, zum Apostolischen Nuntius für Fidschi, Samoa und Vanuatu. 2014 ernannte ihn Papst Franziskus zusätzlich zum Apostolischen Nuntius für Tonga, die Marshallinseln und Nauru. Seit 2018 ist er Apostolischer Nuntius in Uruguay. Er spricht neben Deutsch auch Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch und Tschechisch.
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Medienmitteilung
Mgr. Joseph Maria Bonnemain wird Bischof von Chur
Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) haben heute mit grosser Freude die Ernennung von Mgr. Joseph Maria Bonnemain zum Bischof von Chur durch Papst Franziskus zur Kenntnis genommen. Die SBK bedankt sich bei ihm für seine 18-jährige couragierte und umsichtige Unterstützung als Sekretär des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» der SBK.
Als Sekretär dieses Gremiums hat Mgr. Joseph Maria Bonnemain massgeblich zum Entstehen der Richtlinien der SBK und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz sowie zur Gründung der Kommission Genugtuung beigetragen. Die Schweizer Bischöfe haben ihn als empathischen Seelsorger und dezidierten Fachmann in diesem schwierigen Dossier erlebt. Sie wünschen ihm in seinem neuen Amt Gottes reichen Segen und alles Gute und hoffen, dass er in der SBK auch weiterhin und mit derselben Tatkraft für die Opfer von Übergriffen einstehen wird.
Den Gläubigen des Bistums Chur wünscht die SBK eine friedvolle und gesegnete Zukunft.
Die SBK dankt bei dieser Gelegenheit auch Bischof Peter Bürcher, Apostolischer Administrator des Bistums Chur, für die unkomplizierte Zusammenarbeit und wünscht ihm Gottes Segen und Geleit.
Weihbischof Marian Eleganti wird mit dem heutigen Tag emeritiert. Die SBK bedankt sich auch bei seinem langjährigen Mitbruder (seit 2009) für sein grosses Engagement insbesondere als Jugendbischof (2011 bis 2018) und als Dossierverantwortlichen für die Seelsorge im Gesundheitswesen. Auch ihm wünscht die SBK alles Gute und Gottes Geleit.
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