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Freiburg, 30. September 2013
Medienmitteilung
«Alles hat seine Zeit» - Justitia et Pax, Reformierte Kirchen und Pro Senectute lancieren Kampagne zum hohen Alter in unserer Gesellschaft
Unter dem Motto «Alles hat seine Zeit» starten Justitia et Pax, Reformierte Kirchen Schweiz und Pro Senectute am morgigen Tag des Alters eine Sensibilisierungskampagne zur Bedeutung des hohen Alters. Mit Porträts von Menschen, die zwischen 85 und 100 Jahre alt sind, zeigen die Initianten, wie Hochaltrige in der Schweiz leben. Die Kampagne soll die Bevölkerung für das hohe Alter als Lebensphase mit einem eigenen Wert, jenseits von körperlichem Abbau und bedrohlichen Kostenszenarien, sensibilisieren.
In der öffentlichen Wahrnehmung prägen die «aktiven Alten» das Bild der nachberuflichen Lebenszeit. Ob reiselustige Pensionierte, engagierte Freiwillige oder enkelhütende Grosseltern, die Aktivität steht im Mittelpunkt. Menschen im sogenannten fragilen Alter sind in unserer Gesellschaft jedoch weitgehend unsichtbar oder werden häufig mit negativ besetzten Themen wie dem körperlichen Verfall, dem Kostenanstieg im Gesundheitswesen oder der schwieriger werdenden Finanzierung der Altersvorsorge in Verbindung gebracht.
Das hohe Alter hat seinen eigenen Wert
Die Kampagne von Justitia et Pax, Reformierte Kirchen der Schweiz und Pro Senectute will zum Thema «Hochaltrigkeit» andere Akzente setzen, indem sie Menschen ab 85 zu Wort kommen lässt: Wie erleben Hochaltrige ihren Alltag? Was für Schwierigkeiten müssen sie oder ihre pflegenden Angehörigen im Alltag bewältigen? Wo stossen sie z.B. im öffentlichen Raum auf Hürden und welche Art von Unterstützung benötigen sie? Welche Erfahrungen können Menschen im hohen Alter Jüngeren mitgeben?
Es ist das Ziel der Kampagne, die Bevölkerung zu sensibilisieren, dass Gebrechlichkeit ebenso zum Leben gehört wie Kindheit, Jugend und die beruflich aktive Zeit. Das hohe Alter ist eine Lebensphase mit eigenen Bedürfnissen und Herausforderungen, aber auch einem ganz spezifischen eigenen Wert. Es ist an der Zeit, hinzuhören und sehr alte Menschen als das wahrzunehmen, was sie sind: ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaft.
Launch Webportal www.alles-hat-seine-zeit.ch
Zum Kampagnenstart am 1. Oktober, dem Internationalen Tag des Alters, wird die Website www.alles-hat-seine-zeit.ch<http://www.alles-hat-seine-zeit.ch> aufgeschaltet. Interessierte finden dort Informationen zum Thema und zur Kampagne, Unterlagen zur Planung von Veranstaltungen, inklusive Vorschläge für Referentinnen und Referenten sowie Bildmaterial.
Träger und unterstützende Organisationen
Die Kampagne wird getragen durch:
- Justitia et Pax, die Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz zu gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Fragen
- Reformierte Kirchen der Schweiz, ein Zusammenschluss der reformierten Kantonalkirchen sowie der evangelisch methodistischen Kirche der Schweiz
- Pro Senectute, die grösste Fach- und Dienstleistungsorganisation der Schweiz im Dienste der älteren Menschen.
Folgende Organisationen unterstützen die Kampagne ideell und/oder finanziell:
- Arbeitskreis Religionsgerontologie der Universität Zürich
- CURAVIVA Schweiz (Verband Heime und Institutionen Schweiz)
- Deutschschweizerische Kirchenkonferenz
- Evangelische Frauen Schweiz (EFS)
- GrossmütterRevolution
- HEKS Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz
- ICT-Accessibility Lab, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
- Migros-Kulturprozent
- rkz Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz
- Runder Tisch Alter der reformierten Kirchen der Schweiz
- Schweizerische Gesellschaft für Gerontologie (SGG SSG)
- Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK)
- Schweizerischer Katholischer Volksverein
- SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund
- Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA)
- Zentrum für Gerontologie der Universität Zürich
Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: www.alles-hat-seine-zeit.ch<http://www.alles-hat-seine-zeit.ch>
Kontakt für die Medien:
«Alles hat seine Zeit»
c/o Judith Bucher
Medienverantwortliche Pro Senectute Schweiz
Telefon +41 44 283 89 89
Direktwahl +41 44 283 89 57
judith.bucher(a)pro-senectute.ch<mailto:judith.bucher@pro-senectute.ch>
Kantaktperson für Justitia et Pax:
Béatrice Bowald
+41 79 887 47 40
beatrice.bowald(a)juspax.ch<mailto:beatrice.bowald@juspax.ch>
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Mediencommuniqué
Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz:
Zulassung der Präimplantationsdiagnostik führt auf eine schiefe Bahn
Wer darf im Medizinlabor ungeborenes Leben sortieren, selektieren und eliminieren? Mit Besorgnis reagiert die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz auf die Entscheidung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S), auf die bundesrätliche Vorlage zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PDI) einzutreten.
Die WBK-S stimmt nicht nur der vom Bundesrat vorgeschlagenen Richtung zu, sondern möchte gar die Einschränkungen, die dieser machen will, noch weiter fassen. Die Herangehensweise nach dem puren Nützlichkeitsprinzip sorgt für eine schiefe Bahn: Wenn man für die Aufweichung der Einschränkungen plädiert, werden unvermeidlich weitere Ausweitungen folgen. Für den Eintritt in das Zeitalter eugenischer Praktiken wird die Türe weit geöffnet: Die PID fällt in den Bereich der Eugenik, wie der Bundesrat selbst in seiner Botschaft explizit festhält.
Wir denken, dass – anders als man glauben machen möchte – wir uns hier nicht auf einem Feld des Fortschritts bewegen, sondern auf jenem der Dekonstruktion des "Miteinander Lebens". Eine Gesellschaft wird nicht besser, indem man dazu ermächtigt, die einen zu selektionieren, die man als die "Tüchtigen" erachtet und die anderen zu eliminieren. Eine Gesellschaft ist dann im echten Sinn human, wenn sie sich, gegen Leiden und Krankheit kämpfend, fähig zeigt, jeden Menschen in seiner Würde anzunehmen und den kleinsten und verletzlichsten Menschenkindern Platz zu verschaffen. Gestützt auf dieses humanistische und evangelische Prinzip wird die katholische Kirche es immer ablehnen, das Sortieren, Selektionieren und Eliminieren menschlicher Wesen als Fortschritt zu betrachten. Sie tritt im Gegenteil dafür ein, die Technik in die Richtung von innovativen Lösungen zu orientieren, welche das ganze menschliche Leben respektieren.
Freiburg i. Ü., 13. September 2013
Prof. Thierry Collaud
Präsident der Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz
Für Auskünfte:
Prof. Thierry Collaud, Präsident der Bioethik-Kommission (+41 26 300 74 49, thierry.collaud(a)unifr.ch),
Doris Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Kommission (+41 79 361 98 16, doris.meier(a)bischoefe.ch).
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Mediencommuniqué
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz in Givisiez FR
„Nie wieder Krieg!“
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich vom 2. bis 4. September 2013 im Haus der Priesterseminare in Givisiez FR zur 301. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Der Bürgerkrieg in Syrien und die dramatische Lage in weiteren Ländern des Nahen Ostens haben die Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz überschattet. Papst Franziskus äusserte sich am Sonntag beim Angelus eindrücklich zu Syrien und warnte vor den sich abzeichnenden Entwicklungen. Er formulierte den Schrei nach Frieden nicht für sich allein, auch nicht für die Kirche allein, sondern für die Menschheitsfamilie: „Wir wollen eine friedliche Welt; wir wollen Männer und Frauen des Friedens sein; wir wollen, dass in dieser unserer Weltgemeinschaft, die durch Spaltungen und Konflikte zerrissen ist, der Friede aufbreche und nie wieder Krieg sei! Nie wieder Krieg! Der Friede ist ein zu kostbares Gut, als dass er nicht gefördert und geschützt werden müsste.“
Papst Franziskus hat für die gesamte Kirche am Samstag, 7. September, der Vigil des Festes der Geburt Marias, der Königin des Friedens, einen Tag des Fastens und Betens für den Frieden in Syrien, im Nahen Osten und in der ganzen Welt angesetzt. Er lädt zugleich die Brüder und Schwestern aller christlicher Konfessionen, die Mitglieder der anderen Religionen und die Menschen guten Willens dazu ein, sich dieser Initiative in einer Weise, die ihnen geeignet erscheint, anzuschliessen.
Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte rufen dazu auf, die Initiative des Papstes aufzugreifen und für den Frieden zu fasten und zu beten. Am 7. September werden die Gläubigen sich auf dem Petersplatz in Rom von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Gebet versammeln, um von Gott die grosse Gabe des Friedens für die syrische Nation und für alle Situationen von Konflikten und Gewalt in der Welt zu erbitten. Liturgische Feiern werden an diesem Tag ebenfalls in der Schweiz an zahlreichen Orten stattfinden.
Das „Vademecum“ – eine Arbeitsgrundlage
Die Veröffentlichung des Vademecums zur Zusammenarbeit mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften, welches von einer Fachkommission erarbeitet wurde, ist in der Öffentlichkeit kontrovers aufgenommen worden. Die im Vademecum besprochenen Themen der Nomenklatur, der Pfarrwiederwahl und der Vereinbarung für eine Zusammenarbeit der Bischöfe mit den staatskirchenrechtlichen Organisationen berühren den Zuständigkeitsbereich der staatskirchenrechtlichen Körperschaften. Somit ist das von den Bischöfen verabschiedete Vademecum als Arbeitsgrundlage zur Weiterentwicklung von staatskirchenrechtlichen Fragen zu lesen. Es soll einen Beitrag dazu leisten, gemeinsam mit den Verantwortlichen der staatskirchenrechtlichen Körperschaften das bestehende System weiterzuentwickeln. Die SBK verweist in diesem Zusammenhang auf ihr Communiqué<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/studientagung-der-schweizer-b…> vom 5. November 2008.
Zur Entstehungsgeschichte: Am letzten Ad-limina-Besuch der Schweizer Bischöfe in Rom kamen 2006 Fragen des schweizerischen Staatskirchenrechts zur Sprache. Diese Fragen wurden später auf einer Fachtagung in Lugano 2008 mit Vertretern des Heiligen Stuhls, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und der Schweizer Bischofskonferenz erörtert. Daraufhin hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt und ihr verschiedene Fragen zur Beantwortung vorgelegt. Die Schweizer Bischofskonferenz hat Fachpersonen in die Kommission berufen, der Heilige Stuhl zusätzlich zwei Mitglieder in die Kommission entsandt. Die Fachkommission hat einen ausführlichen Bericht verabschiedet und eine Zusammenfassung, das Vademecum, zur Verfügung gestellt.
In Kürze
- Die Mitglieder der SBK werden sich voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2014 zum Ad-limina-Besuch nach Rom begeben. Der Besuch, der letztmals 2005/2006 durchgeführt wurde, dient dem vertieften Austausch mit dem Papst und seinen wichtigsten Mitarbeitern.
- Die Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen haben über ihre Begegnung mit den Präfekten der Glaubenskongregation und der Kongregation für die Bischöfe in Rom berichtet. Hauptgegenstand der Begegnung waren die von der Pfarrei-Initiative aufgeworfenen Fragen. Der Text der Pfarrei-Initiative widerspricht in verschiedenen Punkten der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche. Das Gespräch zeigte, dass die Initiative Symptom einer Krisensituation ist. Die Fragen und Befürchtungen, die zur Initiative geführt haben, sind ernst zu nehmen. Die einzelnen Bischöfe setzen den Dialog mit den Initiatoren und Unterzeichnern der Pfarrei-Initiative fort.
Begegnungen
- Der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Diego Causero, hat der Versammlung der Bischofskonferenz einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er entwickelte vor den Bischöfen die Idee einer gemeinsamen Betrachtung von Christus, dem Herrn, und der Kirche als Familie.
- Die Bischöfe sind mit dem Sekretär der Kommission Justitia et Pax, Dr. des. Wolfgang Bürgstein, zusammengetroffen. Er vertritt sie als Delegierter am Runden Tisch, der von Bundesrätin Simonetta Sommaruga zum Thema „Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen“ eingerichtet wurde. Die Versammlung informierte sich über den Stand der Arbeiten und diskutierte weitergehende Fragen und Aspekte.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Pfarrer Stefan Kemmler, Erlinsbach SO, zum Delegierten für die Internationalen Eucharistischen Kongresse
- Pfarrer Pierre Bou Zeidan, Moutier BE, zum Mitglied der Arbeitsgruppe „Islam“
- Pfarrer Andreas Schönenberger, Wattwil SG, zum Mitglied der Kommission Bischöfe-Priester
- Pater Michel Fontaine OP, Genf, Professor an der „Haute Ecole de la Santé La Source“ in Lausanne, zum Mitglied der Bioethik-Kommission.
Givisiez, 4. September 2013
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Hinweis an die Redaktionen: Für telefonische Auskünfte steht den Redaktionen der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, am Donnerstag, 5. September 2013, zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr unter der Nummer +41 71 227 33 42 zur Verfügung.
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Erklärung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
zum „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“
Angesichts der medialen Debatte um das Dokument der Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften betont der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum ist eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts. Um entstandene Irritationen zu überwinden, veröffentlicht der Präsident folgende Klarstellung:
Anfang März hat die Schweizer Bischofskonferenz ein „Vademecum für die Zusammenarbeit von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“ verabschiedet. Es handelt sich um die Empfehlungen einer Fachkommission, welche im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz Fragen um die Weiterentwicklung des schweizerischen Staatskirchenrechts untersucht hat.
Grundlage für die im Vademecum vorgeschlagenen Schritte ist das Bekenntnis der Schweizer Bischöfe zum heutigen System. Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften sind für die Erfüllung der kirchlichen Aufgaben äusserst wichtig und sollen es in Zukunft auch bleiben. So geht unser Dank an alle Katholikinnen und Katholiken, welche sich als getaufte Gläubige und als von den Mitgliedern unserer Kirche demokratisch gewählte Mandatsträger in den staatskirchenrechtlichen Strukturen zum Wohl unserer Kirche einsetzen.
Wir sind froh, auf ihre Sachkompetenz und ihr vielfältiges Engagement zählen zu dürfen. Von Interpretationen, wonach sie ihre Aufgabe in diesen Gremien nicht als Glied der Kirche, sondern ‚nur‘ als Bürger des Staates wahrnähmen, distanziere ich mich in aller Form.
Das Dokument der Fachkommission enthält auf theoretischer Ebene Anregungen, wie das Staatskirchenrecht in der Schweiz weiterentwickelt werden kann. Wenn ein Bischof nun konkrete Schritte in diese Richtung anstösst, gilt es, im Einvernehmen mit den staatskirchenrechtlichen Körperschaften die notwendigen Anpassungen an die Realität vorzunehmen.
Dass durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument veröffentlicht wurden, bedauern wir sehr, ebenso die dadurch entstandenen Irritationen. Das Vademecum ist als Diskussionsgrundlage seitens der Bischöfe gedacht. Die durch dieses Dokument angeregte Diskussion soll in Ruhe und Sachlichkeit gemeinsam mit allen Beteiligten geführt werden können. Ziel ist es, die bewährte Organisationsform der katholischen Kirche in der Schweiz gemeinsam in eine gute Zukunft zu führen.
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Weitere Informationen erteilt die Medienstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Für die deutschsprachige Schweiz:
Walter Müller, walter.mueller(a)bischoefe.ch<mailto:walter.mueller@bischoefe.ch> 079 446 39 36
Simon Spengler, simon.spengler(a)bischoefe.ch<mailto:simon.spengler@bischoefe.ch> 079 667 27 75
Für die französischsprachige Schweiz
Nicolas Betticher, nicolas.betticher(a)eveques.ch<mailto:nicolas.betticher@eveques.ch> 079 305 70 45
Für fachliche Auskünfte steht Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen und Mitglied der Fachkommission, zur Verfügung:
claudius.luterbacher(a)bistum-stgallen.ch<mailto:claudius.luterbacher@bistum-stgallen.ch> 071 227 34 76
Fotos von Bischof Markus Büchel in Druckqualität finden Sie auf der Homepage der SBK unter diesem Link: http://www.bischoefe.ch/dokumente/multimedia/fotos/bilder-fuer-die-medien/p…
Separat:
Hauptpunkte des Vademecums
Verbindliche Zusammenarbeit
Kirchliche Aufgaben auf der Ebene eines Bistums oder der Schweiz werden von mehreren autonomen Körperschaften gemeinsam finanziert. Für eine planbare und verbindliche Zusammenarbeit unter den Körperschaften sowie mit den Verantwortlichen der Diözesen oder der Bischofskonferenz schlägt die Fachkommission eine Vertragslösung vor. Gerade auch auf schweizerischer Ebene fehlen heute wesentliche finanzielle Mittel, um die wichtigen gesamtschweizerischen Aufgaben wahrnehmen zu können.
Bezeichnung der staatskirchenrechtlichen Körperschaften
Staatskirchenrechtliche Körperschaften heissen in einigen Kantonen „Landeskirche“ oder „Kantonalkirche“. Solche Bezeichnungen könnten die Meinung aufkommen lassen, es gebe eine eigene katholische Kirche in einem bestimmten Kanton. Den Bischöfen geht es darum, bewusst zu machen, dass die katholische Kirche als eine Kirche in den verschiedenen Diözesen existiert, welche das Gebiet verschiedener Kantone umfassen. Kantonal sind die Katholikinnen und Katholiken in den staatskirchenrechtlichen Körperschaften organisiert, welche über ihren grossen Einsatz unverzichtbar wichtige Grundlagen für das Erfüllen kirchlicher Aufgaben geben.
Pfarrwahl
Von alters her werden in einigen deutschschweizer Kantonen Pfarrer über eine Volkswahl gewählt. Die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger einigen sich in einer Wahl auf einen Kandidaten, den der Bischof dann als Pfarrer einsetzt. Der Bischof und die staatskirchenrechtliche Körperschaft benennen also in einem abgestimmten Verfahren den Pfarrer. Mancherorts muss nach Ablauf einer Amtsdauer der Pfarrer in einer Kirchgemeinde wiedergewählt werden, obwohl er vom Bischof für unbestimmte Dauer eingesetzt ist. Das kann zu Uneinigkeiten führen. Die Fachkommission macht einen Vorschlag, wie dies vermieden werden kann.
Separat:
Fachkommission „Kirche und Staat in der Schweiz“
Im Jahr 2008 fand in Lugano ein Treffen zwischen Vertretern der Schweizer Bischofskonferenz, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und des Hl. Stuhls statt. Aus verschiedenen Blickwinkeln wurde das heutige Verhältnis von kirchlichen zu staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz beleuchtet. Im Anschluss daran hat die Schweizer Bischofskonferenz eine Fachkommission eingesetzt, welche zuhanden der Schweizer Bischofskonferenz eine Reihe von Fragen zu beantworten hatte. Die Fachkommission hat ihre Arbeit Anfang 2013 abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Vademecum zusammengefasst. Die ausführlichen, von der Fachkommission erarbeiteten Texte werden in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht werden.
Der Fachkommission gehörten an:
Prof. Dr. Libero Gerosa (Präsident); Professor für kanonisches Recht, Theologische Fakultät Lugano
Rev. Hans Feichtinger, Mitarbeiter im Sekretariat der Kongregation für die Glaubenslehre
Dr. Philippe Gardaz, ehem. Kantonsrichter des Kantons Waadt; Mitglied der Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht der RKZ
Dr. Martin Grichting, Generalvikar des Bistums Chur
Prof. em. Dr. Ivo Hangartner †, ehem. Professor für Staatsrecht, Universität St. Gallen
Dr. Claudius Luterbacher, Kanzler der Diözese St. Gallen
Dr. Paul Weibel, Vizestaatsschreiber des Kantons Schwyz
Rudolf Würmli (Nachfolger für Giorgio Prestele), ehem. Verwalter des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen
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Botschaft des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz zur dramatischen Lage in Ägypten
Bischof Markus Büchel, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), ist zutiefst besorgt und empört über die dramatische Lage in Ägypten, Syrien und weiteren Ländern des Nahen Ostens. Besonders betroffen von Gewalt und Terror sind die christlichen Gemeinschaften Ägyptens.
Der SBK-Präsident lädt die Katholikinnen und Katholiken in der Schweiz ein, für die Gewaltopfer zu beten, namentlich in den kommenden Sonntagsgottesdiensten vom 24. und 25. August. Er bittet die Gläubigen, die Hilfe von Caritas Schweiz zugunsten Notleidender in Ägypten zu unterstützen. Ausserdem findet am Sonntag, 25. August, um 20 Uhr eine Gebetsfeier in der Klosterkirche in Einsiedeln statt.
Botschaft des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
Wir, die Bischöfe in der Schweiz, nehmen mit grosser Sorge die Zuspitzung der dramatischen Lage in Ägypten wahr. Ich lade die Pfarreien und Ordensgemeinschaften in der Schweiz ein, für alle Menschen, die Opfer von Gewalt und Unrecht in Ägypten geworden sind, zu beten. Möge Gott die Herzen der Menschen für den Frieden öffnen.
Gewalt und Terror treffen die ganze Bevölkerung, Menschen jeden Alters, jeder Religion und jeder politischen Zuordnung. Allein die ägyptischen Christen beklagen gegen 80 Angriffe auf Kirchen, Klöster, kirchliche Schulen, Krankenhäuser und andere Zentren. Es bewegt mich sehr und stimmt mich hoffnungsvoll, dass sich in Ägypten an zahlreichen Orten Muslime Seite an Seite mit den Christen für die Sicherheit der Kirchen und ihrer Besucher einsetzen.
Ich danke den Bundesbehörden für ihre Bemühungen um den Frieden und die Rechte der Minderheiten in Ägypten, ganz besonders für die bedrängten Christen. Ich bitte den Schweizer Bundesrat, alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die unhaltbare Situation zu befrieden und das grundlegende Recht der Religionsfreiheit zu garantieren.
Unserem Mitglied der Schweizer Bischofskonferenz, Abt Martin Werlen, danke ich, dass er am Sonntagabend, 20 Uhr, in der Klosterkirche von Einsiedeln die Christen und besonders die in der Schweiz lebenden Kopten zu einer Gebetsfeier einlädt. Das gemeinsame Gebet bringt die Solidarität mit den Opfern der willkürlichen Gewalt zum Ausdruck.
Freiburg i.Ü./St. Gallen, 22. August 2013
+ Markus Büchel
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Praktischer Hinweis für Spenden:
Caritas Schweiz, 60-7000-4, Vermerk: "Ägypten"
Caritas Schweiz unterstützt humanitäre Projekte von Caritas Ägypten zugunsten der notleidenden Bevölkerung.
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Medienmitteilung
Dritte afrikanische Wallfahrt zur Schwarzen Madonna in Einsiedeln
Am 31. August pilgern bereits zum dritten Mal die vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin lebenden Afrikanerinnen und Afrikaner und Freunde des afrikanischen Kontinentes zur Schwarzen Madonna in Einsiedeln. Ein Tag voller bunten Farben, Musik, Tanz und Gebet ist zu erwarten. Acht afrikanische Chöre aus verschiedenen Schweizer Städten und gegen 300 Pilgerinnen und Pilger werden erwartet.
Die Wallfahrt beginnt um 10.30 Uhr mit der Versammlung der Pilgerinnen und Pilger vor der Klosterkirche. Von dort startet der Kreuzweg, der mit Liedern aus verschiedenen afrikanischen Ländern untermalt wird. Der Höhepunkt der afrikanischen Wallfahrt bildet die Eucharistiefeier um 12.30 Uhr, welcher der Bischof von Lugano, Pier Giacomo Grampa, vorstehen wird. Die Teilnehmenden sind eingeladen, ein Pick-nick mitzubringen und es nach dem Gottesdienst mit anderen Pilgerinnen und Pilgern zu teilen. Einzelne Regionalgruppen werden auch afrikanische Spezialitäten vorbereiten.
Mit der afrikanischen Wallfahrt zur Schwarzen Madonna in Einsiedeln können die in der Schweiz lebenden afrikanischen Katholikinnen und Katholiken, den Glauben auf ihre Art und Weise zum Ausdruck bringen, und gemeinsam für ihre neue Heimat, für die afrikanischen Länder und ihre Angehörigen beten. Weiter macht sie auf die Präsenz der katholischen Afrikaner innerhalb der Kirche in der Schweiz aufmerksam und fördert die Begegnung mit anderen nicht-afrikanischen Gläubigen. Deshalb sind alle Interessierten unabhängig ihrer Herkunft zur afrikanischen Wallfahrt eingeladen.
Damit die Wallfahrt sprachlich möglichst allen Teilnehmenden zugänglich ist, wird diese in Deutsch, Französisch und Englisch durchgeführt. Es liegt weiter ein dreisprachiges Wallfahrtsbüchlein vor, damit die Eucharistiefeier und der Kreuzweg jeweils in der eigenen Sprache mitverfolgt werden kann.
Nähere Informationen zur afrikanischen Wallfahrt, zu afrikanischen Chören und Gottesdienstorten in der Schweiz, oder zu afrikanischen Seelsorgenden in Pfarreien findet man auf der Homepage www.africath.ch<http://www.africath.ch>.
Aus verschiedenen Städten werden am 31. August 2013 zum Teil günstige Autobusfahrten zur afrikanischen Wallfahrt nach Einsiedeln organisiert. Interessierte Pilgerinnen und Pilger, aber auch Medienschaffende, können sich direkt an die Regionalverantwortlichen wenden.
Regionalverantwortliche:
- Region Ostschweiz (St. Gallen): Uzor Chika, chika.uzor(a)kathsg.ch<mailto:chika.uzor@kathsg.ch>, 071 244 21 35
- Region Nordwestschweiz (Basel): Susy Mugnes, mugnes.assunta(a)rkk-bs.ch<mailto:mugnes.assunta@rkk-bs.ch>, 061 685 94 56
- Region Zürich: Benignus Ogbunanwata, benignus.ogbunanwata(a)kath.ch<mailto:benignus.ogbunanwata@kath.ch>, 052 315 14 36
- Region Innerschweiz (Luzern): Williams Kalume, amicos77(a)hotmail.com<mailto:amicos77@hotmail.com>,
- Region Bern/Freiburg/Jura: Marco Schmid, info(a)migratio.ch<mailto:info@migratio.ch>, 026 510 15 05
Gesamtkoordination der Wallfahrt: Marco Schmid, Dienststelle migratio, info(a)migratio.ch<mailto:info@migratio.ch>, 026 510 15 05
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Die Stimme der Kirche in der Gesellschaft
Botschaft der Schweizer Bischofskonferenz zum 1. August
Ob in der Asylpolitik, zum Schutz des Sonntags oder zur Verteidigung des Lebens von Anfang bis zum natürlichen Tod: Wenn sich die Bischöfe zu gesellschaftlichen Fragen äussern, werden sie dafür oft kritisiert. Nicht selten sprechen Politiker der Kirche das Recht ab, überhaupt öffentlich Stellung zu beziehen. Sollte die Kirche in unserer pluralistischen Gesellschaft vielleicht besser schweigen? Bischof Charles Morerod, Vizepräsident der Schweizer Bischofskonferenz, erklärt in seiner Botschaft zum 1. August, warum auch die Stimme der Kirche(n) in der gesellschaftlichen Debatte unverzichtbar ist.
Soll die Kirche in einer pluralistischen Gesellschaft wie der Schweiz überhaupt öffentlich Stellung beziehen, oder sollte sie nicht besser schweigen? Diese Frage stellt sich natürlich allen Kirchen und Religionen, aber wir sprechen hier nur in unserem eigenen Namen, für die katholische Kirche.
Eine öffentliche Positionierung der Kirche ist nicht auf eine Erklärung der Bischöfe beschränkt. Sie geht in erster Linie von Menschen aus, die sich von ihrem Glauben inspirieren lassen. Denn der christliche Glaube muss Konsequenzen haben, sonst wäre er bedeutungslos. Weil der Christ glaubt, dass Gott die Menschen liebt, ist er aufgefordert, es gleich zu tun und dies auch jenen gegenüber zu bezeugen, an die sonst niemand denkt. Unser Verzeihen soll bis zur Liebe gegenüber unseren Feinden führen. Die Präambel unserer Bundesverfassung ist von diesem evangelischen Geist inspiriert, welche „im Namen Gottes, des Allmächtigen“ feststellt, „dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“.
Eine evangelische Haltung war nie selbstverständlich. Die Rache ist spontaner als die Vergebung und die jede Gesellschaft ist immer in Versuchung, ihre Armen zu vergessen. Trotzdem sind die Vergebung und die Integration der Schwachen grundlegend für das Gelingen einer friedvollen, humanen Gesellschaft. Wenn man in die Geschichte schaut und diesem Aspekt spezielle Beachtung schenkt sieht man, an welchen Punkten das Evangelium unsere Gesellschaft geprägt hat. Das alltägliche Leben der Christen in unserem Land prägt auch heute die Welt mit. Jede vom Evangelium inspirierte Geste, ob bewusst oder unbewusst, hat ihre Wirkung – und ist also in gewisser Weise eine öffentliche, christliche Positionierung.
Wie eine nationale Studie jüngst festgestellt hat, bewertet ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung den Beitrag der Kirchen (nicht nur der katholischen Kirche) als positiv, zumindest im Hinblick auf die Menschen am Rand der Gesellschaft. Allerdings beachtet man nicht immer, dass dieser Beitrag der Kirchen einen lebendigen Glauben bedingt:
"Das Christentum wird zwar positiv aufgenommen [...], es wird aber nicht mehr von allen Schweizerinnen und Schweizern als Referenzreligion der Gesellschaft betrachtet. Dennoch findet eine Mehrheit, die Landeskirchen seien nützlich für sozial Benachteiligte. Diese soziale Rolle der Kirchen ist allerdings gefährdet, wenn sich immer mehr Menschen von der Religion distanzieren." (Die Religiosität der Christen in der Schweiz und die Bedeutung der Kirchen in der heutigen Gesellschaft NFP 58, Themenheft IV, S. 5.)
Die Positionen der Christen sind nicht rein individuell, denn der Mensch ist ein soziales Wesen und der christliche Glaube integriert diese gemeinschaftliche Dimension. Sicher aber ist der Beitrag der Christen, im Hinblick auf den Einzelnen oder auf die ganze Kirche, nicht immer auf der Höhe des Evangeliums. Das beschädigt unsere Glaubwürdigkeit. Die Kirche hat dies mehrfach eingestanden und um Vergebung gebeten (vor allem im Jubeljahr 2000). Das Zweite Vatikanische Konzil war in dieser Hinsicht radikal:
„Die Gläubigen können an der Entstehung des Atheismus einen erheblichen Anteil haben, insofern man sagen muß, daß sie durch Vernachlässigung der Glaubenserziehung, durch mißverständliche Darstellung der Lehre oder auch durch die Mängel ihres religiösen, sittlichen und gesellschaftlichen Lebens das wahre Antlitz Gottes und der Religion eher verhüllen als offenbaren.“ (Gaudium et Spes, §19)
Wenn auch das Leben der Gläubigen, das des Klerus natürlich eingeschlossen, oft das Evangelium verhüllt, darf dies doch kein Grund sein, das Evangelium nicht mehr zu verkündigen. Im Gegenteil: Wir verkündigen es uns selbst und anderen als Quelle der Erneuerung, welche uns von Gott geschenkt ist und die wir in Freiheit annehmen dürfen. Ohne permanente Erneuerung werden unser Glaube und die praktischen Konsequenzen daraus schwach und sterben schliesslich ab.
Betrachten wir einige Beispiele dafür, was eine christliche Vision des menschlichen Lebens für die Gesellschaft beitragen kann:
- Der Mensch ist mehr als Materie und eine rein materialistische Sicht reicht nicht aus zum Glück des Menschen. Im Namen der spirituellen Dimension des Menschen haben Christen im 20. Jahrhundert den materialistischen Ideologien des Marxismus und des Faschismus widerstanden.
- Das Gemeinwohl eines Landes wie der ganzen Welt bedingt, dass jeder auf einen Teil dessen verzichtet, was er besitzen könnte. Das Christentum lädt uns ein, den Egoismus zu überwinden und erinnert uns daran, dass das gegenwärtige Leben nicht unsere einzige Perspektive ist.
- Viele unserer Mitbürger haben christliche Wurzeln, woraus sich einige ihre sozialen Einstellungen erklären. Das Wissen um die Wurzeln hilft uns, unsere Gesellschaft zu verstehen. Da die Religion in der ganzen Welt eine wichtige Rolle spielt, trägt das Wissen um die eigenen Wurzeln dazu bei, andere zu verstehen (was sogar in wirtschaftlicher Sicht nützlich ist).
- 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind Ausländer, die teilweise ihrer Religion sehr verbunden sind. Im Hinblick darauf brauchen wir also einen guten Dialog zwischen Schweizern und Immigranten. Ein kleines Beispiel: Die Gemeinde Renens (bei Lausanne) hat ihren Integrationspreis 2012 den katholischen Missionen für die Italiener, Spanier und Portugiesen verliehen.
- Eine religiöse Sichtweise hilft auch im Dialog mit anderen Religionen: Viele Muslime befürchten nicht eine christliche Gesellschaft, sondern eine Gesellschaft, die der Religion gar keinen Platz einräumt.
Wenn Bischöfe bisweilen zu bestimmten gesellschaftlichen Themen öffentlich Stellung beziehen, tun sie das nicht nur gegenüber den katholischen Gläubigen, sondern sie bieten die christliche Sichtweise allen an. Wenn wir dies tun, hören wir auch auf andere Positionen in der Hoffnung, ebenfalls wohlwollend gehört zu werden, was Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft ist.
Und was immer geschieht, erinnern wir uns an den Schrei des Apostels Paulus: „Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkündigte.“ (1. Brief an die Korinther, Kapitel 9, Vers 16)
Charles Morerod, Bischof der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg und Vizepräsident der Schweizer Bischofskonferenz, im Namen der Schweizer Bischöfe
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Mediencommuniqué
Der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, über die Enzyklika "Lumen fidei"
Licht für die Welt
Die heute in Rom von Papst Franziskus vorgelegte Enzyklika "Lumen fidei" ist ein wichtiger Beitrag für das gegenwärtige "Jahr des Glaubens". Mit seinem Schreiben verfolgt er dasselbe Ziel wie das Jahr des Glaubens, nämlich, wie es Franziskus formuliert, "die grosse Freude im Glauben zu spüren und die Weite der Horizonte, die der Glaube erschliesst, wieder wahrzunehmen".
Die Enzyklika fügt sich zudem ein in das 50-Jahr-Jubiläum des Zweiten Vatikanischen Konzils. In der Schweiz wird dieses Jubiläum mit einer dreijährigen Zeit der Vergegenwärtigung des Konzils, einem Triennium von 2012 bis 2015, begangen, das unter dem Leitmotiv "den Glauben entdecken" steht. Konzilsjubiläum, Glaubensjahr und neue Enzyklika stehen in einem engen inneren Zusammenhang.
Gleich zu Anfang seiner Enzyklika erläutert Papst Franziskus, dass mit dem "Licht des Glaubens" ("lumen fidei") die Tradition der Kirche das grosse Geschenk bezeichnet, das Jesus Christus gebracht hat. Dieser sagt im Johannesevangelium über sich selbst: "Ich bin das Licht, das in die Welt gekommen ist, damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibt" (Joh 12,46).
Die Enzyklika über den Glauben versteht sich als Ergänzung zu dem, was Papst Benedikt XVI. in den Enzykliken über die Liebe und die Hoffnung geschrieben hat. Wie Franziskus in der Einleitung zu "Lumen fidei" erklärt, hatte sein Amtsvorgänger eine erste Fassung der Enzyklika über den Glauben schon nahezu fertiggestellt. Er habe die wertvolle Arbeit übernommen und den Text durch einige weitere Beiträge ergänzt.
Weshalb die Konzentration auf die Frage des Glaubens sowohl im Konzilsjubiläum als auch im Glaubensjahr und in der ersten Enzyklika des neuen Papstes? Papst Franziskus erklärt, dass "die Kirche den Glauben niemals als etwas Selbstverständliches voraussetzt, sondern weiss, dass dieses Geschenk genährt und gestärkt werden muss, damit es weiterhin ihren Weg lenkt".
Und er hält ausserdem fest, dass dank seiner Verbindung mit der Liebe "das Licht des Glaubens sich in den konkreten Dienst der Gerechtigkeit, des Rechts und des Friedens stellt". Ja, noch mehr: "Der Glaube ist ein Gut für alle, er ist ein Gemeingut; sein Licht erleuchtet nicht nur das Innere der Kirche, noch dient er allein der Errichtung einer ewigen Stadt im Jenseits; er hilft uns, unsere Gesellschaften so aufzubauen, dass sie einer Zukunft voll Hoffnung entgegengehen."
St. Gallen, 5. Juli 2013
+ Markus Büchel
Bischof von St. Gallen
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Weitere Auskünfte erteilt Walter Müller, Mobil +41 79 446 39 36, walter.mueller(a)conferencedeseveques.ch
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Mediencommuniqué
Gespräch der Bischöfe von Basel, Chur und St. Gallen mit der Glaubenskongregation
Der Gesprächsprozess mit den Unterzeichnern der so genannten Pfarrei-Initiative ist in den drei hauptbetroffenen Bistümern Basel, Chur und St. Gallen fortgeschritten. Die Bischöfe der drei Bistümer werden sich am 1. Juli in Rom mit Erzbischof Gerhard Müller, Präfekt der römischen Kongregation für die Glaubenslehre, über die im Gesprächsprozess angesprochenen Fragen austauschen. Das Gespräch mit Erzbischof Müller ist schon länger geplant. Ein erster Termin wurde wegen der Wahl des neuen Papstes hinfällig.
Freiburg i. Ü., 12. Juni 2013
Die Kommunikationsstelle der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen:
Weitere Auskunft über den Stand der Gesprächsprozesse in den drei Bistümern Basel, Chur und St. Gallen geben die jeweiligen diözesanen Informationsstellen.
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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Kommission für Kommunikation und Medien
Conférence des évêques suisses(CES) - Commission pour la communication et les médias
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) - Commissione per la comunicazione e i media
Rue des Alpes 6, CP 278, CH -1701 Fribourg, I : www.kommission-medien.bischoefe.ch<http://www.kommission-medien.bischoefe.ch>
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An die Medien
Der von der Kommission für Kommunikation und Medien der Schweizer Bischofskonferenz verliehene Katholische Medienpreis geht dieses Jahr an den
westschweizer Filmemacher Pierre Morath für seinen Dokumentarfilm "Chronik eines vergessenen Todes".
Die totale Vereinsamung von Menschen bis in den Tod und noch darüber hinaus, dies ist das Thema des ausgezeichneten Dok-Films von Pierre Morath. Er greift den Fall des 2005 in seiner kleinen Genfer Wohnung tot aufgefundenen Michel Christen auf. Sein Leichnam war bereits vollkommen verwest. Christen war hier, mitten in einem städtischen Wohnquartier, bereits 28 Monate vorher im Alter von 53 Jahren einsam gestorben. Weder Angehörige, Nachbarn, Behörden oder Sozialinstitutionen vermissten den spurlos verschwundenen Sozialhilfe-Empfänger, niemand machte sich nach ihm auf die Suche.
Morats Film macht extrem betroffen und stellt uns alle vor unangenehme Fragen: Wie gehen wir miteinander um? Wie nah geht uns das Schicksal unsere nächsten Mitmenschen? Leben wir vor allem nebeneinander statt miteinander? Für Willi Anderau, Kapuziner und Präsident der Jury des katholischen Medienpreises, zeichnet noch etwas anderes Moraths Film aus: "Morath fällt keine moralischen Urteile, beschuldigt niemanden. Er stellt einfach die zentrale Frage des biblischen Samaritergleichnisses an uns alle: <Wer ist mein Nächster?> Das macht diesen Film so stark."
Für die Endausscheidung nominiert war neben Moraths Film noch die Reportage der jungen Journalistin Anna Miller "Frau Huber zieht um" (erschienen im Magazin *zalle).
Der katholische Medienpreis ist mit 4000 Franken dotiert.
Die öffentliche Preisverleihung findet statt am 19. Juni, 18.30 Uhr, im Zentrum Caré in Genf. Dort, wo auch Michel Christen vor seinem Tod ein Stück Heimat gefunden hatte.
Good-News-Preise
Auch in diesem Jahr haben die katholischen Medien wieder die je mit 1000 Franken dotierten sprachregionalen "Good-News-Preise" verliehen. Damit werden Personen und Institutionen ausgezeichnet, welche 2012 positive Medienechos ausgelöst haben. Die Preisträger wurden vom Publikum der kirchlichen Medien ausgewählt.
Der Preis für die Westschweiz geht an Chanoine Guy Luisier, der seit einem Jahr in Kongo tätig ist und in seinen Blog "Une colline au Congo" auf dem katholischen Portal www.cath.ch von seinen Erfahrungen berichtet. Dieser Preis wird ebenfalls am 19. Juni in Genf überreicht.
Der Good-News-Preis für die Deutschschweiz geht an Sabine Rüthemann und Gabi Ceric, den beiden Betreiberinnen der Facebook-Seite der Diözese St. Gallen, für ihre gelungene Präsenz in den Social Media.
Der Preis für die italienischsprachige Schweiz geht an das Klarissen-Kloster Franziskus und Klara in Cademario TI.
Weitere Informationen zu Medienpreis und Good-News-Preisen bei Simon Spengler, Sekretär der Kommission für Kommunikation und Medien; Tel. 026 510 15 28, 079 667 27 75, Mail simon.spengler(a)bischoefe.ch<mailto:simon.spengler@bischoefe.ch>