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SBK veröffentlicht zwei Dokumente
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat allen Seelsorgenden zwei Dokumente
verschickt. Im ersten Schreiben Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion
Redemptionis Sacramentum möchten die Bischöfe allen Mitverantwortlichen
für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf Fragen geben, die die
Instruktion aufgeworfen hat, und einen Dialog eröffnen, der sich durch das
ganze Jahr der Eucharistie hindurchziehen soll. Im zweiten Dokument
handelt es sich, um eine Schrift über die beauftragten Laien im kirchlichen
Dienst, die von einer Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der SBK
seit August 2000 erarbeitet wurde.
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf> Wort der Schweizer
Bischöfe zur Instruktion Redemptionis Sacramentum
In den letzten Monaten gab die Instruktion Redemptionis Sacramentum Anlass
zu einigen Diskussionen. Die Schweizer Bischöfe möchten allen
Mitverantwortlichen für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf
die vielen Fragen geben und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze
Jahr der Eucharistie hindurchziehen soll.
Den Bischöfen ist die Aufgabe gestellt, das spirituelle Leben sowie die
Entwicklung der pastoralen Dienste und Ämter zu begleiten und zu
unterstützen. Gerade der Bereich der Liturgie ist bekanntlich ein überaus
sensibles Feld, das dementsprechend den Bischöfen sehr am Herzen liegt. Die
Instruktion Redemptionis Sacramentum vom vergangenen 19. März 2004 war von
Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17.
April 2003) bereits angekündigt worden und ist in diesem Zusammenhang zu
lesen. Die Verlautbarung möchte die wertvolle Bedeutung der Liturgie für das
Leben der Gläubigen betonen. Die Liturgie wurde beim Zweiten Vatikanischen
Konzil als Höhepunkt und Quelle allen kirchlichen Wirkens genannt.
Die Verlautbarung hat in der Folge vielfältige Reaktionen hervorgerufen: Von
den einen begrüsst, von anderen eher zurückhaltend bis ablehnend
aufgenommen. Die Bemühungen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil um ein
nicht nur oberflächliches, sondern vertieftes Verstehen der Liturgie im
Hinblick auf die Teilnahmemöglichkeiten aller Mitfeiernden bilden einen
Schlüssel zum Verständnis der aktuellen Situation. Die Schweizer Bischöfe
weisen aber darauf hin, dass die liturgischen Regeln, an die die Instruktion
erinnert, einen sachbezogenen Hintergrund haben und eine Stütze bilden für
die Theologie und Spiritualität der Liturgie. Denn als Feier der Kirche ist
die Liturgie zunächst eine Gabe, über die nicht jeder einzelne
Verantwortliche eigenmächtig verfügen kann. Gerade deshalb kann und soll die
Instruktion ein Anstoss sein, die eigene liturgische Praxis in der Schweiz
kritisch zu durchleuchten und wo nötig nach angemessenen Verbesserungen zu
suchen.
Liturgie braucht Konstanz und Wiederholung. Diese aber sind nur möglich,
wenn die Feiern in Wort, Gesang und Ritus im besten Sinn Qualität haben, was
nicht Unbeweglichkeit bedeutet. Weil die aus der liturgischen Tradition
herausgewachsenen Normen im Dienst des rituellen Charakters der christlichen
Liturgie stehen, zeigen sie uns, wie wir zu handeln haben, wenn wir als
Christen Liturgie feiern. Die Bischöfe betonen daher die Beachtung der
liturgischen Ordnungen und Rollenverteilung.
Ökumene kann nicht mit vereinfachenden Einstellungen erreicht werden
Leider gibt es immer noch Hindernisse auf dem Weg zur Einheit aller
Christen. Doch solche Barrieren können nicht mit vereinfachenden
Einstellungen gelöst werden, die die Ernsthaftigkeit der offnen Fragen
herunterspielen, wie etwa in der Interzelebration von katholischen Priestern
und reformierten Pfarrern und Pfarrerinnen geschehen ist. Um eines Tages die
gleiche Eucharistie des Herrn zu feiern, müssen Katholiken und Reformierte
sich regelmässig versammeln und weiterhin gemeinsam beten.
Es ist den Bischöfen bewusst, dass es nicht leicht ist, die gültigen Normen
zur Eucharistiefeier aufzuzeigen, ohne einen Eindruck der Gesetzlichkeit zu
wecken. Die Instruktion ist aber sehr vom Bedürfnis geprägt, die Würde der
Eucharistie und den vor ihr gebotenen Respekt vor Übergriffen und
Gedankenlosigkeiten zu schützen. In diesem Sinne wünscht die SBK eine
sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und
der vielen einzelnen Bestimmungen.
<http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf> Beauftragte Laien im
kirchlichen Dienst
Eine Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) hat seit August 2000 ein Dokument über die
beauftragten Laien im kirchlichen Dienst erarbeitet. Im ersten Teil des
Dokumentes wird die wichtige Bedeutung der Laien im kirchlichen Einsatz und
ihr theologischer Ort dargelegt. Im zweiten Kapitel werden die Richtlinien
für den Einsatz von Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten bei der
Wortverkündigung, der Liturgie sowie der Mitwirkung an der Gemeindeleitung
behandelt.
Die Kirche hat die Aufgabe, allen Menschen die frohe Botschaft zu verkünden.
Den Impuls und die Kraft für diesen Auftrag findet sie im Evangelium selbst,
das jeden Christen dazu aufruft, die christliche Botschaft der Hoffnung zu
verbreiten. In besonderer Weise ist der Dienst der Verkündigung den
Bischöfen, Priestern und Diakonen aufgetragen. Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Seelsorge haben auf ihre Weise an diesem Auftrag Anteil
und prägen so das Gesicht des seelsorglichen Dienstes mit. Die SBK möchte
mit dem Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst ein realistisches
theologisches Verständnis der Identität und Aufgaben der
Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rahmen der kirchlichen
Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils darlegen und dabei insbesondere der
Frage nachgehen, was ihre Beauftragungen theologisch und kirchenrechtlich
bedeuten.
Für die SBK ist es wichtig zu betonen, dass das Engagement der Laien im
Allgemeinen und jener im kirchlichen Dienst im Besonderen bei der
Evangelisierung bedeutend und vordringlich ist. Denn gemäss der Lehre des
Zweiten Vatikanischen Konzils sind alle Gläubigen kraft der Sakramente der
Taufe und der Firmung berufen, sich an der Verkündigung des Wortes Gottes,
an der liturgischen Feier der Sakramente und am Aufbau der ganzen
christlichen Gemeinschaft aktiv zu beteiligen.
Dank für den Einsatz der beauftragten Laien
Im Dokument der SBK wird den theologisch ausgebildeten Laien mit
bischöflicher Beauftragung im kirchlichen Dienst für ihren oft selbstlosen
und mit grossem persönlichen Engagement geleisteten Dienst im Namen der
Kirche und der Pfarreien herzlich gedankt und ihnen das Vertrauen der SBK
ausgesprochen. Die Bischöfe machen aber zugleich darauf aufmerksam, dass der
Priestermangel die Gefahr in sich birgt, die spezifische Sendung und Aufgabe
der geweihten Amtsträger nicht mehr deutlich genug wahrzunehmen. Die
Sakramente der Kirche werden nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes
gespendet. Dieser wird den geweihten Amtsträgern (Bischöfe, Priester und
Diakone) durch die Weihe als Geschenk verliehen. Daher ist die Weihe eine
Voraussetzung für die Spendung der Sakramente, etwa der Eucharistie, der
Beichte und der Krankensalbung.
Um dieses Bewusstsein zu stärken und zugleich den Aufgabenbereich der
beauftragten Laien zu klären, erlässt die SBK im zweiten Teil des Dokumentes
die entsprechenden Richtlinien. Im Interesse der Sache bitten sie deshalb
alle Betroffenen um eine entsprechende Befolgung dieser Richtlinien.
Freiburg, den 17. Januar 2005
Mario Galgano
Informationsstelle der SBK
Dokument Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion Redemptionis
Sacramentum:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf
Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf
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