Schweizer Bischofskonferenz (SBK) - Informationsstelle

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SBK veröffentlicht zwei Dokumente

 

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat allen Seelsorgenden zwei Dokumente verschickt. Im ersten Schreiben –Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ – möchten die Bischöfe allen Mitverantwortlichen für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf Fragen geben, die die Instruktion aufgeworfen hat, und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze „Jahr der Eucharistie“ hindurchziehen soll. Im zweiten Dokument handelt es sich, um eine Schrift über die beauftragten Laien im kirchlichen Dienst, die von einer Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der SBK seit August 2000 erarbeitet wurde.

 

Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion „Redemptionis Sacramentum“

 

In den letzten Monaten gab die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ Anlass zu einigen Diskussionen. Die Schweizer Bischöfe möchten allen Mitverantwortlichen für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf die vielen Fragen geben und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze „Jahr der Eucharistie“ hindurchziehen soll.

 

Den Bischöfen ist die Aufgabe gestellt, das spirituelle Leben sowie die Entwicklung der pastoralen Dienste und Ämter zu begleiten und zu unterstützen. Gerade der Bereich der Liturgie ist bekanntlich ein überaus sensibles Feld, das dementsprechend den Bischöfen sehr am Herzen liegt. Die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ vom vergangenen 19. März 2004 war von Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia (17. April 2003) bereits angekündigt worden und ist in diesem Zusammenhang zu lesen. Die Verlautbarung möchte die wertvolle Bedeutung der Liturgie für das Leben der Gläubigen betonen. Die Liturgie wurde beim Zweiten Vatikanischen Konzil als „Höhepunkt“ und „Quelle“ allen kirchlichen Wirkens genannt. 

 

Die Verlautbarung hat in der Folge vielfältige Reaktionen hervorgerufen: Von den einen begrüsst, von anderen eher zurückhaltend bis ablehnend aufgenommen. Die Bemühungen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil um ein nicht nur oberflächliches, sondern vertieftes Verstehen der Liturgie im Hinblick auf die Teilnahmemöglichkeiten aller Mitfeiernden bilden einen Schlüssel zum Verständnis der aktuellen Situation. Die Schweizer Bischöfe weisen aber darauf hin, dass die liturgischen Regeln, an die die Instruktion erinnert, einen sachbezogenen Hintergrund haben und eine Stütze bilden für die Theologie und Spiritualität der Liturgie. Denn als Feier der Kirche ist die Liturgie zunächst eine Gabe, über die nicht jeder einzelne Verantwortliche eigenmächtig verfügen kann. Gerade deshalb kann und soll die Instruktion ein Anstoss sein, die eigene liturgische Praxis in der Schweiz kritisch zu durchleuchten und wo nötig nach angemessenen Verbesserungen zu suchen.

 

Liturgie braucht Konstanz und Wiederholung. Diese aber sind nur möglich, wenn die Feiern in Wort, Gesang und Ritus im besten Sinn Qualität haben, was nicht Unbeweglichkeit bedeutet. Weil die aus der liturgischen Tradition herausgewachsenen Normen im Dienst des rituellen Charakters der christlichen Liturgie stehen, zeigen sie uns, wie wir zu handeln haben, wenn wir als Christen Liturgie feiern. Die Bischöfe betonen daher die Beachtung der liturgischen Ordnungen und Rollenverteilung.

 

Ökumene kann nicht mit vereinfachenden Einstellungen erreicht werden

 

Leider gibt es immer noch Hindernisse auf dem Weg zur Einheit aller Christen. Doch solche Barrieren können nicht mit vereinfachenden Einstellungen gelöst werden, die die Ernsthaftigkeit der offnen Fragen herunterspielen, wie etwa in der Interzelebration von katholischen Priestern und reformierten Pfarrern und Pfarrerinnen geschehen ist. Um eines Tages die gleiche Eucharistie des Herrn zu feiern, müssen Katholiken und Reformierte sich regelmässig versammeln und weiterhin gemeinsam beten.

 

Es ist den Bischöfen bewusst, dass es nicht leicht ist, die gültigen Normen zur Eucharistiefeier aufzuzeigen, ohne einen Eindruck der Gesetzlichkeit zu wecken. Die Instruktion ist aber sehr vom Bedürfnis geprägt, die Würde der Eucharistie und den vor ihr gebotenen Respekt vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. In diesem Sinne wünscht die SBK eine sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen Bestimmungen.

 

Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst

Eine Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat seit August 2000 ein Dokument über die beauftragten Laien im kirchlichen Dienst erarbeitet. Im ersten Teil des Dokumentes wird die wichtige Bedeutung der Laien im kirchlichen Einsatz und ihr theologischer Ort dargelegt. Im zweiten Kapitel werden die Richtlinien für den Einsatz von Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten bei der Wortverkündigung, der Liturgie sowie der Mitwirkung an der Gemeindeleitung behandelt.

Die Kirche hat die Aufgabe, allen Menschen die frohe Botschaft zu verkünden. Den Impuls und die Kraft für diesen Auftrag findet sie im Evangelium selbst, das jeden Christen dazu aufruft, die christliche Botschaft der Hoffnung zu verbreiten. In besonderer Weise ist der Dienst der Verkündigung den Bischöfen, Priestern und Diakonen aufgetragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge haben auf ihre Weise an diesem Auftrag Anteil und prägen so das Gesicht des seelsorglichen Dienstes mit. Die SBK möchte mit dem Dokument „Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst“ ein realistisches theologisches Verständnis der Identität und Aufgaben der Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rahmen der kirchlichen Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils darlegen und dabei insbesondere der Frage nachgehen, was ihre Beauftragungen theologisch und kirchenrechtlich bedeuten.

Für die SBK ist es wichtig zu betonen, dass das Engagement der Laien im Allgemeinen und jener im kirchlichen Dienst im Besonderen bei der Evangelisierung bedeutend und vordringlich ist. Denn gemäss der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils sind alle Gläubigen kraft der Sakramente der Taufe und der Firmung berufen, sich an der Verkündigung des Wortes Gottes, an der liturgischen Feier der Sakramente und am Aufbau der ganzen christlichen Gemeinschaft aktiv zu beteiligen.

Dank für den Einsatz der beauftragten Laien

Im Dokument der SBK wird den theologisch ausgebildeten Laien mit bischöflicher Beauftragung im kirchlichen Dienst für ihren oft selbstlosen und mit grossem persönlichen Engagement geleisteten Dienst im Namen der Kirche und der Pfarreien herzlich gedankt und ihnen das Vertrauen der SBK ausgesprochen. Die Bischöfe machen aber zugleich darauf aufmerksam, dass der Priestermangel die Gefahr in sich birgt, die spezifische Sendung und Aufgabe der geweihten Amtsträger nicht mehr deutlich genug wahrzunehmen. Die Sakramente der Kirche werden nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes gespendet. Dieser wird den geweihten Amtsträgern (Bischöfe, Priester und Diakone) durch die Weihe als Geschenk verliehen. Daher ist die Weihe eine Voraussetzung für die Spendung der Sakramente, etwa der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung.

Um dieses Bewusstsein zu stärken und zugleich den Aufgabenbereich der beauftragten Laien zu klären, erlässt die SBK im zweiten Teil des Dokumentes die entsprechenden Richtlinien. Im Interesse der Sache bitten sie deshalb alle Betroffenen um eine entsprechende Befolgung dieser Richtlinien.

Freiburg, den 17. Januar 2005 

 

Mario Galgano

Informationsstelle der SBK

 

 

Dokument Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion „Redemptionis Sacramentum“:

http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf

 

Dokument Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst: 

http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf

 

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