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SBK
veröffentlicht zwei Dokumente Die
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat allen Seelsorgenden zwei Dokumente
verschickt. Im ersten Schreiben –Wort der Schweizer Bischöfe zur Instruktion
„Redemptionis Sacramentum“ – möchten die Bischöfe allen Mitverantwortlichen für
das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf Fragen geben, die die
Instruktion aufgeworfen hat, und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze
„Jahr der Eucharistie“ hindurchziehen soll. Im zweiten Dokument handelt es sich,
um eine Schrift über die beauftragten Laien im kirchlichen Dienst, die von einer
Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der SBK seit August 2000 erarbeitet
wurde. Wort der
Schweizer Bischöfe zur Instruktion „Redemptionis
Sacramentum“ In
den letzten Monaten gab die Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ Anlass zu
einigen Diskussionen. Die Schweizer Bischöfe möchten allen Mitverantwortlichen
für das liturgische Leben in der Schweiz Antworten auf die vielen Fragen geben
und einen Dialog eröffnen, der sich durch das ganze „Jahr der Eucharistie“
hindurchziehen soll. Den
Bischöfen ist die Aufgabe gestellt, das spirituelle Leben sowie die Entwicklung
der pastoralen Dienste und Ämter zu begleiten und zu unterstützen. Gerade der
Bereich der Liturgie ist bekanntlich ein überaus sensibles Feld, das
dementsprechend den Bischöfen sehr am Herzen liegt. Die Instruktion
„Redemptionis Sacramentum“ vom vergangenen 19. März 2004 war von Papst Johannes
Paul II. in seiner Enzyklika Ecclesia de
Eucharistia (17. April 2003) bereits angekündigt worden und ist in diesem
Zusammenhang zu lesen. Die Verlautbarung möchte die wertvolle Bedeutung der
Liturgie für das Leben der Gläubigen betonen. Die Liturgie wurde beim Zweiten
Vatikanischen Konzil als „Höhepunkt“ und „Quelle“ allen kirchlichen Wirkens
genannt. Die Verlautbarung hat
in der Folge vielfältige Reaktionen hervorgerufen: Von den einen begrüsst, von
anderen eher zurückhaltend bis ablehnend aufgenommen. Die Bemühungen seit dem
Zweiten Vatikanischen Konzil um ein nicht nur oberflächliches, sondern
vertieftes Verstehen der Liturgie im Hinblick auf die Teilnahmemöglichkeiten
aller Mitfeiernden bilden einen Schlüssel zum Verständnis der aktuellen
Situation. Die Schweizer Bischöfe weisen aber darauf hin, dass die liturgischen
Regeln, an die die Instruktion erinnert, einen sachbezogenen Hintergrund haben
und eine Stütze bilden für die Theologie und Spiritualität der Liturgie. Denn
als Feier der Kirche ist die Liturgie zunächst eine Gabe, über die nicht jeder
einzelne Verantwortliche eigenmächtig verfügen kann. Gerade deshalb kann und
soll die Instruktion ein Anstoss sein, die eigene liturgische Praxis in der
Schweiz kritisch zu durchleuchten und wo nötig nach angemessenen Verbesserungen
zu suchen. Liturgie braucht
Konstanz und Wiederholung. Diese aber sind nur möglich, wenn die Feiern in Wort,
Gesang und Ritus im besten Sinn Qualität haben, was nicht Unbeweglichkeit
bedeutet. Weil die aus der liturgischen Tradition herausgewachsenen Normen im
Dienst des rituellen Charakters der christlichen Liturgie stehen, zeigen sie
uns, wie wir zu handeln haben, wenn wir als Christen Liturgie feiern. Die
Bischöfe betonen daher die Beachtung der liturgischen Ordnungen und
Rollenverteilung. Ökumene kann nicht mit
vereinfachenden Einstellungen erreicht werden Leider gibt es immer
noch Hindernisse auf dem Weg zur Einheit aller Christen. Doch solche Barrieren
können nicht mit vereinfachenden Einstellungen gelöst werden, die die
Ernsthaftigkeit der offnen Fragen herunterspielen, wie etwa in der
Interzelebration von katholischen Priestern und reformierten Pfarrern und
Pfarrerinnen geschehen ist. Um eines Tages die gleiche Eucharistie des Herrn zu
feiern, müssen Katholiken und Reformierte sich regelmässig versammeln und
weiterhin gemeinsam beten. Es ist den Bischöfen
bewusst, dass es nicht leicht ist, die gültigen Normen zur Eucharistiefeier
aufzuzeigen, ohne einen Eindruck der Gesetzlichkeit zu wecken. Die Instruktion
ist aber sehr vom Bedürfnis geprägt, die Würde der Eucharistie und den vor ihr
gebotenen Respekt vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. In diesem
Sinne wünscht die SBK eine sachliche Aufnahme und sorgfältige Diskussion der
Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen
Bestimmungen. Beauftragte Laien
im kirchlichen Dienst Eine Arbeitsgruppe der Theologischen Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) hat seit August 2000 ein Dokument über die beauftragten
Laien im kirchlichen Dienst erarbeitet. Im ersten Teil des Dokumentes wird die
wichtige Bedeutung der Laien im kirchlichen Einsatz und ihr theologischer Ort
dargelegt. Im zweiten Kapitel werden die Richtlinien für den Einsatz von
Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten bei der Wortverkündigung, der
Liturgie sowie der Mitwirkung an der Gemeindeleitung
behandelt. Die Kirche hat die
Aufgabe, allen Menschen die frohe Botschaft zu verkünden. Den Impuls und die
Kraft für diesen Auftrag findet sie im Evangelium selbst, das jeden Christen
dazu aufruft, die christliche Botschaft der Hoffnung zu verbreiten. In
besonderer Weise ist der Dienst der Verkündigung den Bischöfen, Priestern und
Diakonen aufgetragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge haben
auf ihre Weise an diesem Auftrag Anteil und prägen so das Gesicht des
seelsorglichen Dienstes mit. Die SBK möchte mit dem Dokument „Beauftragte Laien
im kirchlichen Dienst“ ein realistisches theologisches Verständnis der Identität
und Aufgaben der Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rahmen der
kirchlichen Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils darlegen und dabei
insbesondere der Frage nachgehen, was ihre Beauftragungen theologisch und
kirchenrechtlich bedeuten. Für die SBK ist es wichtig zu betonen, dass das Engagement der
Laien im Allgemeinen und jener im kirchlichen Dienst im Besonderen bei der
Evangelisierung bedeutend und vordringlich ist. Denn gemäss der Lehre des
Zweiten Vatikanischen Konzils sind alle Gläubigen kraft der Sakramente der Taufe
und der Firmung berufen, sich an der Verkündigung des Wortes Gottes, an der
liturgischen Feier der Sakramente und am Aufbau der ganzen christlichen
Gemeinschaft aktiv zu beteiligen. Dank für den Einsatz der beauftragten
Laien Im Dokument der SBK wird den theologisch ausgebildeten Laien mit
bischöflicher Beauftragung im kirchlichen Dienst für ihren oft selbstlosen und
mit grossem persönlichen Engagement geleisteten Dienst im Namen der Kirche und
der Pfarreien herzlich gedankt und ihnen das Vertrauen der SBK ausgesprochen.
Die Bischöfe machen aber zugleich darauf aufmerksam, dass der Priestermangel die
Gefahr in sich birgt, die spezifische Sendung und Aufgabe der geweihten
Amtsträger nicht mehr deutlich genug wahrzunehmen. Die Sakramente der Kirche
werden nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes gespendet. Dieser wird den
geweihten Amtsträgern (Bischöfe, Priester und Diakone) durch die Weihe als
Geschenk verliehen. Daher ist die Weihe eine Voraussetzung für die Spendung der
Sakramente, etwa der Eucharistie, der Beichte und der
Krankensalbung. Um dieses Bewusstsein zu stärken und zugleich den Aufgabenbereich
der beauftragten Laien zu klären, erlässt die SBK im zweiten Teil des Dokumentes
die entsprechenden Richtlinien. Im Interesse der Sache bitten sie deshalb alle
Betroffenen um eine entsprechende Befolgung dieser Richtlinien.
Freiburg,
den 17. Januar 2005 Mario
Galgano Informationsstelle der SBK Dokument
Wort
der Schweizer Bischöfe zur Instruktion „Redemptionis Sacramentum“:
http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/RedSacr_d.pdf Dokument
Beauftragte
Laien im kirchlichen Dienst: http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/NP12_d.pdf
Tel. ++41/(0)26/322.47.94 – Fax
++41/(0)26/322.49.93
Mobile:
++41/(0)79/446.39.36
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