Pressecommuniqué
Schweiz: Aufhebung von Bestimmungen für einen Nichteintretensentscheid bei
Asylsuchenden
Justitia et Pax wünscht einen wirksamen Rechtsschutz
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt das Anliegen,
die Bestimmungen für einen Nichteintretensenscheid im Asylverfahren
aufzuheben. In ihrer Vernehmlassungsantwort spricht sich Justitia et Pax
aber gegen die Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage aus. Sie
verlangt zudem einen wirksamen Rechtsschutz für die Asylsuchenden.
Dass der Bund das Asylverfahren effizienter gestalten und beschleunigen
will, wird nicht kritisiert. Dennoch darf sich ein vereinfachtes Verfahren
nicht nachteilig auf den Rechtsschutz der Asylsuchenden auswirken.
Justitia et Pax weist daher die geplante Verkürzung der Beschwerdefrist von
30 auf 15 Tage zurück. Wenn man Fristen in Verfahren verkürzt, die oft
komplex sind und Informationen aus dem Ausland erfordern, besteht die
Gefahr, dass der rechtliche Schutz der Asylsuchenden verletzt wird.
Die vollständige Stellungnahme (auf französisch) ist zugänglich unter:
<http://www.juspax.ch/>
www.juspax.ch > documents > prise de position
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der
Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit
sozialen, politischen
und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 01.03. 2010
Kontakt : Wolfgang Bürgstein, Tel. 031 381 59 57 / 078 824 44 18