Pressecommuniqué
Schweiz: Aufhebung
von Bestimmungen für einen Nichteintretensentscheid bei Asylsuchenden
Justitia et Pax
wünscht einen wirksamen Rechtsschutz
Die
Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt das Anliegen, die
Bestimmungen für einen Nichteintretensenscheid im Asylverfahren aufzuheben. In
ihrer Vernehmlassungsantwort spricht sich Justitia et Pax aber gegen die
Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage aus. Sie verlangt zudem einen
wirksamen Rechtsschutz für die Asylsuchenden.
Dass
der Bund das Asylverfahren effizienter gestalten und beschleunigen will, wird
nicht kritisiert. Dennoch darf sich ein vereinfachtes Verfahren nicht
nachteilig auf den Rechtsschutz der Asylsuchenden auswirken.
Justitia
et Pax weist daher die geplante Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15
Tage zurück. Wenn man Fristen in Verfahren verkürzt, die oft komplex sind und
Informationen aus dem Ausland erfordern, besteht die Gefahr, dass der
rechtliche Schutz der Asylsuchenden verletzt wird.
Die vollständige
Stellungnahme (auf französisch) ist zugänglich unter: www.juspax.ch >
documents > prise de position
Die
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabskommission der
Schweizer
Bischofskonferenz. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen
und
wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 01.03. 2010
Kontakt : Wolfgang Bürgstein,
Tel. 031 381 59 57 / 078 824 44 18