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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Settore marketing e comunicazione
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Medienmitteilung
Unternehmenssteuerreform darf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden
Vernehmlassungsantwort der anerkannten Kirchen zur Steuerreform 17
Die Reform der Unternehmenssteuern hat Auswirkungen auf das Gemeinwohl und betrifft in
vielen Kantonen auch die Kirchgemeinden. Denn tiefere Erträge aus den Kirchensteuern von
Unternehmen schränken deren Möglichkeiten ein, sich für das Wohl der Schwachen
einzusetzen. Dies rufen die evangelisch-reformierte, die christkatholische und
römisch-katholische Kirche in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Steuerreform 17 in
Erinnerung.
Grundsätzlich befürworten die Kirchen die eingeschlagene Richtung. Sie ermöglicht die
Schaffung attraktiver Standortangebote für Unternehmen und schiebt gleichzeitig Riegel
vor, damit die vorgeschlagenen Instru-mente nicht auf Kosten des Gemeinwohls ausgenutzt
werden. Zudem berücksichtigt die neue Vorlage des Bundesrates die Auswirkungen auf Städte
und Gemeinden besser als die Unternehmenssteuerreform III.
In zwei Punkten schlagen die Kirchen jedoch Änderungen vor:
• Erstens soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht werden. Nur
so erhalten die Kanto-ne den nötigen Spielraum für die Berücksichtigung der Städte,
Gemeinden und Kirchgemeinden beim Ausgleich der Ertragsrückgänge.
• Zweitens soll das Gesetz nicht nur dazu auffordern, bei der Umsetzung der
Reform die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Explizit sollen auch «die Finanzierung
von dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben» sowie die «Kirchgemeinden» erwähnt werden.
Im Begleitschreiben erinnern die Kirchen an die Präambel der Bundesverfassung, gemäss der
das staatliche Handeln sich am «Wohl der Schwachen» ausrichten soll, sowie an die
besondere Bedeutung der kantonalen und der kommunalen Ebene für das soziale Engagement und
für die Kirchenfinanzierung. Dem soll die Reform der Unternehmenssteuern Rechnung tragen.
Unterschrieben ist die Stellungnahme vom Ratspräsidenten des Evangelischen Kirchenbundes,
Gottfried Locher, vom Bischof der Christkatholischen Kirche, Harald Rein, vom Präsidenten
der Schweizer Bischofs-konferenz, Charles Morerod, und vom Präsidenten der
Römisch-Katholischen Zentralkonferenz, Luc Humbel.
Bern, Freiburg und Zürich, 22. November 2017
Weitere Auskünfte erteilen
- Prof. Dr. Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim SEK
Frank.Mathwig@sek-feps.ch<mailto:Frank.Mathwig@sek-feps.ch>, +41 (0)31 370 25 55
- Dr. Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
Daniel.Kosch@rkz.ch<mailto:Daniel.Kosch@rkz.ch>, +41 (0)44 266 12 00
Adressen der Absender
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Sulgenauweg 26, 3007 Bern,
www.kirchenbund.ch<http://www.kirchenbund.ch>
Schweizer Bischofskonferenz, Alpengasse 6, Postfach 278, 1701 Freiburg,
www.bischoefe.ch<http://www.bischoefe.ch>
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz, Hirschengraben 66, 8001 Zürich,
www.rkz.ch<http://www.rkz.ch>
Christkatholische Kirche der Schweiz, Willadingweg 39, 3006 Bern,
www.christkatholisch.ch<http://www.christkatholisch.ch>
Link zur Mediencommuniqué :
http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/unternehmenssteuerreform
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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