Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Bereich Marketing & Kommunikation

Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication

Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Settore marketing e comunicazione

 

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Medienmitteilung


Unternehmenssteuerreform darf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden

 

 

Vernehmlassungsantwort der anerkannten Kirchen zur Steuerreform 17

 

Die Reform der Unternehmenssteuern hat Auswirkungen auf das Gemeinwohl und betrifft in vielen Kantonen auch die Kirchgemeinden. Denn tiefere Erträge aus den Kirchensteuern von Unternehmen schränken deren Möglichkeiten ein, sich für das Wohl der Schwachen einzusetzen. Dies rufen die evangelisch-reformierte, die christkatholische und römisch-katholische Kirche in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Steuerreform 17 in Erinnerung.

 

Grundsätzlich befürworten die Kirchen die eingeschlagene Richtung. Sie ermöglicht die Schaffung attraktiver Standortangebote für Unternehmen und schiebt gleichzeitig Riegel vor, damit die vorgeschlagenen Instru-mente nicht auf Kosten des Gemeinwohls ausgenutzt werden. Zudem berücksichtigt die neue Vorlage des Bundesrates die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden besser als die Unternehmenssteuerreform III.

 

In zwei Punkten schlagen die Kirchen jedoch Änderungen vor:

•          Erstens soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht werden. Nur so erhalten die Kanto-ne den nötigen Spielraum für die Berücksichtigung der Städte, Gemeinden und Kirchgemeinden beim Ausgleich der Ertragsrückgänge.

•          Zweitens soll das Gesetz nicht nur dazu auffordern, bei der Umsetzung der Reform die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Explizit sollen auch «die Finanzierung von dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben» sowie die «Kirchgemeinden» erwähnt werden.

 

Im Begleitschreiben erinnern die Kirchen an die Präambel der Bundesverfassung, gemäss der das staatliche Handeln sich am «Wohl der Schwachen» ausrichten soll, sowie an die besondere Bedeutung der kantonalen und der kommunalen Ebene für das soziale Engagement und für die Kirchenfinanzierung. Dem soll die Reform der Unternehmenssteuern Rechnung tragen.

 

Unterschrieben ist die Stellungnahme vom Ratspräsidenten des Evangelischen Kirchenbundes, Gottfried Locher, vom Bischof der Christkatholischen Kirche, Harald Rein, vom Präsidenten der Schweizer Bischofs-konferenz, Charles Morerod, und vom Präsidenten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz, Luc Humbel.

 

Bern, Freiburg und Zürich, 22. November 2017

 

Weitere Auskünfte erteilen

- Prof. Dr. Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim SEK

Frank.Mathwig@sek-feps.ch, +41 (0)31 370 25 55

- Dr. Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ

Daniel.Kosch@rkz.ch, +41 (0)44 266 12 00

 

Adressen der Absender

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Sulgenauweg 26, 3007 Bern, www.kirchenbund.ch

Schweizer Bischofskonferenz, Alpengasse 6, Postfach 278, 1701 Freiburg, www.bischoefe.ch

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, www.rkz.ch

Christkatholische Kirche der Schweiz, Willadingweg 39, 3006 Bern, www.christkatholisch.ch

 

Link zur Mediencommuniqué : http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/unternehmenssteuerreform

 

 

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Encarnación Berger-Lobato

Leiterin Marketing und Kommunikation

 

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