Pressecommuniqué
Justitia et Pax lehnt die Minarett-Initiative ab
Eine Verletzung grundlegender Menschenrechte und des sozialen Friedens
Justitia et Pax lehnt die Minarett-Initiative ab. Sie bedroht grundlegende
Menschenrechte, die durch die Schweizer Bundesverfassung und internationales
Recht garantiert sind. Die Religionsfreiheit und Nicht-Diskriminierung sind
wesentliche Grundlagen für den religiösen und sozialen Frieden in der
Schweiz.
Der Bau von Minaretten steht klar unter dem Schutz der Religionsfreiheit.
Diese garantiert nicht nur die Glaubensfreiheit (innere Freiheit), sondern
auch die Freiheit, den Glauben auszuüben (nach aussen gerichtete Freiheit)
und folglich über Räume zu verfügen, wo dieser Glaube praktiziert wird.
Dieser Grundsatz gilt für alle Religionen.
Gegen den Grundsatz der Nicht-Diskriminierung
Ein Verbot des Baus von Minaretten betrifft die Gläubigen einer bestimmten
Religion und verstösst damit gegen das grundlegende Recht der
Nicht-Diskriminierung. Auch ein Verbot via Volksentscheid steht nicht über
diesen Grundrechten.
Unrecht andernorts rechtfertigt nicht Unrecht in der Schweiz
Wenn andernorts wie in gewissen islamischen Staaten die Religionsfreiheit
nicht respektiert oder eingeschränkt wird und Menschen deswegen verfolgt
werden, muss dies klar als Menschenrechtsverletzung angeprangert werden.
Solche Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen aber in keinem Fall eine
Einschränkung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit in der Schweiz.
Kein Lösungsbeitrag
Die Initiative bietet keine Lösung für den Fall, wenn fundamentalistische
Muslime eine Gefahr für die Menschenrechte oder die schweizerische
Rechtsordnung darstellen. Dafür erhöht sie im Gegenteil nur die Spannungen
und bedroht so den religiösen Frieden und die Integrationsbemühungen.
Die bestehenden Gesetze genügen
Die bestehenden Gesetze regeln den Bau von Gebäuden, die der
Religionsausübung dienen. Die Behörden und die lokale Bevölkerung haben
zudem eine Mitsprachemöglichkeit bei solchen Projekten.
Bern, 22. Oktober 2009
Kontakt: Wolfgang Bürgstein 031 381 59 57/078 824 44 18
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
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