Pressecommuniqué
Justitia
et Pax lehnt die Minarett-Initiative ab
Eine Verletzung grundlegender Menschenrechte und des
sozialen Friedens
Justitia
et Pax lehnt die Minarett-Initiative ab. Sie bedroht grundlegende
Menschenrechte, die durch die Schweizer Bundesverfassung und internationales
Recht garantiert sind. Die Religionsfreiheit und Nicht-Diskriminierung sind
wesentliche Grundlagen für den religiösen und sozialen Frieden in der Schweiz.
Der Bau von
Minaretten steht klar unter dem Schutz der Religionsfreiheit. Diese garantiert
nicht nur die Glaubensfreiheit (innere Freiheit), sondern auch die Freiheit,
den Glauben auszuüben (nach aussen gerichtete Freiheit) und folglich über Räume
zu verfügen, wo dieser Glaube praktiziert wird. Dieser Grundsatz gilt für alle
Religionen.
Gegen den
Grundsatz der Nicht-Diskriminierung
Ein Verbot
des Baus von Minaretten betrifft die Gläubigen einer bestimmten Religion und
verstösst damit gegen das grundlegende Recht der Nicht-Diskriminierung. Auch
ein Verbot via Volksentscheid steht nicht über diesen Grundrechten.
Unrecht
andernorts rechtfertigt nicht Unrecht in der Schweiz
Wenn andernorts wie in gewissen islamischen Staaten die
Religionsfreiheit nicht respektiert oder eingeschränkt wird und Menschen
deswegen verfolgt werden, muss dies klar als Menschenrechtsverletzung
angeprangert werden. Solche Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen aber in
keinem Fall eine Einschränkung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit in der
Schweiz.
Kein
Lösungsbeitrag
Die
Initiative bietet keine Lösung für den Fall, wenn fundamentalistische Muslime
eine Gefahr für die Menschenrechte oder die schweizerische Rechtsordnung
darstellen. Dafür erhöht sie im Gegenteil nur die Spannungen und bedroht so den
religiösen Frieden und die Integrationsbemühungen.
Die bestehenden Gesetze genügen
Die bestehenden Gesetze regeln den Bau von Gebäuden, die der
Religionsausübung dienen. Die Behörden und die lokale Bevölkerung haben zudem
eine Mitsprachemöglichkeit bei solchen Projekten.
Bern, 22. Oktober 2009
Kontakt: Wolfgang Bürgstein 031 381 59 57/078 824 44 18
Die
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine Stabskommission der
Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich schwerpunktmässig mit sozialen,
politischen und wirtschaftlichen Fragen.