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August 2017
Medienmitteilung
Abstimmung Reform der Altersvorsorge, 24. September 2017
Altersvorsorge – Es besteht Handlungsbedarf!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax begründet ihr JA zur Reform der
Altersvorsorge 2020 aus sozialethischer Sicht
Dass wir heute länger leben ist erfreulich. Allerdings stellt uns diese Entwicklung bei
der Finanzierung der Altersvorsorge vor Herausforderungen: Soll das bestehende Niveau der
Absicherung in Zukunft beibehalten werden, brauchen wir eine breitere Finanzierungsbasis.
Auch wenn die vorliegende Reform der Altersvorsorge nur für einen befristeten Zeitraum
einen Lösungsansatz bietet und nicht in jeder Hinsicht wünschenswert und nachhaltig ist,
so stimmt die Richtung. Justitia et Pax plädiert deshalb für ein JA bei der vorliegenden
Reform und der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV.
Eine verlässliche und berechenbare Altersvorsorge ist aus sozialethischer Perspektive ein
hohes Gut, denn sie ermöglicht älteren Menschen auch ohne Erwerbseinkommen
gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme und steht für Solidarität zwischen den
Generationen.
In der Vergangenheit konnten Altersarmut und altersbedingte Ausgrenzung durch das
bestehende System der Altersvorsorge weitgehend vermieden werden. Doch die demografischen
Veränderungen verlangen neues Handeln. Bereits heute werden Milliarden in der zweiten
Säule von den Jungen zu den Alten umverteilt und damit das Funktionsprinzip der zweiten
Säule verletzt. Es ist somit vordringlich, jetzt zu handeln und nicht erst in Zukunft! Das
Problem würde sich dadurch weiter verschärfen.
Die vorgelegte Reform ist ein Kompromissvorschlag, der nicht in jeder Hinsicht überzeugen
kann: So wäre für Geringverdienende aus Solidaritätsgründen eine Erhöhung der Minimalrente
in der AHV hilfreicher als die 70 Franken für alle.
Angesichts globaler ökologischer und klimatischer Herausforderungen hätte eine ökologische
Steuerreform, die den Ressourcenverbrauch verteuert, dafür genutzt werden können, die
Finanzierungsbasis der AHV zu verbreitern. Diese Perspektive wurde leider in die
parlamentarischen Debatten kaum aufgenommen.
Die Vorlage schaut nur bis zum Jahr 2030. Damit kommt der Aspekt der Nachhaltigkeit zu
kurz. Es werden darum in naher Zukunft weitere Reformen und Korrekturen nötig sein.
Bei allen Nachteilen überwiegen für die Kommission die Vorteile. Aus sozial-ethischer
Sicht hält sie eine Zustimmung zur Reform für gerechtfertigt.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail:
wolfgang.buergstein@juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Die Position der Kommission wird in folgenden Dokumenten näher erläutert:
· Béatrice Bowald, Wolfgang Bürgstein (2009): Brennpunkt Altersvorsorge.
Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen. (Eine Kurzfassung findet sich
elektronisch unter
http://www.juspax.ch/de/dokumente/publikationen/brennpunkt-altersvorsorge).
· Wolfgang Bürgstein: Stellungnahme Reform Altersvorsorge 2020 – Rentenreform für
AHV und Pensionskassen, Juni 2017 (
http://www.juspax.ch/de/dokumente/stellungnahmen/reform-altersvorsorge-2020 )
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie
beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und
ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.