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August 2017
Medienmitteilung
Abstimmung Reform der Altersvorsorge, 24. September 2017
Altersvorsorge – Es besteht Handlungsbedarf!
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax begründet ihr JA zur Reform der Altersvorsorge 2020 aus sozialethischer Sicht
Dass wir heute länger leben ist erfreulich. Allerdings stellt uns diese Entwicklung bei der Finanzierung der Altersvorsorge vor Herausforderungen: Soll das bestehende Niveau der Absicherung in Zukunft beibehalten werden, brauchen wir eine breitere Finanzierungsbasis. Auch wenn die vorliegende Reform der Altersvorsorge nur für einen befristeten Zeitraum einen Lösungsansatz bietet und nicht in jeder Hinsicht wünschenswert und nachhaltig ist, so stimmt die Richtung. Justitia et Pax plädiert deshalb für ein JA bei der vorliegenden Reform und der Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV.
Eine verlässliche und berechenbare Altersvorsorge ist aus sozialethischer Perspektive ein hohes Gut, denn sie ermöglicht älteren Menschen auch ohne Erwerbseinkommen gesellschaftliche Teilhabe und Teilnahme und steht für Solidarität zwischen den Generationen.
In der Vergangenheit konnten Altersarmut und altersbedingte Ausgrenzung durch das bestehende System der Altersvorsorge weitgehend vermieden werden. Doch die demografischen Veränderungen verlangen neues Handeln. Bereits heute werden Milliarden in der zweiten Säule von den Jungen zu den Alten umverteilt und damit das Funktionsprinzip der zweiten Säule verletzt. Es ist somit vordringlich, jetzt zu handeln und nicht erst in Zukunft! Das Problem würde sich dadurch weiter verschärfen.
Die vorgelegte Reform ist ein Kompromissvorschlag, der nicht in jeder Hinsicht überzeugen kann: So wäre für Geringverdienende aus Solidaritätsgründen eine Erhöhung der Minimalrente in der AHV hilfreicher als die 70 Franken für alle.
Angesichts globaler ökologischer und klimatischer Herausforderungen hätte eine ökologische Steuerreform, die den Ressourcenverbrauch verteuert, dafür genutzt werden können, die Finanzierungsbasis der AHV zu verbreitern. Diese Perspektive wurde leider in die parlamentarischen Debatten kaum aufgenommen.
Die Vorlage schaut nur bis zum Jahr 2030. Damit kommt der Aspekt der Nachhaltigkeit zu kurz. Es werden darum in naher Zukunft weitere Reformen und Korrekturen nötig sein.
Bei allen Nachteilen überwiegen für die Kommission die Vorteile. Aus sozial-ethischer Sicht hält sie eine Zustimmung zur Reform für gerechtfertigt.
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18, eMail: wolfgang.buergstein@juspax.ch
Die Position der Kommission wird in folgenden Dokumenten näher erläutert:
· Béatrice Bowald, Wolfgang Bürgstein (2009): Brennpunkt Altersvorsorge. Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen. (Eine Kurzfassung findet sich elektronisch unter http://www.juspax.ch/de/dokumente/publikationen/brennpunkt-altersvorsorge).
· Wolfgang Bürgstein: Stellungnahme Reform Altersvorsorge 2020 – Rentenreform für AHV und Pensionskassen, Juni 2017 ( http://www.juspax.ch/de/dokumente/stellungnahmen/reform-altersvorsorge-2020 )
Justitia et Pax ist eine beratende Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie beschäftigt sich schwerpunktmässig mit sozialen, politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer sozialethischen Perspektive.