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Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz:
Keine Zulassung für Präimplantationsdiagnostik
Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz lehnt die Zulassung
der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Diese Position hat sie in ihrer
Stellungnahme zu einem Gesetzesvorschlag des Bundesrates deutlich gemacht.
Das Gesetzesprojekt ist ein unmöglicher Versuch der Quadratur des Kreises.
Einerseits soll die in der Bundesverfassung verankerte Würde des Menschen
geschützt werden, andererseits wird genau diese durch das mit der
Präimplantationsdiagnostik herbeigeführte ethisch unzulässige Werturteil
über gesunde und kranke Embryonen schwer missachtet.
Die Bioethik-Kommission der Bischöfe versteht Leid und Furcht von Paaren,
die wissen, dass sie schwere genetische Krankheiten übertragen können. Ihnen
schuldet die Gesellschaft Solidarität und die Weiterentwicklung der Technik.
Doch rechtfertigt das Leid nicht jedes technische Verfahren.
Auch mit der Technik der Präimplantationsdiagnostik sollen gemäss Bundesrat
schwere Krankheiten verhindert werden. Tatsächlich werden bei diesem
eugenischen Auswahlverfahren jene Embryonen eliminiert, die mit einer
gewissen Wahrscheinlichkeit Träger einer Krankheit sind. Dabei wird
willkürlich die Grenze bei der 25-prozentigen Wahrscheinlichkeit für die
Übertragung einer schweren Krankheit gezogen. Auf das Risiko einer Krankheit
wird mit der sicheren Zerstörung der betroffenen Embryonen geantwortet.
Anders als es die menschliche Würde verlangt, wird der menschliche Embryo
nicht respektiert.
Der Gesetzesentwurf will durch die Beschränkung der Indikationen auf
schwere Krankheiten eine rein subjektive Entscheidungsmöglichkeit der
Eltern über ihre Embryonen verhindern. Zugleich erfolgt genau durch diese
Indikationen eine Stigmatisierung der Menschen mit Behinderungen, als ob ihr
Leben nicht lebenswert sei.
Die Zulassung der PID würde früher oder später eine Lockerung der
bestehenden Schranken im Fortpflanzungsmedizingesetz und der
Bundesverfassung nach sich ziehen. Bereits jetzt wird von Seiten der
Reproduktionsmedizin gefordert, die sogenannte Dreierregel sei aufzuheben.
Bis jetzt dürfen maximal drei befruchtete Eizellen zu Embryonen entwickelt
und dann transferiert werden. Darüber hinaus fordern die
Reproduktionsmediziner die Erlaubnis für die Tiefgefrierung der Embryonen
sowie die Eizellen- und Embryonenspende. Während Artikel 119 der
Bundesverfassung geschaffen worden ist, um mit allen Mitteln überzählige
Embryonen zu vermeiden, hat die PID das Überzähligwerden einzelner Embryonen
und deren Tötung zur Folge. Das ist ein unauflösbarer Widerspruch.
Nutzen/Risiko-Abwägungen, wie sie im erläuternden Bericht zum
Gesetzesentwurf vorgenommen werden, sind ethisch unzulässig, wenn die Würde
des Menschen selbst auf dem Spiel steht. Mit der Zulassung der PID würde
sich die Schweiz auf eine schiefe Ebene begeben, aus der es kein Zurück mehr
gäbe. Jene Länder, die PID nur für aussergewöhnliche Indikationen zuliessen,
erweiterten früher oder später die Indikationen bis hin zur Auswahl des
Geschlechts (Social sexing) ohne Risiko einer genetisch bedingten Krankheit.
Aus all diesen Gründen lehnt die Bioethik-Kommission dieses Gesetzesprojekt,
das ein alarmierendes Signal für die ganze Gesellschaft ist, als Ganzes ab.
Die detaillierte Stellungnahme der Bioethik-Kommission ist zugänglich unter:
http://www.kath.ch/bk
Für weitere Auskünfte:
Dr. med. Urs Kayser
Präsident der Bioethik-Kommission der SBK
Oberseemattweg 4
6403 Küssnacht am Rigi
Tel. 041 8543060
Mehr zum Thema: Rager Günter, Ist die Präimplantationsdiagnostik ethisch
verantwortbar? Bioethica Forum 1 (2008) 81-88,
http://www.kath.ch/news/upload_agbioethik/pgd
<http://www.kath.ch/news/upload_agbioethik/pgd%20and%20status_20090306_of.pd
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