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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle

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Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz:

 

Keine Zulassung für Präimplantationsdiagnostik

 

Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz lehnt die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Diese Position hat sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzesvorschlag des Bundesrates deutlich gemacht. Das Gesetzesprojekt ist ein unmöglicher Versuch der Quadratur des Kreises. Einerseits soll die in der Bundesverfassung verankerte Würde des Menschen geschützt werden, andererseits wird genau diese durch das mit der Präimplantationsdiagnostik herbeigeführte ethisch unzulässige Werturteil über „gesunde“ und „kranke“ Embryonen schwer missachtet.

 

Die Bioethik-Kommission der Bischöfe versteht Leid und Furcht von Paaren, die wissen, dass sie schwere genetische Krankheiten übertragen können. Ihnen schuldet die Gesellschaft Solidarität und die Weiterentwicklung der Technik. Doch rechtfertigt das Leid nicht jedes technische Verfahren.

 

Auch mit der Technik der Präimplantationsdiagnostik sollen gemäss Bundesrat schwere Krankheiten verhindert werden. Tatsächlich werden bei diesem eugenischen Auswahlverfahren jene Embryonen eliminiert, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Träger einer Krankheit sind. Dabei wird willkürlich die Grenze bei der 25-prozentigen Wahrscheinlichkeit für die Übertragung einer schweren Krankheit gezogen. Auf das Risiko einer Krankheit wird mit der sicheren Zerstörung der betroffenen Embryonen geantwortet. Anders als es die menschliche Würde verlangt, wird der menschliche Embryo nicht respektiert.

 

Der Gesetzesentwurf will durch die Beschränkung der Indikationen auf „schwere Krankheiten“ eine rein subjektive Entscheidungsmöglichkeit der Eltern über ihre Embryonen verhindern. Zugleich erfolgt genau durch diese Indikationen eine Stigmatisierung der Menschen mit Behinderungen, als ob ihr Leben nicht lebenswert sei.

 

Die Zulassung der PID würde früher oder später eine Lockerung der bestehenden Schranken im Fortpflanzungsmedizingesetz und der Bundesverfassung nach sich ziehen. Bereits jetzt wird von Seiten der Reproduktionsmedizin gefordert, die sogenannte Dreierregel sei aufzuheben. Bis jetzt dürfen maximal drei befruchtete Eizellen zu Embryonen entwickelt und dann transferiert werden. Darüber hinaus fordern die Reproduktionsmediziner die Erlaubnis für die Tiefgefrierung der Embryonen sowie die Eizellen- und Embryonenspende. Während Artikel 119 der Bundesverfassung geschaffen worden ist, um mit allen Mitteln überzählige Embryonen zu vermeiden, hat die PID das Überzähligwerden einzelner Embryonen und deren Tötung zur Folge. Das ist ein unauflösbarer Widerspruch.

 

Nutzen/Risiko-Abwägungen, wie sie im erläuternden Bericht zum Gesetzesentwurf vorgenommen werden, sind ethisch unzulässig, wenn die Würde des Menschen selbst auf dem Spiel steht. Mit der Zulassung der PID würde sich die Schweiz auf eine schiefe Ebene begeben, aus der es kein Zurück mehr gäbe. Jene Länder, die PID nur für aussergewöhnliche Indikationen zuliessen, erweiterten früher oder später die Indikationen bis hin zur Auswahl des Geschlechts (Social sexing) ohne Risiko einer genetisch bedingten Krankheit.

 

Aus all diesen Gründen lehnt die Bioethik-Kommission dieses Gesetzesprojekt, das ein alarmierendes Signal für die ganze Gesellschaft ist, als Ganzes ab.

 

Die detaillierte Stellungnahme der Bioethik-Kommission ist zugänglich unter:
http://www.kath.ch/bk


Für weitere Auskünfte:

Dr. med. Urs Kayser
Präsident der Bioethik-Kommission der SBK
Oberseemattweg 4
6403 Küssnacht am Rigi

Tel. 041 8543060

Mehr zum Thema: Rager Günter, Ist die Präimplantationsdiagnostik ethisch verantwortbar? Bioethica Forum  1 (2008) 81-88, http://www.kath.ch/news/upload_agbioethik/pgd and status_20090306_of.pdf