Pressecommuniqué
Brennpunkt Altersvorsorge:
Geringere Anreize zur Frühpensionierung bei Besserverdienenden durch einen
späteren Vorbezug in der 2. Säule!
Für einen längeren Verbleib der Besserverdienenden im Erwerbsleben
Eine generelle Erhöhung des AHV-Rentenalters ist nicht gerecht, ein längerer
Verbleib der Besserverdienenden im Erwerbsleben aber sozial erwünscht. Die
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax plädiert deshalb für eine
Einschränkung des Vorbezugs in der 2. Säule. Generell ist eine grössere
Flexibilisierung beim Ruhestand in beide Richtungen anzustreben.
Keine Angstmacherei betreffend Finanzierung der AHV
In ihrer aktuellen Studie zur Altersvorsorge in der Schweiz untersucht
Justitia et Pax demografische Zusammenhänge und politische Vorschläge für
eine Revision der AHV. Es zeigt sich, dass es durchaus Handlungsspielräume
zur Finanzierung der AHV gibt. Die Alterung der Gesellschaft ist zwar mit
einer zusätzlichen finanziellen Belastung der AHV-Kasse verbunden. Vor allem
aber durch ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und über Zuwanderung kann
eine deutliche Entlastung erfolgen. Bereits in der Vergangenheit liess sich
dadurch der demografische Wandel auch ohne Leistungseinbussen bei der AHV
auffangen.
Für die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer
Justitia et Pax spricht sich ausserdem für die unverzügliche Einführung
einer nationalen Erbschaftssteuer aus. Damit können unmittelbar die
Belastungen für Familien reduziert und später steigende Kosten der AHV
finanziert werden. Sollte dies nicht reichen, ist auch an eine befristete
Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV zu denken.
Die Studie ist im Buchhandel erhältlich:
Béatrice Bowald, Wolfgang Bürgstein: Brennpunkt Altersvorsorge.
Gerechtigkeit angesichts demografischer Herausforderungen, Rüegger Verlag,
Zürich/Chur 2009.
Zusammenfassungen in den drei Landessprachen sind in über die
Geschäftsstelle von J+P oder unter <http://www.juspax.ch/publikationen>
www.juspax.ch/publikationen zu beziehen.
Bern, den 08.01.2009
Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax
Wolfgang Bürgstein, Effingerstrasse 11, Postfach 6872, 3001 Bern, Tel.: 031
381 59 57, Mobile: 078 824 44 18, Mail:
<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch> wolfgang.buergstein(a)juspax.ch
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist die
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) für politische,
soziale und wirtschaftliche Fragen.