Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Schweizer Bischofskonferenz
Christkatholische Kirche der Schweiz
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
Medienmitteilung
Bern, 8. März 2005
Aufruf an den Ständerat:
Für eine menschliche Asylpolitik in der Schweiz
Die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund
rufen die Mitglieder des Ständerates auf, das Asylrecht nicht noch weiter zu
verschärfen. Vier Hauptanliegen sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung.
Der Ständerat berät in seiner Frühjahressession unter anderem auch über die
Asylgesetzrevision. Unser Land befindet sich heute weniger denn je in einem
Asylnotstand. Aus diesem Grund rufen die drei Landeskirchen und der
Schweizerische Israelitischer Gemeindebund die Ständerätinnen und Ständeräte
in einem Brief auf, das Asylrecht nicht noch weiter zu verschärfen. Folgende
Anliegen sind zentral:
Humanitäre Aufnahme
Ein Ersatz der «Humanitären Aufnahme» durch die «Vorläufige Aufnahme»
bedeutet vom Konzept her, dass die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem aysl-
in den ausländerrechtlichen Bereich verschoben wird, was einem breiten
Flüchtlingsverständnis widerspricht und die Schweiz in eine Isolation
innerhalb Europas führt.
Entzug oder Einschränkung der Nothilfe
Nothilfe kann nicht gekürzt oder verweigert werden, ohne die
verfassungsmässigen Grundrechte zu verletzen. Gemäss Art. 12 der
Schweizerischen Bundesverfassung hat jeder Mensch in einer Notlage Anrecht
auf Hilfe.
Ausdehnung des Sozialhilfeausschlusses auf alle abgewiesenen Personen
Die drei Landeskirchen und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund
rufen die Mitglieder des Ständerates auf, den Sozialhilfeausschluss nicht
einfach auf alle abgewiesenen Asylsuchenden auszudehnen, sondern mittels
Beratung und Wiedereingliederungshilfe Anreize für eine freiwillige Rückkehr
zu schaffen.
Nichteintretensentscheid bei Papierlosigkeit
Das Schweizer Asylrecht darf nicht so ausgestaltet werden, dass tatsächlich
Verfolgte, wenn sie keine Papiere vorweisen können, von einem Verfahren
ausgeschlossen werden. Denn gerade wer verfolgt wird, kann oft nicht
innerhalb von 48 Stunden nach der Gesuchsstellung Reisepapiere vorlegen.
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Maja Weyermann
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Prof. Dr. Alfred Donath
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
Mobile +41 76 382 71 39
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