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288. Ordentliche Versammlung
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Einsiedeln
31. Mai bis 2. Juni 2010
Mediencommuniqué
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in der Benediktinerabtei
Maria Einsiedeln vom 31. Mai bis 2. Juni zur 288. Ordentlichen Versammlung
getroffen.
Die Bischöfe stellten das Thema der sexuellen Übergriffe ins Zentrum ihrer
Beratungen. Sie schlossen die Versammlung der SBK in der Gnadenkapelle von
Einsiedeln mit einem besonderen Mittagsgebet ab. Darin stellten sie vor Gott
fest: Grosse Schuld ist in unserer Zeit in der Kirche und auch in unseren
Diözesen und Gemeinschaften bekannt geworden. Die Bischöfe sind sich ihrer
Verantwortung bewusst: Wir sind bereit, unser Denken, Wollen und Handeln
aus dem Geist Jesu zu erneuern und an der Heilung der Wunden mitzuwirken.
Statistik über die sexuellen Übergriffe in der Pastoral
Im Auftrag der SBK stellte das Fachgremium Sexuelle Übergriffe in der
Seelsorge erstmals eine Statistik der bei den Schweizer Bistümern
gemeldeten Fälle zusammen. Der im Frühjahr 2010 erneuerte Aufruf der
Bischöfe an Opfer sexueller Übergriffe, sich bei den diözesanen
Anlaufstellen zu melden, sowie die intensive Berichterstattung der Medien
entfalteten deutlich Wirkung: Während 2009 bei den diözesanen Stellen
schweizweit Meldungen von Übergriffen von 14 Tätern an 15 Opfern eingegangen
waren, wurde für den Zeitraum von Januar bis Mai 2010 ein Vielfaches
registriert, nämlich von 72 Tätern an 104 Opfern. Der grosse Teil der nun
gemeldeten sexuellen Übergriffe geschah zwischen 1950 und 1990. Nur 9 der
2010 gemeldeten 104 Opfer erlitten Übergriffe nach 1990.
Von den von Januar bis Mai 2010 gemeldeten 104 Opfern der vergangenen 60
Jahre waren zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe 11 Kinder unter 12
Jahren, 15 weibliche und 61 männliche Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren,
12 erwachsene Frauen und 5 erwachsene Männer. Die Meldungen über 101 der 104
Opfer betreffen die Deutschschweiz. In der Westschweiz war das Thema der
sexuellen Übergriffe in der Seelsorge bereits 2008 intensiv in die
Öffentlichkeit gelangt, so dass damals alleine im Bistum
Lausanne-Genf-Freiburg 30 Meldungen verzeichnet wurden.
Die Schweizer Bischofskonferenz ist weiterhin dankbar für jede Meldung von
sexuellen Übergriffen in der Seelsorge. Sie ruft die Opfer dazu auf, sich an
die kirchlichen Anlaufstellen oder an kantonale Opferhilfestellen zu wenden.
Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge sind nicht tolerierbar. Den Opfern muss
Recht widerfahren und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden, auch
wenn die Übergriffe lange Zeit zurückliegen und die Täter gestorben sind.
Überprüfung der Richtlinien von 2002
Die Bischöfe überzeugten sich von der Wirksamkeit der Umsetzung der 2002 in
Kraft gesetzten Richtlinien der SBK Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge.
Besonders die seither gemäss den Richtlinien getroffenen Massnahmen zur
Vorbeugung bewähren sich, sei es während der Ausbildung der angehenden
Seelsorger und Seelsorgerinnen, sei es später im aktiven Dienst in der
Seelsorge. Als wesentlichen Baustein erweisen sich die diözesanen
Fachgremien, denen die Aufarbeitung der Fälle von sexuellen Übergriffen
anvertraut ist.
Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden
Die Schweizer Bischofskonferenz formulierte den Abschnitt über die
Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden neu. Der bisher gültige Text war
zu wenig klar und eindeutig formuliert. Er heisst jetzt wie folgt (Absatz
5.3):
5.3.1. Grundsatz: Die Bestimmungen des staatlichen Rechts über die Anzeige
bei den Strafverfolgungsbehörden sind einzuhalten. Die Bischöfe arbeiten mit
den staatlichen Untersuchungsbehörden, Gerichten, Sozialdienst und
Beratungsstellen zusammen.
5.3.2. Für die Strafanzeige gilt:
- Das Opfer ist in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach
staatlichem Recht hinzuweisen.
- Der Täter wird, falls es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, zu
einer Selbstanzeige aufgefordert.
- Die kirchlichen Amtsträger erheben bei einem rechtsgenügenden Verdacht
Anzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsorganen, ausser wenn das
betroffene Opfer oder dessen Vertreter dagegen Einspruch erhebt. Eine
Strafanzeige muss in jedem Fall erstattet werden, wenn sich die nahe Gefahr
von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt.
Bei der Feststellung, ob ein rechtsgenügender Verdacht vorliegt, stützt sich
der zuständige Bischof auf die Beurteilung seines diözesanen Fachgremiums,
dem unabhängige Experten angehören.
Informationspflicht
Es hat sich gezeigt, dass bei einem Wechsel des Bistums das neue Bistum in
einigen Fällen nicht oder ungenügend über frühere sexuelle Übergriffe
informiert worden war. Daher verpflichten sich die Bischöfe, Anstellungen
von Seelsorgern und Seelsorgerinnen aus der Schweiz und dem Ausland nur noch
zu akzeptieren, wenn sie bei den bisherigen Vorgesetzten schriftlich und
lückenlos über den Leumund des betreffenden Seelsorgers Auskunft erhalten
haben.
Dank
Die Bischöfe danken der grossen Mehrheit der Priester und Ordensleute, die
ihre Berufung in grosser Treue leben. Das gegenwärtige Jahr der Priester,
das am 11. Juni zu Ende geht, steht im Zeichen der Stärkung ihres Dienstes
und ihrer Freude, durch Wort und Tat das Evangelium zu verkünden.
Chatten mit den Bischöfen
Die Sorgen der Menschen sind auch die Sorgen der Bischöfe. Sie laden deshalb
in der kommenden Woche zum direkten Gespräch im Chat auf
www.kath.ch ein.
Hirtenbrief zum Bettag
Die Bischöfe diskutierten und verabschiedeten den Text ihres Hirtenbriefs
zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Er trägt den Titel Den Glauben
in unserer Zeit überzeugend leben.
Begegnungen
- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof
Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz zum Austausch über
aktuelle Fragen einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war
begleitet von Nuntiatursekretär Mgr. Seamus Patrick Horgan.
- Offizial DDr. Joseph M. Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums Sexuelle
Übergriffe in der Seelsorge der SBK, vertrat das Fachgremium bei der
Beratung der Bischöfe.
Ernennungen
Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
- Pfarrer Dr. Agnell Rickenmann, Oberdorf SO, zum Mitglied der
Gesprächskommission der christkatholischen und der römisch-katholischen
Kirche der Schweiz.
- Die Islamwissenschaftlerin Luisa Orelli, Lehrbeauftragte an der
Theologischen Fakultät von Lugano, zum Mitglied der Arbeitsgruppe "Islam"
der SBK.
- Dr. med. Marianne Rentsch, Adliswil ZH, zum Mitglied der Arbeitsgruppe
"Neue kirchliche Bewegungen und Lebensgemeinschaften.
- Bruno Weber-Gobet, lic. theol., Schmitten FR, zum Mitglied der
Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax.
Einsiedeln, 2. Juni 2010
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15,
www.sbk-ces-cvs.ch