Schweizer
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288.
Ordentliche Versammlung
der
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Einsiedeln
31.
Mai bis 2. Juni 2010
Mediencommuniqué
Die
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in der Benediktinerabtei Maria
Einsiedeln vom 31. Mai bis 2. Juni zur 288. Ordentlichen Versammlung getroffen.
Die
Bischöfe stellten das Thema der sexuellen Übergriffe ins Zentrum ihrer
Beratungen. Sie schlossen die Versammlung der SBK in der Gnadenkapelle von
Einsiedeln mit einem besonderen Mittagsgebet ab. Darin stellten sie vor Gott
fest: „Grosse Schuld ist in unserer Zeit in der Kirche und auch in unseren
Diözesen und Gemeinschaften bekannt geworden.“ Die Bischöfe sind sich ihrer
Verantwortung bewusst: „Wir sind bereit, unser Denken, Wollen und Handeln aus
dem Geist Jesu zu erneuern und an der Heilung der Wunden mitzuwirken.“
Statistik
über die sexuellen Übergriffe in der Pastoral
Im
Auftrag der SBK stellte das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge“
erstmals eine Statistik der bei den Schweizer Bistümern gemeldeten Fälle
zusammen. Der im Frühjahr 2010 erneuerte Aufruf der Bischöfe an Opfer sexueller
Übergriffe, sich bei den diözesanen Anlaufstellen zu melden, sowie die
intensive Berichterstattung der Medien entfalteten deutlich Wirkung: Während
2009 bei den diözesanen Stellen schweizweit Meldungen von Übergriffen von 14
Tätern an 15 Opfern eingegangen waren, wurde für den Zeitraum von Januar bis
Mai 2010 ein Vielfaches registriert, nämlich von 72 Tätern an 104 Opfern. Der
grosse Teil der nun gemeldeten sexuellen Übergriffe geschah zwischen 1950 und
1990. Nur 9 der 2010 gemeldeten 104 Opfer erlitten Übergriffe nach 1990.
Von
den von Januar bis Mai 2010 gemeldeten 104 Opfern der vergangenen 60 Jahre
waren zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe 11 Kinder unter 12 Jahren, 15
weibliche und 61 männliche Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren, 12 erwachsene
Frauen und 5 erwachsene Männer. Die Meldungen über 101 der 104 Opfer betreffen
die Deutschschweiz. In der Westschweiz war das Thema der sexuellen Übergriffe
in der Seelsorge bereits 2008 intensiv in die Öffentlichkeit gelangt, so dass
damals alleine im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg 30 Meldungen verzeichnet
wurden.
Die
Schweizer Bischofskonferenz ist weiterhin dankbar für jede Meldung von
sexuellen Übergriffen in der Seelsorge. Sie ruft die Opfer dazu auf, sich an
die kirchlichen Anlaufstellen oder an kantonale Opferhilfestellen zu wenden.
Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge sind nicht tolerierbar. Den Opfern muss
Recht widerfahren und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden, auch
wenn die Übergriffe lange Zeit zurückliegen und die Täter gestorben sind.
Überprüfung
der Richtlinien von 2002
Die
Bischöfe überzeugten sich von der Wirksamkeit der Umsetzung der 2002 in Kraft
gesetzten Richtlinien der SBK „Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge“. Besonders
die seither gemäss den Richtlinien getroffenen Massnahmen zur Vorbeugung
bewähren sich, sei es während der Ausbildung der angehenden Seelsorger und
Seelsorgerinnen, sei es später im aktiven Dienst in der Seelsorge. Als
wesentlichen Baustein erweisen sich die diözesanen Fachgremien, denen die
Aufarbeitung der Fälle von sexuellen Übergriffen anvertraut ist.
Zusammenarbeit
mit staatlichen Behörden
Die
Schweizer Bischofskonferenz formulierte den Abschnitt über die Zusammenarbeit
mit den staatlichen Behörden neu. Der bisher gültige Text war zu wenig klar und
eindeutig formuliert. Er heisst jetzt wie folgt (Absatz 5.3):
„5.3.1.
Grundsatz: Die Bestimmungen des staatlichen Rechts über die Anzeige bei den
Strafverfolgungsbehörden sind einzuhalten. Die Bischöfe arbeiten mit den
staatlichen Untersuchungsbehörden, Gerichten, Sozialdienst und Beratungsstellen
zusammen.
5.3.2.
Für die Strafanzeige gilt:
-
Das Opfer ist in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach
staatlichem Recht hinzuweisen.
-
Der Täter wird, falls es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, zu einer
Selbstanzeige aufgefordert.
-
Die kirchlichen Amtsträger erheben bei einem rechtsgenügenden Verdacht Anzeige
bei den staatlichen Strafverfolgungsorganen, ausser wenn das betroffene Opfer
oder dessen Vertreter dagegen Einspruch erhebt. Eine Strafanzeige muss in jedem
Fall erstattet werden, wenn sich die nahe Gefahr von pädophilen
Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt.“
Bei
der Feststellung, ob ein rechtsgenügender Verdacht vorliegt, stützt sich der
zuständige Bischof auf die Beurteilung seines diözesanen Fachgremiums, dem
unabhängige Experten angehören.
Informationspflicht
Es
hat sich gezeigt, dass bei einem Wechsel des Bistums das neue Bistum in einigen
Fällen nicht oder ungenügend über frühere sexuelle Übergriffe informiert worden
war. Daher verpflichten sich die Bischöfe, Anstellungen von Seelsorgern und
Seelsorgerinnen aus der Schweiz und dem Ausland nur noch zu akzeptieren, wenn
sie bei den bisherigen Vorgesetzten schriftlich und lückenlos über den Leumund
des betreffenden Seelsorgers Auskunft erhalten haben.
Dank
Die
Bischöfe danken der grossen Mehrheit der Priester und Ordensleute, die ihre
Berufung in grosser Treue leben. Das gegenwärtige Jahr der Priester, das am 11.
Juni zu Ende geht, steht im Zeichen der Stärkung ihres Dienstes und ihrer
Freude, durch Wort und Tat das Evangelium zu verkünden.
Chatten
mit den Bischöfen
Die
Sorgen der Menschen sind auch die Sorgen der Bischöfe. Sie laden deshalb in der
kommenden Woche zum direkten Gespräch im „Chat“ auf www.kath.ch ein.
Hirtenbrief
zum Bettag
Die
Bischöfe diskutierten und verabschiedeten den Text ihres Hirtenbriefs zum
Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Er trägt den Titel „Den Glauben in
unserer Zeit überzeugend leben“.
Begegnungen
-
Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Francesco
Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz zum Austausch über aktuelle
Fragen einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war begleitet von
Nuntiatursekretär Mgr. Seamus Patrick Horgan.
-
Offizial DDr. Joseph M. Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums „Sexuelle
Übergriffe in der Seelsorge“ der SBK, vertrat das Fachgremium bei der Beratung
der Bischöfe.
Ernennungen
Die
Schweizer Bischofskonferenz ernennt:
-
Pfarrer Dr. Agnell Rickenmann, Oberdorf SO, zum Mitglied der Gesprächskommission
der christkatholischen und der römisch-katholischen Kirche der Schweiz.
-
Die Islamwissenschaftlerin Luisa Orelli, Lehrbeauftragte an der Theologischen
Fakultät von Lugano, zum Mitglied der Arbeitsgruppe "Islam" der SBK.
-
Dr. med. Marianne Rentsch, Adliswil ZH, zum Mitglied der Arbeitsgruppe
"Neue kirchliche Bewegungen und Lebensgemeinschaften.
-
Bruno Weber-Gobet, lic. theol., Schmitten FR, zum Mitglied der Schweizerischen
Nationalkommission Justitia et Pax.
Einsiedeln,
2. Juni 2010
Schweizer
Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch