Logo CES

Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle

Conférence des évêques suisses(CES) – Service d’information

Conferenzadei vescovi svizzeri (CVS) – Servizio informazioni

Rue des Alpes 6, CP 278, CH -1701 Fribourg, I : http://www.sbk-ces-cvs.ch

T :++41/(0)26/510.15.15, F : ++41/(0)26/510.15.16, E : info@conferencedeseveques.ch

 

Ne pas répondre à cet e-mail, svp ! Bitte dieses E-Mail nicht beantworten! Pf, non rispondere a questa e-mail !

Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori informazioni : sbk-ces@gmx.ch


288. Ordentliche Versammlung

der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

 

Einsiedeln

31. Mai bis 2. Juni 2010

 

Mediencommuniqué

 

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat sich in der Benediktinerabtei Maria Einsiedeln vom 31. Mai bis 2. Juni zur 288. Ordentlichen Versammlung getroffen.

 

Die Bischöfe stellten das Thema der sexuellen Übergriffe ins Zentrum ihrer Beratungen. Sie schlossen die Versammlung der SBK in der Gnadenkapelle von Einsiedeln mit einem besonderen Mittagsgebet ab. Darin stellten sie vor Gott fest: „Grosse Schuld ist in unserer Zeit in der Kirche und auch in unseren Diözesen und Gemeinschaften bekannt geworden.“ Die Bischöfe sind sich ihrer Verantwortung bewusst: „Wir sind bereit, unser Denken, Wollen und Handeln aus dem Geist Jesu zu erneuern und an der Heilung der Wunden mitzuwirken.“

 

Statistik über die sexuellen Übergriffe in der Pastoral

Im Auftrag der SBK stellte das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge“ erstmals eine Statistik der bei den Schweizer Bistümern gemeldeten Fälle zusammen. Der im Frühjahr 2010 erneuerte Aufruf der Bischöfe an Opfer sexueller Übergriffe, sich bei den diözesanen Anlaufstellen zu melden, sowie die intensive Berichterstattung der Medien entfalteten deutlich Wirkung: Während 2009 bei den diözesanen Stellen schweizweit Meldungen von Übergriffen von 14 Tätern an 15 Opfern eingegangen waren, wurde für den Zeitraum von Januar bis Mai 2010 ein Vielfaches registriert, nämlich von 72 Tätern an 104 Opfern. Der grosse Teil der nun gemeldeten sexuellen Übergriffe geschah zwischen 1950 und 1990. Nur 9 der 2010 gemeldeten 104 Opfer erlitten Übergriffe nach 1990.

Von den von Januar bis Mai 2010 gemeldeten 104 Opfern der vergangenen 60 Jahre waren zum Zeitpunkt der sexuellen Übergriffe 11 Kinder unter 12 Jahren, 15 weibliche und 61 männliche Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren, 12 erwachsene Frauen und 5 erwachsene Männer. Die Meldungen über 101 der 104 Opfer betreffen die Deutschschweiz. In der Westschweiz war das Thema der sexuellen Übergriffe in der Seelsorge bereits 2008 intensiv in die Öffentlichkeit gelangt, so dass damals alleine im Bistum Lausanne-Genf-Freiburg 30 Meldungen verzeichnet wurden.

Die Schweizer Bischofskonferenz ist weiterhin dankbar für jede Meldung von sexuellen Übergriffen in der Seelsorge. Sie ruft die Opfer dazu auf, sich an die kirchlichen Anlaufstellen oder an kantonale Opferhilfestellen zu wenden. Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge sind nicht tolerierbar. Den Opfern muss Recht widerfahren und die Täter müssen zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn die Übergriffe lange Zeit zurückliegen und die Täter gestorben sind. 

 

Überprüfung der Richtlinien von 2002

Die Bischöfe überzeugten sich von der Wirksamkeit der Umsetzung der 2002 in Kraft gesetzten Richtlinien der SBK „Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge“. Besonders die seither gemäss den Richtlinien getroffenen Massnahmen zur Vorbeugung bewähren sich, sei es während der Ausbildung der angehenden Seelsorger und Seelsorgerinnen, sei es später im aktiven Dienst in der Seelsorge. Als wesentlichen Baustein erweisen sich die diözesanen Fachgremien, denen die Aufarbeitung der Fälle von sexuellen Übergriffen anvertraut ist.

 

Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden

Die Schweizer Bischofskonferenz formulierte den Abschnitt über die Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden neu. Der bisher gültige Text war zu wenig klar und eindeutig formuliert. Er heisst jetzt wie folgt (Absatz 5.3):

„5.3.1. Grundsatz: Die Bestimmungen des staatlichen Rechts über die Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden sind einzuhalten. Die Bischöfe arbeiten mit den staatlichen Untersuchungsbehörden, Gerichten, Sozialdienst und Beratungsstellen zusammen.

5.3.2. Für die Strafanzeige gilt:

- Das Opfer ist in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hinzuweisen.

- Der Täter wird, falls es die Umstände angezeigt erscheinen lassen, zu einer Selbstanzeige aufgefordert.

- Die kirchlichen Amtsträger erheben bei einem rechtsgenügenden Verdacht Anzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsorganen, ausser wenn das betroffene Opfer oder dessen Vertreter dagegen Einspruch erhebt. Eine Strafanzeige muss in jedem Fall erstattet werden, wenn sich die nahe Gefahr von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise bekämpfen lässt.“

Bei der Feststellung, ob ein rechtsgenügender Verdacht vorliegt, stützt sich der zuständige Bischof auf die Beurteilung seines diözesanen Fachgremiums, dem unabhängige Experten angehören.

 

Informationspflicht

Es hat sich gezeigt, dass bei einem Wechsel des Bistums das neue Bistum in einigen Fällen nicht oder ungenügend über frühere sexuelle Übergriffe informiert worden war. Daher verpflichten sich die Bischöfe, Anstellungen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen aus der Schweiz und dem Ausland nur noch zu akzeptieren, wenn sie bei den bisherigen Vorgesetzten schriftlich und lückenlos über den Leumund des betreffenden Seelsorgers Auskunft erhalten haben.

 

Dank

Die Bischöfe danken der grossen Mehrheit der Priester und Ordensleute, die ihre Berufung in grosser Treue leben. Das gegenwärtige Jahr der Priester, das am 11. Juni zu Ende geht, steht im Zeichen der Stärkung ihres Dienstes und ihrer Freude, durch Wort und Tat das Evangelium zu verkünden.

 

Chatten mit den Bischöfen

Die Sorgen der Menschen sind auch die Sorgen der Bischöfe. Sie laden deshalb in der kommenden Woche zum direkten Gespräch im „Chat“ auf www.kath.ch ein.

 

Hirtenbrief zum Bettag

Die Bischöfe diskutierten und verabschiedeten den Text ihres Hirtenbriefs zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Er trägt den Titel „Den Glauben in unserer Zeit überzeugend leben“.

 

Begegnungen

- Wie üblich hat der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Francesco Canalini, der Versammlung der Bischofskonferenz zum Austausch über aktuelle Fragen einen freundschaftlichen Besuch abgestattet. Er war begleitet von Nuntiatursekretär Mgr. Seamus Patrick Horgan.

- Offizial DDr. Joseph M. Bonnemain, Sekretär des Fachgremiums „Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge“ der SBK, vertrat das Fachgremium bei der Beratung der Bischöfe.

 

Ernennungen

Die Schweizer Bischofskonferenz ernennt:

- Pfarrer Dr. Agnell Rickenmann, Oberdorf SO, zum Mitglied der Gesprächskommission der christkatholischen und der römisch-katholischen Kirche der Schweiz.

- Die Islamwissenschaftlerin Luisa Orelli, Lehrbeauftragte an der Theologischen Fakultät von Lugano, zum Mitglied der Arbeitsgruppe "Islam" der SBK.

- Dr. med. Marianne Rentsch, Adliswil ZH, zum Mitglied der Arbeitsgruppe "Neue kirchliche Bewegungen und Lebensgemeinschaften.

- Bruno Weber-Gobet, lic. theol., Schmitten FR, zum Mitglied der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax.

 

 

Einsiedeln, 2. Juni 2010

 

 

Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
Alpengasse 6, Postfach 278
CH-1701 Freiburg
Tel. +41 26 510 15 15, www.sbk-ces-cvs.ch