[cid:image002.jpg@01D74582.63D7A1A0] [Commission de bioéthique]
Alpengasse 6, PF, 1701 Freiburg i.Ü., I :
http://www.bischoefe.ch<http://www.sbk-ces-cvs.ch>
T :+41 26 510 15 15, M :
info@conferencedeseveques.ch<mailto:info@conferencedeseveques.ch>
Ne pas répondre à cet e-mail, svp ! Bitte dieses E-Mail nicht beantworten! Pf, non
rispondere a questa e-mail !
Pour plus d'informations, für weitere Informationen, per ulteriori informazioni :
secretariat@conferencedeseveques.ch<mailto:secretariat@conferencedeseveques.ch>
________________________________
Medienmitteilung
Organspenden in der Schweiz: für ein System der «Erklärungsregelung»
Am Mittwoch, dem 5. Mai 2021, hat der Nationalrat die Initiative und den Gegenvorschlag
zur Organspende, die eine mutmassliche Zustimmung vorsehen, angenommen. Die Kommission für
Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (KBSBK) schlägt einen dritten, ethischeren Weg –
die Einführung einer «Erklärungsregelung» – vor.
Die KBSBK unterstützt die Organspende in der Schweiz seit vielen Jahren [1].
Nichtsdestotrotz weist sie darauf hin, dass bisher keine Studie die Wirksamkeit der
mutmasslichen Zustimmung belegen konnte. Tatsächlich kennen Angehörige, die beim Entscheid
konsultiert werden müssen, den Willen der verstorbenen Person in 60 Prozent der Fälle
nicht und lehnen eine Organspende deshalb vorsichtshalber ab. Die Einführung der
mutmasslichen Zustimmung würde an dieser Realität nichts ändern. Die KBSBK unterstützt
ausserdem das Prinzip der Selbstbestimmung, wonach jede Spende das Ergebnis einer freien
und informierten Zustimmung sein muss.
Die Lösung einer «Erklärungsregelung», bei der die Bevölkerung regelmässig aufgefordert
würde, der Organspende zu widersprechen, ihr zuzustimmen, den Willen dazu nicht zu äussern
oder den Entscheid an eine Vertrauensperson zu delegieren, wäre sowohl aus ethischer Sicht
als auch in Bezug auf ihre Wirksamkeit die bessere Lösung. Über eine Aufklärung der
Bevölkerung könnte die Zahl der Spenden auf diese Weise erhöht werden, jede einzelne
Person könnte frei entscheiden, und den Angehörigen könnte diese schwierige Entscheidung
abgenommen werden.
Die KBSBK fordert den Ständerat daher nachdrücklich auf, einen echten Gegenvorschlag zu
machen, indem er das ethische und effektivere System der «Erklärungsregelung», einführt.
Kontakt:
Dr. Stève Bobillier, wiss. Mitarbeiter der KBSBK, +41 (0)58 480 41 07,
steve.bobillier@bischoefe.ch<mailto:steve.bobillier@bischoefe.ch>
[1] Für eine detaillierte Stellungnahme der KBSBK, siehe
https://www.kommission-bioethik.bischoefe.ch/themen/organtransplantation/
________________________________