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Tr. X
Medienmitteilung
Erfolgreicher Abschluss der Neuregelung der Zusammenarbeit von SBK und RKZ
Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 haben die Schweizer Bischofskonferenz und die
Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz intensive Verhandlungen zur Neuregelung
ihrer Zusammenarbeit geführt. Dabei konnten folgende Dokumente unterzeichnet werden: Eine
Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag, ein Organisationsreglement und
eine Beitragsvereinbarung SBK-RKZ.
Mit der Genehmigung der Beitragsvereinbarung SBK-RKZ, welche der Schaffung der
finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der SBK, ihres
Generalsekretariates und ihrer Gremien dient und die damit verbundenen Rechte und
Pflichten beider Partner regelt, wurden diese Verhandlungen jetzt erfolgreich
abgeschlossen.
Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und mehr Transparenz in der
Zusammenarbeit. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Klärung von inhaltlichen Fragen
von beidseitigem Interesse und für eine die je unterschiedlichen Zuständigkeiten
respektierende Kooperation bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben auf
gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Im Zuge dieser Neuregelung wurden auch
die Finanzflüsse vereinfacht, um die Transparenz, aber auch die Steuerbarkeit des
Mitteleinsatzes auf diesen Ebenen zu erhöhen.
Nicht zuletzt dank der kompetenten Moderation durch Prof. Dr. Jürg Krummenacher war es
möglich, die komplexen Fragen in nur acht Sitzungen der Verhandlungsdelegationen zu klären
und einvernehmliche Lösungen zu finden. SBK und RKZ danken ihm herzlich für seinen
Einsatz.
Das Jahr 2017 wird vor allem der Vorbereitung und Einführung der neuen Strukturen und
Abläufe dienen. Die neuen Regelungen im Bereich der Mitfinanzierung werden per 1. Januar
2018 wirksam.
Freiburg und Zürich, 7. Dezember 2016
Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
Die neuen Regelungen sind zugänglich unter:
www.bischoefe.ch und
www.rkz.ch
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