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                                                                                                                                                         Tr. X

 

 

 

 

 

Medienmitteilung

Erfolgreicher Abschluss der Neuregelung der Zusammenarbeit von SBK und RKZ

Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 haben die Schweizer Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz intensive Verhandlungen zur Neuregelung ihrer Zusammenarbeit geführt. Dabei konnten folgende Dokumente unterzeichnet werden: Eine Zusammenarbeitsvereinbarung, ein Mitfinanzierungsvertrag, ein Organisationsreglement und eine Beitragsvereinbarung SBK-RKZ.

Mit der Genehmigung der Beitragsvereinbarung SBK-RKZ, welche der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben der SBK, ihres Generalsekretariates und ihrer Gremien dient und die damit verbundenen Rechte und Pflichten beider Partner regelt, wurden diese Verhandlungen jetzt erfolgreich abgeschlossen.

Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und mehr Transparenz in der Zusammenarbeit. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Klärung von inhaltlichen Fragen von beidseitigem Interesse und für eine die je unterschiedlichen Zuständigkeiten respektierende Kooperation bei der Mitfinanzierung pastoraler Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene. Im Zuge dieser Neuregelung wurden auch die Finanzflüsse vereinfacht, um die Transparenz, aber auch die Steuerbarkeit des Mitteleinsatzes auf diesen Ebenen zu erhöhen.

Nicht zuletzt dank der kompetenten Moderation durch Prof. Dr. Jürg Krummenacher war es möglich, die komplexen Fragen in nur acht Sitzungen der Verhandlungsdelegationen zu klären und einvernehmliche Lösungen zu finden. SBK und RKZ danken ihm herzlich für seinen Einsatz.

Das Jahr 2017 wird vor allem der Vorbereitung und Einführung der neuen Strukturen und Abläufe dienen. Die neuen Regelungen im Bereich der Mitfinanzierung werden per 1. Januar 2018 wirksam.

 

Freiburg und Zürich, 7. Dezember 2016

 

Erwin Tanner, Generalsekretär der SBK

Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ

 

 

Die neuen Regelungen sind zugänglich unter: www.bischoefe.ch und www.rkz.ch

 

 

 

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