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Kommissionen der SBK gegen Sonntagsarbeit
Mitteilung zur Abstimmung vom 27. November 2005
Im Interesse der Familien wehren sich die unterzeichnenden Kommisionen
der Schweizer Bischofskonferenz gegen die geplante Regelung und
empfehlen, am 27. November ein Nein in die Urne zu legen.
In seinem Urteil vom 22. März 2002 hat das Bundesgericht festgehalten,
unter welchen Voraussetzungen in den Bahnnebenbetrieben Personal am
Sonntag beschäftigt werden kann. Infolge dieses Entscheides soll nun
Ende November über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt werden,
damit in Zentren des öffentlichen Verkehrs an allen Wochentagen somit
auch an allen Sonntagen Personal beschäftigt werden kann.
Kaum erforderdliche Belebung der Wirtschaft
Die heute noch erforderliche Bewilligungspflicht gestattet eine
massvolle Öffnung der Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und
Tankstellenshops und dient damit neben den Bedürfnissen des einfacheren
täglichen Bedarfs auch dem Schutz und den Interessen der
Arbeitnehmenden. Die Vorlage will nun erreichen, dass in den Geschäften,
die öffnen dürfen, das gesamte Warenangebot ohne Einschränkung zum
Verkauf offeriert werden darf. Ob die Kundinnen und Kunden am Sonntag
wirklich grössere Einkäufe von Computern usw. tätigen wollen, ist mehr
als zweifelhaft. Sicher ist hingegen, dass das am Sonntag ausgegebene
Geld nicht ein zweites Mal für Käufe unter der Woche zur Verfügung
steht. Insofern dürfte der Sonntagsverkauf primär den Grossverteilern
dienen und kaum zur erforderlichen Belebung der Wirtschaft beitragen.
Sonntag würde zum gewöhnlichen Werktag werden
Von einer generellen Öffnung der Geschäfte am Sonntag wären insbesondere
die Arbeitnehmenden mit den tiefen Löhnen betroffen, indem die
Sonntagszulage, die nach Arbeitsgesetz schon heute nur für nicht
regelmässig am Sonntag arbeitende Personen vorgesehen ist, bald einmal
fakultativ und damit kaum mehr ausgerichtet würde. Zudem ist nicht
einsehbar, warum am Sonntag in Bahnhöfen, nicht aber 100 Meter daneben
in Geschäften mit den gleichen Produkten eingekauft werden dürfte. Mit
der Zeit müsste auch diesen Geschäften die Öffnung am Sonntag erlaubt
werden. Damit würde der Sonntag immer mehr zum gewöhnlichen Werktag
werden.
Freiburg, den 17. November 2005
Justitia et pax Sr. Nadja Bühlmann
Für die Kommission Ehe und Familie Niklaus Knecht
Für die Kirchliche Frauenkommission Rose-Marie Umbricht-Maurer
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