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Kommissionen der SBK gegen Sonntagsarbeit

Mitteilung zur Abstimmung vom 27. November 2005

 

Im Interesse der Familien wehren  sich die unterzeichnenden Kommisionen der Schweizer Bischofskonferenz gegen die  geplante Regelung und empfehlen, am 27. November ein Nein in die Urne zu legen.

 

In seinem Urteil vom 22. März 2002 hat das Bundesgericht festgehalten, unter welchen Voraussetzungen in den Bahnnebenbetrieben Personal am Sonntag beschäftigt werden kann. Infolge dieses Entscheides soll nun Ende November über eine Revision des Arbeitsgesetzes abgestimmt werden, damit in Zentren des öffentlichen Verkehrs an allen Wochentagen – somit auch an allen Sonntagen – Personal beschäftigt werden kann.

 

Kaum erforderdliche Belebung der Wirtschaft

Die heute noch erforderliche Bewilligungspflicht gestattet eine massvolle Öffnung der Geschäfte in Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellenshops und dient damit neben den Bedürfnissen des einfacheren täglichen Bedarfs auch dem Schutz und den Interessen der Arbeitnehmenden. Die Vorlage will nun erreichen, dass in den Geschäften, die öffnen dürfen, das gesamte Warenangebot ohne Einschränkung zum Verkauf offeriert werden darf. Ob die Kundinnen und Kunden am Sonntag wirklich grössere Einkäufe von Computern usw. tätigen wollen, ist mehr als zweifelhaft. Sicher ist hingegen, dass das am Sonntag ausgegebene Geld nicht ein zweites Mal für Käufe unter der Woche zur Verfügung steht. Insofern dürfte der Sonntagsverkauf primär den Grossverteilern dienen und kaum zur erforderlichen Belebung der Wirtschaft beitragen.

 

Sonntag würde zum gewöhnlichen Werktag werden

Von einer generellen Öffnung der Geschäfte am Sonntag wären insbesondere die  Arbeitnehmenden mit den tiefen  Löhnen betroffen, indem die Sonntagszulage, die nach Arbeitsgesetz schon heute nur für nicht regelmässig am Sonntag arbeitende Personen vorgesehen ist,  bald einmal fakultativ und damit kaum mehr ausgerichtet würde. Zudem ist nicht einsehbar, warum am Sonntag in Bahnhöfen, nicht aber 100 Meter daneben in Geschäften mit den gleichen Produkten eingekauft werden dürfte. Mit der Zeit müsste auch diesen Geschäften die Öffnung am Sonntag erlaubt werden. Damit würde der Sonntag immer mehr  zum gewöhnlichen Werktag werden.

 

Freiburg, den 17. November 2005

 

Justitia et pax Sr. Nadja Bühlmann

Für die Kommission Ehe und Familie Niklaus Knecht

Für die Kirchliche Frauenkommission Rose-Marie Umbricht-Maurer

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