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Mediencommuniqué
Durchsetzungsinitiative - unnötig, respektlos und ungerecht!
Die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommende Initiative "Zur Durchsetzung der
Ausschaffung krimineller Ausländer" nimmt in Kauf, menschenrechtliche Prinzipien und
rechtsstaatliche Verfahren zu verletzen. Sie schürt Misstrauen gegen unsere Gerichte,
gegen die Politik und gegen Fremde. Die Menschenwürde gehört wesentlich zum christlichen
Menschenbild. Zum Kern des christlichen Menschenbildes gehört auch, dass die Tat, nicht
aber der Mensch als Person zu verurteilen ist. Die Menschenrechte gelten auch für
straffällig gewordene Ausländerinnen und Ausländer. Die Kommissionen Justitia et Pax und
migratio der Schweizer Bischofskonferenz lehnen die Durchsetzungsinitiative als unnötig,
respektlos und ungerecht ab.
Unnötig
Die "Durchsetzungsinitiative" betreibt Etikettenschwindel. Sie gibt vor, der
Ausschaffungsinitiative, über die bereits 2010 abgestimmt wurde, zu ihrer Durchsetzung zu
verhelfen. In Tat und Wahrheit ist sie aber eine drastische Verschärfung. Sie verletzt
völkerrechtliche Vorgaben, bewährte verfassungs-rechtliche Prinzipien (Prinzip der
Verhältnismässigkeit und Rechtsstaatlichkeit) und unterstellt, dass rechtskräftig
verurteilte Ausländerinnen und Ausländer heute ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht
geniessen könnten. Tatsächlich aber werden heute schon Straftäter ohne Schweizer Pass
abgeschoben. Die von den eidgenössischen Räten vorgelegte Umsetzung der
Ausschaffungsinitiative wird mit der Durchsetzungsinitiative grundsätzlich in Frage
gestellt, obwohl sie zu einer deutlichen Verschärfung der heutigen Praxis bei
Landesverweisen und Einreisesperren führen würde. Diese Zwängerei ist unschweizerisch und
unnötig.
Respektlos
Die Durchsetzungsinitiative geht weit über grundsätzliche Verfassungsfragen hinaus, sie
ignoriert die bewährte Gewaltenteilung in der Schweizer Rechtsprechung, in deren Rahmen
Grundsatzfragen vom Volk definiert, die weitergehende Präzisierung, Umsetzung und
Anwendung aber Legislative, Exekutive und Judikative überlassen werden. Die in der
Initiative geforderte Ausschaffung bei zahlreichen Delikten, und seien sie nur
bagatellhaft, nimmt den Gerichten jeglichen Spielraum für eine Einzelfallprüfung. Das
Aushebeln wichtiger rechtsstaatlicher Grundsätze ist unserer Demokratie unwürdig und
respektlos gegenüber schweizerischen Institutionen.
Ungerecht
Bisher galt in der Rechtsprechung der Grundsatz "Gleiches gleich und Ungleiches
ungleich" zu behandeln. Damit war es möglich, im Einzelfall besonderen Umständen
Rechnung zu tragen. Der in der Durchsetzungsinitiative geforderte
Aus-schaffungsautomatismus missachtet diesen Grundsatz und behandelt Ausländer mit einem
anderen Massstab als Schweizer. In der Folge würden Väter abgeschoben werden müssen, deren
Kinder und/oder Ehefrau in der Schweiz beheimatet sind. Secondos ohne Schweizer Pass
müssten in das Herkunftsland ihrer Eltern abgeschoben werden, auch wenn ihnen Sprache und
Kultur fremd sind. Das Recht auf ein Zusammenleben der Familie, wie es in Artikel 8 der
Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, würde damit Ängsten vor
straffällig gewordenen Ausländern geopfert. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der
Gerechtigkeit. Aus christlicher Sicht sprechen die Prinzipien der Menschenwürde und der
Barmherzigkeit gegen die Initiative. Es gehört zum grossartigen Erbe der
jüdisch-christlichen Kultur, dass es sich gegen die offenen und subtilen Formen der
Verletzung der Menschenwürde wendet. Diese Würde gilt es zu verteidigen, auch gegenüber
Straftätern, weil die Barmherzigkeit Gottes auch dem Menschen begegnet, der auf Abwege
geraten ist.
Die Kommissionen Justitia et Pax und migratio sprechen sich aus den genannten Gründen für
ein Nein zur Durchsetzungsinitiative aus. Sie haben diese Stellungnahme im Auftrag der
Schweizer Bischofskonferenz verfasst.
Fribourg, 26.01.2015
Wolfgang Bürgstein, Justitia et Pax
Samuel-Martin Behloul, migratio
Für weitere Auskünfte:
Dr. Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax:
Mobil: +41 78 824 44 18
eMail: wolfgang.buergstein@juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
Weitere Informationen und Unterlagen:
http://www.juspax.ch/de/dokumente/pressemitteilungen/durchsetzungsinitiativ…
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Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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