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Medienmitteilung
Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zur «Ehe für alle» 1
Grundsatzposition
An erster Stelle möchte die SBK hier betonen, dass ihr die Notwendigkeit einer Bekämpfung
von Diskriminierung jeglicher Art besonders am Herzen liegt. Wie die Kommission für
Rechtsfragen des Nationalrates erachtet es die SBK als wichtig, im Bereich des
Bürgerrechts und der Hinterlassenenrenten für alle Personen Gleichstellung herbeizuführen.
Die Argumente zugunsten einer «Ehe für alle» beruhen auf der Notwendigkeit, jegliche
Diskriminierung zu beseitigen. Allerdings möchte die SBK auf den Unterschied zwischen
Diskriminierung und Differenzierung hinweisen, wobei Letztere bisweilen das bessere
Unterscheidungskriterium ist, um den Interessen von Minderheiten mehr Gewicht zu
verleihen. Die SBK ist darum der Ansicht, dass es für gleichgeschlechtliche Paare
vorteilhafter wäre, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte
Partnerschaft angepasst würde, anstatt eine «Ehe für alle» einzuführen. Ihrer Meinung nach
würde diese letztlich zu einer Vereinheitlichung verschiedenster Lebensentwürfe führen.
Die SBK besteht darauf, dass eine Debatte über eine «Ehe für alle» nur möglich ist, wenn
auf ihre Auswirkungen – das Kindesverhältnis und den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin –
eingegangen wird. Letztere werfen von einem ethischen Standpunkt aus heikle und komplexe
Fragen auf. Diese Auswirkungen nicht anzusprechen, um heute die Gleichberechtigung zu
erleichtern, ohne zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren zu unterscheiden,
könnte morgen dazu führen, dass dann ein bereits akzeptiertes Prinzip bedingungslos
angenommen wird.
Die SBK weist darauf hin, dass die Zivilehe keineswegs nur die öffentliche Würdigung
gegenseitiger Gefühle darstellt. Die Zivilehe bezweckt die Eintragung des
Kindesverhältnisses in ein beständiges Institut, namentlich zum Schutz der Mutter
(matri-monium) und des Kindes. In diesem Sinne ist die Zivilehe auf die Familiengründung
ausgerichtet. Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die
Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch
für heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und im Widerspruch zu den
Rechten des Kindes steht. Die SBK weist dafür insbesondere auf die Leiden und die Mühen
der so gezeugten Kinder hin, die in Unkenntnis ihrer Abstammung eine eigene Identität
aufbauen müssen.
Im Bewusstsein dieser schwerwiegenden ethischen Herausforderungen kann die SBK den Entwurf
«Ehe für alle» in dieser Form nicht annehmen. Ausgehend von dem erwähnten Recht des Kindes
weist sie darauf hin, dass der katholischen Kirche hauptsächlich das Sakrament der Ehe
anvertraut ist. Sie feiert dabei vor Gott die Vereinigung von Mann und Frau als in Liebe
angelegtes gemeinsames, stabiles und für die Fortpflanzung offenes Leben. Darum ist die
SBK auch in Bezug auf die zivile Ehe davon überzeugt, dass die Verwendung des Begriffs
«Ehe» nicht auf jede Verbindung zwischen zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht
ausgedehnt werden sollte. Eine solche Verwendung des Begriffs würde eine Gleichheit
herbeiführen, die es ihrer Meinung nach so gar nicht geben kann.
Rechte des Kindes und Fortpflanzungsmedizin
Die SBK ruft in Erinnerung, dass niemand das Recht auf ein Kind hat, es gibt vielmehr
Rechte des Kindes. In diesem Sinne ist aus der Ehe kein Recht auf Kinder abzuleiten.
Vielmehr dient sie dazu, das Kind oder die Kinder, die aus dieser Vereinigung hervorgehen,
zu schützen. Mit Blick auf das übergeordnete Kindesinteresse und das Wohl des Kindes ist
die SBK generell gegen die Nutzung der Fortpflanzungsmedizin, auch durch
gleichgeschlechtliche Paare. Sie beruft sich dabei auf das Recht des Kindes, seine
genetische Abstammung zu kennen. Die SBK betont ausserdem die Gefahr einer Legalisierung
der Leihmutterschaft, die in der Schweiz zum Schutz von Mutter und Kind zu Recht verboten
ist.
Diskriminierung oder Differenzierung?
Warum nimmt die SBK eine Unterscheidung zwischen Diskriminierung und Differenzierung vor?
In einer Gesellschaft, die nach Vereinheitlichung und Gleichberechtigung strebt, kann die
Differenzierung ein wirksames Mittel sein, um Gleichstellung zu verwirklichen und
gleichzeitig die Besonderheiten und Rechte jedes und jeder Einzelnen zu würdigen. Die SBK
weist auf die Gefahr hin, Probleme der Diskriminierung lösen zu wollen, indem die
Unterschiede zwischen Menschen ignoriert werden. Ihr scheint die Berücksichtigung der
Diversität zweckmässiger zu sein, um Unterschiede in Gleichheit zu leben.
Antrag zur Gesetzesanpassung
Die SBK ist vielmehr der Ansicht, dass die hier dargelegten Schwierigkeiten über
Korrekturen des 2007 in Kraft getretenen Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft
behoben werden sollten. Es wäre besser gewesen, damals Gesetzesanpassungen vorzuschlagen,
um jegliche ungerechte Diskriminierung zu vermeiden. Denn: «stigmatisierend»2 ist für die
SBK nicht die Verweigerung der Ehe für alle, sondern eine registrierte Partnerschaft, die
allein auf die sexuelle Orientierung hinweist. Die SBK bevorzugt deshalb eine Anpassung
des geltenden Gesetzes gegenüber einer «Ehe für alle», deren Umsetzung mit zahlreichen
administrativen, rechtlichen und ethischen Schwierigkeiten behaftet ist.
Schlussfolgerung
Abschliessend soll auf dem Hintergrund der Hauptkompetenz der katholischen Kirche im
Bereich des Ehesakraments festgehalten werden, dass sich die SBK nicht für den Entwurf
«Ehe für alle» aussprechen kann. Sie ist der Ansicht, dass die Debatte nicht richtig
geführt wird, da die ethischen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin
und dem Recht des Kindes weitragend sind. Die SBK ermutigt zur Suche nach einer Lösung,
welche die gerechtfertigten Anliegen der LGBTI+-Menschen berücksichtigt, deren
Gleichstellung hinsichtlich des Bürgerrechts und der sozialen Leistungen anzuerkennen.
Eine solche Lösung sollte zugleich eine positive Differenzierung aller Menschen zulassen
und die Berücksichtigung deren Vielfalt und die Wahrung der Kinderrechte ermöglichen.
Freiburg, 4. Dezember 2020
[1] Von der 329. ordentlichen Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz am 14. und 16.
September 2020 in Delémont angenommener Text.
[2]<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/ehe-fuer-alle#_ftnref1> Bericht
der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 30.8.2019 zur Parlamentarischen
Initiative «Ehe für alle» (Objekt 13.468), Art. 8.4 (
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/8595.pdf)
Link Medienmitteilung<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/14510>
Kontakt:
Encarnación Berger-Lobato, Leiterin Marketing und Kommunikation SBK, Tel. 079 552 04 40
oder berger.lobato@bischoefe.ch<mailto:berger.lobato@bischoefe.ch>
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