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Migranten und Flüchtlinge sind keine Figuren
auf dem Schachbrett der Menschheit.
Es geht um Kinder, Frauen und Männer,
die aus verschiedenen Gründen ihre Häuser verlassen
oder gezwungen sind, sie zu verlassen"
Papst Franziskus: Botschaft zum Welttag der Migranten und Flüchtlinge, 19. Januar 2014
Medienmitteilung
Referendum gegen die Änderungen im Asylgesetz, 5. Juni 2016
Justitia et Pax sagt Ja zu schnelleren Verfahren und besserem Rechtsschutz im Asylrecht
Die Notwendigkeit einer Neustrukturierung des Asylbereichs ist politisch unbestritten. Für
die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax überwiegen bei der vom Parlament
verabschiedeten Änderung des Asylgesetzes die Vorteile. Die angestrebten kürzeren
Verfahren zur Behandlung der Asylgesuche müssen aus ethischer Sicht von einer garantierten
unentgeltlichen Rechtsberatung begleitet sein. Die kürzeren Beschwerdefristen sind für
Asylsuchende, die mit unserem Rechtssystem nicht vertraut sind, eine zusätzliche
Verschärfung in der Beurteilung ihres Asylanspruchs. Einen Asylantrag zu stellen, stellt
ein Grundrecht dar und muss dementsprechend die Möglichkeit eines Widerspruchs auf
ordentlichem rechtsstaatlichen Weg ermöglichen.
Zentrales Ziel der Asylgesetzrevision ist es, die heute sehr lange Verfahrensdauer zu
senken. In den meisten Fällen sind die Asylsuchenden während des Verfahrens heute quasi
zur Untätigkeit gezwungen. Die Zeit bis zum Asylentscheid wird dadurch zu einer
"verlorenen" Zeit. Die Zeit des ungewissen Wartens, in welcher es den
betroffenen Personen nicht möglich ist, längerfristige Zukunftsperspektiven zu entwickeln,
dauert heute teilweise mehrere Jahre. Weniger lange Verfahren bedeuten deshalb vor allem
eine Verkürzung der Unsicherheit. Dies verbessert die Integrationschancen für jene, die
einen positiven Entscheid erhalten, nachhaltig. Aber auch jene, die einen negativen
Entscheid erhalten und die Schweiz wieder verlassen müssen, sind nicht zu einer
jahrelangen Ungewissheit verdammt.
Eine Beschleunigung des Asylverfahrens setzt aber voraus, dass die Rechtstaatlichkeit und
Qualität der Verfahren und damit die Fairness garantiert bleibt. Insbesondere die zum Teil
sehr kurzen Beschwerdefristen sind aus ethischer Sicht problematisch, weil sie das
Grundrecht auf Asyl beschneiden. Umso wichtiger ist die Einführung einer unentgeltlichen
Rechtsvertretung und Rechtsberatung. Im Asylverfahren geht es um existentielle Rechte der
betroffenen Personen, den Schutz von Leib und Leben. Eine falsche Entscheidung kann fatale
Folgen haben. Die Verfahren sind zudem komplex. Für Asylsuchende, die weder mit dem
Rechtssystem der Schweiz noch meist mit der Sprache vertraut sind, ist es praktisch
unmöglich, die Abläufe und Anforderungen hinreichend zu verstehen. Deshalb sind sie im
Asylverfahren auf qualifizierten Rechtsschutz angewiesen.
Die vorliegende Änderung des Asylrechts stellt aufgrund der sehr kurzen Beschwerdefristen
eine weitere Verschärfung des Asylrechts dar. Insgesamt aber wiegt die Verkürzung der
Asylverfahren mehr, weil sie für alle Beteiligten die Zeit der Ungewissheit verkürzt. Die
Kommission Justitia et Pax plädiert deshalb für ein Ja zur vorgeschlagenen Änderung des
Asylrechts.
Kontakt:
Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär
wolfgang.buergstein@juspax.ch<mailto:wolfgang.buergstein@juspax.ch>
078 824 44 18
Eine ausführlichere Stellungnahme finden Sie unter
http://www.juspax.ch/de/content/view/full/12181
Justitia et Pax ist eine Laienkommission der der Schweizer Bischofskonferenz. Sie
beschäftigt sich vor allem schwerpunktmässig mit sozialen, gesellschaftlichen,
politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen und macht dies aus einer
sozialethischen Perspektive.