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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Settore marketing e comunicazione
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Medienmitteilung
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Gemeinsames Ringen für die Erneuerung der Kirche
Die 326. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2.-4.
Dezember 2019 in Lugano, in der Casa Santa Birgitta, statt.
Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung der Kirche
Intensiv haben die Schweizer Bischöfe den Prozess «Gemeinsam auf dem Weg zur Erneuerung
der Kirche» besprochen. Insbesondere die unterschiedlichen Realitäten in den verschiedenen
Bistümern und Sprachregionen sind eine grosse Herausforderung für ein
gesamtschweizerisches Vorhaben. Deshalb beginnt der Prozess auf lokaler, diözesaner und
sprachregionaler Ebene. Es liegt an den Bistümern, konkrete Schritte einzuleiten.
Der Wille, diesen Weg gemeinsam mit allen Gläubigen der Schweiz zu gehen, ist ungebrochen.
Das gilt auch für die Einsetzung einer Steuerungsgruppe. Der Austausch mit einer hierfür
vorgesehenen Person hat bestätigt, dass innerhalb der SBK inhaltlich unterschiedliche
Vorstellungen bestehen und dass die Suche nach einem gemeinsamen Vorgehen noch einige Zeit
in Anspruch nehmen wird. Es ist auch ein Weg des gemeinsamen Ringens.
Beobachter am deutschen «Synodalen Weg»
Auf Einladung der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken entsendet die SBK Weihbischof Alain de Raemy, Mitglied des Präsidiums, als
Beobachter an die vier Synodalversammlungen, welche im Laufe der beiden nächsten Jahre in
Frankfurt stattfinden werden.
Seelsorge und assistierter Suizid
Aus Angst vor Gebrechlichkeit, Schmerzen oder Einsamkeit greifen immer mehr Menschen in
der Schweiz auf den begleiteten Suizid zurück. In diesem Kontext stellt sich für die
Katholische Kirche die Frage nach einer richtigen seelsorgerlichen Begleitung von
Menschen, die einen assistierten Suizid in Betracht ziehen und sich gleichzeitig an die
Kirche wenden mit der Bitte um Begleitung und um den Empfang der Sakramente. Die SBK hat
deshalb in Lugano eine entsprechende Orientierungshilfe für die Seelsorge sowie eine
Zusammenfassung verabschiedet (vorerst stehen nur die französischen Versionen zur
Verfügung, die deutschen Übersetzungen folgen nächste Woche). «Den Leidenden beizustehen,
ist für Christinnen und Christen eine Pflicht, die aus dem Glauben kommt. Christus selbst
hat diese Pflicht vorgelebt und sie darum als Werk der Barmherzigkeit gefordert», hält das
Dokument fest. Gerade deshalb ist für Priester, Seelsorgerinnen und Seelsorger die
ethische Herausforderung in diesen anspruchsvollen Situationen besonders gross.
In Anbetracht der aktuellen Tendenz hin zur Banalisierung des assistierten Suizids hält
die SBK fest, dass ein Suizid aus christlicher Perspektive in dreifacher Hinsicht
Pflichten verletzt:
* Sich selbst gegenüber, weil der Suizid dem Liebesgebot entgegengesetzt ist, und
daher jede Christin und jeder Christ dazu aufgerufen ist, sich selbst ebenso zu lieben,
wie Gott sie oder ihn liebt;
* Den Anderen gegenüber, weil er das eigene Umfeld in Mitleidenschaft zieht und so die
Nächstenliebe verletzt;
* Gegenüber Gott, weil das menschliche Leben ein Geschenk Gottes ist.
Das in Lugano verabschiedete Dokument urteilt keineswegs über Personen, sondern zeigt
aufgrund von konkreten Beispielen aus der Seelsorge auf, welche Fragen sich stellen und
welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben können – gegenüber Menschen, die den
assistierten Suizid beabsichtigen, gegenüber ihren Angehörigen sowie gegenüber dem
Fachpersonal im Gesundheitswesen. Der Wunsch nach einem assistierten Suizid kann sich über
einen sehr langen Zeitraum erstrecken, welcher von unterschiedlichen Fragestellungen
geprägt sein kann und auf welche die Seelsorge auch unterschiedlich eingehen soll.
Die Erfahrung zeigt, dass eine vollumfängliche menschliche Zuwendung und eine
professionelle und medizinische Palliativbegleitung den Suizidwunsch der Betroffenen
mindern oder zum Verschwinden bringen kann.
Ein besonderes Augenmerk legt das Dokument auf die seelsorgerische Begleitung von Menschen
in eben dem Moment des Suizidaktes: Wie in allen anderen vorangehenden Phasen haben
Seelsorgende die Hoffnung aufrechtzuerhalten, dass dieser Wunsch umkehrbar ist. In eben
diesem Moment haben sie jedoch die Pflicht, das Zimmer des Suizidwilligen physisch zu
verlassen. Den Raum zu verlassen bedeutet jedoch nicht, den Menschen zu verlassen. Nach
erfolgter Einnahme der tödlichen Substanz bis der Tod eintrifft, was lang dauern kann,
untersteht dies der Einschätzung der Seelsorgenden, welche die angemessenste Haltung ist.
Dabei kann es beispielsweise sein, dass der Sterbende erneut aufgesucht wird oder dass die
Angehörigen seelsorgerische Betreuung benötigen.
Der assistierte Suizid darf keine normale und sozial anerkannte Dienstleistung werden.
Dennoch gilt es diese leidenden Menschen mit Liebe und Barmherzigkeit zu begleiten. Denn
im Leiden ist ein Weg zusammen mit Christus möglich.
Erweiterung der Rassismus-Strafrechtsnorm in Bezug auf die sexuelle Orientierung
Die Lehre der Katholischen Kirche äussert sich ausnahmslos gegen Aufruf zu Hass und
Diskriminierung von einzelnen Personen oder Personengruppen. Ob dieser Grundsatz in der
geltenden Gesetzgebung bereits genügend abgebildet ist oder einer Ergänzung bedarf, ist
der Urteilskraft der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überlassen.
Studie zur sexuellen Ausbeutung im kirchlichen Umfeld in der Schweiz
Seit 2002 hat die SBK in Zusammenarbeit mit dem Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im
kirchlichen Umfeld“ zahlreiche Massnahmen getroffen und Daten erhoben. Um jedoch für die
Gegenwart und für die Zukunft zum Schutz von Minderjährigen und Erwachsenen die gebotenen
Entscheidungen zu treffen, ist es unerlässlich, die Vergangenheit ungefiltert betrachten
zu können, um diese besser zu verstehen. Eine solche Studie ist vor allem den Opfern von
sexueller Ausbeutung jeder Art geschuldet. Aus diesem Grund beabsichtigt die SBK, eine
unabhängige, wissenschaftliche Untersuchung zu sexualisierter Gewalt in seelsorglichen
Abhängigkeitsverhältnissen seit 1950 in Auftrag zu geben. Dazu wird ihr eine Arbeitsgruppe
konkrete Projektvorschläge unterbreiten.
Verleihung des Katholischen Medienpreises 2019
Erstmals im Rahmen einer ordentlichen Vollversammlung fand am 3. Dezember die Verleihung
des Katholischen Medienpreises
2019<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/prix-medienpreis-2019> statt.
Jurypräsidentin Anita Capaul und Medienbischof Alain de Raemy überreichten die Urkunde
Autorin Susann Bosshard-Kälin und Fotograf Christoph Hammer für ihr Buch «Im
Fahr»<https://www.hierundjetzt.ch/de/catalogue/im-fahr_18000022/>. Weihbischof de
Raemy zeigte sich in seiner Laudatio von der Authentizität der Zeugnisse beeindruckt:
«Schon bei den ersten Gesprächen erfahren wir, dass es im Kloster eben nicht wie in einem
Märchen läuft. Es sind reelle Zustände, keine Facebook-Fassade! Die Schwestern werben
nicht für sich, sie werben für Gott.»
Die Produzenten des Fernsehexperiments „WG der
Religionen“<https://www.srf.ch/play/tv/sendung/wg-der-religionen?id=2a6702ad-c8f0-4ba7-ac6e-abbc6cce4553>,
welche mit einer speziellen Erwähnung ausgezeichnet wurden, konnten leider aufgrund von
Dreharbeiten im Ausland den Preis nicht persönlich in Lugano empfangen.
Die SBK gratuliert der Gewinnerin und den Gewinnern ganz herzlich und wünscht ihnen
weiterhin segensreiches Wirken!
Sternsingerinnen und Sternsinger aus dem Tessin
Für eine farbenfrohe und musikalische Abwechslung sorgte eine Delegation von
Sternsingerinnen und Sternsingern aus den Pfarreien San Nicolao in Lugano Besso und St.
Peter und Paul in Gravesano. Bischof Valerio Lazzeri segnete den zwölfköpfigen Kinderchor,
welcher – stellvertretend für die 11‘000 Sternsinger in der Schweiz ‑ von den Bischöfen in
Lugano empfangen wurde. Mit ihren Dreikönigsliedern lieferten die Sängerinnen und Sänger
eine frühzeitige Vorpremiere zur diesjährigen Aktion, welche jeweils traditionsgemäss kurz
vor dem 6. Januar beginnt.
Die Sternsinger-Gruppen unterstützen weltweit an die 200 Projekte über den
Solidaritätsfonds von Missio „Kinder helfen Kindern“. Mit der diesjährigen Aktion
«Frieden! Im Libanon und weltweit» lernen sie, dass sie selbst aktiv zu einem friedlichen
Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion beitragen
können. Sie machen die Erfahrung, dass Kinder und Jugendliche mehr verbindet als sie
trennt – und dass es sich lohnt, offen und respektvoll aufeinander zuzugehen.
Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof
Dr. Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero
empfangen.
Hostienbestellungen
Seit einiger Zeit versuchen weltliche und ausländische Firmen, auf dem Schweizer
Hostienmarkt Fuss zu fassen, indem sie die hier bestehenden Preise unterlaufen. Die
Wertschätzung und Unterstützung der SBK gilt den hiesigen Ordensgemeinschaften, die für
ihren Lebensunterhalt auf Produktion und Verkauf von Hostien angewiesen sind. Deshalb
erneuert sie ihre Empfehlung, die Hostien bei Ordensgemeinschaften zu beschaffen, die sich
in der Schweiz befinden.
Ernennungen
Die SBK hat sämtliche Mitglieder der Pastoralkommission für weitere vier Jahre bestätigt:
* François-Xavier Amherdt, Vizepräsident der Pastoralkommission
* Barbara Kückelmann, Vizepräsidentin der Pastoralkommission
* Richard Lehner, Domherr und Generalvikar für den deutschsprachigen Teil des Bistums
Sitten
* Jean Glasson, Bischofsvikar des französischsprachigen Teils des Kantons Freiburg
* Christoph Casetti, Dompropst und Beauftragter für pastorale Fragen des Bistums Chur
* Massimo Gaia, Beauftragter des Bistums Lugano
* Franz Kreissl, Pastoralamtsleiter des Bistums St. Gallen
* Karl-Anton Wohlwend, Nationaldirektor a.i. migratio
* Rudolf Vögele, Leiter Ressort Pastoral Generalvikariat Zürich
* Daniel Kosch, Generalsekretär RKZ
* Anton Kurmann SJ, Leiter der Jesuitenmission Schweiz
* Arnd Bünker, Leiter SPI
Zudem hat die SBK für das Fachgremium „Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ mit Frau
lic. iur. Beryl Niedermann, Rechtsanwältin, ein neues Mitglied ernannt. Sie folgt auf
Elmar Tremp, Staatsanwalt, welcher per Ende 2019 aus dem Fachgremium austritt.
Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa Birgitta
Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen
am 4. Dezember um 11.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kapelle der Casa Santa
Birgitta ein. Der Feier stand Bischof Felix Gmür vor.
Lugano, 5. Dezember 2019
Link zur Mediencommuniqué
<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/326-ao-lugano>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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