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Stellungnahme des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz
zum offenen Brief von Frauen gegen die KVI an die Kirchen
Die Bischofskonferenz dankt für den offenen Brief und freut sich, dass er zu Respekt und
Fairness aufruft. Persönliche Verunglimpfungen, schon gar nicht im Namen des christlichen
Glaubens, haben tatsächlich nichts in einem Abstimmungskampf zu suchen. Man spürt, dass
die Frauen verletzt sind, und in dieser Perspektive kann man den Brief gut verstehen. Ob
es angemessen ist, dass das Schreiben in ein allgemeines Kirchen-Bashing ausufern muss,
mögen die Unterzeichnerinnen selbst beurteilen. Pauschale Anschuldigungen dienen nicht der
sachlichen Auseinandersetzung.
Zentrale Institutionen der katholischen Kirche sind die Bistümer und die
Bischofskonferenz. Die Vorwürfe gegen diese sind samt und sonders unhaltbar und freie,
wohl abstimmungstaktische Erfindung von Kreisen, die die Initiative bekämpfen. Die
Kampagne für die Initiative ist weder eine kirchliche Kampagne der Bistümer und der
Bischofskonferenz noch wird sie von uns finanziell unterstützt. Wir Bischöfe haben keine
einzige Predigt angeordnet und nie behauptet, es gäbe nur einen einzigen Weg, christliche
Grundsätze zu verwirklichen. Wir haben niemandem ein unethischeres Weltbild unterstellt
oder gar behauptet, gewisse Gläubige seien weniger gute Christinnen und Christen. Wir
haben niemanden angeprangert oder persönlich verunglimpft. Wir haben weder eine Kampagne
organisiert noch bezahlt noch unsere Schweizer Unternehmen unter Generalverdacht gestellt.
Im Gegenteil appelliert die Bischofskonferenz an die Freiheit der Einzelnen und schreibt
in ihrem Communiqué vom 8. Oktober
2020<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/sorgen-der-initianten-der-kvi>:
«Die Beurteilung der politischen Abstimmungsfrage ist dem Sachverstand der
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anheimgestellt. Sie sind ihrem eigenen Gewissen
verpflichtet».
Landeskirchlich ist die Kirche nach dem Willen der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung
föderalistisch und demokratisch organisiert. Die Bistümer erheben keine Kirchensteuern.
Über die Verwendung der Mittel entscheiden nicht die Bistümer, sondern die vom Volk
demokratisch gewählten Behörden. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man sich
dort in den demokratischen Prozess eingeben. Das wäre sachgemäss. Natürlich kann man als
gute Christin oder guter Christ Nein stimmen. Man kann aber auch als gute Christin und
guter Christ Ja stimmen, und zwar dann, wenn man zur Einsicht gelangt, dass der in der
Initiative vorgeschlagene Weg realistisch ist und den beabsichtigten Zielen dient,
darunter auch dem guten Ruf der Schweizer Wirtschaft, die ihn verdient.
Freiburg, 7. November 2020
Bischof Felix Gmür, Präsident der Schweizer Bischofskonferenz
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Bereich Marketing und Kommunikation
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