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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Settore marketing e comunicazione
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Medienmitteilung
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
«Wir stehen in der Pflicht»
Die 323. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 25. –
27. Februar im Kloster Mariastein statt.
Kinderschutztreffen im Vatikan
Mit grossem Interesse haben die Mitglieder der SBK den Bericht von Bischof Felix Gmür,
Präsident der SBK, aus dem Kinderschutztreffen im Vatikan von vergangener Woche
aufgenommen. Die Teilnehmer berichteten u.a. von Kulturen aus Ländern, welche einen
sexuellen Übergriff nach wie vor tabuisieren oder diesen nicht als Straftat anerkennen
oder nicht über eine funktionierende staatliche Justiz verfügen. Vor diesem Hintergrund
war es Papst Franziskus ein zentrales Anliegen, dass jeder einzelne Teilnehmer versteht,
welche gravierenden Konsequenzen ein sexueller Missbrauch auf das Leben der Opfer hat und
dass ausnahmslos sämtliche Teilnehmer in der Pflicht stehen, alles zu unternehmen, um den
Opfern beizustehen, ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, die Täter anzuzeigen,
Transparenz zu schaffen und konkrete Massnahmen zur Prävention einzuleiten.
Die Schweizer Bischöfe werden ihre bisherige Tätigkeit im Bereich der sexuellen Übergriffe
im kirchlichen Bereich konsequent weiterführen. Sie sehen weitere mögliche Handlungsfelder
beispielsweise beim Beschleunigen von kanonischen Prozessen, bei der Information von
Opfern oder bei der Standardisierung der Prävention.
Die Mitglieder der SBK verstehen die Enttäuschung der Opferorganisationen, welche
unmittelbar nach dem Treffen klare Massnahmen erhofft hatten. Gemäss Bischof Felix wurden
in Rom viele gewichtige Themen offen angesprochen (z.B. Machtstrukturen, Einbindung von
Laien, Zölibat) und es wurde versucht, das Thema in seiner ganzen Breite und Tiefe zu
erfassen. Der Papst wollte die Ergebnisse des Prozesses nicht mit fertigen Lösungen
vorwegnehmen, sondern zunächst genau hinhören, vor allem in Hinblick auf die weltweit
unterschiedliche Rechtsslage. Die Mitglieder der SBK danken dem Papst für die Organisation
dieses wichtigen Treffens und hoffen, dass konkrete Massnahmen aus Rom folgen werden.
Neue Auflage der Richtlinien zu sexuellen Übergriffen tritt in Kraft
Wie bereits anlässlich der 321. ordentlichen Vollversammlung angekündigt, wurde eine neue
Auflage der „Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern
Ordensobern der Schweiz zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen
Umfeld“<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/12477> vorbereitet. Die
Anpassungen betreffen sowohl Ergänzungen in der Prävention als auch eine Verschärfung der
Anzeigepflicht. Mittlerweile hat ebenfalls die zweite Trägerin der Richtlinien, die
Vereinigung der Höhern Ordensobern der
Schweiz<https://www.kath.ch/orden/index.php?&na=1,3,0,0,d,,2881>, die vierte
Auflage der Richtlinien genehmigt. Sie treten am 1. März 2019 in Kraft.
Verschärfung der Anzeigepflicht
Die Richtlinien sahen bis anhin vor, dass das erwachsene Opfer einerseits in jedem Fall
auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hinzuweisen war und es
anderseits gegenüber den kirchlichen Amtsträgern Einspruch gegen die Erstattung einer
Strafanzeige erheben konnte. Künftig soll das erwachsene Opfer nicht mehr über ein
„Vetorecht“ verfügen; Ordinarien (d.h. Diözesanbischöfe, General- oder Bischofsvikare
sowie die höheren Ordensoberen) müssen künftig in jedem Fall Anzeige an die staatlichen
Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem Offizialdelikt erhalten.
Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opfertherapeutinnen und
-therapeuten entstanden, welche ein „Vetorecht“ für die Opfer gefordert hatten. Die Praxis
hat jedoch gezeigt, dass wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr
bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potentiellen künftigen Opfern. Ungeändert bleibt
nach wie vor die uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht im pädosexuellen Bereich.
Prävention
Das „Fachgremium für sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld“ hat in seinem Anliegen,
die Prävention systematischer anzugehen, eine Serie von konkreten Massnahmen aufgegriffen,
welche zwar von einzelnen Diözesen und Ordensgemeinschaften bereits angewendet werden, mit
der neuen Auflage der Richtlinien jedoch für alle als verbindlich gelten.
So soll z.B. jede Diözese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft über einen
Präventionsbeauftragten und ein eigenes Präventionskonzept verfügen, welches die
Grundkriterien für eine adäquate und professionelle Wahrnehmung von Nähe und Distanz und
für einen respektvollen sowie achtsamen gegenseitigen Umgang festlegt. Basierend auf dem
Präventionskonzept sollen in einem nächsten Schritt Verhaltenskodizes und Standards
erarbeitet werden.
Die neue Auflage der Richtlinien sieht auch weitere Präventionsmassnahmen im Bereich der
Fortbildung oder bei der multikulturellen Seelsorge vor. Auch bei der Vertragsgestaltung
sind Änderungen vorgesehen: Da häufig die staatskirchenrechtlichen Einrichtungen als
Arbeitgeber auftreten, setzen sich die Bistumsleitungen dafür ein, dass die
Präventionsmassnahmen auch von den verschiedenen staatskirchenrechtlichen Organisationen
einvernehmlich und verbindlich mitgetragen werden. Konkret soll erreicht werden, dass bei
jeder Anstellung im kirchlichen Umfeld ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem
Strafregister vorgelegt werden müssen und dass sich die arbeitsnehmende Person bereit
erklärt, die Richtlinien einzuhalten. Liegen die erwähnten Auszüge bei bereits
angestellten Personen mit missio canonica noch nicht vor, werden diese eingefordert.
Ferner soll jedes Mal, wenn eine in der Kirche tätige Person sich neu einem Team
anschliesst, von allen Teammitgliedern eine Vereinbarung zur gegenseitigen Verpflichtung
betreffend Wahrnehmung von Nähe und Distanz unterzeichnet werden.
Päpstliche Schweizergarde
Oberst Christoph Graf, Kommandant der Päpstlichen Schweizergarde, besuchte die SBK in
Mariastein – in Begleitung des Präsidenten der „Stiftung für die Renovation der Kaserne
der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan“, Dr. Jean-Pierre Roth, sowie eines weiteren
Stiftungsratsmitglieds, Prof. em. Dr. Peter Bloma. Ebenfalls anwesend war Bernhard
Messmer, Leiter der Rekrutierung für die Päpstliche Schweizergarde.
Gleich zu Beginn stellte der Kommandant fest, dass 2019 mit nur 23 neuen Gardisten die
historisch kleinste Vereidigung stattfinden wird, und dies just nachdem der Papst im April
2018 eine Erhöhung des Mannschaftsbestandes von 110 auf 135 Mann bewilligt hatte. Um den
bewilligten Personalbestand von 135 Mann in 5 Jahren zu erreichen, müssten pro Jahr
mindestens 40 neue Gardisten rekrutiert werden. Die Erhöhung des Korpsbestandes um 23%
erfordert also zusätzliche Rekrutierungsmassnahmen.
Parallel dazu muss sich die Schweizer Garde einer weiteren Herausforderung stellen,
nämlich dem Bau einer neuen Kaserne. Die historische Bausubstanz lässt den Unterhalt zu
teuer werden und verunmöglicht die Anpassung der bestehenden Gebäude an aktuelle
Sicherheitsstandards. Eine Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass nur ein Abriss der
bestehenden Kaserne und ein Neubau auf dem bestehenden Grundriss den gestellten
Anforderungen zu entsprechen vermag. Im Mai 2019 wird der Abschluss der Vorprojektphase
erwartet.
Der mögliche Abriss der bestehenden Kaserne wird für alle aktuellen und ehemaligen
Gardisten ein emotional einschneidender Moment. Auch hier werden Überlegungen gemacht, wie
dieser Abschied zu gestalten ist.
Begegnung mit dem Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof
Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero
empfangen.
Verehrung von Dorothee von Flüe
Der Wunsch, Bruder Klaus zusammen mit seiner Frau Dorothee als ein Ehepaar offiziell
verehren zu dürfen, ist im Verlauf des vergangenen Jahrhunderts entstanden. Die starke
Präsenz dieses Ehepaars in der Volksfrömmigkeit hat sich auch anlässlich des
Jubiläumsjahrs 2017 gezeigt, denn kaum eine Feier fand statt ohne die explizite Erwähnung
der Gattin des St. Niklaus von Flüe. Die SBK hat deshalb entschieden, Papst Franziskus um
die Erlaubnis zu bitten, Dorothee zusammen mit unserem Landespatron als Ehepaar verehren
zu dürfen.
Gesamtkonzept «Migrantenpastoral in der Schweiz»
Die Bischöfe informierten sich über den aktuellen Stand des Projektes «Migrationspastoral
in der Schweiz» basierend auf der Auswertung einer Erhebung der Ist-Situation. Dabei
bekräftigten sie ein «vermehrtes Miteinander und bewussteres, wertschätzenderes
Nebeneinander» als zentrales Anliegen. Nur so werde die Entwicklung der Migrationspastoral
eine Chance für die ganze Kirche in der Schweiz.
Die Mitglieder der SBK bedankten sich beim scheidenden Nationaldirektor migratio, Prof.
Dr. Patrick Renz, für sein Engagement und wünschten ihm weiterhin alles Gute und Gottes
Segen.
Ernennungen
Die SBK hat folgende Mitglieder ernannt:
* Kommission für die Theologie und Ökumene (TÖK)
Evelyne Hélène Graf, Theologin, Mitarbeitende Redaktorin des Pfarreiforums, Pfarreirätin
in der Pfarrei St. Gallen-St. Georgen
* Kommission Justitia et Pax
Kurt Aufdereggen, Sozialwissenschaftler, Umweltbeauftragter beim Verein oeku Kirche und
Umwelt in Bern
Eucharistiefeier in der Klosterkirche Mariastein
Die Mitglieder der SBK luden die Ortsgemeinde am 27. Februar 11.00 Uhr zu einer
Eucharistiefeier in der Klosterkirche Mariastein ein. Der Feier stand Bischof Felix Gmür
vor. Sie wurde live von Radio Maria übertragen.
Freiburg, 28. Februar 2019
Link zur Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/content/view/full/13561>
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Encarnación Berger-Lobato
Leiterin Marketing und Kommunikation
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