Pressecommuniqué
Justitia et Pax Europa fordert die Ratifizierung, Anwendung und Überwachung
der Europarat-Konvention gegen Menschenhandel
Menschenhandel ist ein Problem, das immer mehr zunimmt. Um dieser
besorgniserregenden Entwicklung wirksam zu begegnen, ist ein koordiniertes
und kooperatives Handeln möglichst vieler Regierungen notwendig. Das
weltumspannende Phänomen des Menschenhandels zeichnet sich durch vielfältige
Menschenrechtsverletzungen aus: sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit, Formen
von Sklaverei wie Ausbeutung durch Betteln und häusliche Knechtschaft sowie
Organdiebstahl zu kommerziellen Zwecken.
Menschenhandel ist ein Verbrechen, das im Verborgenen stattfindet. Da es
sich über Nationen und Kontinente hinweg erstreckt, ist es schwierig, die
Anzahl der Opfer genau zu beziffern. Die UNESCO schätzt die Zahl der
Betroffenen für das Jahr 2007 auf 500.000 bis 2 Millionen Menschen. Dieses
Verbrechen betrifft alle Länder unabhängig davon, ob es sich um
Herkunfts-, Transit- und Zielländer handelt. Die Folgen von Menschenhandel
sind nicht nur für die Opfer selbst verheerend, sondern auch für die
betroffenen Gesellschaften. Papst Johannes Paul II zufolge stellt dieser
Menschenhandel eine schockierende Beleidigung der menschlichen Würde und
eine schwere Verletzung von Grund- und Menschenrechten dar.
Aus diesem Grund engagiert sich die Konferenz der Europäischen Justitia et
Pax-Kommissionen (Justitia et Pax Europa) zusammen mit einer wachsenden Zahl
anderer Organisationen gegen Menschenhandel in all seinen Formen. Wir rufen
deshalb alle Länder und deren Regierungen in Europa auf:
o Die Konvention des Europarats gegen Menschenhandel zu ratifizieren
(CETS Nr. 197 die Schweiz hat diese Konvention am. 08.09.2008
unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert),
o sich gemeinsam für eine umfassende Anwendung und sorgfältige
Überwachung (monitoring) einzusetzen, wie dies in der Europarat-Konvention
und im Zusatzprotokoll der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels
(2000), festgehalten ist,
o deutlichere Fortschritte zu erzielen beim Einhalten der Millenium
Development Goals (MDG), wie sie von den Vereinten Nationen festgesetzt
wurden, und die Zusicherung finanzieller Hilfe einzuhalten,
o anzuerkennen, dass Europa eine moralische Pflicht hat, die tiefer
liegenden Gründe für die Nachfrage in den Zielländern nach billigen
Arbeitskräften zu beseitigen,
o und anzuerkennen, dass wir eine Pflicht haben, den Opfern von
Menschenhandel zu helfen und ihre besonderen Bedürfnisse zu respektieren wie
Zugang zu medizinischer Versorgung, psychologische Unterstützung und
Beratung, Rechtsbeistand und verschiedene Formen von Entschädigungslösungen.
Bern, 7. April 2009
Kontakt: Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär Justitia et Pax Schweiz
(Mitglied der Konferenz der Europäischen Justitia et Pax-Kommissionen)
Tel. 031 381 59 57, 078 824 44 18; info(a)juspax.ch
Die Konferenz der Europäischen Justitia et Pax-Kommissionen ist ein
freiwilliger Zusammenschluss von inzwischen 31 europäischen
Nationalkommissionen. Zentrales Element der gemeinsamen Arbeit sind die
jährlich stattfindenden sog. Concerted Actions.
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