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Justitia et Pax, Kommission der Schweizer Bischofskonferenz
Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Christkatholische Kirche Schweiz
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen Schweiz
Medienmitteilung
Bern/Freiburg, 2. Mai 2013
Pressekonferenz: Christliche Kirchen gegen Asylgesetzverschärfung
Die Kirchen der Schweiz lehnen die geplanten Verschärfungen des revidierten Asylgesetzes
ab (Volksabstimmung vom kommenden 9. Juni). Dies haben sie heute an einer gemeinsamen
Medienkonferenz im Asylzentrum in Köniz BE bekräftigt.
Die Kirchen lehnen die „dringlichen Änderungen des Asylgesetzes“ ab. Die Änderungen stehen
im Gegensatz zum Kernanliegen des Asylrechts, Verfolgte zu schützen. Die Kirchen sind
überzeugt, dass faire Asylverfahren für Menschen auf der Flucht gewährleistet sein müssen.
Das Engagement für Schutzlose und Schutzsuchende ist ein ureigenes Anliegen der
christlichen Kirchen seit ihren Ursprüngen. Die Gewährung von Asyl ist ein Akt der
Humanität und Solidarität. Die Konkurrenz politischer Überzeugungen endet dort, wo die
Menschlichkeit selbst auf dem Spiel steht.
Seit Inkrafttreten des Asylgesetzes 1981 wurden 10 verschärfende Revisionen vorgenommen.
An der Tatsache, dass Menschen unter Zwang ihre Heimat verlassen müssen und auch in der
Schweiz um Asyl bitten, konnten diese Verschärfungen nichts ändern, betonten die
Kirchenvertreter. Erreicht wurde hingegen, dass das Schicksal einzelner Asylsuchender kaum
mehr wahrgenommen wird und alle Asylsuchenden unter dem Generalverdacht stehen, sie seien
kriminell und nur darauf aus, unseren Sozialstaat auszunutzen.
Die Gesetzesänderung streicht die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Botschaft im
Ausland ein Asylgesuch zu stellen. Die Folgen der Abschaffung sind drastisch. Frauen,
Kinder, Alte und Kranke sind besonders betroffen. Flüchtlinge werden vermehrt in die Hände
von Schlepperbanden getrieben. Verfolgten aus armen Verhältnissen bleibt dieser letzte
Fluchtweg verwehrt.
Die Kirchen äussern Bedenken zur möglichen Verkürzung der Beschwerdefristen für
Asylsuchende von 30 auf 10 Tage. Der Rechtsschutz von Asylsuchenden müsste deutlich
gestärkt werden.
Die Kirchen unterstützen Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Schweiz. Sie bieten
seelsorgerliche Hilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren und unterstützen massgeblich
die Rechtsberatungsstellen. Im Umgang mit den Benachteiligten zeigt sich der Kern des
Evangeliums, so die Kirchenvertreter heute in Köniz.
Die Kirchen stellten während der Pressekonferenz ausserdem zwei Argumentarien vor: Der
Kirchenbund veröffentlichte die 16-seitige Broschüre „10 Fragen – 10 Antworten zur
Asylgesetzrevision“, die Kommission Justitia et Pax der Bischofskonferenz präsentierte
ihre Stellungnahme zur Abstimmung.
Hinweis: Alle Publikationen und die Redebeiträge der Pressekoferenz ab sofort auf
www.sek.ch<http://www.sek.ch>ch>.
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Medienkontakte
Wolfgang Bürgstein, Kommission Justitia et Pax der Schweizer Bischofskonferenz, 078 824
44 18
Nicolas Betticher, Chargé d’information CES Tel. 079 305 70 45
Philippe Woodtli, Geschäftsleiter Schweiz. Evang. Kirchenbund– Tel. 079 961 95 15
Simon Röthlisberger, Beauftragter für Migration Schweiz. Evang. Kirchenbund – Tel. 031 370
25 53
Maja Weyermann; Informationsbeauftragte CKS - Tel. 031 352 83 10