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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Informationsstelle
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Mediencommuniqué
Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik
Die Schweizer Bischöfe sind gegen eine Änderung der Bundesverfassung, die die Zulassung
der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich macht.
Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 14. Juni über eine Änderung der Bundesverfassung
ab, die den Weg für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnen würde. Die
Schweizer Bischöfe lehnen diese Verfassungsänderung ab.
Die Ausgangslage ist tragisch: Es geht um das Leid eines Paares, das voraussichtlich eine
schwere Krankheit vererbt. Als Lösung für dieses Problem wird die Methode der PID
präsentiert. Doch schafft diese Methode mehrere gravierende Probleme: Mit der PID wird
nicht die Krankheit behandelt. Diese wird umgangen, indem die Embryonen als Träger der
Krankheit beseitigt werden – was man nicht rechtfertigen kann!
Zudem benötigt die PID die unbeschränkte Produktion von Embryonen, damit eine Wahl unter
diesen getroffen werden kann; was man als „liberale Eugenik“ bezeichnet.
Ausserdem ist die PID eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasst zu
entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.
Der menschliche Embryo, der als eine Person betrachtet werden muss, erhält seinen
maximalen Schutz am Besten durch die aktuell gültige Bestimmung der Bundesverfassung, in
der es heisst: „Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der
Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können“ (Art.
119). Wenn dieser Verfassungsartikel dem Vorschlag des Parlaments entsprechend geändert
werden würde, hiesse das implizit, dass das Einfrieren der Embryonen zugelassen würde. Die
Kryokonservierung würde schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringen, denn sie
verletzt unmittelbar die Menschenwürde.
Ein Nein zur Änderung der Bundesverfassung und damit zur PID bekräftigt, dass in unserem
Land die Menschenwürde eines jeden menschlichen Wesens respektiert und bewahrt werden
muss.
Die Bischöfe verweisen in diesem Zusammenhang auf das Faltblatt der Kommission für
Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz
(
http://www.kommission-bioethik.bischoefe.ch/hier-aktuelles/volksabstimmung-…).
Freiburg, 11. Mai 2015
Walter Müller
Informationsbeauftragter
der Schweizer Bischofskonferenz
Hinweis an die Redaktionen: Thierry Collaud, Präsident der Kommission für Bioethik der
Schweizer Bischofskonferenz, steht für weitere Auskünfte wie folgt zu Verfügung: 11. Mai
2015, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Telefon +41 26 300 74 49.
Zudem stehen für Auskünfte zum Thema Frau Doris Rey-Meier, wissenschaftliche Mitarbeiterin
der Kommission, (+41 79 361 98 16,
doris.rey-meier@bischoefe.ch<mailto:doris.rey-meier@bischoefe.ch>) und Herr Walter
Müller, Mediensprecher der SBK (+41 79 446 39 36,
walter.mueller@conferencedeseveques.ch<mailto:walter.mueller@conferencedeseveques.ch>)
zur Verfügung.
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