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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) – Bereich Marketing & Kommunikation
Conférence des évêques suisses (CES) – Secteur marketing et communication
Conferenza dei vescovi svizzeri (CVS) – Settore marketing e comunicazione
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Medienmitteilung
Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Sexuelle Übergriffe: Massnahmen zeigen Wirkung
Die 321. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 3.-5.
September im bischöflichen Ordinariat von St. Gallen statt.
Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld
Statistik 2010-2017
Die SBK hat die Statistik
2010-2017<http://www.bischoefe.ch/dokumente/dossiers/sexuelle-uebergriffe-im-kirchlichen-umfeld/statistik-der-jahre-2010-2017>
der bei den diözesanen Fachstellen eingegangenen Meldungen zu sexuellen Übergriffen im
kirchlichen Umfeld zur Kenntnis genommen. Die Meldungen fanden zwischen 2010-2017 statt,
die darin gemeldeten Übergriffe erfolgten aber über eine weit grössere Zeitspanne, nämlich
zwischen «vor 1961» und 2017. Die Statistik zeigt im Jahr 2017 eine markante Zunahme von
erfolgten Meldungen. Bei näherer Betrachtung ergibt sich folgendes differenziertes Bild:
Die Buss- und Gebetsfeier der SBK im Dezember 2016 in der Basilika von Valeria in Sitten
hat eine grosse Wirkung gehabt und eine beachtliche Zahl von Opfern ermutigt, welche sich
bis anhin nicht gemeldet hatten.
Nachdem im Jahre 2017 in der Öffentlichkeit nach und nach wahrgenommen wurde, dass ein
Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen besteht und operativ
geworden ist, haben sich auch zahlreiche Opfer entsprechend gemeldet.
Die Thematik der sexuellen Übergriffe im kirchlichen Umfeld war im Jahre 2017 immer wieder
in den Medien präsent. Im Gegensatz zu früheren Jahren wurde dabei auch vermehrt darüber
berichtet, was die katholische Kirche in der Schweiz vor allem seit 2010 getan hat und
noch immer tut, um Licht in dieses dunkle Kapitel zu bringen und um neuen Übergriffsfällen
vorzubeugen. Es darf angenommen werden, dass sich einige Opfer dadurch zu einer Meldung
motiviert sahen.
Die Kommunikationsstelle der SBK, das Fachgremium der SBK und die diözesanen Fachgremien
haben sich mit aktiver Medienarbeit, mit Faltblättern, über ihre Webseiten etc.
eingesetzt, um ihre Tätigkeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Alle
Diözesen haben Schritte unternommen, um die Opfer zu einer Meldung zu ermutigen.
Vor diesem Hintergrund darf die hohe Anzahl an neuen Meldungen als positiv eingestuft
werden: die nähere Betrachtung zeigt, dass die Anstrengungen der katholischen Kirche in
der Schweiz, die Opfer zu erreichen und zu ermutigen, allmählich greifen; sie weist zudem
darauf hin, dass die diözesanen Fachgremien und die Kommission Genugtuung wirksam
arbeiten.
In der Romandie hat die Tätigkeit der CECAR<http://cecar.ch/wordpress/> die Anliegen
von Opfern sexueller Übergriffe zusätzlich ins öffentliche Bewusstsein gerufen. Es muss
hier präzisiert werden, dass - da die CECAR keine kirchliche Einrichtung ist - die Fälle,
welche sich bei ihr melden und von ihr behandelt werden, nicht in dieser Statistik erfasst
wurden. Zudem ist auch zu beachten, dass die CECAR ausschliesslich für verjährte Fälle
zuständig ist und im Hinblick auf einen Genugtuungsbeitrag agiert.
Einmal mehr bestätigt sich, dass die grösste Zahl der gemeldeten Ereignisse 30 Jahre oder
länger zurückliegt. Von den 65 gemeldeten Übergriffen fanden 56 vor dem Jahre 1990 statt.
Die Statistik zeigt, dass die seit 2002 getroffenen Massnahmen Wirkung zeigen.
Zu den sieben gemeldeten Übergriffen, welche zwischen 1991 und Ende 2017 stattgefunden
haben, lässt sich Folgendes sagen: in zwei Fällen lag kein sexueller Übergriff vor; drei
Übergriffe richteten sich gegen erwachsene Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis; in
einem Fall geht es um ein Verhältnis zwischen einem älteren Priester und einem 17-jährigen
Mann; schliesslich gibt es noch einen Fall zu Beginn der 1990er Jahre, bei dem es sich um
Berührungen und Ähnliches eines Priesters gegenüber einem 7 bis 10-jährigen Mädchen
handelt, der von den zivilen Behörden wegen Verjährung eingestellt wurde.
Es ist zu berücksichtigen, dass einzelne Opfer Übergriffe seitens mehrerer Täter erlitten
haben. Ein Opfer wurde zu verschiedenen Zeitpunkten von verschiedenen Tätern missbraucht.
Dies erklärt, dass die Gesamtzahlen von Opfern, Tätern und Übergriffen nicht genau
übereinstimmen.
Die SBK fordert erneut Opfer auf, sich an ein diözesanes Fachgremium oder an kantonale
Opferhilfestellen zu wenden.
Verschärfung der Anzeigepflicht bei Offizialdelikten gegenüber einer erwachsenen Person
Die „Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern
Ordensobern der Schweiz zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ sahen bis anhin
vor, dass das erwachsene Opfer einerseits in jedem Fall auf die Möglichkeit einer
Strafanzeige nach staatlichen Recht hinzuweisen war und es anderseits gegenüber den
kirchlichen Amtsträgern Einspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige erheben konnte.
Die SBK hat nun eine Änderung der Richtlinien beschlossen, wonach das Opfer nicht mehr
über ein „Vetorecht“ verfügen soll; kirchliche Amtsträger sollen künftig in jedem Fall
Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem
Offizialdelikt erhalten. Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von
Opfertherapeutinnen und -therapeuten entstanden, welche ein „Vetorecht“ für die Opfer
gefordert hatten. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass wenn keine Anzeigepflicht existiert,
die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potentiellen künftigen
Opfern.
Mit dieser Anzeigepflicht will die SBK die klare Position der katholischen Kirche in der
Schweiz verdeutlichen und hofft, dass diese Massnahme die Opfer nicht an einer Meldung
hindern wird. Ungeändert bleibt nach wie vor die Anzeigepflicht bei Verdacht im
pädosexuellen Bereich.
Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss sich auch die Vereinigung der Höhern
Ordensobern der Schweiz – als zweite Trägerin der Richtlinien – mit ihr einverstanden
erklären.
Aufstockung des Genugtuungsfonds
Ende 2016 hat die SBK die „Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen
Übergriffen im kirchlichen Umfeld“ ins Leben gerufen. Gleichzeitig wurde ein
Genugtuungsfonds in der Höhe von rund Fr. 500'000 geäufnet, um den Opfern von
verjährten Übergriffen Genugtuungsbeiträge ausbezahlen zu können. Der Genugtuungsfonds
wird von der SBK, der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS'USM) und der
Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) finanziert. Bereits Ende 2017
beschloss die SBK eine weitere Aufstockung von Fr. 300'000. Gemäss Hochrechnung wird
der Genugtuungsfonds per Ende 2018 aufgebraucht sein. Deshalb hat sich die SBK in St.
Gallen für eine zweite Realimentierung des Fonds um weitere Fr. 300‘000 ausgesprochen.
Wahl des Präsidiums SBK (2019-2022)
Die Mitglieder der SBK haben für die nächste Amtsdauer ihr neues Präsidium gewählt:
- Mgr. Felix Gmür (Bischof von Basel), Präsident
- Mgr. Markus Büchel (Bischof von St. Gallen), Vizepräsident
- Mgr. Alain de Raemy (Weihbischof von Lausanne-Genf-Freiburg), Mitglied des
Präsidiums
Die neue Zusammensetzung des Präsidiums wird sich auf die Zuständigkeitsbereiche wie folgt
auswirken (ab 1. Januar 2019):
- Präsident des Departements 3 (Gesellschaft, Diakonie und Öffentlichkeit): Bischof
Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher des Dikasteriums 10 (Diakonie und Hilfswerk): Bischof Charles
Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher für die Kommission Justitia et Pax: Bischof Charles Morerod
(bisher Bischof Felix Gmür)
- Hauptverantwortlicher für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen
Umfeld»: Bischof Charles Morerod (bisher Bischof Felix Gmür)
- Bischof Felix Gmür bleibt weiterhin Präsident der Stiftung Fastenopfer.
Waffenexporte in Bürgerkriegsländer
An der Medienkonferenz, welche im Anschluss an die ordentliche Vollversammlung
stattgefunden hat, hat Bischof Charles Morerod die geplante Lockerung der Waffenexporte in
Bürgerkriegsländer vehement kritisiert. Mit einem gemeinsamen Brief haben Bischof Charles
Morerod, Pfr. Gottfried Locher, Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes, sowie Bischof Harald Rein, Bischof der Christkatholischen Kirche Schweiz,
bei drei Mitgliedern des Bundesrates gegen die beabsichtigte Lockerung der Waffenexporte
in Bürgerkriegsländer interveniert. Das Thema bewegt viele Christinnen und Christen. Was
soll der Beitrag der Schweiz in der Welt sein – mehr Friedensarbeit oder mehr Waffen?
Begegnung mit dem Nuntius
Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz hat die SBK Erzbischof
Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Chibuike Onyeaghala empfangen, der
letztmals die SBK besucht hat und sich einer neuen beruflichen Herausforderung stellen
wird. Die Mitglieder der SBK bedanken sich bei Mgr. Chibuike Onyeaghala für seine Dienste
und wünschen ihm weiterhin Gottes Segen.
Ausserordentlicher Missionsmonat Oktober 2019
Papst Franziskus hat die Weltkirche dazu eingeladen, im Oktober 2019 einen
Ausserordentlichen Missionsmonat zu feiern. Im Mittelpunkt dieser Initiative stehen das
Gebet, das Zeugnis und die Reflexion über die zentrale Bedeutung der missio ad gentes. Der
Papst nennt vier Dimensionen, die der Vorbereitung und der Durchführung des
Ausserordentlichen Missionsmonats im Oktober 2019 zugrunde liegen sollen: die persönliche
Begegnung mit Jesus Christus, das Zeugnis, die Bildungsarbeit sowie das karitative Wirken.
Die SBK hatte anlässlich der 319. ordentlichen Vollversammlung vom 5.–7. März 2018
beschlossen, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des Ausserordentlichen Missionsmonats
unter der Leitung von Bischof Jean-Marie Lovey zusammenzustellen. Um die Absicht von Papst
Franziskus möglichst gut in die eigenen Überlegungen integrieren zu können, hat die
Arbeitsgruppe Prof. Dr. François-Xavier Amherdt gebeten, ein Grundlagenpapier zum
Missionsverständnis von Papst Franziskus vorzubereiten.
Die SBK hat auf Vorschlag der Arbeitsgruppe folgende Ziele für die Schweiz verabschiedet:
- Die Mission ist als (integraler) Teil der Identität der Welt- wie auch der
Ortskirche neu entdeckt;
- Mission ist ein positiver Begriff der Kirche;
- Mission wird in einer gemeinsamen Aktion konkret und erfahrbar;
- «Missio ad intra» und «missio ad gentes» stehen in einer Beziehung, die bereichert
und inspiriert, jedoch nicht ausschliesst;
- Der Akzent liegt auf einer missionarischen Pastoral, die von unserer Sendung als
Getaufte ausgeht.
Um die nächsten Schritte vorzubereiten, soll eine Plattform entwickelt werden, die einen
Rahmen für dezentrale Events bildet, diese anregt, fördert und medial sichtbar macht.
Treffen mit dem Untersekretär der Sektion «Migranten und Flüchtlinge» im Dikasterium für
den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen
Die SBK hat am 4. September P. Fabio Baggio C.S., Untersekretär der Sektion «Migranten und
Flüchtlinge» im Dikasterium für den Dienst zugunsten der ganzheitlichen Entwicklung des
Menschen empfangen. Dieser hat ausgehend von den 20 pastoralen Handlungsschwerpunkten von
Migrants & Refugees<https://migrants-refugees.va/20-action-points-migrants/> und
anhand von konkreten Beispielen von der Aufbauarbeit der Sektion Migranten und Flüchtlinge
berichtet. Die Sektion steht unter der direkten Leitung von Papst Franziskus und ermutigt
alle Bischofskonferenzen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine wirksamere
Solidarität mit Migranten zu Flüchtlingen zu fördern.
Jugendsynode
Die SBK wird an der Jugendsynode im Oktober 2018 in Rom von Weihbischof Alain de Raemy
vertreten sein. Die Wahl des Delegierten der SBK fand an der 319. ordentlichen
Vollversammlung vom 5.–7. März 2018 statt. Die Wahl wurde mittlerweile durch Papst
Franziskus, via Kardinal Lorenzo Baldisseri, Generalsekretär der Bischofssynode,
bestätigt.
Ernennungen
Die SBK hat folgende Mitglieder ernannt:
* Kommission für Bioethik
Prof. tit. Dr. phil. Bernard N. Schumacher, Interdisziplinäres Institut für Ethik und
Menschenrechte, Universität Freiburg i.Ü.
* Kommission für den Dialog mit den Muslimen
Abouna Milad Zein, Priester der maronitischen Gemeinschaft
Eucharistiefeier in der Kathedrale St. Gallen
Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen
am 5. September um 09.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier in der Kathedrale ein. Der Feier
stand Bischof Markus Büchel vor. Sie wurde live von Radio Maria übertragen.
Freiburg, 6. September 2018
Schweizer Bischofskonferenz
Encarnación Berger-Lobato
Link zur
Mediencommuniqué<http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/321-ao-st-gall>
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Encarnación Berger-Lobato
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