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Mediencommuniqué
Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen SBK und RKZ
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der
Schweiz (RKZ) sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher zu regeln.
Konkret handelt es sich um den Abschluss von zwei Vereinbarungen: Die eine befasst sich
mit den Grundsätzen dieser Zusammenarbeit (Zusammenarbeitsvereinbarung), die andere mit
der Koordination der pastoralen und der finanziellen Entscheide im Zusammenhang mit den
pastoralen Aufgaben auf gesamtschweizerischer und sprachregionaler Ebene
(Mitfinanzierungsvertrag). Beide Dokumente sind heute in Bern durch die Präsidenten von
SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden.
Grund für die Neuregelung der Zusammenarbeit sind der gesellschaftliche Wandel und die
Veränderungen der Religionslandschaft, welche die katholische Kirche in der Schweiz mit
grossen Herausforderungen konfrontieren. Diese betreffen nicht zuletzt Fragen des
Verhältnisses zum Staat und der zukunftstauglichen Organisation und Finanzierung des
kirchlichen Lebens. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnt das verbindliche
Miteinander von den pastoralen und den staatskirchenrechtlichen Instanzen an Bedeutung.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung gründet auf der gegenseitigen Anerkennung von SBK und RKZ
in ihren unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Rollen. Als
Bereiche der Zusammenarbeit nennt das Dokument neben der Finanzierung pastoraler Aufgaben
die Positionierung in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie der Stellung der
Kirche in der Gesellschaft, die gegenseitige Information und die Kommunikation gegenüber
der Öffentlichkeit bei jenen Themen, die für beide Partner von Bedeutung sind. Konkret ist
dafür die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums vorgesehen, das die Zusammenarbeit auf
strategischer und operativer Ebene gestalten soll.
Der neue Mitfinanzierungsvertrag wurde nötig, weil der bestehende Vertrag zwischen SBK,
RKZ und Fastenopfer nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017
aufgelöst wird. Der Vertrag regelt insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Organen
der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen
auf nationaler und sprachregionaler Ebene.
Materiell handelt es sich bei der Mitfinanzierung um einen Betrag von derzeit rund 9.5
Millionen Franken. Damit werden namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr
Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei
Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral
und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt.
Freiburg und Zürich, den 11. Dezember 2015
Walter Müller, Informationsbeauftragter der SBK
Daniel Kosch, Generalsekretär der RKZ
Weitere Informationen und Unterlagen:
http://www.bischoefe.ch/dokumente/communiques/abschluss-einer-zusammenarbei…
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