Pressecommuniqué
Schweiz: Justitia et Pax unterstützt im Grundsatz die Totalrevision des
Bürgerrechtsgesetzes
Für eine nicht diskriminierende Einbürgerungspraxis in der Schweiz
Die Schweizer Nationalkommission Justitia et Pax unterstützt im Grundsatz
die Revision des Bürgerrechtsgesetzes, das in der Vernehmlassung ist.
Diskriminierungen zu verhindern und für mehr Kohärenz im
Einbürgerungsverfahren in der ganzen Schweiz zu sorgen, sind legitime Ziele,
die unsere Unterstützung verdienen.
Justitia et Pax begrüsst die Herabsetzung der minimalen Aufenthaltsdauer von
zwölf auf acht Jahre. Dies stimmt auch mit der Europäischen
Staatsangehörigkeitskonvention von 1997 überein, der die Schweiz beitreten
sollte.
Trotzdem wehrt sich Justitia et Pax gegen die Bestimmung, dass einen Antrag
zur Einbürgerung nur stellen kann, wer einen C-Ausweis besitzt. Eine solche
Anforderung würde neue Diskriminierungen schaffen, insbesondere gegenüber
Menschen aus sogenannten Drittstaaten, die sich bei uns einbürgern lassen
wollen.
Die vollständige Vernehmlassungsantwort (auf französisch) steht auf der
Homepage von Justitia et Pax zur Verfügung unter:
www.juspax.ch
<http://www.juspax.ch/> >documents >prises de position.
Die Schweizerische Nationalkommission Justitia et Pax ist eine
Stabskommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie befasst sich
schwerpunktmässig mit sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fragen.
Bern, den 23. März 2010
Kontakt : Wolfgang Bürgstein, Tel. : 031 381 59 55 / 078 824 44 18 /
wolfgang.buergstein(a)juspax.ch