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Motu proprio Summorum Pontificum
Mediencommuniqué
Mit dem heute als Motu Proprio (aus eigenem Antrieb) von Papst Benedikt
XVI. erlassenen Apostolischen Schreiben Summorum Pontificum werden die
Möglichkeiten zum Gebrauch des alten lateinischen Messbuches von 1962
neben dem Ritus der 1970 erneuerten Liturgie erweitert und neu geregelt. Das
Schreiben des Heiligen Vaters ist Teil der Anstrengungen der Kirche, die
darauf abzielen, all jenen das Verbleiben in der Einheit oder das Finden zu
ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen. Die
Schweizer Bischofskonferenz teilt dieses Anliegen.
Der Präsident der SBK, Bischof Kurt Koch, hat zum besseren Verständnis des
Apostolischen Schreibens durch die katholischen Gläubigen in der Schweiz
eine liturgietheologische Hinführung verfasst. Sie ist auf der Internetseite
der SBK
www.sbk-ces-cvs.ch öffentlich zugänglich gemacht.
Bischof Koch verweist in seiner Hinführung namentlich auf die von Benedikt
XVI. getroffene grundlegende Unterscheidung der ordentlichen und
ausserordentlichen Form ein- und desselben Ritus. Die ordentliche Form
besteht in der Gestalt der im Jahr 1970 erneuerten Liturgie, die
ausserordentliche Form in der Gestalt der nach dem Messbuch von 1962
gefeierten Liturgie.
Nur auf dem Hintergrund dieser Unterscheidung und der bleibenden Einheit des
römischen Ritus lassen sich die Grundaussagen des Motu Proprio verstehen. In
seiner Hinführung verdeutlicht Bischof Koch im Licht der
liturgiegeschichtlichen Entwicklung und theologischer Überlegungen die
Sinnrichtung dieses Apostolischen Schreibens.
Die rechtlichen Bestimmungen des Motu Proprio werden am 14. September in
Kraft treten. Die Schweizer Bischofskonferenz wird sich an ihrer
Herbstversammlung vom 10. bis 12. September mit den praktischen Auswirkungen
des Motu Proprio in der Schweiz befassen.
Freiburg, 7. Juli 2007
Schweizer Bischofskonferenz
Walter Müller, Informationsbeauftragter
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