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Zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005
Eine verfehlte Lösung für ein echtes Problem
In der Volksabstimmung am 5. Juni wird auch das Bundesgesetz über die
registrierte Partnerschaft für homosexuelle Paare zur Gutheissung vorgelegt.
Die Schweizer Bischofskonferenz hat sich schon mehrmals mit dieser Materie
befasst und sich dazu klar geäussert. Bei der Vernehmlassung über die
rechtliche Regelung der Stellung homosexueller Paare hat sie unterstrichen,
dass jede Diskriminierung gegenüber homosexuellen Menschen behoben werden
muss, aber zugleich jede Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit
der Ehe abgelehnt wird. An den Pressekonferenzen und in den
Mediencommuniqués anlässlich ihrer 263. Versammlung im März 2004 und ihrer
264. Versammlung im Juni 2004 hat sie ihre Stellungnahme bestätigt und
beigefügt, dass in ihren Augen der neue Gesetzesentwurf das Institut der Ehe
nicht genügend schützt.
Die Bischöfe halten den vorliegenden Gesetzesentwurf für
gesellschaftspolitisch bedenklich. Er privilegiert ohne genügenden Grund
eine Gruppe von betroffenen Personen gegenüber andern.
Trotz einiger einschränkender Bestimmungen ist das Modell der registrierten
Partnerschaft offensichtlich dem Institut der Ehe nachgebildet.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben jedoch nicht die gleiche
staatstragende Funktion wie Ehe und Familie. Ehe und Familie sichern das
Überleben des Staates, indem sie einer neuen Generation das Leben schenken
und sie erziehen. Sie sind deshalb vom Gesetz zu unterstützen und zu
privilegieren. Diese Unterstützung müsste in der Schweiz noch weiter
ausgebaut werden.
Die Bischöfe können eine eheähnliche Institution, die eine Personengruppe
ohne diese staatstragende Funktion privilegiert, nicht befürworten.
Freiburg, 29. April 2005
Die Schweizer Bischofskonferenz
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lic. phil. Mario Galgano
Attaché de presse / Informationsbeauftragter / Addetto stampa
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