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Zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005

 

Eine verfehlte Lösung für ein echtes Problem

 

In der Volksabstimmung am 5. Juni wird auch das Bundesgesetz über die registrierte Partnerschaft für homosexuelle Paare zur Gutheissung vorgelegt.

 

Die Schweizer Bischofskonferenz hat sich schon mehrmals mit dieser Materie befasst und sich dazu klar geäussert. Bei der Vernehmlassung über die rechtliche Regelung der Stellung homosexueller Paare hat sie unterstrichen, dass jede Diskriminierung gegenüber homosexuellen Menschen behoben werden muss, aber zugleich jede Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe abgelehnt wird. An den Pressekonferenzen und in den Mediencommuniqués anlässlich ihrer 263. Versammlung im März 2004 und ihrer 264. Versammlung im Juni 2004 hat sie ihre Stellungnahme bestätigt und beigefügt, dass in ihren Augen der neue Gesetzesentwurf das Institut der Ehe nicht genügend schützt.

 

Die Bischöfe halten den vorliegenden Gesetzesentwurf für gesellschaftspolitisch bedenklich. Er privilegiert ohne genügenden Grund eine Gruppe von betroffenen Personen gegenüber andern.

 

Trotz einiger einschränkender Bestimmungen ist das Modell der registrierten Partnerschaft offensichtlich dem Institut der Ehe nachgebildet. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben jedoch nicht die gleiche staatstragende Funktion wie Ehe und Familie. Ehe und Familie sichern das Überleben des Staates, indem sie einer neuen Generation das Leben schenken und sie erziehen. Sie sind deshalb vom Gesetz zu unterstützen und zu privilegieren. Diese Unterstützung müsste in der Schweiz noch weiter ausgebaut werden.

 

Die Bischöfe können eine eheähnliche Institution, die eine Personengruppe ohne diese staatstragende Funktion privilegiert, nicht befürworten.

 

Freiburg, 29. April 2005

 

Die Schweizer Bischofskonferenz

 

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lic. phil. Mario Galgano

Attaché de presse / Informationsbeauftragter / Addetto stampa


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