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Menschliche Würde hat Vorrang
Stellungnahme der Bioethik-Kommission der SBK zum geplanten
Verfassungsartikel und Gesetz über die Humanforschung
Die Interessen der Forschung dürfen nie über das Prinzip der menschlichen
Würde gestellt werden. Dieser Auffassung ist die Bioethik-Kommission der
Schweizer Bischofskonferenz. Sie begrüsst die Vereinheitlichung der
Gesetzgebung im neuen Verfassungsartikel der Humanforschung. Jedoch erfülle
diese nicht die Anforderungen der Schweizer Bundesverfassung gemäss Art. 7,
welche die Würde des Menschen achtet und schützt.
Der Entwurf zum Verfassungsartikel über die Humanforschung nehme eine
Position ein, worin der Schutz der Persönlichkeit und die Forschungsfreiheit
fälschlicherweise als Gegenspieler gewertet werden. Die Bioethik-Kommission
betont, dass die menschliche Würde auch im neuen Verfassungsartikel
bedingungslosen Vorrang haben müsse.
Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt die
Forschung in der Biotechnik und Humanmedizin und liefert den Schweizer
Bischöfen Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, einen gesellschaftlichen
Konsens in komplexen ethischen Fragen, insbesondere der Gen- und
Stammzellenforschung sowie der Klonierung, zu finden und Antworten für einen
verantwortungsvollen Umgang mit dem Leben zu liefern. Der Kommission gehören
zwölf Vertreter aus den Bereichen Theologie, Ethik, Medizin, Recht und
Politik an. Die Kommission wurde 2002 in Freiburg gegründet.
Freiburg, 7. Juni 2006
Mario Galgano
Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK
Mobile: +41(0)79/449.39.36 - E-Mail: info-sbk@.bluewin.ch
Weitere Auskünfte
Bioethik-Kommission Dr. med.
Urs Kayser
Sekretariat
Präsident
Schweizer Bischofskonferenz
Bioethik-Kommission SBK
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