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Schweizer Bischofskonferenz (SBK) -Informationsstelle

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Menschliche Würde hat Vorrang

Stellungnahme der Bioethik-Kommission der SBK zum geplanten Verfassungsartikel und Gesetz über die Humanforschung

 

Die Interessen der Forschung dürfen nie über das Prinzip der menschlichen Würde gestellt werden. Dieser Auffassung ist die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Sie begrüsst die Vereinheitlichung der Gesetzgebung im neuen Verfassungsartikel der Humanforschung. Jedoch erfülle diese nicht die Anforderungen der Schweizer Bundesverfassung gemäss Art. 7, welche die Würde des Menschen achtet und schützt.

 

Der Entwurf zum Verfassungsartikel über die Humanforschung nehme eine Position ein, worin der Schutz der Persönlichkeit und die Forschungsfreiheit fälschlicherweise als Gegenspieler gewertet werden. Die Bioethik-Kommission betont, dass die menschliche Würde auch im neuen Verfassungsartikel bedingungslosen Vorrang haben müsse.

 

Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz verfolgt die Forschung in der Biotechnik und Humanmedizin und liefert den Schweizer Bischöfen Entscheidungsgrundlagen. Ziel ist es, einen gesellschaftlichen Konsens in komplexen ethischen Fragen, insbesondere der Gen- und Stammzellenforschung sowie der Klonierung, zu finden und Antworten für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Leben zu liefern. Der Kommission gehören zwölf Vertreter aus den Bereichen Theologie, Ethik, Medizin, Recht und Politik an. Die Kommission wurde 2002 in Freiburg gegründet.

 

Freiburg, 7. Juni 2006

 

Mario Galgano

Pressesprecher und Informationsbeauftragter SBK

Mobile: +41(0)79/449.39.36 - E-Mail: info-sbk@.bluewin.ch

 

Weitere Auskünfte

Bioethik-Kommission                                                Dr. med. Urs Kayser

Sekretariat                                                             Präsident

Schweizer Bischofskonferenz                                     Bioethik-Kommission SBK

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