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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Schweizer Bischofskonferenz
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
Medienmitteilung
Bern/Freiburg/Zürich, 24. September 2006
Kirchen und SIG fordern menschenwürdige Umsetzung des Asyl- und des
Ausländergesetzes
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK), die Schweizer
Bischofskonferenz (SBK) und der Schweizerische Israelitische Gemeindebund
(SIG) bedauern die Annahme der beiden Gesetze. Diese sind für die Lösung der
anstehenden Probleme nicht geeignet und widersprechen der humanitären
Tradition unseres Landes. Die Landeskirchen und der SIG werden die Umsetzung
der Gesetze kritisch begleiten und sich weiterhin für die Achtung der
Menschenwürde im Umgang mit Migrantinnen und Migranten einsetzen.
Die Stimmberechtigten haben heute das revidierte Asylgesetz und das neue
Ausländergesetz angenommen. Die Landeskirchen und der SIG respektieren den
Entscheid der Stimmbevölkerung, bedauern aber, dass die Verschärfungen im
Asyl- und Ausländerbereich akzeptiert wurden, und weisen darauf hin, dass
die Bedenken gegenüber den Gesetzen nicht ausgeräumt sind.
SEK, SBK und SIG nehmen die Versprechen der Befürwortenden, die humanitäre
Tradition der Schweiz und die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention
seien nicht gefährdet, ernst: Echte Flüchtlinge sollen weiterhin Schutz
erhalten, niemand soll ohne angemessene Nothilfe auf der Strasse stehen, die
Zwangsmassnahmen sind mit Augenmass anzuwenden und dürfen nicht zur
sinnlosen Inhaftierung von Ausländerinnen und Ausländern führen. SEK, SBK
und SIG werden die Umsetzung der beiden Gesetze kritisch begleiten und sich
dort zu Wort melden und den Dialog mit den Behörden suchen, wo sie
Rechtsstaat und Menschenwürde gefährdet sehen.
Zentral ist für den SEK, die SBK und den SIG, dass die Rechtsgleichheit
gewahrt bleibt und die Behörden ihre Ermessensspielräume zugunsten der
Schwächsten nutzen. Gesuche für den Familiennachzug und
Härtefallbewilligungen von Sans-Papiers sind entsprechend zu behandeln. Eine
Sorge vieler kirchlich engagierter Menschen ist zudem, dass sie in Zukunft
für ihre Hilfeleistungen bei Personen ohne Aufenthaltsrecht (Sans-Papiers)
bestraft werden. SEK, SBK und SIG rufen die Behörden auf, ethisch und
humanitär begründete Hilfestellungen nicht zu kriminalisieren.
Die Kirchen und der SIG werden sich weiterhin für Asylsuchende sowie für
Ausländerinnen und Ausländer einsetzen: Die Kirch- und Pfarrgemeinden mit
ihrem Engagement für Sans-Papiers an vorderster Front, die Kirchen
namentlich mit den Seelsorgediensten für Asylsuchende in den Empfangs- und
Verfahrenszentren im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Migration und die
Hilfswerke mit ihrer Flüchtlings- und Integrationsarbeit. Dabei soll die
partnerschaftliche Zusammenarbeit von SEK, SBK und SIG mit Bund, Kantonen
und Gemeinden als zuständige Behörden weitergeführt werden.
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Für Auskünfte stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung:
Für den SEK: Dr. Peter Schmid, Mitglied des Rates SEK, Tel. 079 570 33 20;
Pfr. Simon Weber, Leiter Kommunikation, Tel. 078 739 58 53
Für die SBK: Bischof Ivo Fürer, erreichbar über seine
Informationsbeauftragte, Sabine Rüthemann, Tel. 079 423 20 30; Abt Joseph
Roduit, Tel. 024 486 04 04
Für den SIG: Prof. Dr. Alfred Donath, Präsident SIG, Tel. 076 382 71 39
(erst ab 21 Uhr erreichbar)
Walter Müller
Informationsbeauftragter der SBK
Tel. ++41 26 322 47 94, Fax ++41 26 322 49 93
Mobil: ++41 79 446 39 36
E-Mail: info(a)sbk-ces-cvs.ch